Was kann bei der steuer abgesetzt werden

Was kann bei der steuer abgesetzt werden

Wer sich nicht traut nachzufragen, wie das mit dem "Absetzen" genau funktioniert und welche Dinge sich "von der Steuer absetzen" lassen, der oder die kann es hier nachlesen:

Wie funktioniert das "Absetzen"?

Die Finanzbeamten, die Ihre Steuererklärung prüfen, zählt alle Ihre Ausgaben zusammen, die Sie in Ihre Steuererklärung eintragen dürfen. Die Gesamtsumme ziehen sie von Ihren Jahreseinkünften ab. Nur auf das, was übrig bleibt, müssen Sie Steuern zahlen. Das nennt man "von der Steuer absetzen".

Was kann man absetzen?

Fast alles kostet Geld. Doch für manche Dinge gibt es Steuervorteile vom Staat. Und die lassen sich in drei große Kategorien unterteilen:

  1. Ganz bestimmte Kosten für den Beruf, die sogenannten Werbungskosten. Dazu gehören Rechnungen für Bewerbungen, Fort- und Weiterbildungen oder die Kosten für Fahrten zur Arbeit.
  2. Ganz bestimmte "private" Kosten, die sogenannten Sonderausgaben. Dazu gehören zum Beispiel das Schulgeld für Kinder, Spenden sowie Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge.
  3. Ganz besondere Kosten, denen Sie sich nicht entziehen könnten, die sogenannten außergewöhnliche Belastungen. Dazu gehören Unterhaltszahlungen, Pflegeheimkosten oder auch die Ausgaben aufgrund einer Krankheit.

Diese Kosten dürfen Sie entweder ganz oder zu bestimmten Teilen von der Steuer absetzen.

Was muss man tun, um etwas "absetzen" zu können?

Um überhaupt "etwas von der Steuer abzusetzen", müssen Sie am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen.

Das bedeutet: Sie müssen verschiedene vorgedruckte Formulare ausfüllen, die aus mehreren Seiten bestehen. Diese gibt es beim Finanzamt oder online: ELSTER. Tragen Sie zunächst in das Hauptformular – oder auch den "Mantelbogen" genannt – Ihren Namen, Ihre Adresse sowie andere private Angaben ein. Danach gliedert sich die Steuererklärung in zwei Bereiche: einmal in Einnahmen und einmal in Ausgaben. Im ersten Bereich tragen Sie ein, was Sie verdienen oder zum Beispiel über eine vermietete Wohnung eingenommen haben. Im zweiten Bereich tragen Sie das ein, was Sie ausgegeben haben und was Sie "absetzen" können.

Nun wird es interessant: Sagen wir, Sie sitzen gerade an Ihrer Steuererklärung. Auf Ihrem Bildschirm am Computer sehen Sie unsere Steuerartikel, welche Kosten Sie absetzen können. Und im besten Fall haben Sie neben sich einen Ordner, in dem Sie alle Rechnungen, Kassenbons und sonstigen Nachweise der letzten zwölf Monate gesammelt haben. Sortieren Sie nun Ihre Belege: Was gehört zu Werbungskosten, was zu Sonderausgaben und was zu außergewöhnlichen Belastungen? Jetzt können Sie jede einzelne Summe nacheinander in das dafür vorgesehene Leerfeld in der Steuererklärung eintragen.

Beachten Sie: Wenn Sie kein Geld zum Beispiel für außergewöhnliche Belastungen ausgegeben haben und somit keine Kosten hatten, können Sie an dieser Stelle auch keine Beträge oder Ausgaben in die Steuererklärung eintragen. Ansonsten heben Sie alle Rechnungen und Nachweise, die Sie eingetragen haben, auf, falls ein Finanzbeamter oder eine Finanzbeamtin Ihre Angaben prüfen will. 

Woher weiß ich, ob ich alles richtig gemacht habe?

Wer seine Steuererklärung noch nie oder nur selten gemacht hat, wird vielleicht unsicher sein, ob er oder sie wirklich alles richtig ausgefüllt hat. Fragen Sie lieber Freunde oder Bekannte, die sich damit auskennen oder auch Lohnsteuerhilfevereine, bevor Ihnen eine Steuererleichterung entgeht, die Ihnen zusteht. Für die Berater und Beraterinnen der VLH zum Beispiel gehört das zur täglichen Arbeit. Erkundigen Sie sich einfach mal in Ihrem Bekanntenkreis oder suchen Sie sich einen VLH-Berater in ihrer Nähe über unsere Beratersuche.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Computer & Co. von der Steuer absetzen

Was kann bei der steuer abgesetzt werden

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Aktualisiert am 20. Juli 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein privater Gegenstand wie Aktentasche, Computer, Smartphone, Schreibtisch, Bücherregal und Fachliteratur kann ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn Du ihn mindestens zu 10 Prozent für berufliche Zwecke nutzt.
  • Nutzt Du das Arbeitsmittel zu mehr als 90 Prozent beruflich, darfst Du die An­schaf­fungs­kos­ten vollständig als Werbungskosten absetzen; bei einem niedrigeren Anteil den entsprechenden beruflichen Kostenanteil.

So gehst Du vor

  • Hebe Rechnungen und Quittungen gut auf, weil Du teure Arbeitsmittel über mehrere Jahre abschreiben musst.
  • Wie Du Arbeitsmittel und andere berufliche Ausgaben in der Steu­er­er­klä­rung absetzen kannst, erfährst Du in unserer ausführlichen Checkliste Werbungskosten.

  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm.
  • In unserem umfangreichen Test haben uns einige Alleskönner überzeugt. Diese Versionen für 2022 können wir Dir empfehlen: Wiso Steuersparbuch 2022, Tax 2022 Professional und Steuersparerklärung Plus 2022.
  • Eine einfache Nutzerführung bieten die ebenfalls empfehlenswerte Browser-Lösung Smartsteuer sowie die Apps Steuerbot und Taxfix. Für die Steuer-Apps sollte Dein Fall aber nicht zu kompliziert sein.

Für viele Arbeitnehmer gilt das „Werkstor-Prinzip“ nicht: Sie beantworten abends mit dem eigenen Smartphone noch schnell eine E-Mail des Chefs oder eines Kunden, bereiten am heimischen Rechner den Unterricht für den nächsten Tag vor oder bezahlen den Blaumann aus eigener Tasche. Alles, was Du für Deine berufliche Tätigkeit einsetzt, gilt grundsätzlich als Arbeitsmittel. Das Geld, das Du für Arbeitsmittel ausgibst, kannst Du als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Was ist ein Arbeitsmittel?

Zu den Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel Werkzeuge, typische Berufsbekleidung und Fachzeitschriften. Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Du brauchst, um Deine beruflichen Aufgaben zu erledigen. Das müssen nicht unbedingt nur körperliche Gegenstände wie der Computer sein. Auch ein privater Telefonanschluss oder Software, die zu den sogenannten immateriellen Wirtschaftsgütern zählt, können Arbeitsmittel sein.

Wichtig ist nur, dass Du das Arbeitsmittel tatsächlich beruflich nutzt. Wenn Du es zu mehr als 90 Prozent beruflich verwendest, dann darfst Du die kompletten Kosten ansetzen. Nutzt Du es mindestens zu zehn Prozent privat, dann musst Du Deine Aufwendungen aufteilen. Für den beruflichen Anteil darfst Du Werbungskosten ansetzen, wenn Du die berufliche Nutzung schätzen kannst.

Geregelt sind die Werbungskosten in Paragraf 9 Einkommensteuergesetz. Du kannst die Gegenstände und die Kosten dafür in der Anlage N Deiner Steu­er­er­klä­rung eintragen.

Beispiele für Arbeitsmittel sind:

  • Aktentasche/-koffer,
  • typische Berufskleidung (wie Arztkittel oder Blaumann) inklusive Reinigung,
  • Computer, Notebook und Ähnliches,
  • Anwender-Software,
  • Smartphone,
  • Diktiergerät,
  • Büromöbel,
  • Fachliteratur und
  • Werkzeug.

Das Finanzamt erkennt Deine Kosten an, wenn Du sie für Deinen Beruf brauchst. So wird ein Skilehrer keine Probleme haben, die Kosten seiner Skiausrüstung abzusetzen. Wenn dagegen ein Sportlehrer privat gerne in den Wintersport fährt, dürften seine Chancen für den Werbungskostenabzug schlecht stehen – es sei denn, er nimmt an einem Lehrgang teil, um eine Schul-Skileiter-Lizenz zu erwerben.

Bei vielen Gegenständen ist aber unbestritten, dass sie Arbeitsmittel sind. Auch das Finanzamt geht nicht davon aus, dass Du in Deiner Freizeit mit einer Aktentasche oder einem Pilotenkoffer spazieren gehst.

Anders sieht es grundsätzlich bei Bekleidung aus: Nach einem beruflichen Aufstieg erwartet man von Dir vielleicht, dass Du einen bestimmten Dresscode einhältst. Der Fiskus wird Deine Kosten für den „Chefanzug“ trotzdem nicht anerkennen, weil eine private Nutzung möglich ist.

Wenn Du während der Corona-Pandemie am Arbeitsplatz beispielsweise selbst bezahlte FFP-Masken tragen musst, ist grundsätzlich denkbar, dass Du Deine Aufwendungen als Werbungskosten absetzen kannst. Im Normalfall wirst Du Deine Masken jedoch sowohl beruflich als auch privat nutzen, zum Beispiel für Einkäufe. Weil es hierfür aber keinen richtigen Aufteilungsmaßstab gibt, wird das Finanzamt möglicherweise den Abzug verwehren. Dennoch kannst Du es versuchen. 

Tipp: Werkzeuggeld - Falls Dein Arbeitgeber Dir eine Entschädigung dafür zahlt, dass Du Deine privaten Werkzeuge für die Arbeit nutzt, ist seine Zahlung steuerfrei. Im Gegenzug kannst Du dieses sogenannte Werkzeuggeld aber nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Tipp: Fahrtkosten absetzen - Vergiss nicht, auch Deine Fahrtkosten zum Kauf von Arbeitsmitteln als Werbungskosten abzusetzen. Bist Du zum Möbelhaus gefahren, um einen neuen Schreibtisch zu kaufen, führt das zu einer Steuerersparnis.

Checkliste Werbungskosten

Mithilfe unserer Checkliste kannst Du prüfen, welche Werbungskosten bei Dir angefallen sind.

Zum Download

Welche Kosten werden wie berücksichtigt?

Neben Deinen An­schaf­fungs­kos­ten kannst Du auch Reparatur-, Reinigungs- und Wartungskosten steuermindernd ansetzen.

Wenn das einzelne Arbeitsmittel, zum Beispiel ein Schreibtisch, nicht mehr als 952 Euro brutto (800 Euro netto + 19 Prozent Mehrwertsteuer) gekostet hat, kannst Du den gesamten Anschaffungspreis sofort und in voller Höhe steuerlich absetzen. Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist dann nicht notwendig. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) darfst Du auf einen Schlag abschreiben. Für Anschaffungen bis Ende 2017 lagen die Grenzwerte noch deutlich niedriger: 487,90 Euro brutto beziehungsweise 410 Euro netto.

Teure Arbeitsmittel musst Du abschreiben

Bei einem höheren Preis musst Du die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilen. Bei einem Smartphone gelten beispielsweise fünf Jahre, bei Möbeln 13 Jahre. Abschreibung heißt im Finanzamts-Deutsch „Absetzung für Abnutzung“ (AfA). Dabei legt das Bundesfinanzministerium in AfA-Tabellen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern für die unterschiedlichsten Produkte fest.

Bei einem Schreibtisch oder Bürostuhl musst Du den Kaufpreis demnach auf 13 Jahre verteilen, oft sogar auf 14 Jahre. Denn im Jahr, in dem Du das Arbeitsmittel kaufst, musst Du monatsgenau abschreiben. Das heißt, wenn Du einen Gegenstand im Februar kaufst, dann darfst Du elf Zwölftel der Jahres-Afa absetzen; bei einem Kauf im Dezember nur ein Zwölftel. Nur bei einem Kauf im Januar steht Dir die ungekürzte Jahres-Afa zu.

Der Preis ist übrigens (fast) kein Kriterium: Auch wenn Du für Dein Arbeitsmittel ungewöhnlich viel ausgegeben hast, die Kosten aber bezogen auf Deine berufliche Stellung und die Höhe Deines Gehalts nicht unangemessen sind, ist ein Werbungskostenabzug möglich. Höchstrichterlich entschieden ist das zum Beispiel für den Flügel einer Musikpädagogin und einer Lehrerin, die am Gymnasium Musik unterrichtet.

Sofortabschreibung für Computer und Software ab 2021

Deine Ausgaben rund um den beruflich genutzten Computer darfst Du künftig unbegrenzt auf einen Schlag steuerlich absetzen. Das Bundesfinanzministerium hat die Abschreibungsregeln für Computer rückwirkend zum 1. Januar 2021 geändert.

In einem Schreiben vom 26. Februar 2021 hat es festgelegt, dass ab 2021 die Nutzungsdauer von Computern, Peripheriegeräten (Drucker, Monitore, Kameras und dergleichen) und Software einheitlich nur noch ein Jahr beträgt und die gesamten Ausgaben in unbegrenzter Höhe abschreibbar sind. Bislang mussten die Kosten für einen Computer auf drei Jahre und für spezielle Software sogar auf fünf Jahre verteilt werden. Für Anschaffungen rund um den Computer wirkt sich ab 2021 die GWG-Betragsgrenze nicht mehr begrenzend aus.

Ab der Steu­er­er­klä­rung 2021 kannst Du als Arbeitnehmer von der neuen Abschreibungsregel profitieren. Ein Beispiel: Du arbeitest im Homeoffice und kaufst im Laufe des Jahres 2021 einen Laptop für 1.200 Euro. Du kannst dann den gesamten Betrag als Werbungskosten in Deiner Steu­er­er­klä­rung 2021 ansetzen. Hättest Du diesen Laptop bereits im Juli 2020 gekauft, kannst Du in Deiner Steu­er­er­klä­rung 2020 nur 200 Euro (wegen der monatsgenauen Abschreibung 6/12 Monate * 1.200 Euro/3 Jahre) ansetzen, die verbliebenen 1.000 Euro aber in Deiner Steu­er­er­klä­rung 2021. Im nächsten Jahr kannst Du also den Restwert komplett absetzen, Du musst es aber nicht.

Hat der Computer beim Kauf im Jahr 2020 höchstens 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gekostet, dann darfst Du ihn als geringwertiges Wirtschaftsgut bereits in der Steu­er­er­klä­rung 2020 in voller Höhe absetzen. Falls Du ihn auch privat nutzt, dann darfst Du aber nur die Hälfte als Werbungskosten absetzen. Wenn Du einen höheren beruflichen Anteil deklarierst, könnte das Finanzamt einen Nachweis verlangen.

Die neue Digital-Afa sorgt dafür, dass Du mit Ausgaben rund um Deinen Computer recht leicht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (ab 2022: 1.200 Euro) überschreitest. Jeder Euro darüber senkt Dein zu versteuerndes Einkommen und damit Deine Steuerlast. Außerdem kannst Du einfacher zusätzlich angeschaffte Geräte absetzen. Das BMF-Schreiben listet unter anderem auf: Computer-Kamera, Beamer, Headset, Lautsprecher, externe Festplatte, Tastatur und Maus.  

Ein privater Gegenstand wird später beruflich genutzt

Werbungskosten kannst Du auch für Wirtschaftsgüter abziehen, die Du zunächst privat genutzt oder geschenkt bekommen hast. Solche Wirtschaftsgüter kannst Du nämlich zu einem Arbeitsmittel „umwidmen“ und so dem steuerrelevanten Bereich zuordnen.

Beispiel: Du hast im Januar 2018 für 1.300 Euro ein Regal für Dein Wohnzimmer gekauft, in dem Du ab 2020 Deine berufliche Fachliteratur aufbewahrst. Für das Regal kannst Du ab dem Zeit­punkt der Umwidmung, also ab 2020, Werbungskosten geltend machen. Für Möbel gilt üblicherweise eine Nutzungsdauer von 13 Jahren. Die An­schaf­fungs­kos­ten verteilst Du auf diese Zeit. Für ein komplettes Jahr schreibst Du demnach 100 Euro ab – auch für die Jahre 2018 und 2019, in denen Du aber wegen der rein privaten Nutzung noch keine Werbungskosten absetzen durftest. Ab 2020 hat das Regal noch einen Restwert von 1.100 Euro. 100 Euro Abschreibung kannst Du nun in der Steu­er­er­klä­rung 2020 als Werbungskosten ansetzen; ebenso in den Folgejahren. 

Wenn das Arbeitsmittel bei der Umwidmung höchstens noch einen Restwert von 952 Euro (800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer) hat, kannst Du diesen Betrag sofort und in voller Höhe steuerlich absetzen. Es gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut.

Fortsetzung des Beispiels: Im Jahr der Anschaffung musst Du monatsgenau abrechnen. Hättest Du das Regal statt im Januar 2018 erst im Juli 2018 gekauft, dann hättest Du es 2018 nur für sechs Monate abschreiben dürfen. Das heißt, der Restwert beträgt Anfang 2019 nunmehr 1.250 Euro und zu Jahresbeginn 2020 dann 1.150 Euro statt 1.100 Euro. Du hast dann ein etwas höheres Volumen, das Du ab 2020 jährlich als Werbungskosten abschreiben darfst.

Du solltest Dich darauf einstellen, dass das Finanzamt möglicherweise Nachweise wie einen Kassenbon über Deine ursprünglichen An­schaf­fungs­kos­ten verlangt. Bewahre diese während der Abschreibungsdauer am besten auf.

Checkliste Werbungskosten

Prüfe mithilfe unserer Checkliste, welche Ausgaben Du als Werbungskosten absetzen kannst, wenn Du wegen Corona im Homeoffice arbeitest.

Zum Download

Was kann bei der steuer abgesetzt werden

Hermann-Josef Tenhagen

Unser Tipp: Bleibe zum Thema Recht & Steuern immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter!

Ist ein teilweiser Abzug bei gemischter Nutzung möglich?

Früher forderte das Finanzamt, dass Du ein Arbeitsmittel überwiegend beruflich nutzen musst, damit Du Deine Aufwendungen absetzen darfst. Das gilt nicht mehr.

Es genügt, wenn Du ein Arbeitsmittel tatsächlich mindestens zu 10 Prozent beruflich nutzt. Verwendest Du es weniger als zu einem Zehntel privat, darfst Du die kompletten Kosten absetzen. Bei einem höheren Privatnutzungsanteil kannst Du den beruflichen Anteil schätzen und dafür anteilsmäßig Werbungskosten absetzen. Dafür benötigst Du einen sinnvollen Aufteilungsmaßstab wie die zeitliche oder flächenmäßige Nutzung. 

Ein Beispiel: Ein Bücherregal belegst Du zu 60 Prozent mit Fachbüchern und auf den restlichen 40 Prozent stehen Deine privaten Bücher und Fotoalben. Dann kannst Du 60 Prozent der An­schaf­fungs­kos­ten als Werbungskosten absetzen.

Auf diese Weise kannst Du bei vielen Arbeitsmitteln zumindest einen Teil Deiner An­schaf­fungs­kos­ten in der Steu­er­er­klä­rung geltend machen. Ein anteiliger Kostenabzug ist beispielsweise bei folgenden gemischten Aufwendungen gut möglich: Büromöbel, Smartphone, Telefon- und Reisekosten.

Beispiel Computer: Sowohl beruflich als auch privat genutzt

Kaufst Du zum Beispiel einen Laptop, den Du sowohl privat als auch beruflich verwendest, dann darfst Du für den beruflichen Anteil Werbungskosten absetzen. Eine pragmatische Lösung ist, dass Du diesen mit 50 Prozent schätzt. Das akzeptieren die Finanzämter in der Regel. Willst Du jedoch einen höheren beruflichen Anteil absetzen, musst Du die beruflich genutzten Stunden notieren.

Peripheriegeräte wie Scanner, Drucker und Bildschirm sind nicht selbstständig nutzbar. Du musst deren An­schaf­fungs­kos­ten deshalb mit denen des Computers zusammenrechnen. Überschreitest Du dadurch die GWG-Bruttogrenze von 952 Euro, musst Du die gesamten Kosten über drei Jahre abschreiben.

Multifunktionsgeräte – etwa „All-in-one“-Drucker – gelten steuerlich dagegen als eigene Wirtschaftsgüter. Die An­schaf­fungs­kos­ten solcher Geräte kannst Du deshalb sofort und in voller Höhe als Werbungskosten absetzen, wenn sie höchstens 952 Euro (800 Euro netto) betragen haben. Das dürfte auch für externe Datenspeicher wie Festplatten gelten. Die Kosten für solche Zusatzgeräte solltest Du daher ebenfalls unabhängig von der Abschreibung Deines Rechners sofort und in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Die gute Nachricht: Für Anschaffungen ab 2021 gilt für alle Kosten rund um den Computer die Sofortabschreibung. Du musst dann nicht mehr differenzieren.

Tipp: Schneller abschreiben - Falls Dein Notebook oder Laptop einer besonders starken Beanspruchung ausgesetzt ist und Du Dir deshalb alle zwei Jahre oder noch öfter ein neues Gerät kaufst, solltest Du das in Deiner Steu­er­er­klä­rung dokumentieren und auf einer kürzeren Abschreibungsdauer bestehen. Ab 2021 gilt für alle eine einjährige Nutzungsdauer.

Download E-Book

Hier kannst Du Dir unser 20-seitiges E-Book für die Steu­er­er­klä­rung 2019 herunterladen:

Zum Download

Auch Ein­rich­tungs­ge­gen­stände angeben

Denke daran, auch die Kosten der Einrichtung Deines Arbeitszimmers (zum Beispiel Regale, Schreibtisch, Bürostuhl) als Werbungskosten anzusetzen. Diese Arbeitsmittel kannst Du sogar unabhängig davon steuerlich geltend machen, ob das Finanzamt Dein häusliches Arbeitszimmer anerkennt.

Wo sich die Gegenstände in Deiner Wohnung befinden, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist nur, dass Du diese Gegenstände so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendest. Solche Ein­rich­tungs­ge­gen­stände kannst Du sofort absetzen, wenn der Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer 952 Euro nicht übersteigt. Bei höheren An­schaf­fungs­kos­ten musst Du Deine Kosten über die Nutzungsdauer verteilen.

Unser Podcast zum Thema

Wenn der Chef Dir Arbeitsmittel stellt

Bekommst Du als Arbeitnehmer von Deinem Arbeitgeber kostenfrei einen Laptop samt Drucker zur betrieblichen Nutzung gestellt, so darfst Du diesen auch privat nutzen und musst dafür keinen geldwerten Vorteil versteuern. Falls Du aber Dein eigenes Druckerpapier und Zubehör wie Tonerkartuschen verwendest, kannst Du diese Ausgaben eventuell als Werbungskosten absetzen. Dafür benötigst Du Belege.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Klickst Du auf eine Emp­feh­lung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Emp­feh­lungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos

Was kann man alles von der Steuer absetzen Checkliste?

Checkliste der Steuerstandards:.
Arbeitszimmer..
Homeoffice-Pauschale..
Werbungskosten, z.B. Arbeitsmittel / Seminare..
Pendlerpauschale für Arbeitsstrecke..
Kfz-Steuer..
Gesetzliche Rentenversicherung..
Private Altersvorsorge, z.B. Riester / Rürup..
Privatschule / Hochschulkosten..

Was darf man von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich gilt: Absetzbar sind immer nur die Lohn- und Arbeitskosten, die darauf anfallende Mehrwertsteuer sowie die Fahrtkosten. Nicht steuerlich absetzbar ist das vom Handwerker verbaute Material, wie beispielsweise Fliesen oder Farben.

Kann man die GEZ von der Steuer absetzen?

Du kannst bis zu 1.000 Euro monatlich als Unterkunftskosten steuerlich geltend machen. Darunter fallen auch die Rundfunkgebühren.

Kann man Strom und Wasser von der Steuer absetzen?

Deine private Miete und Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Grundsteuer kannst Du als Mieter hingegen nicht absetzen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Du ein häusliches Arbeitszimmer in Deiner Wohnung nutzt.