Was kann beim Abschleppen kaputt gehen?

Ist der Dieselmotor eines hydraulischen Fahrzeugs defekt, muss das Fahrzeug in der Regel abgeschleppt werden. Dabei könne es zu Problemen kommen, erklärt Robert Becker, Trainer bei der Internationalen Hydraulik Akademie Dresden (IHA): „Während des Abschleppvorgangs wird der Fahrmotor zur Pumpe. Dies hat zur Folge, dass Öl von der Niederdruckseite zur Hochdruckseite gefördert wird. Die Pumpe steht jedoch, sie dreht nicht. Das bedeutet wiederum, wir müssen irgendwo hin mit dem Öl.“ Was also zu tun ist und welche Gefahren damit verbunden sind, haben wir den Experten gefragt.

Die Gefahr: Extremer Druck

Was kann beim Abschleppen kaputt gehen?

Ist der Dieselmotor defekt (n Diesel), muss beim Abschleppvorgang sowohl auf zu hohen, als auch auf Unterdruck geachtet werden (p Motor B). (Bild: fluid)

Begegnen Anwender diesem Problem nicht entsprechend, „hat man auf der Seite, wo der Motor reinfördert einen sehr hohen Druck“, so Robert Becker. „Der Motor hat ein sehr hohes Moment, das Fahrzeug würde sich so also gar nicht bewegen. Man könnte es nicht abschleppen. Die Räder würden blockieren“, erklärt der IHA-Prüfingenieur.

Die Lösung – Ventile mit Bypassfunktion:

Was kann beim Abschleppen kaputt gehen?

Erklärung an der Grafik: Robert Becker zeigt, wie sich das Öl wieder von der Hochdruck- zur Niederdruckseite fördern lässt. (Bild: fluid)

Zwar befinden sich in der Regel Hochdruckventile im geschlossenen Kreis. „Diese wollen wir so jedoch nicht nutzen“, gibt Becker zu Bedenken und fährt fort: „Die Ventile haben noch eine weitere Funktion, eine Bypass-Funktion. Diese lässt sich nutzen, indem man die Ventile etwas herausdreht. Die Ventile haben drei Funktionen: Erstens die Überdruckfunktion, wo wir mit den Ventilen bei einer Lastspitze den Maximaldruck begrenzen. Die zweite Funktion ist die Einspeisefunktion, mit der die Speisepumpe über die Ventile in den Niederdruck fördern kann. Und dann kann ich mit diesen Ventilen auch einen Bypass generieren, indem ich die Ventile drei Umdrehungen herausdrehe, auch bitte beide, damit wir zu beiden Anschlüssen A und B den Kurzschluss haben. Und wenn die Ventile drei Umdrehungen herausgedreht sind, dann können wir das Fahrzeug abschleppen.“ Dafür sorgt die Bypassfunktion.

Mit dem Bypass lässt sich das Öl mit relativ wenig Gegendruck von der Hochdruckseite zur Niederdruckseite fördern. Dabei gelte es nur zwei Dinge zu beachten, so Becker: „Nicht mit besonders hoher Drehzahl, denn wir haben hier keinen Speisedruck anliegen. Die Speisepumpe läuft nicht. Und bitte nicht für längere Zeit. Abschleppen ist ein schwieriger Begriff. Ich würde eher sagen, dass wir das Fahrzeug von der Straße oder vom Feld auf einen Tieflader ziehen und dann mit einem Tieflader zur Werkstatt fahren. Wenn man das über längere Zeit macht, sieht der Motor zu lange Unterdruck, er kavitiert und kann dann dadurch kaputt gehen.“

Was kann beim Abschleppen kaputt gehen?
Dreht man die Ventile drei Umdrehungen heraus, lässt sich ein Bypass generieren. (Bild: fluid)

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Jeder Autofahrer kennt die lästige Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Gerade in großen Städten oder dichtbesiedelten Wohngegenden kann genau diese Suche oft zur Zerreißprobe ausarten. Dann wird in der Eile oder im Stress das Auto an einer Stelle geparkt, die vielleicht gar nicht als Parkplatz ausgeschildert ist. Manchmal fällt dieses Vergehen nicht auf, oftmals kommt jedoch ein Strafzettel zum Einsatz. Ist die Situation jedoch prekär, kann das Auto auch schon mal abgeschleppt werden. Das ist für den Autofahrer natürlich ärgerlich, ist der Einsatz mit Kosten verbunden. Noch ärgerlich wird es jedoch, wenn beim Abschleppen Schäden entstanden sind. Doch wer genau übernimmt in diesem Fall eigentlich die Kosten für die Reparatur?

Wer haftet bei Abschleppschäden?

Wer eine Feuerwehrzufahrt blockiert, der hat verbotswidrig geparkt. Dieses Vergehen kann gut und gern mit 50 Euro Bußgeld geahndet werden. Wird der Abschleppdienst gerufen, muss auch dieser vom Autobesitzer bezahlt werden. Doch wie geht der Autobesitzer vor, wenn das Auto vom Abschleppunternehmen beschädigt wurde. Viele Autofahrer nehmen es schließlich nicht hin, wenn beim Abholen des Fahrzeuges Kratzer oder gar Beulen vorliegen, die vormals noch nicht vorhanden waren. Streit ist in diesem Rahmen quasi vorprogrammiert. Der Autofahrer muss nämlich beweisen, dass diese Schäden vor dem Abschleppmanöver noch nicht vorlagen.

Bis zum Jahr 2014 konnten sich Autofahrer auf ein Urteil des BGH berufen, welches Schäden von abgeschleppten Fahrzeugen immer den Abschleppunternehmen zur Last legte. Dann kam allerdings die Kehrtwendung. Ein Kläger wollte am 18.02.2014 einen Schaden, der angeblich von einem Abschleppunternehmen verursacht wurde, geltend machen. Doch das Unternehmen legte Beschwerde ein, mit der Begründung, dass dieses schließlich nur im Auftrag der Polizei und somit der Behörde der Stadtgemeinde gehandelt habe. Die Haftung hat sich somit auf die zuständige Stadt sowie auf die Straßenverkehrsbehörde verlagert, welche dem Abschleppdienst den Auftrag erteilte. (siehe auch Urteil BGH Az. VI ZR 383/12 vom 18.02.2014) Auch in zweiter Instanz gab das Gericht der Stadt recht. Der Kläger hätte eingangs bereits gegen die Stadt vorgehen sollen. Folglich musste der Kläger den Schaden selbst tragen.

Welche speziellen Sonderregelungen gibt es beim Abschleppen?

Grundstücksbesitzer, deren Auffahrten oder Parkplätze blockiert sind, können die Falschparker durch Polizeieinsatz oder mittels Abschleppunternehmen abschleppen lassen. In diesem Fall besteht ein öffentlich rechtliches Verwahrungsverhältnis. Somit haftet die Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Autoeigentümer, bis es zur Herausgabe des Fahrzeuges kommt. Dieser erhält sein Fahrzeug, wenn er die für die Abschleppaktion entstandenen Kosten bezahlt. Das Unternehmen selbst hat im Auftrag der Stadt gehandelt und ist somit nur ein sogenannter Erfüllungsgehilfe. Die Haftung liegt folglich bei der Stadt selbst.

Wie geht nun der Autofahrer vor, wenn sich Schäden herausstellen?

Der Falschparker ist in diesem Fall immer in der Nachweispflicht. Er muss demnach beweisen, dass die Schäden am Fahrzeug durch das Abschleppunternehmen entstanden sind. Das fällt den meisten Autofahrern natürlich schwer, machen die wenigsten Autohalter stets aktuelle Bilder von ihren Fahrzeugen. Die meisten Gerichte geben zudem den Autofahrern die Mitschuld an den Schäden, da diese durch einen Verkehrsverstoß entstanden sind. Entstehen Schäden am Abstellort, so kann der Staat belangt werden. Das gilt allerdings nur, wenn das Fahrzeug in bekannten, zwielichtigen Gegenden abgestellt wurde. Befindet sich der Abstellort in Gebieten, die zu Hochwasser neigen, und kommt es bei Hochwasser zu Schäden, so haftet ebenfalls der Staat.

Im Zweifelsfall sollten Geschädigte immer einen Rechtsanwalt zurate ziehen, da Polizei, Stadt und auch Abschleppunternehmen häufig versuchen, sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Was ist beim Abschleppen zu beachten Defekt?

Ihr Pkw hat einen Defekt und ist nicht mehr fahrbereit..
- bei Ausfall des Motors die aufzubringende Kraft am Bremspedal erheblich höher..
- zusätzlich die Nebelschlussleuchte zur Signalisierung des Abschleppvorgangs anzuschalten..
- nach Möglichkeit eine Abschleppstange zu benutzen..

Wer haftet für Schäden beim Abschleppen?

Im Klartext heißt das: Die zuständige Behörde muss gegenüber dem Fahrzeugeigentümer bis zur Herausgabe des Wagens haften. Sobald der Eigentümer die Kosten für das Abschleppen gezahlt hat, erhält er sein Auto zurück.

Wie kann der Katalysator beim Abschleppen kaputt gehen?

Das liegen gebliebene Fahrzeug muss vor dem Anschieben oder Anschleppen zuerst abkühlen. Denn wenn der Katalysator noch warm ist, kann unverbrannter Kraftstoff in den Katalysator gelangen und ihn zerstören. Beim Anschieben muss zunächst die Zündung eingeschaltet werden, um das Lenkradschloss zu öffnen.

Hat einen Defekt und ist nicht mehr fahrbereit Was ist beim Abschleppen?

Was ist beim Abschleppen zu beachten? Auf der Autobahn ist Abschleppen nur dann erlaubt, wenn die Panne auch dort passiert ist. So zieht man möglichst ruckfrei und verhindert, dass das Seil reißt.