Was kostet die krankenversicherung bei 450 euro-job

Ein 400-Euro-Job ist nicht für jeden günstig. Denn Minijobber, die nicht anderweitig krankenversichert sind, müssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bei einem Beitragssatz von 14 Prozent fallen etwa 140 Euro für die Kranken- und Pflege­versicherung an.

Der Minijob selbst bringt keinen Krankenversicherungsschutz, obwohl der Arbeitgeber eine Pauschale zahlt. Das macht nichts, wenn der Jobber über den Ehepartner oder die Eltern familienversichert ist oder noch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat.

Muss sich der Minijobber aber freiwillig absichern, setzt die Krankenkasse ein fiktives Einkommen von rund 828 Euro an und erhebt darauf Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung.

Tipp: Eine geringe Lohnerhöhung auf zum Beispiel 410 Euro im Monat kann die Abgaben deutlich senken. Denn für einen Verdienst über 400 und unter 800 Euro im Monat zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Über das Jahr gesehen ist das Einkommen so niedrig, dass der Verdienst auch steuerfrei möglich ist. Die Steuerkarte muss allerdings vorliegen.

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Grundsätzlich sind Minijobber über ihren Arbeitgeber nicht krankenversichert. Dient der Minijob als Nebentätigkeit, erfolgt die Krankenversicherung über den Hauptarbeitgeber. Anders sieht das bei Beschäftigten aus, die nur im Minijob arbeiten und keine weitere Hauptbeschäftigung haben. Sie müssen sich aufgrund bestehender Krankenversicherungspflicht in Deutschland selbst um eine Versicherung kümmern.

Neu ab 01.01.2022: Der Arbeitgeber muss bei Anmeldung seiner Minijobber deren Krankenversicherung an die Sozialversicherung weitergeben. Der Nachweis kann über eine Kopie der Versicherungskarte oder eine Bescheinigung der Krankenkasse erfolgen.

  • Minijob als Nebenbeschäftigung
  • Minijob als Hauptbeschäftigung
  • Minijob als Rentner
  • Krankenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld
  • Das Wichtigste in Kürze

Minijob als Nebenbeschäftigung

Erfolgt die Tätigkeit im 450 Euro Job als Nebenbeschäftigung zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung, ist der Arbeitnehmer über seinen Hauptjob krankenversichert.

Die ihm zustehenden Leistungen der Versicherung ändern sich durch die Aufnahme eines Nebenjobs nicht.

Ist der Arbeitnehmer generell privat versichert, greift selbstverständlich immer diese Versicherung.

Minijob als Hauptbeschäftigung

Wird der Minijob als Hauptbeschäftigung ausgeübt, da der Arbeitnehmer bspw. genug Vermögen hat um seinen Unterhalt zu bestreiten, ist der geringfügig Beschäftigte gesetzlich verpflichtet sich selbst zu versichern. Er kann sich privat, freiwillig gesetzlich oder per Familienversicherung versichern.

Krankenversicherung im Minijob bei Bezug von ALG II

Ist der Minijob neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II die Hauptbeschäftigung, übernimmt das Jobcenter die Krankenversicherung.

Der Arbeitnehmer muss sich in diesem Fall nicht selbst um die Versicherung kümmern.

Minijob als Rentner

Üben Rentner einen Minijob aus, sind sie über den Rentenversicherungsträger gesetzlich versichert oder bleiben privat versichert, wenn sie dies vorher bereits waren.

Krankenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers

Für den 450 Euro Job muss der Arbeitnehmer selbst keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, da es sich um eine versicherungsfreie Beschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung handelt.

Der Arbeitgeber hingegen muss auf das Entgelt eine Pauschale von 13% (bei Beschäftigungen in Privathaushalten: 5%) entrichten.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der geringfügig Beschäftigte bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist (z.B. Familienversicherung, Studentische Versicherung, Krankenversicherung über das Arbeitslosengeld, freiwillige Krankenversicherung etc.).

Achtung: Gehört der Beschäftigte hingegen nicht der gesetzlichen Krankenversicherung an oder ist privat versichert, so entfällt auch die Abgabe des Arbeitgebers von 13% bzw. 5% in Privathaushalten.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Zwar haben die Minijobber keine Ansprüche aus der Krankenversicherung der Bundesknappschaft, können aber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft begehren (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Hierfür führt der Arbeitgeber die Umlagen U1 (0,9 %) und U2 (0,29 %) an die Minijob-Zentrale ab.

Interessant dazu: Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Der Anspruch beginnt erstmalig nach 4 Wochen (28 Tage) der Betriebszugehörigkeit. Im Krankheitsfall (bei derselben Krankheit) erhält der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung für 6 Wochen (42 Tage) vom Arbeitgeber.

Achtung: Normalerweise würde ab dem 43. Tag die Krankenkasse mit Krankengeld eintreten, jedoch nicht bei Minijobbern, da wie bereits oben beschrieben, diese keine Ansprüche an Leistungen der Krankenkasse haben. Damit gehen Minijobber nach sechswöchiger Krankheit leer aus.

Detaillierte Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, Zahlungsdauer und Höhe des Krankengeldes finden Sie unter Krankengeld.

Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld

Im Fall eines Beschäftigungsverbotes infolge einer Schwangerschaft haben Minijobberinnen Anspruch auf Lohnfortzahlung, bis zum Eintreten der Mutterschutzfrist.

Während der Mutterschutzfrist kann die Beschäftigte Mutterschaftsgeld erhalten. Dies wird aber im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern nicht von der Krankenkasse sondern auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt (§ 13 Abs. 2 MuSchG).

Es beträgt kalendertäglich höchstens 13 Euro und ist auf insgesamt 210 Euro begrenzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem bisherigen, durchschnittlichen Arbeitsentgelt auszugleichen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG).

Wie die allgemeinen Regelungen zum Mutterschaftsgeld aussehen, können Sie im Artikel Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzfrist nach MuSchG nachlesen.

Wie sieht es denn mit der Rentenversicherung und der Unfallversicherung im Minijob aus? Detaillierte Informationen zu diesen Themen finden Sie unter Rentenversicherung bei Minijob und Unfallversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

Ist man bei einem 450 € Job krankenversichert?

Minijobber sind von Seiten ihres Arbeitgebers nicht krankenversichert. Die meisten Minijobber haben den 450 Euro Job als Nebenbeschäftigung und sind über ihren Hauptarbeitgeber krankenversichert. Geringfügig Beschäftigte, die nur im Minijob arbeiten, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern.

Was kostet die Krankenversicherung bei 450 Euro Job?

Arbeitgeber müssen für gesetzlich versicherte Minijobber einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 13 Prozent bzw. 5 Prozent im Privathaushalt zusätzlich zum Gehalt des Mitarbeiters an die Krankenversicherung entrichten. Geringfügig Beschäftigte selbst zahlen keine Beiträge. Für privatversicherte Minijobber entfällt die Abgabe des Arbeitgebers.

Wer zahlt Krankenversicherung bei Minijob?

Der Arbeitgeber muss Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale leisten. Grundsätzlich zahlt die Krankenversicherung für Minijobber aber der Hauptarbeitgeber, bei Bezug von ALG II das Jobcenter oder die Minijobber selbst, wenn sie privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind.

Letzte Aktualisierung: 27.01.2022

Kann man bei einem 450 Euro Job krankenversichert sein?

Ja. In diesem Fall werden die Verdienste zusammengerechnet. Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt - mit allen Ihren Jobs - mehr als 450 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem 450 Euro Job?

Zuständig für Beiträge und Meldungen der geringfügig Beschäftigten ist nicht die Krankenkasse des Arbeitnehmers, sondern immer die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Wie versichere ich mich bei einem 450 Euro Job?

Minijobber haben die Wahl, sich entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern oder freiwillig in der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung versichern zu lassen.

Wie hoch ist der krankenkassenbeitrag ohne Einkommen?

Wenn Sie keine eigenen Einkünfte haben Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 166,69 Euro (2022). Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten.