Was muss man machen wenn man ein auto kauft

Auto aus zweiter Hand: Versteckte Mängel können Sie mithilfe der ADAC Gebrauchtwagen-Checkliste entdecken © imago images/Sven Simon

Manipulierter Tacho, versteckte Mängel, fehlende Papiere und gestiegene Preise: Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es viele Fallstricke. ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps, worauf Sie unbedingt achten sollten.

  • Gebrauchtwagenpreise sind deutlich gestiegen

  • Mit ADAC Checkliste unseriöse Verkäufer erkennen und Mängel entdecken

  • Vom Verkäufer nicht unter Druck setzen lassen

Eine ADAC Untersuchung der DAT-Preise beweist: In den Jahren 2020 und 2021 sind Gebrauchtwagen erheblich teurer geworden. 2020 kostete ein Gebrauchter im Schnitt satte 18 Prozent mehr als 2019 und 2021 stiegen die Preise nochmals um sieben Prozent. So wurden 2021 im Schnitt 15.740 Euro für einen Gebrauchtwagen bezahlt im Vergleich zu 12.470 Euro im Jahr 2019. Seit dem Frühjahr 2022 verharren die Preise für Gebrauchtwagen auf hohem Niveau.

Doch es gibt trotz dieser Entwicklung noch die Möglichkeit, Schnäppchen zu machen. Die Standzeiten der Fahrzeuge bei den Händlern werden aktuell wieder etwas länger und die Auswahl an Gebrauchtwagen, die zum Beispiel nur die Abgasnormen Euro 4 oder Euro 5 erfüllen, nimmt zu. Wer nicht zwingend ins Zentrum großer Ballungsräume mit den entsprechenden Fahrverbotszonen fahren muss, wie aktuell in München für 2023 beschlossen, kann daher eventuell einige Euro beim Kauf sparen.

Doch auch wenn eventuell ein Schnäppchen lockt: Diese Tipps der ADAC Juristinnen und Juristen sollten Sie unbedingt beachten.

Inhaltsverzeichnis

Gebrauchtwagen vor dem Kauf besichtigen

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

Auto gebraucht kaufen: Nach Unfallschäden fragen

Manipulierter Tacho: So erkennen Sie Betrug

Serviceheft und Zulassungspapiere prüfen

Machen Sie eine Probefahrt

Händlertrick: Verkauf im Auftrag des Vorbesitzers

Nicht unter Druck setzen lassen

Gebrauchtwagen vor dem Kauf besichtigen

Kaufen Sie das Auto auf keinen Fall ungesehen, und machen Sie keine Zusagen am Telefon. Schließen Sie keinen Kaufvertrag online ab, bevor Sie das Auto besichtigt haben. Denn: Auch ein mündlich oder z.B. per WhatsApp geschlossener Kaufvertrag ist rechtlich bindend. So einfach kommen Sie da nicht wieder heraus.

Wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte sich den Verkäufer genau anschauen. Ein seriöser Autoverkäufer spricht offen über Vorschäden und Mängel des zum Verkauf stehenden Fahrzeugs. Er lässt Sie Probe fahren, liefert eine lückenlose Fahrzeugdokumentation und zeigt Ihnen HU-Berichte und Reparaturrechnungen.

Nehmen Sie eine zweite Person zur Besichtigung mit. Schauen Sie das Auto bei Helligkeit und gutem Wetter rundherum an, sonst kann man Roststellen, Dellen oder Kratzer leicht übersehen. Wichtig ist, den Gebrauchtwagen auf nicht sofort sichtbare Mängel und Unfallschäden zu untersuchen. Denn ein privater Verkäufer darf die Haftung für solche Mängel ausschließen.

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

Mit der ADAC Checkliste Gebrauchtwagenkauf kann man den wichtigsten Mängeln selbst auf die Spur kommen. Sie steht hier kostenlos zum Download bereit:

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

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Auto gebraucht kaufen: Nach Unfallschäden fragen

Erkundigen Sie sich ausdrücklich nach Unfallschäden. Auch reparierte Schäden mindern den Wert des Autos. Wurde ein Fahrzeug durch eine äußere Einwirkung beschädigt, spricht man von einem Unfallwagen, egal wie groß der Schaden war. Nur ganz geringfügige Lackkratzer und andere kleine "Schönheitsfehler" gelten nicht als Unfallschaden.

Ein privater Verkäufer muss über einen Unfallschaden aufklären, wenn Sie ihn danach fragen. Ein Händler hat sogar eine Aufklärungspflicht, er muss ungefragt über Unfallschäden aufklären. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2022 geschlossen wurden, muss er explizit auf Unfallschäden hinweisen, wenn der Kunde nicht damit rechnen kann. Außerdem muss er das Auto vor dem Verkauf auf Unfallschäden untersuchen.

Tipp: Lassen Sie sich im Kaufvertrag schriftlich zusichern, dass das Auto unfallfrei ist. Bei Zweifeln können Sie das Auto vom ADAC Fachmann durchchecken lassen.

Manipulierter Tacho: So erkennen Sie Betrug

Experten gehen davon aus, dass in Deutschland jedes dritte gebrauchte Auto einen manipulierten Tacho hat. Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag nicht nur der abgelesene Kilometerstand, sondern die Gesamtfahrleistung steht. Entspricht diese nicht der Wahrheit, fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und berechtigt zum Rücktritt vom Kauf.

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Alle Infos zur Tachomanipulation

Serviceheft und Zulassungspapiere prüfen

Das Serviceheft und die Zulassungspapiere geben Aufschluss über die Vorgeschichte des Gebrauchten.

  • Serviceheft: Kann der Verkäufer kein Serviceheft, keine HU-Berichte oder Werkstattrechnungen vorlegen, sollen möglicherweise Mängel am Gebrauchten verschleiert werden, oder es wurden nicht alle Wartungen durchgeführt.

  • Die Aussage "scheckheftgepflegt" heißt nicht, dass alle Wartungen gemacht wurden. Fehlt beim Kauf vom Händler das Original-Scheckheft, ist das ein Mangel, wenn er nicht darauf hinweist. Kann der Händler nicht nachweisen, dass die Inspektionsintervalle eingehalten wurden, kann man zum Beispiel eine Kaufpreisminderung geltend machen.

  • Prüfen Sie, wie viele Vorbesitzer in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Sie sollten nachfragen, wenn es viele Vorbesitzer gibt oder der Verkäufer das Auto nur sehr kurz in seinem Besitz hatte.

  • Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer mit den Papieren übereinstimmt. Gibt es hier Unstimmigkeiten, könnte es sich um ein gestohlenes Auto mit falschen Papieren handeln.

Machen Sie eine Probefahrt

Machen Sie eine Probefahrt, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Nehmen Sie möglichst eine Begleitperson mit. Alles, worauf Sie bei der Probefahrt achten sollten, finden Sie in der ADAC Checkliste für die Probefahrt:

Checkliste für die Probefahrt

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Tipp der ADAC Juristen: Klären Sie vor der Probefahrt, wie das Fahrzeug versichert ist. Besteht eine Vollkaskoversicherung und verursachen Sie einen Schaden am Fahrzeug eines privaten Verkäufers, müssen Sie nur die Selbstbeteiligung und den Höherstufungsschaden zahlen. Beim Händlerfahrzeug ist davon auszugehen, dass die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz reduziert ist.

Schließen Sie außerdem eine Vereinbarung über die Probefahrt ab. Sie können eine ADAC Mustervereinbarung hier herunterladen.

Laden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunter

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Weitere Tipps für die Probefahrt

Händlertrick: Verkauf im Auftrag des Vorbesitzers

Der Gebrauchtwagenhändler darf die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Ganz ausschließen darf er sie aber nicht.

Vorsicht: Manche Händler versuchen, die Sachmängelhaftung zu umgehen, indem sie das Auto im Auftrag des Vorbesitzers verkaufen. Fragen Sie beim Vorbesitzer nach, ob er tatsächlich den Verkauf in seinem Namen in Auftrag gegeben hat.

Achten Sie auch beim Privatverkauf darauf, dass der eingetragene Halter und der Verkäufer identisch sind. Fragen Sie nach einer Vollmacht, wenn das nicht der Fall sein sollte, und fragen Sie beim Halter oder Vorbesitzer direkt nach.

Nicht unter Druck setzen lassen

Vorsicht ist geboten, wenn Sie der Verkäufer unter Druck setzt ("Sie müssen sich schnell entscheiden") oder konkrete Fragen mit banalen Floskeln ("Das ist bei diesen Modellen immer so") beantwortet.

Bestehen Sie darauf, dass der Verkäufer alle mündlichen Zusicherungen (Kilometerlaufleistung, Garantien, Zusatzausstattung, Unfallfreiheit, Unfallumfang, Zubehör etc.) schriftlich im Kaufvertrag bestätigt.

Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, könnte es sich um Betrug handeln. Hier finden Sie Infos zu den übelsten Betrugsmaschen am Gebrauchtwagenmarkt.

Zweifel am Alter? So erkennen Sie, wie alt das Gebrauchtfahrzeug wirklich ist

Video: Wie ein Gebrauchtwagenkauf ablaufen sollte

Was muss man machen wenn man ein auto kauft

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Gebrauchtwagenkauf: Diese Daten zum Auto gibt es kostenlos

Valide Daten zum Gebrauchtwagen können sowohl für den Käufer ein Stück Sicherheit bieten als auch dem Verkäufer dabei helfen, Vertrauen in sein Angebot zu schaffen – auch wenn sich aus Sicht des ADAC so Tachobetrug nicht zuverlässig aufdecken lässt.

Was viele nicht wissen: Sie müssen nicht zwangsläufig die kostenpflichtigen Services von privaten Anbietern nutzen. Folgende Daten zum eigenen Fahrzeug lassen sich auch kostenlos abrufen:

  • Kennzeichen

  • Hersteller, Modell, Fahrgestellnummer, Versionsbezeichnung

  • Schlüssel- und Typnummer

  • Datum der Erstzulassung und Zahl der Vorbesitzer, nächste Hauptuntersuchung

  • technische Daten wie Maße, Leer- und Gesamtgewicht, Achslasten, Bereifungsgröße

  • Anhängelast, Zahl der Sitzplätze, Kraftstoff, Hubraum (bei Verbrennern), Nennleistung, Höchstgeschwindigkeit, Stand-/Fahrgeräusch, Emissionsklasse, CO₂-Wert, für Steuerklasse wichtige Zusatzinformation, Nummer der Typgenehmigung und deren Datum (wichtig zur Beurteilung, ob ein Auto schon den neuen Bestimmungen zum Schutz des Kilometerstands gemäß EU 2017/1151 genügen muss)

  • Hinweise zu Wechsel-, Saison-, Oldtimer-, Elektro- oder grünem Kennzeichen

  • Halter- und Versicherungsdaten

  • Umschreibungen auf andere Halter

  • abgelesene Kilometerstände bei den jüngsten Hauptuntersuchungen und ob Prüfplakette zugeteilt wurde

Und so geht's:

1. Möglichkeit: Mit elektronischem Personalausweis
Wer über den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügt, kann für alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge einen mehrseitigen Datenauszug kostenlos vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anfordern. Erforderlich sind dazu der Personalausweis und die Ausweis-App2. Das dauert nur wenige Minuten.

2. Möglichkeit: Anfrage an die Fahrzeug-System-Daten GmbH
Wem die Daten der letzten Hauptuntersuchungen, dort abgelesene Kilometerstände, Messwerte der Bremsenprüfung sowie dabei festgestellte Mängel und erteilte Hinweise genügen, kann bei der Fahrzeug-System-Daten GmbH (FSD) gemäß Paragraf 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfragen. Dazu die Anfrage in das Kontaktformular auf www.fsd-web.de* eintragen und Kopie/Scan des eigenen Personalausweises sowie von Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 des eigenen Autos beifügen. Per Brief ist die Anfrage zu richten an : Fahrzeug-System-Daten GmbH , Wintergartenstraße 4 , 01307 Dresden.

*Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

Wie läuft es ab wenn man ein Auto kauft?

Wie läuft ein Autokauf konkret ab? Sowohl der Kauf eines Neuwagens als auch eines Gebrauchtwagen teilt sich gewöhnlich in folgende Schritte: Besichtigung, Probefahrt, Preisverhandlung, Vertragsabschluss, Übergabe des Autos.

Was muss man machen wenn man ein gebrauchtes Auto gekauft hat?

Wenn Sie einen Wagen gekauft haben, der noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist, müssen Sie sich mit diesem über die Überführungsfahrt einigen. Im Idealfall fahren Sie mit dem Wagen direkt vom Abholort des Fahrzeugs zu Ihrer Zulassungsstelle und melden den Wagen dort auf sich um.

Was braucht man wenn man ein Auto kauft?

Diese Unterlagen solltest du beim Autoverkauf zwingend dem neuen Käufer mitgeben:.
KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
KFZ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief auch genannt KFZ-Brief).
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für An- und Umbauteile am KFZ..
Letzte TÜV-Bescheinigung zum Fahrzeug..