Was sollte man beim bem nicht sagen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Lädt man einen häufig erkrankten Arbeitnehmer zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), muss er aufpassen, dort nichts falsch zu machen. Schon beim BEM-Gespräch lauern Gefahren. Fehler, die der Arbeitnehmer dort begeht, rächen sich oft im Nachhinein, nämlich im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. Um dem vorzubeugen und den Arbeitnehmer besser vor einer Kündigung zu schützen, hat Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck die folgenden Tipps für das BEM-Verfahren.

Was ist das BEM und warum ist es so wichtig für den Kündigungsschutz?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist regelmäßig eine der Voraussetzungen, die ein Arbeitgeber erfüllen muss, bevor er einem Mitarbeiter wirksam krankheitsbedingt kündigen darf. Vereinfacht gesagt: ohne wirksames BEM keine wirksame Kündigung wegen Krankheit.

Was also tun, wenn man eine Einladung zum BEM-Gespräch bekommt?

Zunächst: Arbeitnehmer, die man einlädt, sollten sich regelmäßig nicht verweigern. Gehen Sie zum Gespräch hin, machen Sie mit bei einem BEM, das man Ihnen anbietet! Es gibt eine Reihe von formellen und inhaltlichen Voraussetzungen, die der Arbeitgeber beim BEM einhalten muss – was ihm häufig misslingt. Deshalb: regelmäßig ist es das Schlimmste, was passieren kann, wenn der Arbeitnehmer dem BEM-Gespräch fernbleibt. Dem Arbeitgeber kann man seine Fehler im BEM dann kaum noch vorwerfen, da dieser entgegnen kann: „Es hätte eh nichts gebracht, wenn ich das BEM korrekt durchgeführt hätte; der Arbeitnehmer hat sich ja verweigert!“

Wie sollte man sich beim BEM-Gespräch verhalten? Was sollte man dort sagen, was nicht?

Geben Sie im Gespräch möglichst wenig preis! Wirken Sie im Gespräch mit, seien Sie freundlich und kooperativ. Aber: Wägen Sie Ihre Worte sehr vorsichtig ab, falls man Sie nach Krankheitsursachen fragt. Erfährt der Arbeitgeber, dass keine Besserung in Sicht ist, gibt ihm das eine Steilvorlage für die krankheitsbedingte Kündigung.

Denn: Eine Kündigung wegen langer Krankheitsdauer setzt eine Prognose dahingehend voraus, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zukunft wegen Krankheit weiterhin ausfällt. Hier sollte sich der Arbeitnehmer möglichst nicht selbst belasten: Bessert sich sein Zustand auf längere Sicht eher nicht, sollte das der Arbeitgeber möglichst nicht erfahren.

Wie sollte man sich auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement vorbereiten?

Handelt es sich um eine schwer heilbare Krankheit oder um eine Erkrankung, für die man im Allgemeinen wenig Verständnis zeigt, sollte man sich mithilfe eines Experten auf das Gespräch vorbereiten. Arbeitnehmer mit psychischen Leiden, beispielsweise einer Depression oder einer Psychose, sollten sich vor einem BEM-Gespräch am besten mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Gesprächsstrategie zurechtlegen. Die Tipps, die man dort für das BEM-Gespräch erhält, können entscheidend sein für den Joberhalt und sich auf die Höhe der Abfindung auswirken.

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Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung sowie Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.

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Was sollte man bei einem BEM

Wichtig ist, während des Gespräches konstruktiv zu sein. Betroffene Mitarbeitende sind oft ängstlich, sie wissen nicht was auf sie zu kommt und haben oftmals die Befürchtung ihre Arbeitsstelle zu verlieren. Machen Sie deutlich, dass es nicht nur um eine formale gesetzliche Vorgabe, sondern um die Arbeitsfähigkeit geht.

Welche Fragen sind im BEM erlaubt?

BEM-Gespräch: die häufigsten Fragen.
Liegen bei dem Beschäftigten generelle Leistungseinschränkungen vor?.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Fehlzeiten und dem Arbeitsplatz? ... .
Wie kann der Arbeitsplatz umgestaltet werden? ... .
Was erhofft sich der Beschäftigte vom BEM?.

Was sagen beim BEM?

In einem BEM-Gespräch wird erörtert, ob ein gefährdeter Arbeitsplatz durch Maßnahmen gerettet werden kann und dient dazu, eine krankheitsbedingte Kündigung zu verhindern.

Kann man nach einem BEM

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung. Dennoch ist ein solches vor einer krankheitsbedingten Kündigung durchzuführen, da ein BEM den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisiert.