Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)HinweisÜber bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace". Show
Kategorie "open"Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:
Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren. VoraussetzungenIn der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:
Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht. Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab: Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen"
Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden. Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:
Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft, Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. ÜbergangsregelungenUm "ältere" Drohne ohne CE-Kennzeichnung erlaubterweise bis 31. Dezember 2022 zu nutzen, müssen Kategorievorgaben und gewisse Gewichtsgrenzen eingehalten werden:
Kategorie "specific"In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung. Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at Kategorie "certified"Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät
genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich. Weiterführende Links
RechtsgrundlagenEU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung. Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Welche Faktoren beeinflussen die Einschätzung der Flughöhe?Welche Bedingungen erschweren die Einschätzung der Flughöhe einer Drohne? Neben anderen Faktoren sind es insbesondere Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit, die das Einschätzen der Flughöhe eines UAS erschweren. Übrigens: Die Flughöhe einer Drohne wird auch als AGL (Above Ground Level) angegeben.
Was ist die Flughöhe eines UAV?Zu bedenken ist hierbei Folgendes: Die maximale Flughöhe für UAS beträgt 120 m, gemessen vom nächsten Punkt der Erdoberfläche.
Welchen Einfluss hat die UAS auf die VLOS?Anmerkung: Da in der OFFENEN Drohnen Kategorie nur mit direkter Sichtverbindung (VLOS, Visual Line Of Sight) geflogen werden darf, wird sich diese maximale Flughöhe vor allem bei kleineren (und dadurch schwerer sichtbaren) UAS wohl drastisch reduzieren!
Welche Punkte sollten vor dem Start eines unbemannten?Die Überprüfung des Luftraums im Bereich Ihres Einsatzgebietes gehört zu den wichtigsten Punkten. Stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem unbemannten Luftfahrzeug keine Luftraumverletzung begehen. Achten Sie auf die Aktualität Ihrer Daten in Bezug auf geografische UAS-Zonen.
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