Welche Krankheiten muss ich dem Arbeitgeber mitteilen

Der 2005 zum Unwort des Jahres gewählte Begriff „Humankapital“ zeigt sehr deutlich: Beschäftigte sind eine Ressource, mit der Unternehmen arbeiten. Ihr Know-how und ihre Arbeitskraft tragen ganz maßgeblich zum Erfolg bei, weshalb es wichtig ist, sie zu fordern und zu fördern.

Kurz & knapp: Krankheit

Wie müssen sich Arbeitnehmer verhalten, die krank sind?

Arbeitnehmer, die krank sind, müssen sich nach einer Behandlung vom Arzt bestätigen lassen, dass sie nicht in der Lage sind, zu arbeiten. In diesem Fall erhalten Sie eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wird das Gehalt bei Krankheit weitergezahlt?

Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Dauert die Krankheit länger an, springt die Krankenkasse ein und Arbeitnehmer bekommen Krankengeld.

Ist eine Kündigung wegen Krankheit rechtens?

Eine Kündigung ist im Krankheitsfall nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber haben sich hier jedoch an strenge gesetzliche Vorgaben zu halten. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

  • Kurz & knapp: Krankheit
  • Wie behandelt das Arbeitsrecht das Thema Krankheit?
    • Bescheid sagen: Wie muss laut Arbeitsrecht die Krankmeldung erfolgen?
    • Gibt es eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
    • Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 6 Wochen – gibt es das?
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen im Krankheitsfall
    • Wann droht die Abmahnung bei Krankheit?
    • Ist eine krankheitsbedingte Kündigung eine Option?
    • Klagen gegen die Kündigung wegen Krankheit
    • Weiterführende Suchanfragen

Spezifische Informationen zum Thema Krankheit im Arbeitsrecht:

Manchmal macht zu viel Stress auf Arbeit, der sich beispielsweise durch Mobbing am Arbeitsplatz manifestieren kann, jedoch krank. Schlaflosigkeit und dauerhaftes Grübeln über die Gründe der kollegialen Abwertung, aber auch wiederkehrende Erkältungen verursachen zum Teil hohe Ausfallquoten. Dies sorgt in der Regel für Missmut beim Arbeitgeber, die vornehmlich die Kostenseite sehen.

Welche Krankheiten muss ich dem Arbeitgeber mitteilen
Wie sollten Sie sich bei Krankheit Ihrem Arbeitgeber gegenüber verhalten? Wir erklären, worauf es ankommt.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie mit Krankheit im Arbeitsverhältnis umgegangen wird, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und ob Arbeitnehmer fürchten müssen, wenn sie nach 6 Wochen immer noch krank sind, eine Kündigung überreicht zu bekommen.

Wie behandelt das Arbeitsrecht das Thema Krankheit?

Gerade in Großraumbüros wird die Erkrankung von Mitarbeitern viel diskutiert. Viren und Bakterien verbreiten sich hier leichter als anderswo und auch die Lärmbelastung kann ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitnehmer irgendwann ausfallen. Wenn der Weg zum Arzt statt zum Arbeitsort aufgenommen wird, ist die Frage: Wann müssen Sie Ihren Vorgesetzten oder einen Personalverantwortlichen darüber informieren, dass Sie an diesem Tag oder vielleicht auch länger ausfallen?

Bescheid sagen: Wie muss laut Arbeitsrecht die Krankmeldung erfolgen?

Welche Krankheiten muss ich dem Arbeitgeber mitteilen
Die Herabsetzung von Kollegen kann dazu führen, dass eine Krankheit entsteht. Mobbing ist kein Spaß.

Die notwendigen Informationen dazu, wie Sie sich bei Krankheit verhalten müssen, erhalten Sie aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Es verlangt dem Erkrankten ab, die entsprechende Stelle zeitnah und damit unverzüglich über die eigene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer zu informieren – damit eine entsprechende Koordinierung der anstehenden Termine und liegengebliebenen Aufgaben erfolgen kann.

Zu welchem Zeitpunkt spätestens ein Attest – auch als gelber Schein bekannt – vorliegen muss, liegt für gewöhnlich im Ermessen des Arbeitgebers. Dieser kann darauf bestehen, schon am ersten Tag einen solchen Nachweis zu erhalten.

Andere Unternehmen handeln das Thema kulanter und fordern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am vierten Tag ein. Was konkret in Ihrem Beschäftigungsverhältnis gilt, sollten Sie daher in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. einem geltenden Tarifvertrag nachlesen.

Vergessen Sie nicht, auch Ihre Krankenkasse über Ihre Krankheit zu informieren. Der Arzt gibt Ihnen bei Ihrem Besuch mehrere Zettel mit. Der kleine ist beim Arbeitgeber einzureichen, der große (auf dem codiert auch die Krankheitsursache vermerkt ist), muss an die Krankenkasse geschickt werden. Lassen Sie die Frist von 7 Tagen nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verstreichen, müssen Sie gegebenenfalls auf das Krankengeld verzichten. Dazu später mehr.

Gibt es eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Eine der wesentlichen Errungenschaften im Arbeitsschutz ist, dass Arbeitnehmer beim Vorliegen einer Krankheit nicht um ihre Existenz bangen müssen, denn: Haben sie den Infekt oder einen gebrochenen Arm nicht selbst verschuldet, dürfen sie bis zu sechs Wochen die reguläre Weiterzahlung ihres Gehalts oder Lohns verlangen.

Was aber passiert, wenn Sie, kurz nachdem Sie wieder gesund sind und an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind, erneut erkranken? Handelt es sich um eine gänzlich andere Krankheit, die mit der ersten nichts zu hat, beginnt der 6-Wochen-Zyklus erneut. Wenn Sie jedoch erneut von der ursprünglichen Erkrankung eingeholt werden, können Sie sich nicht auf die Entgeltfortzahlung berufen.

Obacht: Das Entgeltfortzahlungsgesetz handhabt eine dauerhaft immer mal wieder auftretende Krankheit nicht ganz so rigoros, wie es den Anschein macht. Laut Gesetzgeber muss ein Unternehmen seinen Mitarbeitern deshalb den Lohn fortzahlen, wenn zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit und dem Start der neuen Ausfallzeit mindestens sechs Monate lagen. Gleiches gilt, wenn eine Frist von 12 Monaten verstrichen ist. Liegt also ein Jahr zwischen der ersten und der zweiten Krankheitsphase, ist ebenso für 6 Wochen die Vergütung weiterzuentrichten.

Lohnfortzahlung bei Krankheit nach 6 Wochen – gibt es das?

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Wie sollten Sie sich im Krankheitsfall verhalten? Ihr Arbeitsvertrag gibt Auskunft.

Gerade psychische Erkrankungen sind in der Regel nicht schon nach ein bis zwei Wochen ausgestanden. Wer seinen Arbeitsvertrag wegen Krankheit länger als sechs Wochen nicht erfüllen kann, erhält jedoch keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr. Auf finanzielle Unterstützung muss er deswegen jedoch nicht verzichten, da bei gesetzlicher Versicherung für gewöhnlich die Krankenkasse einspringt. Sie zahlt das sogenannte Krankengeld.

Wie viel Geld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, ist im Sozialgesetzbuch Buch Fünf (§ 5 Abs. 1) festgehalten. Es beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttolohns und höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Achtung: Nicht jeder Versicherte kann sich bei Krankheit auf Krankengeld berufen. Wer von der Familienversicherung profitiert, hat das Nachsehen, ebenso wie Pflichtversicherte (dazu zählen beispielsweise Studenten, Hartz-4-Empfänger und Praktikanten).

Das Krankengeld zahlt die Versicherung in der Regel rückwirkend. Sind Sie sich unsicher, können Sie bei Ihrer Krankenkasse Hilfe bekommen und eine Beratung zum Thema vereinbaren, um dort Ihre Fragen zu klären.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen im Krankheitsfall

Häufig von Krankheit geplagte Arbeitnehmer sind oftmals eine Belastung für Unternehmen, da sie Kosten haben, die nicht durch eine entsprechende Leistung wieder hereingespült werden. Viele überlegen sich deshalb, ob sie rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter einleiten können. Im Folgenden führen wir daher unter anderem aus, ob das Arbeitsrecht eine Kündigung bei Krankheit vorsieht.

Wann droht die Abmahnung bei Krankheit?

Welche Rechte und Pflichten beide Vertragspartner in einem Rechtsgeschäft haben, geht in der Regel aus einem Arbeitsvertrag hervor. Dieser wird der besseren Nachweisbarkeit halber schriftlich formuliert und von beiden unterschrieben. In der Konsequenz bedeutet dies jedoch nicht zwingend, dass einer im Laufe der Zeit niemals gegen eine oder mehrere dieser Bestimmungen verstößt. Die Frage ist: Wann kann ein Arbeitgeber den Mitarbeiter abmahnen? Ist diese Maßnahme auch bei Krankheit gerechtfertigt?

Eine Abmahnung bezieht sich für gewöhnlich auf ein bestimmtes Fehlverhalten des Beschäftigten, das der Vorgesetzte nicht (mehr) hinnehmen will. Er weist ihn deshalb schriftlich darauf hin, es künftig zu unterlassen, um nicht den Jobverlust zu riskieren. Das Auftreten einer Krankheit ist jedoch nur selten eigenverschuldet und deshalb auch nicht abmahnbar.

Anders sieht es aus, wenn eine Krankmeldung zu spät eingereicht wurde und dadurch beispielsweise Störungen im Betriebsablauf entstanden. Hierauf hätte der Erkrankte sehr wohl Einfluss gehabt, weshalb der Verstoß gegen die unverzügliche Krankmeldung mit einer Abmahnung wegen Krankheit geahndet werden darf.

Ist eine krankheitsbedingte Kündigung eine Option?

Unternehmen, die regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, müssen besondere Erfordernisse einhalten, wenn sie Entlassungen vornehmen wollen. Festgehalten sind diese im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Damit eine Kündigung im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben erfolgt und damit sozial gerechtfertigt ist, muss der ausschlaggebende Grund einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden können:

  • personenbedingte Kündigung: Ausschlaggebend für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind bestimmte im Arbeitnehmer selbst liegende Ursachen (Hierzu kann das Vorliegen einer Krankheit gehören.)
  • betriebsbedingte Kündigung: Die Kündigung erfolgt aus betrieblichen Gründen, wie beispielsweise einer mangelhaften Auftragslage.
  • verhaltensbedingte Kündigung: Kommt ein Beschäftigter oft zu spät, beleidigt Kollegen oder stiehlt Betriebseigentum, ist er unter bestimmten Umständen seinen Job los.

Welche Krankheiten muss ich dem Arbeitgeber mitteilen
Gibt es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Ja, 6 Wochen lang.

In der überwiegenden Zahl der Fälle, kommt es zu verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen, denn: Die einseitige Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten Gründen ist vonseiten des Gesetzgebers mit hohen Hürden versehen – so auch bei Krankheit.

Grundlegende Regel im Arbeitsrecht ist fast immer: Es muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden.

Das heißt: Nur wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, den kranken Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, kann eine Entlassung rechtens sein. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, hat der Unternehmer deshalb nach billigem Ermessen vorzugehen und auch zu berücksichtigen, welche Faktoren auf Arbeitnehmerseite gegen diese Entscheidung sprechen (z. B. sein Alter und damit die Chance einen neuen Arbeitsplatz zu finden, zu leistende Unterhaltszahlungen, sein Familienstand, Dauer der Betriebszugehörigkeit).

Ebenso muss der Arbeitgeber im Zweifelsfall nachweisen können, dass er erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch das Fehlen des erkrankten Mitarbeiters hat bzw. voraussichtlich haben wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf kommt, die nicht aus arbeitgeberseitiger mangelhafter Planung oder anderen Verfehlungen resultieren.

Im Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Kündigung ist ebenso die Entwicklung der Gesundheit des Betroffenen zu untersuchen. Muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zukunft seinen arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtungen nicht voll umfänglich nachkommen kann, handelt es sich um eine Negativprognose. Diese ist wesentliche Voraussetzung für eine Entlassung wegen Krankheit.

Ob Sie häufig kurz oder ab und an länger krank sind, spielt bei einer etwaigen Kündigung keine Rolle. Zur Erläuterung: Problematisch werden Kurzzeiterkrankungen in der Regel, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre an mindestens 60 Arbeitstagen jährlich ausfielen. Von Langzeiterkrankungen ist für gewöhnlich die Rede, wenn eine Krankheit zu einem mindestens achtmonatigen Ausfall führt. Kann zudem nicht ausgemacht werden, dass innerhalb von insgesamt 24 Monaten eine Genesung bzw. ein wesentlicher Fortschritt erfolgt, darf unter bestimmten Umständen eine Kündigung wegen Krankheit erfolgen.

Welche Krankheiten muss ich dem Arbeitgeber mitteilen
Ist es erlaubt, eine krankheitsbedingte Kündigung vorzunehmen? Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung steht dem nichts entgegen.

Klagen gegen die Kündigung wegen Krankheit

Haben Sie Zweifel daran, ob sich Ihr Arbeitgeber an die gesetzlichen Grundlagen gehalten hat, kann es helfen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Im Rahmen dieser wird geprüft, ob sich alles mit rechten Dingen abgespielt hat. Streben Sie diesen Weg an, kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Er kennt die juristischen Kniffe und vor allem auch die einzuhaltenden Fristen. Mit einem guten Anwalt für Arbeitsrecht haben Sie demnach beste Chancen, Ihr Recht auch durchzusetzen.

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Was sage ich meinem Arbeitgeber Wenn er fragt was ich für eine Krankheit habe?

Generell gilt: ist man als Arbeitnehmer erkrankt, so hat der Arbeitgeber keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art der Erkrankung zulassen. Gerade bei einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber fragt der Arbeitgeber jedoch häufig höflich nach. Eine Antwort muss man darauf allerdings nicht geben.

Welche Krankheiten kann ich meinem Arbeitgeber mitteilen?

Der Arbeitnehmer muss nur die Tatsache mitteilen, dass er arbeitsunfähig erkrankt ist; über Art und Ursache der Erkrankung muss er keine Mitteilung machen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn besondere Maßnahmen erforderlich sind.

Was muss der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen?

Muss dem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit eine Auskunft über die Krankheitsursache gegeben werden? Nein. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden.

Welche Krankheiten um sich krank zu melden?

Die häufigsten Krankheitsgründe im Überblick:.
Rückenschmerzen und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen. ... .
Psychische Erkrankungen. ... .
Verletzungen und Vergiftungen. ... .
Atemwegserkrankungen. ... .
Unspezifische Symptome..