Welche unterlagen muss ich zur 2. corona impfung mitbringen nrw

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Welche unterlagen muss ich zur 2. corona impfung mitbringen nrw

Bild: dpa

Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Sie leisten zudem einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung von Pandemien. Seit Dezember 2020 können sich Berliner:innen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen. Die Schutzimpfungen sind für die Bürger:innen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos.

Mit der Entwicklung und Zulassung verschiedener Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wurden zahlreiche irreführende und falsche Behauptungen zur Schutzimpfung in Umlauf gebracht. Der Faktencheck der Bundesregierung informiert und klärt auf

Anspruch und erforderliche Unterlagen

Jede Person, die in Deutschland in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist, ist impfberechtigt. Selbiges gilt für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder in der Bundesrepublik beschäftigt sind. Kinder unter 16 Jahren müssen zudem von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Folgende Dokumente müssen zur Impfung mitgebracht werden:

  • Identitätsnachweis (nur für Impfnachweis nötig)
  • Ausgefüllter und unterschriebener Anamnese- und Einwilligungsbogen (auch vor Ort erhältlich)
  • Impfausweis (falls vorhanden)
  • Impfung Minderjähriger: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.

Weitere Informationen zu den Unterlagen werden auf dem Service-Portal Berlin zur Verfügung gestellt.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt ab dem 15. März 2022 eine Corona-Impfpflicht. Das hat der Bundesgesetzgeber am 10. Dezember 2021 beschlossen, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen.

Bis zu diesem Datum müssen die Betroffenen ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Nicht immunisierte Beschäftigte müssen nach Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes von ihrem Arbeitgeber ab dem 16. März 2022 gemeldet werden.

Personen, die noch nicht in einer betroffenen Einrichtung oder in einem betroffenen Unternehmen tätig sind, dürfen ab dem 16. März 2022 ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises nicht beschäftigt werden.

  • Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Impfangebote

Bei allen Impfangeboten besteht die Möglichkeit, eine Erst-, Zweit- oder auch eine Auffrischungsimpfung (“Booster”) zu bekommen. Grundsätzlich können alle Personen, deren Zweitimpfung mindestens drei Monate zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung erhalten. Mobile Impfteams bieten darüber hinaus den vulnerablen Gruppen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Pflege-Wohngemeinschaften, Seniorenwohnanlagen und Tagespflegen Auffrischungsimpfungen an.

Arztpraxen und Betriebsärzt:innen

Impfwillige, die sich lieber bei Haus- oder Fachärzt:innen bzw. über ihre Betiebsärzt:innen impfen lassen möchten, sprechen diese direkt an. Gegebenenfalls informieren die Ärzt:innen ihre Patient:innen auch proaktiv.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat eine Liste von Praxen veröffentlicht, die Impfungen an Nicht-Bestandspatient:innen anbieten.

Impfzentren und Impfstellen

Einkaufszentrum Alexa

  • Grunerstraße 20, 10179 Berlin
  • 1. Obergeschoss
  • Montag bis Freitag, 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Nur Spontanimpfungen möglich, per Wartenummernsystem werden lange Wartezeiten vermieden
  • Verfügbarer Impfstoff: Spikevax von Moderna, Comirnaty von BioNTech/Pfizer

Ringcenter I

  • Frankfurter Allee 111, 10247 Berlin
  • 3. Obergeschoss
  • Montag bis Samstag, 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Impfungen sind spontan und mit Termin möglich: online oder unter 030/9028-2200
  • Verfügbarer Impfstoff: Spikevax von Moderna, Comirnaty von BioNTech/Pfizer

Termine bei Impfzentren und Impfstellen

Mobile Impfteams

Mobile Impfteams bieten kostenlose Impfungen ohne Termin in den Berliner Bezirken an. Mobile Impfteams

Impfangebote für Kinder

Erziehungsberechtigte von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren haben die Möglichkeit, diese mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer gegen Covid-19 impfen zu lassen. Impfangebote für Kinder

Leistungen nach Impfschäden

Wer durch eine nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) empfohlene, vorgeschriebene oder angeordnete Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung (Impfschaden) erleidet, kann einen Antrag auf Leistungen nach dem IfSG stellen. Leistungen nach Impfschäden

Maßnahmen gegen das Coronavirus

Übersicht über die Bereiche, in denen das Land Berlin Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des Coronavirus ergriffen hat. Maßnahmen gegen das Coronavirus

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