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Mit den neuen europaweiten Spielregeln für Drohnen-Piloten wurde die offene Kategorie eingeführt, die für Hobby-Flieger besonders spannend ist. In diesem Artikel erkläre ich dir, was es mit der offenen Kategorie auf sich hat, welche Unterkategorien es gibt und welche Flugmanöver in Zukunft möglich sein werden. In der offenen Kategorie werden Flugmanöver zusammengefasst, die für andere Personen nur ein geringes Risiko darstellen. Für derartige Operationen musst du keine Erlaubnis von einer Behörde einholen. Damit dein Vorhaben in die offene Kategorie fällt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Drohnen-Betreiber müssen sich in der offenen Kategorie in den meisten Fällen registrieren. Hier geht es zu den Infos rund um die Registrierung von Drohnen und Copter-Piloten. Die offene Kategorie wird nochmal in drei Unterkategorien unterteilt, für die zusätzliche Bestimmungen gelten. Falls dein Vorhaben von keinem der folgenden Kategorien abgedeckt werden kann, dann fällt dein Flug in die spezielle Kategorie oder in die zulassungspflichtige Kategorie. Um die für dich relevante(n) Unterkategorie(n) herauszufinden, haben wir einen interaktiven Test für dich erstellt. Weitere Erklärungen findest du weiter unten. Unterkategorie A1Erlaubte Flugmanöver:
Erlaubte Fluggeräte:
Erforderliche Qualifikation:
Unterkategorie A2Erlaubte Flugmanöver:
Erlaubte Fluggeräte:
Erforderliche Qualifikationen:
Unterkategorie A3Erlaubte Flugmanöver:
Erlaubte Fluggeräte:
Erforderliche Qualifikationen:
Was bedeuten die Begriffe “Unbeteiligte” und “Menschenansammlungen”?Laut der Europäischen Agentur für Flugsicherheit ist der Begriff “Menschenansammlung” nicht durch eine Personenzahl definiert. Das Kriterium ist stattdessen, ob sich Einzelpersonen innerhalb der Gruppe so frei bewegen können, dass sie einer Drohne außer Kontrolle entkommen können. Als Beispiel nennt sie: Sport-, Kultur-, politische und religiöse Veranstaltungen, Strände und Parks an einem sonnigen Tag, Geschäftsstraßen während der Ladenöffnungszeiten und Ski-Resorts, Pisten und Loipen. Unter “Unbeteiligten” wird in Europa eine Person verstanden, die nicht an einem Drohnen-Manöver beteiligt ist oder nichts von den Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen des Betreibers/Piloten weiß. Auch Personen in Bussen oder Autos zählen zu dieser Gruppe, da sie potenziell durch die Drohne gefährdet werden können. Als Beispiel für typische “Unbeteiligte” gelten: Zuschauer bei Sportveranstaltungen, Konzerten und anderen Großveranstaltungen und Menschen am Strand, im Park oder Fußgänger auf Straßen. “Beteiligte” sind demnach Menschen, die sich dazu entscheiden, an dem Manöver teilzunehmen, das Risiko verstehen, die Position der Drohne überprüfen und sich im Notfall in Sicherheit bringen können. Dazu gehört eine Einverständniserklärung und eine Einweisung durch den Betreiber/Piloten. Anerkennung schon bestehender KenntnisnachweiseIn einer Übergangszeit bis zum 31.12.2021 sind in Deutschland bereits bestehende Kenntnisnachweise für alle Unterkategorien gültig, sofern die genutzte Drohne über ein CE-Klassen-Zeichen verfügt. Ansonsten gelten die Regeln für Bestandsdrohnen, die im Artikel zu den Drohnen-Klassen erklärt sind. Achtung: Der deutsche Kenntnisnachweis wird, anders als der neue EU-Nachweis, nicht automatisch in anderen Ländern anerkannt. Ab 1. Januar 2022 müssen alle Piloten einen EU-Kompetenznachweis gemäß der Vorschriften für die jeweilige Unterkategorie und Drohnenklasse haben. Ausgenommen sind Drohnen der Klasse C0. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen bestehenden deutschen Kenntnisnachweis nach §21a Abs. 4, Satz 3 Nr. 2 LuftVO in einen EU-Kompetenznachweis bis 31.12.2021 umschreiben zu lassen. Der Nachteil ist jedoch, dass dieser seine ursprüngliche Gültigkeit behält. Neu erworbene EU-Nachweise sind hingegen fünf Jahre gültig und beinhalten im dazugehörigen Online-Training schon Lektionen zu den neuen EU-Regeln. Sind bei dir noch Fragen offen geblieben? Dann schreibe uns in den Kommentaren und wir versuchen dir so gut wie möglich zu helfen. Welchen Sicherheitsabstand muss ein UAS der Klasse C2?In der Unterkategorie A2 können UAS der Klasse C2 (< 4 kg) und "Altgeräte" bis 2 kg Abflugmasse erlaubnisfrei betrieben werden. Es dürfen auch hier keine unbeteiligten Personen überflogen werden und es muss zusätzlich ein Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen eingehalten werden.
Welche Punkte sollten vor dem Start eines unbemannten Luftfahrzeugs?Welche Punkte sollte man nach Start einer Drohne in einer Flughöhe von ca. 2 Metern überprüfen? Nach Start eines UAS sollte man in ca. 2 Metern Flughöhe vor allem Telemetrie, Nutzlast und den Drohnen Controller nochmal checken.
Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille?Damit dein Vorhaben in die offene Kategorie fällt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:. Die Drohne fällt in eine definierte Drohnen-Klasse oder wurde privat hergestellt oder wurde vor dem 01.01.2023 in den Verkehr gebracht.. Die Drohne wiegt weniger als 25 Kilogramm.. Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?Bestandsdrohnen bis 2 kg mit großem EU-Drohnenführerschein maximal 50 m statt 150 m. Wem die 150 m mit dem kleinen EU-Schein zu wenig sind, der muss sich zu einem Kurs für den großen EU-Drohnenführerschein anmelden. Damit dürfen Sie dann bis 50 m an unbeteiligte Personen heranfliegen.
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