Mit Blick auf Unterabsatz 1 Buchstabe h informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen diese Verordnung oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt. DSGVO Inhaltsverzeichnis Wer ist Verantwortlicher bei Auftragsverarbeitung?Als Verantwortlicher legt das Unternehmen in einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Zweck (Flyer ausdrucken) und Mittel (geeignete Software) zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer fest. Dieser führt dann weisungsgebunden den Auftrag durch.
Wie müssen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter ihre Vereinbarung festlegen?Um von einer Auftragsverarbeitung ausgehen zu können, müssen zwei Kriterien vorliegen: Es muss sich zum einen, um einen von dem Verantwortlichen getrennten Akteur handeln. Zum anderen müssen die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden.
Wer ist Verantwortlicher im Rahmen des Datenschutzes?Verantwortlicher ist demnach die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
Wer ist gemäß Datenschutzrecht ein auftragsverarbeiter?Die Datenschutz-Grundverordnung definiert in Artikel 4 Nummer 8 den Begriff Auftragsverarbeiter. Auftragsverarbeiter ist danach eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
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