Wer ist riester förderberechtigt

Wer ist für die Riester-Zulage förderberechtigt?

Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der Partner die Förderung sichern.

Zu den Pflichtmitgliedern zählen:

  • Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst,
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten,
  • Auszubildende,
  • Minijobber, die auf eine Befreiung von der Rentenversicherung verzichten (ab 2013),
  • Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II,
  • Mütter oder Väter während der dreijährigen Elternzeit,
  • Studierende, die mit einem Job oder einem Praktikum rentenversicherungspflichtig sind,
  • Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Versorgungsbezüge wegen vollständiger Dienstunfähigkeit beziehen,
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in häuslicher Umgebung betreuen und daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind,
  • behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige, z.B. Erzieher und Lehrer, Künstler und Publizisten.

Nicht gefördert werden:

  • freiwillig Rentenversicherte,
  • Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
  • Minijobber, die sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Tipp

Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung. Beide Partner können eigene Verträge abschließen und die Riester-Förderung erhalten. Allerdings muss der nur "mittelbar" begünstigte Ehegatte den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.

Rechner

  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.

Wer ist förderberechtigt bei Riester?

Unmittelbar zulagenberechtigt sind: In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende, sowie rentenversicherungspflichtige Selbständige. Beamte und Empfänger von inländischen Amtsbezügen. Kirchenbeamte.

Wer wird bei der Riester

Nicht direkt förderungsberechtigter Personenkreis in Bezugnahme auf die Riester Rente sind demnach: Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte.

Wer ist mittelbar förderberechtigt Riester?

Bei der Riester-Rente wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung unterschieden. Als mittelbar begünstigt gelten Personen, die mit einem unmittelbar Begünstigten verheiratet sind und andernfalls nicht förderberechtigt wären.

Wer ist bei Riester mittelbar und wer unmittelbar Zulageberechtigt?

Seit 2008 gehören auch Erwerbsminderungsrentner und Versorgungsempfänger dazu. Mittelbar zulageberechtigt ist der nicht berufstätige Ehegatte, dessen Partner zum begünstigten Personenkreis gehört und daher unmittelbar zulageberechtigt ist, z.B. Hausfrauen, MiniJobber, auch Selbstständige (§ 79 Satz 2 EStG).