Wer ist für die Riester-Zulage förderberechtigt?Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der Partner die Förderung sichern. Show Zu den Pflichtmitgliedern zählen:
Nicht gefördert werden:
Tipp Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung. Beide Partner können eigene Verträge abschließen und die Riester-Förderung erhalten. Allerdings muss der nur "mittelbar" begünstigte Ehegatte den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen. Rechner
Wer ist förderberechtigt bei Riester?Unmittelbar zulagenberechtigt sind:
In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende, sowie rentenversicherungspflichtige Selbständige. Beamte und Empfänger von inländischen Amtsbezügen. Kirchenbeamte.
Wer wird bei der RiesterNicht direkt förderungsberechtigter Personenkreis in Bezugnahme auf die Riester Rente sind demnach: Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte.
Wer ist mittelbar förderberechtigt Riester?Bei der Riester-Rente wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung unterschieden. Als mittelbar begünstigt gelten Personen, die mit einem unmittelbar Begünstigten verheiratet sind und andernfalls nicht förderberechtigt wären.
Wer ist bei Riester mittelbar und wer unmittelbar Zulageberechtigt?Seit 2008 gehören auch Erwerbsminderungsrentner und Versorgungsempfänger dazu. Mittelbar zulageberechtigt ist der nicht berufstätige Ehegatte, dessen Partner zum begünstigten Personenkreis gehört und daher unmittelbar zulageberechtigt ist, z.B. Hausfrauen, MiniJobber, auch Selbstständige (§ 79 Satz 2 EStG).
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