Wer zahlt wenn eltern ins pflegeheim müssen

Reform des Elternunterhalts

Nur noch wenige müssen für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen

Wer zahlt wenn eltern ins pflegeheim müssen

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Aktualisiert am 19. Mai 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Platz im Pflegeheim ist so teuer, dass bei vielen Menschen Rente, Pfle­ge­ver­si­che­rung und Erspartes für einen längeren Aufenthalt nicht ausreichen.
  • Ist nicht genug Geld vorhanden, übernimmt der Sozialhilfeträger den Rest der Pflegekosten. Das nennt sich Hilfe zur Pflege.
  • Erwachsene Kinder müssen einen Teil der Kosten als Elternunterhalt an das Sozialamt zurückzahlen, aber erst, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

So gehst Du vor

  • Kläre frühzeitig in der Familie, wer sich kümmern soll, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Reserviere vorsorglich einen Platz in einem Pflegeheim.
  • Reicht das Geld für die Pflege nicht, kannst Du für Deine Eltern einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen.
  • Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von Dir, weil Du mehr als 100.000 Euro verdienst, solltest Du die Berechnung überprüfen lassen.

Wenn sich Deine Eltern nicht mehr allein versorgen können, musst Du als Sohn oder Tochter meist die Pflege organisieren. Dabei ist es sinnvoll, sich frühzeitig um das Thema zu kümmern: Ambulante Pflege oder Pflegeheim? Wie sieht es mit den Kosten aus? Wann musst Du Unterhalt für Deine Eltern zahlen? Wir erklären Dir alles rund um den Elternunterhalt.

Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

Über 800.000 Menschen wurden Ende 2019 laut Statistischem Bundesamt in Pflegeheimen vollstationär betreut. Im Bundesdurchschnitt kostete ein Heimaufenthalt bei Pflegegrad 5 monatlich etwa 3.650 Euro. Die Pfle­ge­ver­si­che­rung übernimmt bei Pflegegrad 4 im Monat 1.775 Euro, bei Pflegegrad 5 gibt es 2.005 Euro.

Jeder Heimbewohner muss einen Teil der Pflegekosten selbst zahlen. Dabei handelt es sich um den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er ist für jeden Bewohner gleich – unabhängig vom Pflegegrad. Hinzukommen noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie weitere Zusatzkosten. Wie hoch der tatsächliche Eigenanteil ist, variiert von Heim zu Heim.

Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) lag die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen im Monat bei durchschnittlich 2.180 Euro (Stand: Januar 2022). Diesen Eigenanteil müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen, falls keine private Pflegezusatzversicherung vorhanden ist.

Seit 1. Januar 2022 zahlt die Pfle­ge­ver­si­che­rung einen Zuschuss für Pflegebedürftige im Heim. Je länger Pflegebedürftige in einer Pflegeinrichtung leben, desto höher ist der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten – mindestens 5 und bis zu 70 Prozent bei einem Heimaufenthalt von 3 Jahren. Der Zuschuss wird direkt an das Heim gezahlt (§ 43c SGB 1). Dadurch verringert sich der Eigenanteil für den Bewohner. Du musst für diesen Zuschuss keinen gesonderten Antrag stellen.

Tipp: Auch wenn Du derzeit noch keinen Heimplatz für Deine Eltern benötigst, lohnt sich ein Vergleich zwischen den Heimen in der Nähe. Um zu vermeiden, dass Du ganz plötzlich irgendwo einen Platz für Vater oder Mutter finden musst, kannst Du bereits jetzt ein Zimmer reservieren. Aber nicht alle Pflegeheime bieten diesen Service. Gebühren dürfen sie für die Reservierung eines Heimplatzes nicht verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof sowohl für gesetzlich- als auch privatversicherte Pflegebedürfte entschieden (Urteil vom 15. Juli 2021, Az. III ZR 225/20).

Wann bekommst Du Hilfe zur Pflege?

Reichen Rente, Pfle­ge­ver­si­che­rung, Zuschuss und Erspartes nicht aus, um das Heim zu bezahlen, können Betroffene einen Antrag auf Übernahme der Pflegekosten stellen. Im Jahr 2020 haben rund 400.000 Pflegebedürftige staatliche Hilfe zur Pflege bekommen.

Bevor der Staat Pflegekosten übernimmt, die nicht von der Pfle­ge­ver­si­che­rung gezahlt werden, musst Du sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente für die Pflege ausgeben. Auch Dein Vermögen musst Du aufbrauchen, bevor Dir Sozialleistungen zustehen.

Bist Du verheiratet, dann muss Dein Ehegatte finanziell für Dich einstehen und die Pflegekosten übernehmen, die Du selbst nicht bezahlen kannst.

Einen kleinen Schonbetrag als Vermögensreserve dürfen Pflegebedürftige behalten, das sogenannte unverwertbare Vermögen von derzeit 5.000 Euro (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 Barbetragsverordnung). Verheirateten Paaren stehen damit 10.000 Euro als eiserne Reserve zu.

Eigene Immobilie

Ziehst Du als Alleinstehender aus Deinem Haus oder Deiner Eigentumswohnung in ein Pflegeheim, so musst Du zunächst Dein Immobilienvermögen verwerten, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege leistet. Gegebenenfalls kann sich das Amt auch eine Grundschuld eintragen lassen. Da kann es sinnvoll sein, die Immobilie auf Deine Kinder zu übertragen, bevor Du ins Pflegeheim musst. Was Du dabei beachten musst, findest Du im Ratgeber Haus überschreiben. Was das für Auswirkungen auf das Erbrecht hat, kannst Du im Ratgeber Vorweggenommene Erbfolge nachlesen.

Falls Dein Ehepartner im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnen bleibt, fällt die Immobilie unter das sogenannte Schonvermögen.

Wichtig: Hilfe zur Pflege erhältst Du nicht für die Vergangenheit, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb solltest Du den Antrag beim Sozialamt so früh wie möglich stellen.

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Hermann-Josef Tenhagen

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Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Eltern müssen in der Regel nicht mehr befürchten, dass das Sozialamt ihre Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn sie selbst auf Sozialhilfe angewiesen sind. Seit 2020 müssen sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Diese Regelung beruht auf dem Angehörigenentlastungsgesetz.

Die 100.000-Euro-Grenze umfasst das gesamte Jahresbruttoeinkommen. Das bedeutet: Neben dem Gewinn aus selbstständiger Arbeit zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung dazu. Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Arbeitnehmer können ihre Werbungskosten vom Jahresbruttolohn abziehen. Was genau Du abziehen kannst, erklären wir in unserem Ratgeber Werbungskosten. Das Gesamteinkommen ist grundsätzlich anhand des Einkommensteuerbescheids zu ermitteln.

Wer weniger Einkommen, aber viel Vermögen zum Beispiel an Immobilien besitzt, ist auch durch das neue Gesetz geschützt. Denn vorhandenes Vermögen wird bei der 100.000-Euro-Grenze nicht berücksichtigt.

Das Sozialamt geht immer davon aus, dass das Einkommen des Kindes unter dieser Grenze liegt. Es prüft erst die Einkommensverhältnisse, wenn es Anhaltspunkte für ein höheres Einkommen gibt.

Auch Kinder, die im Ausland leben und mehr als 100.000 Euro brutto verdienen, können zum Elternunterhalt herangezogen werden. Bei der Berechnung muss das Sozialamt allerdings andere Maßstäbe ansetzen und zum Beispiel die Kaufkraft Deines Einkommens im Ausland umrechnen.

Was ist, wenn Du mehr als 100.000 Euro verdienst?

Verdienst Du mehr als 100.000 Euro, kann das Sozialamt von Dir einen Teil der übernommenen Pflegekosten verlangen. Denn Kinder müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen (§ 1601 BGB).

Unterhaltspflichtig bist Du nur für Deine Eltern. Für die Schwiegereltern musst Du nicht zahlen (BGH, Urteil vom 14. Januar 2004, Az. XII ZR 69/01). Es kann aber durchaus vorkommen, dass Dein Einkommen bei der Berechnung des sogenannten individuellen Familienbedarfs berücksichtigt wird und es dadurch zu einer indirekten Schwiegerkind-Haftung kommt (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014, Az. XII ZB 25/13).

Was Du tatsächlich an Elternunterhalt zahlen musst, hängt vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen und dem Selbstbehalt ab.

Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen

Dein Einkommen berechnet sich in drei Schritten:

  1. Durchschnittliches Nettoeinkommen ermitteln
    Rechne Deine erzielten Einkünfte zusammen (§ 1603 Abs. 1 BGB): Bist Du Arbeitnehmer, musst Du den Durchschnitt Deines Nettogehalts aus zwölf zusammenhängenden Monaten vor Eintritt des Unterhaltsbedarfs bilden. Falls Du selbstständig bist, ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zurückliegenden drei bis fünf Jahre entscheidend.

  2. Abziehbare Posten überprüfen
    Vom so ermittelten Nettoeinkommen darfst Du folgende Kosten abziehen:
    - berufsbedingte Aufwendungen (zum Beispiel Fahrtkosten)
    - Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen
    - Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen einer Baufinanzierung für Wohneigentum, jedoch höchstens bis zur Höhe des angerechneten Wohnvorteils (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2017, Az. XII ZB 118/16)
    - private Altersvorsorgekosten bis zu 5 Prozent des Bruttoeinkommens (BGH, Urteil vom 28. Juli 2010, Az. XII ZR 140/07)
    - Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2012, Az. XII ZR 17/11).

    Folgende Kosten sind nicht abziehbar, weil sie bereits im Selbstbehalt berücksichtigt sind:
    - Beiträge für Hausrats- und Haft­pflicht­ver­si­che­rungen
    - Rundfunkgebühren,
    - Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 480 Euro. Zahlst Du mehr Miete, musst Du Deine tatsächlichen Mietkosten nachweisen. Dann kannst Du sie ebenfalls abziehen.

  3. Unterhaltspflichten berücksichtigen
    Außerdem abgezogen werden andere Unterhaltspflichten, die Du gegenüber Deinem Ehepartner sowie eigenen Kindern hast. Denn diese Verpflichtungen haben Vorrang vor dem Elternunterhalt (§ 1609 BGB).

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Vom bereinigten Nettoeinkommen kannst Du noch Deinen Selbstbehalt abziehen. Dieser ist in der Düsseldorfer Tabelle sowie den Unterhaltsleitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte festgelegt. Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt von mindestens 2.000 Euro zu (einschließlich 700 Euro Warmmiete).

Bei verheirateten Kindern kommt für den Ehepartner ein Betrag von 1.600 Euro pro Monat hinzu. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3.600 Euro.

Nach den Unterhaltsleitlinien ist eine Erhöhung des Selbstbehalts möglich mit Rücksicht auf das Angehörigenentlastungsgesetz. Was das genau bedeutet, haben die Gerichte noch nicht entschieden. Die Zeitschrift Familienrechtsberater rechnet in ihrem Rechner mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro.

Wer ohne Trauschein mit seinem Partner zusammenlebt, kann den erhöhten Familienselbstbehalt nicht für sich beanspruchen (BGH, Beschluss vom 9. März 2016, Az. XII ZB 693/14). Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle richten.

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Saidi Sulilatu

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Was müssen Kinder tatsächlich zahlen?

Von diesem bereinigten und um den Selbstbehalt verminderten Nettoeinkommen musst Du die Hälfte an Elternunterhalt zahlen.

Beispiel: Anton verdient monatlich 10.000 Euro brutto. Auf seinem Konto landen netto rund 5.700 Euro im Monat. Nach Bereinigung des Nettoeinkommens um zulässige Abzüge beläuft sich das relevante Einkommen auf 5.000 Euro. Bei einem Selbstbehalt von 2.000 Euro ergibt sich ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 50 Prozent von 3.000 Euro, also 1.500 Euro im Monat. Kann Anton angesichts des Angehörigenentlastungsgesetz einen höheren Selbstbehalt von 5.000 Euro ansetzen, müsste er keinen Unterhalt für seine Eltern zahlen.

Tipp: Kinder, die ihren Vater oder ihre Mutter pflegen, können nach deren Tod bei der Erbschaft den sogenannten Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro beanspruchen (BFH, Urteil vom 10. Mai 2017, Az. II R 37/15). Die Finanzverwaltung gewährte bislang den Freibetrag nicht, wenn der Erbe gesetzlich zur Pflege oder zum Elternunterhalt verpflichtet war.

Mehrere Kinder

Verdienen mehrere Kinder mehr als 100.000 Euro, haften alle Kinder anteilig (§ 1606 Abs. 3 BGB). Kommt ein Kind allein für den Elternunterhalt auf, weil die anderen Geschwister weniger als 100.000 Euro Einkünfte haben, zahlt es nur nach seinen Möglichkeiten. Es muss den Anteil der Geschwister nicht mittragen.

Grenzen bei der Verwertung des Vermögens

Unterhaltspflichtige Kinder, die mehr als 100.000 Euro Gesamteinkünfte haben und daraus den Elternunterhalt nicht begleichen können, müssen für den Unterhalt auf ihr Vermögen zurückgreifen. Ausgenommen ist das sogenannte Schonvermögen beim Elternunterhalt. Soweit das Vermögen nachweislich der eigenen Alterssicherung dient, bleibt es unangetastet. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber Schonvermögen beim Elternunterhalt.

Wann musst Du keinen Elternunterhalt zahlen

Du musst keinen Elternunterhalt zahlen, wenn Dein Vater oder Deine Mutter schwere Verfehlungen gegen Dich begangen hat (§ 1611 BGB). Das ist jedoch die Ausnahme (BGH, Urteil vom 15. September 2010, Az. XII ZR 148/09). Eine schwere Verfehlung liegt selbst dann nicht vor, wenn der Vater den Kontakt zu seinem Kind vor 40 Jahren abgebrochen hat und es durch sein Testament bis auf den gesetzlichen Pflichtteil enterbt hat (BGH, Urteil vom 12. Februar 2014, Az. XII ZB 607/12). Das Kind musste in diesem Fall trotzdem Unterhalt zahlen.

Anders sieht es aus, wenn seit Jahren kein Kontakt mehr besteht und der Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind grob vernachlässigt hatte. In einem solchen Fall musste die Tochter als Erwachsene nicht mehr für den Vater einstehen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Januar 2017, Az. 4 UF 166/15).

Tipp: Pflegeheimkosten für die Eltern kannst Du unter Umständen von der Steuer absetzen. Was Du dazu wissen musst, kannst Du in unserem Ratgeber Außergewöhnliche Belastungen nachlesen.

Die wichtigsten Fragen für Dich zusammengefasst

Im Bundesdurchschnitt kostete ein Heimaufenthalt bei Pflegegrad 4 oder 5 laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts monatlich etwa 3.650 Euro.

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Bevor der Staat die Pflegekosten übernimmt, musst Du alle Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und Pfle­ge­ver­si­che­rung für die Pflege ausgeben. Auch Vermögenserträge und das Vermögen selbst musst Du verwenden, bevor Du Hilfe zur Pflege bekommen kannst.
Leben Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt, stehen sie auch finanziell füreinander ein. Das Einkommen des Ehepartners ist nicht durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz geschützt

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Seit 2020 gilt das Angehörigenentlastungsgesetz. Kinder müssen sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen. Eltern müssen nicht mehr befürchten, dass das Sozialamt die Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn sie selbst Hilfe zur Pflege bekommen.

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Wer als erwachsenenes Kind für seine Eltern Unterhalt zahlen muss, darf einen Selbstbehalt von mindestens 2.000 Euro für sich behalten (einschließlich 700 Euro Warmmiete).

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Was muss ich als Tochter für Pflegeheim zahlen?

Der Selbstbehalt der Tochter beläuft sich auf insgesamt 3 350 Euro (2 000 Euro Mindestselbstbehalt plus 1350 Euro Zuschlag). Die Differenz zwischen dem Selbstbehalt und dem bereinigten Nettoeinkommen der Tochter beträgt 1350 Euro. Soviel könnte maximal von der Tochter verlangt werden.

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?

Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim gehören zum Unterhaltsbedarf die Heimkosten, die nicht von der Pflegeversicherung und der Rente abgedeckt sind. Zudem bezahlt das Sozialamt ein Taschengeld und einmalige Beihilfen, etwa für Kleidung.

Wie hoch ist der Selbstbehalt Wenn Eltern ins Pflegeheim kommen?

Von diesem bereinigten Nettoeinkommen wird der Selbstbehalt Seit Januar 2020 liegt der Selbstbehalt für den Elternunterhalt bei 2.000 Euro und für den Ehepartner des Kindes bei 1.600 Euro pro Monat. Der Familienselbstbehalt beträgt damit also 3.600 Euro.

Wer zahlt wenn die Eltern ins Heim müssen?

Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Diese Grenze hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz gebracht.