Wie beantrage ich eine Steuernummer für Photovoltaik?

Wie beantrage ich eine Steuernummer für Photovoltaik?
Wie beantrage ich eine Steuernummer für Photovoltaik?

    • #1

    Hallo liebe Sonnenfreunde

    habe da eine Frage.

    Wann sollte man seine Steuernummer beantragen?

    - Wenn die kaufmännische Inbetriebnahme erfolgt ist (Verbraucher angeschlossen, aber kein Zähler vorhanden ist)
    - Wenn die technische Inbetriebnahme erfolgt ist (Netzeinspeisung)
    - oder wenn man den Auftrag erteilt hat

    Bei mir war erst eine kaufmännische Inbetriebnahme, wir warten noch auf den Zweirichtungszähler.
    Wollte schon zum Finanzamt, da in den auszufüllenden Unterlagen etwas von der Steuernummer stand,
    aber mein Solarteur meinte, erstmal abwarten.

    Wir haben 4,56 kWp auf dem Dach und der WR ist vorhanden.

    Danke für die Infos im Voraus.

    • #2

    Zum Unternehmer wirst Du mit der ersten Handlung, die dem Unternehmen dient. Also schon mit dem Nachdenken über eine PV-Anlage, spätestens mit dem Einholen von Angeboten. Zu diesem Zeitpunkt hast Du ja bereits Ausgaben für das Unternehmen (Telefon-, Porto-, Fahrtkosten).
    Dein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hätte also längst beim Finanzamt sein können/müssen...

    • #3

    Hallo Eisy

    beim Finanzamt war ich schon und habe auch ein Formular ausfüllen müssen.
    Da der Termin der Installation eigentlich erst diese Woche stattfinden sollte,
    meinte der Finanzbeamte, dass es noch nichts wird.
    Die Installation ist aber schon vorige Woche gewesen.
    Dachte ja eigentlich, dass ich die Steuernummer zwischenzeitlich zugesandt bekomme.

    • #4

    In der Regel bekommst du ja keine neue Steuer-Nummer, du hast ja eine. UNd wenn du nicht extra ´ne Firma gründest, über die du die PV-Anlage bestellt hast und betreibst, wird einfach auf deine bestehende St.-Nr. ein"Umsatzsteuer-Merkmal" im FA-Rechner gesetzt, und ab sofort wird über diese St.-Nr. auch die USt. geführt.
    Gruß
    Martin

    • #5

    maguwa: Eher das Gegenteil ist der Fall: Wer vorher als nichtselbständiger Arbeitnehmer seine Brötchen verdient hat, bekommt mit der PV-Anlage in den meisten Bundesländern eine neue Steuernummer. Arbeitnehmer und gewerbliche Einkünfte werden in verschiedenen Bezirken des Finanzamtes geführt...

    • #6

    Sorry, ich sprach aus eigener Erfahrung. Ich habe eine St.Nr. für EkSt und USt.; erst für die Führung einer GbR, die über ein anderes FA abgerechnet wird, gabs ´ne extra St.Nr.
    Martin

    • #7

    Freunde.. streitet nicht über Steuernummern. Es sind interne Organisationsmerkmale der Finanzverwaltung.
    Früher unterschiedlich gehandhabt, dann auf Länderebene vereinheitlich und im angefangenen Versuch, es bundesweit zu vereinheitlichen - in vollem Lauf gebremst. "Nabelschau" macht überhaupt keinen Sinn.

    Wichtig ist, dass der Steuerpflichtige das Merkzeichen "UST" erhält. (Das dann ggf. eine neue Steuernummer erteilt wird, ist lediglich ein eindeutiges Zeichen dafür, dass dies gerade passiert ist.

    Um auf die Eingangsfrage zu antworten:
    In dem Moment, wo man sich fest entschließt eine Anlage zu realisieren. Die Bestellung ist für meinen Geschmack der späteste Zeitpunkt.
    Realistisch gibt es - normativ / bzw. aus Sicht der FinVerw - kein "zu spät".
    Beim PV-Betreiber steht am Anfang immer erstmal für die FinVerw eine Erstattungsleistung an. Denen ist es lieb, wenn Du so spät wie möglich kommst.
    Aus Sicht des Stpfl.:
    Mit Merkzeichen USt und entsprechender Steuernummer ist die erste UStVA zumindest bürokratisch / organisatorisch / dv-technisch kein Problem. Ist die noch nicht erteilt, muss der ohnehin unbedarfte Laie auch noch über Feldwege und Trampelfade an sein Ziel - oder übt sich in Geduld.

    • #8

    Da ich im März meine ESt-Erklärung abgegeben hatte und gleichzeitig erwähnte hatte, dass ich mir eine PV-Anlage zulegen wolle, durfte ich an dem Tag auch schnell einen Fragebogen ausfüllen. Meine Steuernummer wurde mir dann schnell und unbürokratisch zugesandt nach einer telefonischen Anfrage. Am 5.4 ging dann meine Anlage in Betrieb und am 10.4 bin ich dann noch zum FA und hab alles abgegeben. Die waren sehr hilfsbereit beim Ausfüllen von weiteren Formularen. Da ich meine neue Steuernummer schon hatte, so wurde mir erklärt, würde die MwSt der Anlage innerhalb einer Woche auf mein Konto überwiesen. Was soll ich sagen, ist tatsächlich so passiert.

    • #9

    So ist der "normale" Lauf der Dinge, wenn man die Sache geplant angeht,
    Nicht nur das das FA hier keine Zicken gemacht hat, die haben sogar noch sehr schnell bearbeitet.
    Das fühlt sich dann natürlich vor dem Hintergrund der hier vielfach diskutierten Probleme richtig gut an.

    Ist aber... mehrheitlich betrachtet... der ganz normale Lauf der Dinge.

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Wie registriere ich meine PV Anlage?

Wenn Sie beispielsweise mit einer Solaranlage privat Strom erzeugen, die mit dem Netz verbunden ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate.

Was bedeutet kleinunternehmerregelung bei Photovoltaik?

Kleinunternehmer sind Sie immer dann, wenn Ihre Umsätze im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden und im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben. Als Photovoltaik-Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber werden Sie höchstwahrscheinlich in diesem Grenzbereich liegen.

Was ist besser regelbesteuerung oder Kleinunternehmer?

Vorteile der Kleinunternehmerregelung Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Keine Besteuerung des Eigenverbrauchs: Ihren privaten Stromverbrauch, also Ihren Eigenverbrauch, müssen Sie ebenfalls nicht besteuern, wie das bei der Regelbesteuerung der Fall wäre.

Wie wird der Eigenverbrauch besteuert?

Den Netto-Preis verrechnen Sie mit Ihrem Eigenverbrauch. Auf diesen Wert Ihres eigenen Stroms berechnen Sie 19 % Umsatzsteuer. Von diesem Betrag, den Sie in der Umsatzsteuererklärung angeben müssen, können Sie die Vorsteuer abziehen. Der Rest ist die Umsatzsteuer, die das Finanzamt einzieht.