Wie hoch darf ein zaun zum nachbar sein

Die Gestaltung der Gartengrenze ist ein häufiges Streitthema unter Nachbarn. Worauf ist zu achten und welche Rechte und Pflichten haben alle Beteiligten?

An Grundstücksgrenzen entbrennt zwischen Nachbarn immer wieder Streit. Wenn bei der Umgestaltung des Gartens die Grundstücksgrenze betroffen ist, müssen meist nachbarrechtliche Fragen geklärt werden.

Häufige Gründe für Nachbarstreitigkeiten

Bei der Errichtung eines neuen Gartenzauns stellt sich oft die Frage, ob der Nachbar an den Kosten der gemeinsamen Grenzeinfriedung beteiligt werden kann. Manche Eigentümer fragen sich, ob sie für einen zusätzlichen Sichtschutz an der Grenzeinfriedung die Zustimmung des Nachbarn benötigen. Der am häufigsten zu Streit führende Faktor ist die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestabstände. Im nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetz sind diese Fragen klar geregelt.

Die Grenzeinfriedung

Das nordrhein-westfälische Nachbarrechtsgesetz (Paragraphen 32 ff ) befasst sich konkret mit dem Thema Einfriedungen. Laut Gesetz besteht grundsätzlich das Recht eines Eigentümers zur Errichtung einer Grenzeinfriedung. Die Kosten für die Einfriedung sind von den Grundstücksnachbarn gemeinsam zu tragen (hälftige Kostenteilung). Zu beachten ist, dass die Einfriedung nicht höher als zwei Meter sein darf. Höhere Einfriedungen sind baugenehmigungspflichtig.

Nachbarn müssen Kosten teilen

Wenn die Einfriedung nicht in Eigenleistung vorgenommen werden kann, sollten dem Nachbarn zwei Kostenvoranschläge vorgelegt werden. Sofern der Nachbar nach schriftlicher Aufforderung nicht binnen zwei Monaten auf das Anliegen reagiert, kann der Eigentümer die geplante Einfriedung auch allein errichten lassen. Der Nachbar muss trotzdem die Hälfte der Kosten übernehmen.

Kommt es zwischen den beiden Parteien zu keiner Einigung über die Art der Einfriedung – der eine wünscht beispielsweise einen Holzzaun, der andere einen Drahtzaun – ist die ortsübliche Variante zu wählen. Ortsüblich bedeutet, dass eine bestimmte Form der Einfriedung in dem jeweiligen Bezirk häufiger als andere Zaun- oder Mauerlösungen vorkommt. Sollte es solch eine ortsübliche Lösung nicht geben, kann eine den Wünschen des Eigentümers entsprechende (etwa 1,20 Meter hohe) Einfriedung errichtet werden.

Übrigens: In unserer Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsberatung und eine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer enthalten. Diese übernimmt die Kosten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Keine Kostenteilung für Hundehalter

Das Gesetz sieht aber auch eine Ausnahme der Kostenteilung vor: Wenn ein Eigentümer einen Hund hält und diesen frei im Garten herumlaufen lässt, muss er die Kosten für die Einfriedung seines Grundstücks komplett selbst tragen.

Für Sichtschutz den Nachbarn fragen

Sollen zusätzlich zur bestehenden Einfriedung neue Sichtschutzelemente angebracht werden, muss der Nachbarn um Erlaubnis gefragt werden. Das ist besonders wichtig, wenn der Sichtschutz höher als die bereits vorhandene Einfriedung werden soll. Verweigert der Nachbar die Zustimmung, hat er Anspruch auf Beseitigung des Sichtschutzes, wenn der Eigentümer ihn trotzdem anbringt.

Bei Bodenerhöhungen den Abstand beachten

Auch die Themen Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstige Anlagen werden im nordrheinwestfälischen Nachbarrechtsgesetz (Paragraphen 30, 31) geregelt. Bodenerhöhungen sind laut Gesetz grundsätzlich erlaubt, müssen aber einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze haben und gesichert sein.

Bei sämtlichen Aufschichtungen (z.B. Aufstellen eines Komposters) gilt, dass eine Höhe von zwei Metern nicht überschritten werden darf und ein Mindestabstand von 0,5 Meter eingehalten werden muss. „Unser Nachbarrechtsgesetz findet im Zweifelsfall auf jede Frage eine rechtsverbindliche Antwort. Doch natürlich ist es im Sinne einer guten Nachbarschaft immer besser, miteinander zu reden und Kompromisse bzw. Lösungen zu finden. Immer direkt auf seinem eigenen Recht zu bestehen, ist für eine gute Nachbarschaft sicher nicht förderlich“, findet Stephan Dingler, Rechtsberater beim Verband Wohneigentum NRW e.V.

In den Baumarkt fahren, Sichtschutz auswählen, zu Hause aufbauen – fertig! So einfach könnte es sein, wenn man einen Sichtschutz zum Nachbargrundstück oder zur Nachbarwohnung errichten möchte. Nicht in Deutschland. Denn da gibt es bekanntlich viele Regeln und Bestimmungen. Auf welche Vorschriften ihr achten müsst, wenn ihr einen Sichtschutz zum Nachbarn errichten wollt, welche Möglichkeiten es für Garten, Balkon und Terrasse gibt und worauf ihr bei Kletterpflanzen, die an Sichtschutzwänden wachsen, achten müsst, erfahrt ihr hier.

Nachbar will keinen Sichtschutz: Das sagt das Nachbarrecht

Wer einen Sichtschutz an der Grundstücksgrenze aufstellen will, kann das nicht einfach nach Lust und Laune tun. Auf der anderen Seite hat euer Nachbar aber auch nicht das Recht, euch die Errichtung eines Sichtschutzzaunes an der Grundstücksgrenze zu verbieten. Doch es gibt Vorschriften, an die ihr euch halten müsst. In jedem Bundesland gelten dabei meist unterschiedliche Regeln. Da durchzusteigen ist gar nicht so einfach. Vorschriften zum Thema Sichtschutz werden unter anderem hier geregelt:

  • In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
  • In der lokalen Ortsatzung beziehungsweise dem Bebauungsplan (örtliches Bauamt)
  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes

Um herauszufinden, wo ihr einen Zaun, eine Mauer oder einen Sichtschutz zum Nachbarn errichten dürft und wie hoch sie jeweils sein dürfen, solltet ihr zunächst einen Blick in die Bauordnung eures Bundeslandes oder weiterführend in die lokale Ortssatzung werfen, bevor ihr euch das Nachbarrecht vorknöpft. Denn die jeweilige Landesbauordnung – und noch konkreter der Bebauungsplan, der vom örtlichen Bauamt vorgeben wird – regelt vorrangig alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften in puncto Grundstücksbegrenzung, an die ihr euch halten müsst.

Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet ihr Grundlegendes zum Thema Nachbarrecht und die Errichtung von Zäunen oder Hecken. Mehr dazu findet ihr auch in "Wer muss den Zaun zwischen zwei Grundstücken bezahlen?".

Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer

Konkreter wird es in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Landesbauordnung oder der lokalen Ortsatzung (Bebauungsplan) regeln Nachbarrechtsgesetze jedoch nur privatrechtliche Angelegenheiten. Sie werden also von keiner Behörde kontrolliert, können aber im Streitfall als Argumentationsgrundlage dienen.

In Bayern, Hessen oder Berlin variiert die Höhe der Zäune oder Hecken beispielsweise zwischen 1,60 bis 2 Metern bei einem Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze. In Baden-Württemberg dagegen heißt es im dortigen Nachbarschaftsrecht: "Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedungen – außer Drahtzäunen und Schranken – ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht". Heißt konkret: Ein 1,50 Meter hoher Sichtschutz direkt auf der Grundstücksgrenze ist in Baden-Württemberg zulässig. Ist der Schutz zwei Meter hoch, muss der Mindestabstand 50 Zentimeter betragen. Bei 2,50 Metern ist es ein Meter und so weiter. Auch bei der Anbringung der Wände gibt es Vorgaben, um ein Unfallrisiko zu vermeiden.

Die Vorschriften variieren teilweise erheblich. Als Faustregel gilt: Je näher der Sichtschutz an der Gartengrenze zum Nachbarn, umso niedriger die erlaubte Höhe. Alle Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer im Überblick:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen hat kein Nachbarrechtsgesetz
  • Hamburg hat kein Nachbarrechtsgesetz
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern hat kein Nachbarrechtsgesetz
  • Niedersachen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Bei der Zaunhöhe muss man die Vorgaben beachten. © Birkenmeiner stein+design

Das gilt für den Sichtschutz beim Reihenhaus oder Mietshaus

Wenn ihr zur Miete wohnt, dann solltet ihr den Vermieter bei festen baulichen Veränderungen immer um schriftliche Erlaubnis bitten. Das erspart Ärger beim späteren Auszug. Mitunter sind Anbringungen an der Außenfassade beziehungsweise am Balkon auch durch die Eigentümergemeinschaft klar geregelt. Wer dann eine blauweiße Plane anbringt, wo eine dunkelgraue festgelegt wurde, hat schnell Ärger am Hals. Mehr Infos zu diesem Thema findet ihr in unserem Expertentipp "Stimmt es, dass man am Balkon keinen Sichtschutz anbringen darf?".

Sichtschutz zum Nachbarn: Ideen für Garten, Balkon und Terrasse

Schaut man sich im Baumarkt um, findet man eine große Auswahl unterschiedlicher Sichtschutz-Möglichkeiten für Garten, Balkon oder Terrasse. Ob Weidenmatte (Anzeige*), Sichtschutzmatte aus Bambus, Sichtschutzzäune aus Holz, Kunststoff oder Maschendrahtzaun: Es gibt sie in allen Formen und Farben und in unterschiedlichen Höhen von 80 bis 180 und manchmal sogar 200 Zentimetern.

Unkonventionellere und gleichzeitig umweltfreundlich Ideen sind Solarpaneele, die ihr, die richtige Himmelsrichtung vorausgesetzt, als Sichtschutz aufstellen könnt. Sie bieten nicht nur Sichtschutz, sondern produzieren gleichzeitig noch umweltfreundlichen Strom. Oder nutzt einen vertikalen Garten als Sichtschutz.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, mit einem mobilen Sichtschutz nur temporär für Privatsphäre zu sorgen. Dies kann beispielsweise ein klappbarer Paravent (Anzeige* )sein. Außerdem gibt es rollbaren Sichtschutz und sogenannte Seitenmarkisen. Die werden einfach horizontal montiert. Zwei im Boden verankerte Pfeiler geben die Möglichkeit, das Markisentuch wie eine Jalousie oder eine Leinwand aufzuziehen.

Je blickdichter das Material und je höher der Zaun, desto mehr Privatsphäre bietet euch der Sichtschutz im eigenen Garten.

Je nach Größe der einzuzäunenden Fläche spielt auch die Wahl von Material und Farbe eine große Rolle. Dunkle Farben und robuste Mauern wie Gabionen, die zwar gleichzeitig auch als Lärmschutzwand geeignet sind, erdrücken kleine Gärten.

Sichtschutz auf dem Balkon

Ein unauffälliger Sichtschutz am Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Dennoch solltet ihr in eurer Hausordnung nachlesen, ob es Vorschriften bezüglich Farbe und Materialien gibt.

Bei Hängepflanzen als Sichtschutz auf dem Balkon kommt außerdem der Sicherheits-Aspekt hinzu. Hier findet ihr schöne Ideen für einen Sichtschutz am Balkon und weitere Tipps zur Installation von Balkonverkleidungen.

Die hängenden Pflanzen und der geschickt eingesetzte Sonnenschirm machen den Balkon zu einer Oase und schirmen vor neugierigen Blicken ab. © Getty Images/iStockphoto

Sichtschutz auf der Terrasse

Auch auf eurer Terrasse könnt ihr einen Sichtschutz errichten, wenn der Zaun an der Grundstücksgrenze nicht ausreichend für Privatsphäre sorgt, zum Beispiel in Form einer Seitenmarkise (Anzeige) oder ihr nehmt einen schickeren Weidenparavent(Anzeige*).

Haltet euch auch hier an die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung, besonders dann, wenn der Sichtschutz seitlich direkt ans Nachbargrundstück grenzt. Achtet darauf, dass beim Aufstellen des Blickschutzes der Nachbar nicht ungewollt auf seiner Terrasse plötzlich im Schatten liegt. Schaut euch hier Ideen für einen Sichtschutz auf der Terrasse an. Alternativ könnt ihr auch große Kübelpflanzen als Sichtschutz auf die Terrasse stellen.

Schattenspiele nur auf der eigenen Terrasse und nicht beim Nachbarn. © Inter Ikea Systems B.V.

Sichtschutz-Ideen für den Garten

Helle Naturtöne wie Bambus oder Weide vermitteln einen luftig-leichten Eindruck. Muss schnell ein Sichtschutz her, sind Schilfrohrmatten (Anzeige*) ideal. Sie brauchen nicht viel Platz, sind günstig und lichtdurchlässig. Allerdings ist ihre Lebensdauer begrenzt.

Flechtzäune aus Kunststoff mit Wunschmotiven bedruckt sind als schneller Blickschutz eine gute Übergangslösung, bis der richtige Zaun steht.

Kompakte Zäune entlang großer Flächen verlieren kombiniert mit Grünpflanzen an Strenge und wirken lebendiger und offen. Lest hier, welche Kletterpflanzen sich besonders gut als Sichtschutz eignen.

Die Clematis braucht gar nicht viel Unterstützung, um nach oben zu klettern. © Getty Images/iStockphoto

Darf man Kletterpflanzen am Zaun vom Nachbarn wachsen lassen?

Doch was tun, wenn der Nachbar einen Sichtschutz errichtet hat, der nicht eurem Geschmack entspricht? Statt einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen, könnte man stattdessen einfach ein paar Kletterpflanzen vor den Zaun des Nachbarn setzen und schon verschwindet er hinter einer schönen Blütenpracht. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Wollt ihr Kletterpflanzen direkt am Zaun eures Nachbarn befestigen, solltet ihr das nicht ohne seine Erlaubnis tun. Denn Rankpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein können den Zaun stark beschädigen. Mit ihren Haftwurzeln verkrallen sie sich am Zaun, das Entfernen kann diesen stark in Mitleidenschaft ziehen und euch teuer zu stehen kommen.

Als Kompromiss bietet sich ein Rankgitter an, das ihr auf eure Seite des Zaunes setzt. Wachsen die Kletterpflanzen dann aber über den Zaun eures Nachbarn hinüber, so darf er überhängende Teile abschneiden und sogar behalten, so Paragraph 910 des BGB, Absatz 1. Mehr Informationen dazu findet ihr auch in unserem Ratgeber "Darf ich überhängende Zweige meines Nachbarn abschneiden?".

Was tun, wenn der Nachbar die Hecke nicht schneidet?

Einige Heckenarten sind besonders beliebt als natürliche Grundstücksbegrenzung. Vor allem solche, die schnell wachsen und sehr blickdicht sind. Auch wenn der natürliche Sichtschutz vermutlich schöner aussieht als jeder Zaun, gibt es hier Vorschriften, an die ihr euch halten müsst. Euer Nachbar natürlich auch. Wie hoch er seine Hecke überhaupt wachsen lassen darf und welche Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen, könnt ihr zum Beispiel im Nachbarrechtsgesetz nachlesen.

Grundsätzlich gilt aber: Wer die Hecke pflanzt, muss sie auch pflegen und das von beiden Seiten. Überschreitet die Nachbarshecke die maximale Höhe oder wird der Mindestabstand zu eurem Grundstück nicht eingehalten, zum Beispiel weil die Hecke zu den Seiten austreibt, könnt ihr ihn freundlich darauf hinweisen, diese zu stutzen. Schneidet er die Hecke nach mehrmaliger Aufforderung nicht, könnt ihr das auch selber tun und ihn dann sogar dazu auffordern, die entstandenen Kosten zu tragen.

Weitere Infos sowie eine Liste der Abstandsregeln für Hecken in allen Bundesländern, findet ihr in:

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Wie hoch darf ein Zaun in Deutschland sein?

Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens 50 cm.

Wie hoch darf der Zaun zum Nachbarn sein in BW?

Heißt konkret: Ein 1,50 Meter hoher Sichtschutz direkt auf der Grundstücksgrenze ist in Baden-Württemberg zulässig. Ist der Schutz zwei Meter hoch, muss der Mindestabstand 50 Zentimeter betragen. Bei 2,50 Metern ist es ein Meter und so weiter.

Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein NRW?

Laut Gesetz besteht grundsätzlich das Recht eines Eigentümers zur Errichtung einer Grenzeinfriedung. Die Kosten für die Einfriedung sind von den Grundstücksnachbarn gemeinsam zu tragen (hälftige Kostenteilung). Zu beachten ist, dass die Einfriedung nicht höher als zwei Meter sein darf.

Wie hoch darf ein Sichtschutz Sein Schweiz?

Ein Zaun oder eine Mauer hingegen kann direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück stehen und darf maximal eine Höhe von 1,20 Meter haben. Befindet sich die Einfriedung nur auf Ihrem Grundstück, gehört diese Ihnen. Sie tragen daher auch alleine die Kosten.