Wie hoch ist das krankengeld in den ersten 4 wochen

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts.

Lesen Sie hier, welche Zahlungen noch berücksichtigt werden und wie hoch das maximale kalendertägliche Krankengeld ist.

Sie haben in den letzten zwölf Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten? Dann berücksichtigen wir diese Zahlungen, wenn wir Ihr Krankengeld berechnen.

Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 112,88 Euro (2022) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung fallen aber nicht an.

Nutzen Sie zur Berechnung Ihres Krankengeldes unseren Krankengeldrechner.

Wie wird Krankengeld in den ersten 4 Wochen berechnet?

Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt).

Wie viel Krankengeld im ersten Monat?

Beim Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung der Krankenkasse. Es beträgt zwischen 70 Prozent des Brutto- und 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Wer zahlt Wenn ich in den ersten 4 Wochen bei Krankheit?

Lohnfortzahlung erst nach der 4. Erkrankt der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen, muss er bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld aber nicht automatisch vier Wochen lang. Nach dem Ende der vierten Woche tritt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Kraft.

Wie wird Krankengeld in der Probezeit berechnet?

Beim Krankengeld sind die Höhe sowie die Berechnung gesetzlich festgeschrieben. § 47 Absatz 1 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) besagt dazu Folgendes: Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt).