Wie ist die einfachste und sicherste Lieferkette um eine frachtsendung zu transportieren?

Die nachfolgenden Informationen richten sich vorrangig an Unternehmen im Bezirk der IHK Frankfurt am Main, die selbst Luftfracht versenden, sowie an Logistikdienstleister, die ihre Geschäftstätigkeit auf den Bereich Luftfrachtsicherheit ausweiten möchten.

  • Luftfrachtsicherheit
  • Die sichere Lieferkette
  • Akteure entlang der sicheren Lieferkette
  • Antragstellung und Zertifizierung
  • Schulungen
  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Luftfrachtsicherheit

Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs müssen Passagiere und ihr Gepäck bekanntermaßen sicherheitsüberprüft werden, bevor sie an Bord eines Luftfahrzeuges gelangen dürfen. Das gleiche gilt auch für Luftfracht, die etwa zur Hälfte in reinen Frachtmaschinen und zur anderen Hälfte in den Frachträumen von Passagiermaschinen transportiert wird. Ziel der Kontrollen ist, dass keine gefährlichen Gegenstände, wie beispielsweise Sprengsätze, in das Luftfahrzeug gelangen können.

Die sichere Lieferkette

Am Luftfrachttransport sind in der Regel mehrere Akteure beteiligt, angefangen vom Versender (z.B. produzierendes Unternehmen) über Speditionen und Bodenabfertigungsdienstleister bis zu den Luftfahrtunternehmen. Zum Schutz vor äußeren Eingriffen ist es erforderlich, dass möglichst alle Beteiligten bestimmte Sicherheitsstandards einhalten.

Luftfrachtsendungen werden üblicherweise nicht erst unmittelbar vor dem Einladen ins Flugzeug überprüft, sondern bereits auf dem Weg dorthin. Die Sicherheitsüberprüfung kann bei einem Transportunternehmen erfolgen, das als sogenannter reglementierter Beauftragter zertifiziert ist, oder bereits zuvor, direkt beim Hersteller, sofern dieser als sogenannter bekannter Versender zertifiziert ist. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Luftfrachtsendung als sicher deklariert wurde, dürfen nur noch Unternehmen mit der Fracht in Berührung kommen, die aufgrund einer entsprechenden Zulassung als sicher gelten. Alle diese als sicher zertifizierten Unternehmen bilden nun die sogenannte sichere Lieferkette.

Akteure entlang der sicheren Lieferkette

Die vorgenannten Zertifizierungen erfolgen durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig. Es gibt verschiedene Zulassungen entlang der Transportkette, je nach Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens:

  • Bekannter Versender

    Unternehmen, die ihre Produkte per Luftfracht versenden, können vom Luftfahrtbundesamt als sogenannter bekannter Versender zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen umsetzt. Damit trägt es die Verantwortung, seine Luftfrachtsendungen sowohl bei der Produktion, Verpackung, Lagerung und dem Versand vor unbefugtem Eingriff oder Manipulation zu schützen. Nach dem erfolgreichen Durchlaufen des Zulassungsprozesses gelten die vom Unternehmen verschickten Luftfrachtsendungen bereits ab Werk als sicher. Spätere Kontrollen durch weitere Akteure entlang der sicheren Lieferkette sind dann nicht mehr notwendig. Jede Betriebsstätte des bekannten Versenders, die Luftfracht in Umlauf bringt, muss einzeln zertifiziert sein. Nicht zertifizierte Betriebsstätten gelten als unsicher.

    Die Entscheidung, eine Zulassung als bekannter Versender im Rahmen der sicheren Lieferkette zu beantragen, ist eine individuelle unternehmerische Abwägung. Grundvoraussetzung ist in der Regel ein stetiges und hohes Luftfrachtaufkommen beim Versand der eigenen Produkte. Ein bekannter Versender profitiert von einem deutlich vereinfachten und beschleunigten Abfertigungsprozess der Luftfracht vom Versenden bis zum Verladen in das Flugzeug. Allerdings bedeutet das Zulassungsverfahren einen nicht unerheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand. Andererseits kann ein zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand auch dann entstehen, wenn ein Unternehmen keine Zulassung als bekannter Versender hat, da in diesem Fall andere Akteure entlang der Transportkette für die Luftfrachtsicherheit zuständig sind und dementsprechend zusätzliche Kontrollen durchführen müssen. Abhängig von Art, Beschaffenheit sowie Größe und Gewicht der Sendung müssen unterschiedliche Kontrolltechniken eingesetzt werden, was dazu führen kann, dass Sendungen von Dritten aufwendig geöffnet und im Anschluss nach der Kontrollmaßnahme entsprechend neu verpackt werden müssen. Diese unterschiedlichen Zeit- und Kostenaspekte gilt es gegeneinander abzuwägen.

    Weitere Informationen zu bekannten Versendern beim Luftfahrtbundesamt

  • Reglementierter Beauftragter

    Aufgabe eines reglementierten Beauftragten ist es, zusammen mit den anderen Teilnehmern der sicheren Lieferkette den sicheren Status einer Frachtsendung auf ihrem Weg vom Versender zum Flugzeug aufrecht zu erhalten. Reglementierte Beauftragte können darüber hinaus auch zuvor unsichere Fracht auf ihre Sicherheit hin überprüfen (z.B. durch Röntgen oder Durchsuchungen) und anschließend die notwendigen Dokumente ausstellen, die die Fracht bereits als sicher ausweisen, noch bevor sie am Flughafen ankommt. Bei den reglementierten Beauftragten handelt es sich in der Regel um Speditions-, Kurier-, oder Expressunternehmen, die Luftfracht befördern, Luftfracht-Bodenabfertigungsdienstleister oder Luftfahrtunternehmen sowie Logistikdienstleister oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten.

    Weitere Informationen zu reglementierten Beauftragten beim Luftfahrtbundesamt

  • Zugelassener Transporteur

    Ein zugelassener Transporteur darf die bereits als sicher ausgewiesene Luftfracht in seinen eigenen Fahrzeugen transportieren. Seine Zulassung gilt also ausschließlich für den Transport der Luftfracht entlang der sicheren Lieferkette.

    Deutsche Transporteure müssen durch das Luftfahrtbundesamt behördlich zugelassen sein. Transporteure aus dem übrigen Europa müssen lediglich eine sogenannte Transporteurserklärung ( Formblatt erhältlich beim Luftfahrtbundesamt) an den bekannten Versender bzw. den reglementierten Beauftragten übergeben.

    Weitere Informationen zu zugelassenen Transporteuren beim Luftfahrtbundesamt

  • Reglementierter Lieferant

    Reglementierte Lieferanten sind Unternehmen, die Bordvorräte (z. B. Verpflegung oder Waren für den Bordverkauf) unmittelbar zu einem Luftfahrzeug liefern. Dazu benötigen sie für ihre Betriebsstandorte in Deutschland eine Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt. Voraussetzung dafür ist die nachweisliche Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards.

    Weitere Informationen zu reglementierten Lieferanten beim Luftfahrtbundesamt

  • Bekannter Lieferant

    Unternehmen mit unmittelbarem Zugang zu den Luftfahrzeugen, also Luftfahrtunternehmen oder reglementierte Lieferanten, können wiederum ihre eigenen Lieferanten als sogenannte bekannte Lieferanten benennen. Diese Lieferanten müssen vor der Benennung validiert werden, wobei die Validierung durch eine im Namen des benennenden Unternehmens ernannte und entsprechend geschulte Person erfolgt. Die Benennung als bekannter Lieferant gilt für alle Betriebsstandorte des benennenden Unternehmens.

    Weitere Informationen zu bekannten Lieferanten beim Luftfahrtbundesamt

Antragstellung und Zertifizierung

Die Zertifizierung bzw. Zulassung als Teilnehmer der sicheren Lieferkette muss beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Amtshandlung, für die das Luftfahrtbundesamt eine Gebührenverordnung herausgibt. Die Zulassung ist für maximal fünf Jahre gültig.

Das Antragsverfahren ist in allen Fällen ähnlich und besteht im Groben aus den folgenden Schritten:

  1. Antrag stellen
  2. Sicherheitsbeauftragte/n benennen, überprüfen und schulen
  3. Sicherheitsprogramm erstellen
  4. Personal mit Zugang zu Luftfracht überprüfen und schulen
  5. Abschließende Kontrolle vor Ort durch das Luftfahrtbundesamt

Schulungen

Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Personal werden von privaten Unternehmen angeboten und müssen von einem dafür zugelassenen Ausbilder durchgeführt werden. Weder das Luftfahrt-Bundesamt noch die IHK Frankfurt am Main bieten solche Schulungen an.

Weitere Informationen zu Luftsicherheitsschulungen beim Luftfahrt-Bundesamt

Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Grundlegende Voraussetzung für die Luftfrachtsicherheit ist, dass alle Personen vertrauenswürdig sein müssen, die mit Luftfracht in Berührung kommen oder in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten. Dazu muss der Arbeitgeber eine behördliche Überprüfung jeder einzelnen betroffenen Person beantragen. Im Rahmen dieser sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung wird festgestellt, ob  eine Person in der Vergangenheit bereits negativ aufgefallen ist und ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Die Überprüfung erfolgt über eine Abfrage bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder, beim Generalbundesanwalt, beim Bundesgerichtshof (Bundeszentralregister) und - wenn sich daraus Zweifel an der Zuverlässigkeit ergeben - auch beim Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, den Strafverfolgungsbehörden sowie gegebenenfalls den Ausländerbehörden. Wenn sich aus dieser Überprüfung keine Bedenken ergeben, wird für diese Person eine für fünf Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt.

Für diese Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind die Luftsicherheitsbehörden der Bundesländer zuständig, genauer gesagt die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Hauptsitz des Unternehmens liegt. Bei bekannten Versendern, reglementierten Beauftragten und zugelassenen Transporteuren ist dafür der Hauptsitz laut Handelsregistereintrag (HRB) des jeweiligen Unternehmens relevant.

Anträge für das eigene Personal sowie Anträge für das Personal von Dienstleistern und Subunternehmern können nur über die Luftsicherheitsbeauftragten der jeweiligen bekannten Versender, reglementierten Beauftragten und zugelassenen Transporteure gestellt werden. Für Unternehmen mit Hauptsitz im Bezirk der IHK Frankfurt am Main ist die Luftsicherheitsbehörde Hessen im Polizeipräsidium Frankfurt am Main zuständig. Diese bearbeitet die Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

Weitere Informationen der Luftsicherheitsbehörde Hessen im Polizeipräsidium Frankfurt am Main

Weitere Informationen zum Thema Luftfrachtsicherheit

  • Detaillierte Informationen zur Luftsicherheit beim Luftfahrt-Bundesamt (Link: https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/Luftsicherheit_node.html)
  • Luftsicherheitsgesetz (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/BJNR007810005.html)

  • teilen
  • drucken
  • speichern

Kontakt

Thomas BraunStandortpolitik

  • 069 2197-1618
  • E-Mail schreiben
  • Kontakt speichern

Weitere Informationen

  • Detaillierte Informationen zur Luftsicherheit beim Luftfahrt-Bundesamt (Link: https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/Luftsicherheit_node.html)
  • Lufsicherheitsbehörde Hessen im Polizeipräsidium Frankfurt am Main (Link: https://ppffm.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/24c/24c70ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046&sel_uCon=282602a5-2fb8-5c41-6734-bcd70ef798e7&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59.htm)

    Was ist die sichere Lieferkette?

    Die sichere Lieferkette ist definiert als Zusammenfassung aller "Akteure und Maßnahmen, die mit dem Versand von Luftfracht unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen (Verordnung (EG) Nr. 300/2008 [EG/300/2008] und deren Durchführungsvorschriften) in Verbindung stehen" [LBA12a].

    Wann wird eine sichere Lieferkette unsicher?

    Sendungen werden dann als unsicher kategorisiert, wenn einer (oder mehrere) der folgenden Punkte zutrifft: Fracht stammt nicht aus einer sicheren Lieferkette. Fracht wurde keiner Sicherheitskontrolle unterzogen. Fracht wurde nicht im Sicherheitsbereich gelagert.

    Wie wird aus einer unsicherer Fracht wieder sichere Fracht?

    Durch Luftfrachtkontrollen wird unsicherer Fracht zu sicherer Fracht gemacht. Die Frachtkontrollen werden ausschließlich von reglementierten Beauftragten durchgeführt. Die drei anderen Zulassungen erlauben es nicht Frachtkontrollen durchzuführen.

    Unter welchen Bedingungen ist ein Transport mit sicheren Sendungen auch sicher?

    Um eine Luftfracht als „sicher“ einstufen und befördern zu können, muss die Fracht entweder direkt aus einer sicheren Lieferkette stammen (erhalten von einem bekannten Versender) und fortlaufend ausschließlich durch zugelassene Stellen behandelt (bspw. befördert und ggf. gelagert) werden.