Wie ist die Ladung zu kennzeichnen, wenn sie seitlich mehr als 0 4 m

Wer einen großen Einkauf machen möchte, hat es bedeutend leichter, wenn er ein Auto besitzt. Der immense Stauraum und die Zugkraft eines solchen Kfz ermöglichen selbst die Beförderung von besonders breiten oder langen Gegenständen. Gerade beim Transport von Möbeln oder Weihnachtsbäumen kommt es jedoch häufig vor, dass selbst der gegebene Stauraum nicht ganz ausreicht.

In diesen Fällen kann es passieren, dass Ladung einen Anhänger, einen Pkw oder sogar einen Lkw überragt. Das ist an sich nicht verboten, unterliegt aber klaren verkehrsrechtlichen Richtlinien.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) überstehende Ladung regelt, welche Metermaße vorgegeben sind und wie Sie überstehende Ladung kennzeichnen müssen. Die obige Tabelle zeigt zudem mögliche Verwarngelder, die bei Verstößen fällig werden.

FAQ: Überstehende Ladung

Was muss ich beachten, wenn die Ladung übersteht?

Auch bei überstehender Ladung muss der Fahrer für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sorgen und gewährleisten, dass dadurch weder er selbst noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Welche konkreten Anforderungen damit verbunden sind, können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich die Vorgaben nicht einhalte?

Die entsprechenden Verwarnungsgelder können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Worauf muss ich noch achten bei einer überstehenden Ladung?

Berücksichtigen Sie die Dachlast und das zulässige Gesamtgewicht und nutzen sie vorhandene Haltevorrichtungen zur Ladungssicherung. Lampen und Kfz-Kennzeichen dürfen nicht verdeckt sein.

Was ist, wenn ich Ladung verliere?

In diesem Fall müssen Sie die Ladung beseitigen. Sollte das nicht möglich sein, ist die Gefahrenstelle zu sichern und anschließend die Polizei zu informieren.

Video: Wie ist Ladung zu sichern?

Video zur LadungssicherungErfahren Sie in diesem Video, was Sie bei der Ladungssicherung beachten müssen.

Das sagt der Gesetzgeber

Die grundlegenden Vorgaben, welche bestimmen, auf welche Weise überstehende Ladung bei einem Fahrzeug gehandhabt werden muss, finden sich in § 22 StVO. Der erste Absatz nennt den Grundsatz des Paragraphen. Darin steht:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Der grundlegende Gedanke bei der Vorgaben von § 22 StVO ist die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, die auch beim Transport großer Gegenstände nicht gefährdet werden darf. Damit beispielsweise ein Pkw-Anhänger, welcher überstehende Ladung transportiert, kein Verwarngeld nach sich zieht, muss der Fahrzeugführer folgende Vorgaben einhalten:

  • Ein Fahrzeug und seine Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,5 m und nicht höher als 4,0 m sein. Ausnahmen gelten bei Gefährten, die für land- bzw. forstwirtschaftliche Zwecke gedacht sind.
  • Bei Fahrzeugen, die nicht höher als 2,5 m sind, dürfen keine Ladungsteile nach vorn hinausragen. Ansonsten gilt: Vorne darf der Ladungsüberstand nicht mehr als 0,5 m betragen.
  • Bei einem Auto oder einem Anhänger, welcher hinten überstehende Ladung aufweist, ist ein Überstand von 1,5 m zulässig. Auch 3,0 m sind legitim, wenn die Wegstrecke unter 100 km liegt.
  • Die Länge des gesamten Zugs darf 20,75 m nicht überschreiten.

Klare Vorgaben durch die StVO: Überstehende Ladung ist in vielen Fällen gestattet, gewisse Regeln müssen aber eingehalten werden.Klare Vorgaben durch die StVO: Überstehende Ladung ist in vielen Fällen gestattet, gewisse Regeln müssen aber eingehalten werden.

Durch Kennzeichnung überstehende Ladung signalisieren

Neben den grundlegenden Breiten- und Längenvorgaben, fordert § 22 StVO in bestimmten Fällen Fahrzeugführer auch zur Kennzueichnung auf:

Eine 30 x 30 cm große Fahne, ein gleichgroß ausfallendes hellrotes Schild oder ein roter zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm müssen an überstehen­der Ladung befestigt werden, wenn diese hinten mehr als 1,0 m über Rückstrahler hinausragt. Diese Sicherungshilfen dürfen jedoch in keinem Fall höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht sein.

Weitere Hinweise zu überstehender Ladung

Neben den Vorgaben, die § 22 StVO in Bezug auf überstehende Ladung macht, gibt es noch einige weitere Aspekte, die Fahrzeugführer beachten müssen. Dazu gehört, dass

  • verlorene Ladung vom Fahrer beseitigt werden muss,
  • auch auf die Dachlast und das zulässige Gesamtgewicht zu achten ist,
  • Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen nicht durch Ladung verdeckt werden dürfen und
  • für die Ladungssicherung genutzte Haltevorrichtungen entsprechend den Herstellerangaben genutzt werden.
  • das Kfz durch die Ladung auch nicht überladen sein darf.

Kann verlorene Ladung nicht vom Fahrzeugführer selbst beseitigt werden, muss die Gefahrenstelle abgesichert und die Polizei informiert werden.

Wie weit darf eine Ladung seitlich überstehen?

seitlich höchstens 40 cm vom Rand. über der Fahrbahn höchstens 1,50 m.

Wie muss man Ladung kennzeichnen?

Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rücklichter des Fahrzeugs nach hinten hinaus, muss man sie ausreichend kennzeichnen. Dafür muss entweder eine hellrote Fahne mit Querstange oder ein hellrotes Schild (jeweils mit den Maßen 30 x 30 cm) quer zur Fahrtrichtung angebracht werden.

Wie breit darf ein Fahrzeug einschließlich Ladung sein?

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein.

Wie weit darf die Ladung überstehen?

Nach Paragraf 22, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Ladung grundsätzlich 1,5 Meter nach hinten überstehen. Geht die Fahrt nicht weiter als 100 Kilometer, sind sogar drei Meter erlaubt. Das Fahrzeug oder der Zug inklusive der Ladung darf aber nicht länger als 20,75 Meter sein.