Ausbildungskonzeption und Voraussetzungen einer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Show
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) wird im Rahmen von Ingenieurstudiengängen oder in sogenannten Sifa-Lehrgängen durchgeführt. Durch diese Studien- oder Lehrgänge kann die "sicherheitstechnischen Fachkunde" erworben werden. Für eine Bestellung reicht dies jedoch i.d.R. nicht aus, denn die Basisqualifikation als Meister/in, Techniker/in oder Ingenieur/in ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine weitere Voraussetzung, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können. Lediglich Absolventinnen und Absolventen von Ingenieurstudiengängen der Fachrichtung Sicherheitstechnik, die den Titel Sicherheitsingenieur/in tragen dürfen, können gemäß DGUV-Vorschrift 2 ohne zusätzliche Qualifikationen bereits nach einem Jahr Berufspraxis zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Die Ausbildungskonzeption der Sifa-LehrgängeNeben der praxisorientierten Vermittlung zeitgemäßer Arbeitsschutzinhalte sind die Sifa-Lehrgänge vor allem durch ihren modularen Aufbau gekennzeichnet. Durchgeführt werden sie aktuell nach der Konzeption aus dem Jahre 2012. Diese Konzeption ist in der DGUV-Information 251-001 "Die Fachkraft für Arbeitssicherheit - Zeitgemäßer Arbeitsschutz". Präventionsverständnis, Anforderungsprofil, Ausbildung niedergelegt. Die gültigen Rahmenbedingungen, Inhalte und die Struktur der Sifa-Ausbildung fasst der DGUV Report 2/2012 in einem Kompendium zusammen. Besonderheiten für den Bereich der Hochschulen sind in der Schrift "Die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen" (Stand: 2006) zusammengefasst. Der bisherige Fernlehrgang der Unfallkassen ist entsprechend obigem Modell mit dem
Präsenzlehrgang der Berufsgenossenschaften zu einem gemeinsamen Sifa-Lehrgang mit Präsenz- und Fernlernanteilen zusammengeführt worden. Zugleich wurde der Sifa-Lehrgang digitalisiert und findet seit kurzem unter Nutzung der sogenannten Sifa-Lernwelt, einer interaktiven Lernplattform statt. Die in dieser Weise weiterentwickelte Sifa-Ausbildung wird seit 2019 bis Ende 2021 sukzessive bei den UVT und in den Jahren danach auch bei den freien
Bildungsträgern sowie den Hochschulen eingeführt. Einen Überblick über die neue Struktur und den Ablaufplan der weiterentwickelten Sifa-Ausbildung finden Sie unter "Links". Anerkennungsfreie und staatlich anerkannte Anbieter von Sifa-LehrgängenSifa-Lehrgänge, die in Ingenieurstudiengänge integriert sind oder an Hochschulen absolviert werden können sowie die Sifa-Lehrgänge der Berufsgenossenschaften bedürfen, da es sich um Lehrgangsangebote staatlicher bzw. öffentlich-rechtlicher Stellen handelt, keiner gesonderten staatlichen Anerkennung. Anders verhält sich dies bei freien Bildungsträgern, die ebenfalls Sifa-Lehrgänge anbieten. Zuständig für deren Anerkennung sind in der Regel die obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer. Eine Liste der anerkannten Sifa-Lehrgänge in Deutschland finden Sie unter "Weitere Informationen". Hinweise zu den Voraussetzungen, die nach erfolgreichem Abschluss eines Sifa-Lehrgangs zusätzlich für eine Bestellung benötigt werden Über Termine, Kosten, Ablauf und Inhalt der Sifa-Lehrgänge informiert der jeweilige Bildungsträger. Interessentinnen und Interessenten, die bis zur geplanten Übernahme der betrieblichen Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht über eine der nach § 7 Absatz 1 Satz 2 ASiG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2 vorgesehenen Basisqualifikationen
(Ingenieur/in, Meister/in oder Techniker/in) verfügen, sind i.d.R. vom Bildungsträger auf Einschränkungen des späteren beruflichen Einsatzes als Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuweisen. Diese Einschränkungen können in einer Beschränkung des Zuständigkeitsbereichs - beispielsweise nur für eine Abteilung des Unternehmens - oder in Befristungen bestehen.
ANZEIGE ANZEIGE Was braucht man um Sicherheitsfachkraft zu werden?Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine entsprechende Berufsausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister. Weiterhin ist eine Berufserfahrung von zwei beziehungsweise vier Jahren und eine Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.
Wann Fasi?Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 hat jeder Arbeitgeber eine Sifa schriftlich zu bestellen. Bereits ab dem ersten Angestellten benötigen daher alle Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Was heisst Fasi?Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Regel Ingenieure (Sicherheitsingenieure), Techniker (Sicherheitstechniker) oder Meister (Sicherheitsmeister) mit einer besonderen Ausbildung in Sicherheitstechnik.
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