Wie lange kann man die steuererklärung für 2022 abgeben

Verlängerung der Abgabefrist durch Corona

Steuerberater haben viel damit zu tun, Hilfsanträge für Corona-geschädigte Unternehmen und Selbstständige zu stellen. Um ihnen für diese unverzichtbare Aufgabe mehr Zeit einzuräumen, wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020, die von Steuerberatern erstellt wird, von Ende Februar 2022 zunächst auf Ende Mai 2022 und nun durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz noch einmal bis zum 31. August 2022 verlängert. Für Steuerzahler, die keinen Steuerberater beauftragt haben, galt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2021.

Auch für die Steuererklärung für 2021 haben sich die Fristen verschoben. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater erstellen, müssen sie erst bis zum 31. Oktober 2022 einreichen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat Zeit bis zum 31. August 2023.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von einigen Steuerzahlern zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Arbeitnehmer nach Auskunft der ARAG Experten unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren oder unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten; etwa Honorare, Renten oder Mieten (Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes (EstG)). Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist und der Arbeitslohn über 12.550 Euro bzw. gemeinsam mit dem Ehegatten über 23.900 Euro im Jahr lag, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Werden berufstätige Ehepartner zusammen veranlagt und wird einer der beiden Partner nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder wurde mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt, ist ebenfalls eine Steuererklärung fällig. Ebenso, wenn Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

Stichtag verpasst?

Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Die Erklärung für 2021 muss wegen der Corona-bedingten Fristverlängerung allerdings erst Ende Oktober 2022 auf dem Tisch des Finanzbeamten liegen. Wer diesen Termin verpasst, kann einen Steuerberater beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf den 31. August 2023. Allerdings kann das Finanzamt ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangen. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten sieben – bzw. derzeit zehn - Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt laut ARAG Experten auch, wenn man seine Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lässt.

Wie Sie eine Fristverlängerung beantragen

Wurde der Abgabetermin verpasst, drohen Verzugszinsen. Steuerzahler sollten sich daher so schnell wie möglich um eine Fristverlängerung bemühen. Wer kurz vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragt, kann davon ausgehen, dass das Finanzamt diese akzeptiert. Wenn man vom Finanzamt nichts mehr hört, ist der Antrag genehmigt.

Wer nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragt, ist auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, gute Gründe für den erneuten Aufschub zu nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Steuerzahler nach Auskunft der ARAG Experten in der Regel noch bis zum Jahresende Zeit.

Diese Strafen drohen

Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Besteuerungsjahres darf das Finanzamt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuernachzahlungen kassieren, mindestens jedoch 25 Euro monatlich. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr helfen, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Dass diese Rechnung in der Regel nicht zu Gunsten des säumigen Steuerzahlers ausfällt, erwähnen die ARAG Experten nur am Rande.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden 2022?

Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Bis wann muss 2021 die Steuererklärung abgegeben werden?

Die Einkommensteuererklärung 2020 ist daher regelmäßig – sofern eine Verpflichtung zur Abgabe besteht – in nicht beratenen Fällen bis zum 31. Oktober 2021 und in steuerlich beratenen Fällen bis zum 31. Mai 2022 abzugeben.