Wie oft darf der Chef den Dienstplan ändern?

Was müssen Arbeitgeber beim Aufstellen von einem Dienstplan beachten? Als Arbeitnehmer ist man nicht rechtlos. Vor allem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss vom Arbeitgeber berücksichtigt werden.

Dienstplan erstellen - Rechtslage

Beim Aufstellen eines Dienstplans übt der Arbeitgeber das ihm obliegende Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus. Dies bedeutet, dass er normalerweise bestimmen kann, wann der Arbeitnehmer arbeiten muss. Allerdings dürfen Arbeitgeber hier nicht alles tun, was sie möchten. Zwar gibt es für das Erstellen von Dienstplänen keine speziellen gesetzlichen Regelungen.

Arbeitszeitgesetz beim Dienstplan beachten

Arbeitgeber sind jedoch vor allem durch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingeschränkt. Dies gilt etwa in Bezug auf die zulässige Dauer der Arbeitszeit pro Tag, die einzuhaltenden Pausen, der Ruhezeiten sowie bei Nacht- und Schichtarbeit. So dürfen Arbeitnehmer in Deutschland normalerweise nur maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten. Unter Umständen ist auch mal eine Arbeitszeit von 10 Stunden erlaubt. Dies gilt aber nur vorübergehend, um Lastspitzen abzufedern. Der Arbeitgeber muss nämlich darauf achten, dass der Arbeitnehmer im Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von maximal 8 Stunden kommt. An Sonn- und Feiertragen brauchen Arbeitnehmer normalerweise nicht zu arbeiten. Dies folgt aus der Regelung von § 9 ArbZG.

Dienstplan ist grundsätzlich verbindlich

Darüber hinaus sind Arbeitgeber an den von Ihnen aufgestellten Dienstplan normalerweise gebunden, sobald er diesen ausgehängt hat. Im Falle einer notwendigen Änderung muss er Rücksicht nehmen auf die Belange des Arbeitnehmers. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12 sowie aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main vom 12.10.2005 - 22 Ca 3276/05. Laut Arbeitsgericht Berlin muss die Änderung im Regelfall zumindest vier Tage vorher angekündigt werden. Die Richter berufen sich dabei auf die Regelung des § 12 Abs. 3 TzBfG.

Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, wann ein Dienstplan aufgestellt werden muss. Jedoch können Tarifverträge, Arbeitsverträge sowie Betriebsvereinbarungen hierzu verbindliche Regelungen enthalten. Beispielsweise enthält der Manteltarifvertrag (MTV) für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen die Regelung, dass Arbeitgeber normalerweise Dienstpläne über Arbeitszeiten für die folgende Woche (Montag bis Sonntag) bis zum Donnerstag der laufenden Woche erstellen und aushängen müssen. Ansonsten muss die Ankündigung im Regelfall wenigstens 4 Tage vorher erfolgen. Dies ergibt sich aus der Vorschrift von § 12 Abs. 3 TzBfG.

Fazit

Wer in einem Bereich tätig werden möchte, wo ein Dienstplan aufgestellt wird, sollte sich nach den einschlägigen Regelungen in dem jeweiligen Betrieb erkundigen. Denn längst nicht jeder Tarifvertrag enthält hierzu klare Regelungen. Hier erscheint eine Betriebsvereinbarung bzw. Regelung im Arbeitsvertrag sinnvoll. Hierbei sollte im Hinblick auf die persönliche Situation des Arbeitnehmers möglichst eine Änderungsfrist von ein bis zwei Wochen angestrebt werden.

Klargestellt werden sollte auch, unter welchen genauen Voraussetzungen ein Arbeitgeber den Dienstplan aufstellen muss bzw. nachträglich ändern darf. Arbeitnehmer sollten nicht eigenmächtig von der Arbeitsstelle fernbleiben. Ansonsten müssen sie eventuell mit ihrer fristlosen Kündigung rechnen, wenn ihre Weigerung nicht ausnahmsweise berechtigt ist.

Am besten erkundigen Sie sich bei dem Rechtssekretär einer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Autor: Harald Büring (Juraforum-Redaktion)

Also folgendes mein Arbeitgeber ändert ständig meinen Dienstplan. Als beispiel morgen hätte ich eigentlich frei. Da kommt mein Arbeitgeber heute mit einem neuen Dienstplan und ich sehe da mein freier Tag ist weg.

Ist das rechtlich gesehen erlaubt? Den Dienstplan ungefragt zu ändern oder kurzfristig zu ändern. Kennt sich jemand da aus?

Ist im übrigen seit Monatsbeginn mein vierter neuer Dienstplan.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie oft darf der Chef den Dienstplan ändern?

Community-Experte

Arbeit, Arbeitsrecht

Nein, der Sinn eines Dienstplanes ist doch, dass die Beteiligten sich darauf einstellen und entsprechend planen können.

In diesem Fall kann man den § 12 Abs.:2 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zugrunde legen, wo es heißt:

Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindest vier Tage im Voraus mitteilt.

Eine Änderung eines Dienstplanes sollte im gegenseitigen Einvernehmen rechtzeitig abgesprochen werden.

Was anderes wäre ein Personalengpass wegen kurzfristigem Ausfall eines Kollegen.Nur muss der Arbeitgeber in Kauf nehmen, dass der Arbeitnehmer seinen freien Tag im Voraus verplant hat, und eine Änderung des Planes kuzfristig nicht zumutbar ist.

Wie oft darf der Chef den Dienstplan ändern?

Community-Experte

Arbeit, Arbeitsrecht

Ein einmal bekannt gegebener Dienstplan ist verbindlich und kann nur in gegenseitigem Einverständnis geändert werden.

Außerdem ist die Änderung zu kurzfristig. Es gibt zwar im Arbeitsgesetz keine exakte Vorgabe aber die Rechtsprechung orientiert sich hier am § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier ist vorgeschrieben, dass Einsatzzeiten spätestens vier Tage im Voraus bekannt gegeben werden müssen. Der Tag der Bekanntgabe zählt übrigens nicht zu dieser Frist.

Wie oft darf der Chef den Dienstplan ändern?

Natürlich darf man das mal machen, aber wie gesagt, er muss fragen und es darf auch nicht willkürlich sein. Beispiel: jemand ist krank und er sucht Vertretung. Und du bist die einzige, die er dafür nehmen kann. Dann muss er dich anrufen und dir das sagen. Und so oft geht es eigentlich auch nicht. Finde heraus, ob es wirklich nötig ist ( weil tatsächlich so eine blöde Phase mit Personalmangel ist) oder es so ist weil er zu unorganisiert ist, vernünftig zu planen.

Wie oft darf der Chef den Dienstplan ändern?

"Mit Aushang des Dienstplanes am Schwarzen Brett oder Zustellung
an den einzelnen Mitarbeiter wird der Dienstplan rechtsverbindlich.
Der Arbeitgeber hat sein Direktionsrecht in Bezug auf die Arbeitszeitaufteilung
rechtswirksam und rechtsverbindlich ausgeübt. Dieser Dienstplan,
der zunächst nur ein Soll-Dienstplan ist, kann deshalb auch
nicht einseitig vom Dienstgeber geändert werden. Änderungen
sind - wenn überhaupt, dann nur in dringenden Fällen
- im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Wurde der Dienstplan
noch nicht ausgehangen bzw. ist er dem einzelnen Mitarbeiter noch
nicht zugegangen, kann er noch jederzeit geändert werden."

Quelle:
http://www.schiering.org/arhilfen/arzeit/direktionsrecht.htm

Hier noch ein Link:

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit/ankuendigungszeit-von-aenderungen-im-dienstplan-welche-frist-gilt/

Was möchtest Du wissen?

Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern wie er will?

Arbeitgeber können kraft Direktionsrecht die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten ändern. Dabei müssen sie deren Interessen angemessen berücksichtigen. Ob sie dabei auch Rücksicht auf Haustiere nehmen müssen, hatte das Arbeitsgericht Hagen zu entscheiden und im konkreten Fall bestätigt.

Wann Dienstplanänderung?

Grundsätzlich gilt: Der einmal vereinbarte Dienstplan kann von Ihrem Chef nicht so einfach geändert werden. Gerichte erachten eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen für angemessen. Das gilt sowohl bei der kurzfristigen Änderung des Dienstplans als auch bei spontan angeordneten Überstunden.

Kann mich mein Arbeitgeber zur Spätschicht zwingen?

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO die Arbeitszeiten festlegen und somit auch Schichtarbeit anordnen. Die Weisung muss jedoch billigem Ermessen entsprechen. Der Arbeitgeber muss also auch auf berechtigte Belange von Arbeitnehmern Rücksicht nehmen.

Wann muss ich wissen wie ich arbeiten muss?

Das Gesetz sieht keinerlei Fristen vor. Der Arbeitgeber kann die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Das gilt allerdings nicht, wenn Ihre Arbeitsbedingungen durch einen Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag näher festgelegt sind.