Transport von Diesel und Benzin. Eine bauausführdende Firma hat keine Möglichkeit Mengen bis zu 333 l Benzin bzw. 1.000 l Heizöl in einem entsprechenden Behälter zu tranportieren. Es werden Kanister eingesetzt. Die Versorgungsfahrten werden unter Zuhilfenahme von tragbaren Kraftstoffbehältern á 20 l realisiert. Frage: welche Anzahl von tragbaren Kraftstoffbehältern darf a) in PKW b) auf offenen Baustellenfahrzeugen (Pritsche) c) in geschlossen Baustellenfahrzeugen transportiert werden?
Antwort:
Rechtsgrundlage ist das Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Für die von Ihnen beschriebenen Beförderungsarten kann die Freistellungsregelung des ADR in Anspruch genommen werden. Unter Unterabschnitt 1.1.3.1 ist folgendes nachzulesen:
"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
...
c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung; "
Im Einzelnen muss somit Folgendes erfüllt sein, um die Freistellungsregelung in Anspruch zu nehmen:
- Die Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.
- Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert werden, sind die tatsächlichen Mengen bei Benzin mit 3 und bei Diesel mit 1 zu multiplizieren und die Ergebnisse zu addieren. Ergibt sich ein Wert unter 1000 kann die Freistellung in Anspruch genommen werden. Bei einem Wert über 1000 sind die Gefahrgutvorschriften voll zu beachten.
- Die Behälter müssen dicht verschlossen sein und es ist eine ausreichende Ladungssicherung durchzuführen.
- Die Beförderung darf nicht zur internen oder externen Versorgung des Betriebes dienen. Wird der Kraftstoff z. B. an einer öffentlichen Tankstelle in die Behälter gefüllt, um diese dann zur Baustelle oder zum Betrieb zu bringen, ist von einer Versorgung des Betriebes auszugehen, mit der Folge, dass die Freistellungsregelung nicht greift. Wird der Kraftstoff direkt vom Betriebshof mitgenommen, ist die Freistellungsregelung anwendbar.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen sind die Transporte sowohl im PKW als auch im offenen oder geschlossenen Baustellenfahrzeug von den Gefahrgutvorschriften freigestellt.
Lange Frage die ich hier präziseren will. Heute an einer Tankstelle irgendwo in Deutschland. Da steht ein VW-Transporter der Stadtwerke mit geöffneter Heckklappe. Der Fahrer tankt in aller Seelenruhe 4 Blechkanister mit je 20L Fassungsvermögen mit DIESEL oder BENZIN, dass weiß ich nun nicht. Mir allerdings ziemlich egal, in dem Moment.
Die Frage die mich nun umtreibt ist: Wieviel Treibstoff darf ich in einem geschloßenen Fahrzeug transportieren? Getrennt nach DIESEL und BENZIN und in welchen Behältnissen?
Danke für die Antwort!
Sollte die Frage schon mal gestellt worden sein, bitte ich einen MOD vorsorglich um Löschung!
Ich habe die gleiche FrageNeue Antwort
Reifenfüller34436Themenstarteram 19. November 2012 um 16:59
Leider nicht, weil ich keinen Treibstoff aus dem Ausland einführen will.
Vor Jahren erlebte ich, wie ein Fahrer ein über 200 Liter Behältnis, was keinesfalls zum Transport von Treibstoff geeignet war, in einem Transporter befüllte.
So lange mir niemand von diesen Harakirifahrern Unfallmässig in die Quere kommt, kann es mir ziemlich egal sein ...
Nichts desto trotz kann ich mir kaum vorstellen, dass mehr als 20 Liter in einem Blechkanister transportiert werden dürfen. Ein Transporter ist schließlich kein Tankwagen.
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1 von 2
derbeste44am 19. November 2012 um 14:23
Vielleicht findest hier Deinen Antworten
//www.auto.at/contator/auto/news.asp?nnr=15129
Antworten
Reifenfüller34436Themenstarteram 19. November 2012 um 16:59
Leider nicht, weil ich keinen Treibstoff aus dem Ausland einführen will.
Vor Jahren erlebte ich, wie ein Fahrer ein über 200 Liter Behältnis, was keinesfalls zum Transport von Treibstoff geeignet war, in einem Transporter befüllte.
So lange mir niemand von diesen Harakirifahrern Unfallmässig in die Quere kommt, kann es mir ziemlich egal sein ...
Nichts desto trotz kann ich mir kaum vorstellen, dass mehr als 20 Liter in einem Blechkanister transportiert werden dürfen. Ein Transporter ist schließlich kein Tankwagen.
2Antworten
wkienzlam 19. November 2012 um 17:16
Möglicherweise findest du da deine Antwort
//www.gefahrgut-heute.de/adr/privatetransporte.html
1Antworten
Antriebswelle55am 19. November 2012 um 20:38
Es sind erlaubt: Der volle Fahrzeugtank (der sich im unveränderten Originalzustand befinden muss, also keine Vergrösserungen oder nachträglich eingebaute Zusatztanks) plus maximal einen 20L-Kanister Kraftstoff. Alles andere darüber hinaus ist Steuerhinterziehung und illegaler Gefahrguttransport.
War früher gelegentlich Tanktourist Richtung Schweiz und mir wurde es so an der deutschen Grenze auf Nachfrage hin gesagt. Auch bin ich mit vollem Tank und vollem 20l-Kanister im Kofferraum mal in eine grenznahe Kontrolle gekommen=>keine Beanstandungen.
Antworten
wkienzlam 19. November 2012 um 20:48
Zitat:
Original geschrieben von Celvic
Es sind erlaubt: Der volle Fahrzeugtank (der sich im unveränderten Originalzustand befinden muss, also keine Vergrösserungen oder nachträglich eingebaute Zusatztanks) plus maximal einen 20L-Kanister Kraftstoff. Alles andere darüber hinaus ist Steuerhinterziehung und illegaler Gefahrguttransport.
Dem TE geht es um die Menge die er mitnehmen darf im NICHT grenzüberschreitenden Verkehr.
Es dürfen durchaus mehr als 20 l im grenzüberschreitenden Verkehr mitgenommen werden doch ist das an der Grenze anzugeben und zu versteuern.
Antworten
Standspurpirat38000am 19. November 2012 um 23:04
Zitat:
In Deutschland darf man 333 Liter Benzin und 1000 Liter Diesel transportieren z.B. in externen Tanks. In Kanistern dürfen max 60 Liter befördert werden. Befestige Tanks am Fahrzeug z.B. der normale Tank plus Reservetank dürfen 1500 Liter nicht überschreiten. Zusätzlich darf man auf einem Anhänger einen weiteren Tank befestigen der 500 Liter fassen darf.
Zitat:
Nachzulesen im ADR / GGVSE (//www.gefahrgutshop.de/html/body_download.html) im Teil 1 Allgemeine Vorschriften. (//www.gefahrgutshop.de/ADR2007_Teil1.pdf)
60 Liter Beschränkung für Reservekanister, 1500 / 500 Liter fest verbaute Tanks im Kapitel 1.1.3.3 a)
333 Liter Benzin 1000 Liter Diesel Beschränkung im Kapitel 1.1.3.6.3
2Antworten
derbeste44am 20. November 2012 um 7:24
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Zitat:
In Deutschland darf man 333 Liter Benzin und 1000 Liter Diesel transportieren z.B. in externen Tanks. In Kanistern dürfen max 60 Liter befördert werden. Befestige Tanks am Fahrzeug z.B. der normale Tank plus Reservetank dürfen 1500 Liter nicht überschreiten. Zusätzlich darf man auf einem Anhänger einen weiteren Tank befestigen der 500 Liter fassen darf.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Zitat:
Nachzulesen im ADR / GGVSE (//www.gefahrgutshop.de/html/body_download.html) im Teil 1 Allgemeine Vorschriften. (//www.gefahrgutshop.de/ADR2007_Teil1.pdf)
60 Liter Beschränkung für Reservekanister, 1500 / 500 Liter fest verbaute Tanks im Kapitel 1.1.3.3 a)
333 Liter Benzin 1000 Liter Diesel Beschränkung im Kapitel 1.1.3.6.3
Dann wäre es doch aber ein Gefahrguttransport ! Dieser wäre von der Bauart des Fahrzeuges abhängig und der Ausrüstung. Der Fahrer müsste eine zusätzliche Ausbildung/Lehrgang/Einweisung für einen solchen Transport haben. Du dürfstes z.B. nicht so ohne weiteres durch ein Wasserschutzgebiet fahren u.v.m..
Ist das jetzt die Frage des Themenführers, oder wollte er eigentlich nur Wissen, wieviel er in seinem Kofferraum zusätzlich mitnehmen darf ?
Antworten
Achsmanschette15am 20. November 2012 um 8:37
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Die Frage die mich nun umtreibt ist: Wieviel Treibstoff darf ich in einem geschloßenen Fahrzeug transportieren?
privat oder gewerblich?!
Antworten
Moers75am 20. November 2012 um 12:43
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Dann wäre es doch aber ein Gefahrguttransport !
Natürlich, aber die 333 bzw. 1000kg sind die Freimengenregelung bis zu der nur sehr geringe Auflagen zu erfüllen sind. Beispielsweise keine Kennzeichnung des Fahrzeugs, keine Fahrerschulung etc.. Problematisch ist der Transport im Kombi da Fahrgastinnenraum.
Ladungssicherung und geeignete Behältnisse sind grundsätzlich gefordert, egal welche Menge. Bei privaten Transporten gibt es nochmal Sonderregelungen. Darüber hinaus gibt es noch Kleinbehältersonderregelungen, d.h. wenn das Benzin z.B. in 100ml-Flaschen verpackt ist (genaue Größenbeschränkung muss ich nachgucken) fällt es gar nicht unter Gefahrgut und könnte unbegrenzt transportiert werden.
Antworten
Druckluftschrauber14994am 20. November 2012 um 14:05
Wie sieht es mit einem vom Hersteller eingebauten, größeren Tank raus?
Antworten
derbeste44am 20. November 2012 um 14:42
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Wie sieht es mit einem vom Hersteller eingebauten, größeren Tank raus?
Der müsste doch ggf. eine Abnahme vom TÜV haben ! Anschl. wäre es dennn ja OK !
Antworten
Federspanner13917am 21. November 2012 um 13:46
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Lange Frage die ich hier präziseren will. Heute an einer Tankstelle irgendwo in Deutschland. Da steht ein VW-Transporter der Stadtwerke mit geöffneter Heckklappe. Der Fahrer tankt in aller Seelenruhe 4 Blechkanister mit je 20L Fassungsvermögen mit DIESEL oder BENZIN, dass weiß ich nun nicht. Mir allerdings ziemlich egal, in dem Moment.
Die Frage die mich nun umtreibt ist: Wieviel Treibstoff darf ich in einem geschloßenen Fahrzeug transportieren? Getrennt nach DIESEL und BENZIN und in welchen Behältnissen?
Danke für die Antwort!
Sollte die Frage schon mal gestellt worden sein, bitte ich einen MOD vorsorglich um Löschung!
Sei froh, daß dort Blechkanister betankt wurden.
Schlimmer ist jemand, der uralte Plastikkanister spazieren fährt.
Diese können sich durch Alterung und UV-Einfluß so degradiert haben, daß die bei Schlag wie Glas brechen können!!!
Kunststoffbehälter müssen laut Gefahrgutverordnung nach 5 Jahren ausgetauscht werden.
Aber auch die Billigkanister aus Blech vom Baumarkt sind teils unbrauchbar, sei es durch die Art der Lackierung oder Fertigungsqualität (eine Firma für Gefahrgut testete einmal alle verfügbaren Marken:
die alten deutschen Bellino platzten erst bei ca. 10 bar. Valpro, die zur Zeit einzig brauchbare Marke bei ca. 3 bar. Der Rest war undefiniert, aber noch im Limit )
Antworten
Achsmanschette51569am 21. November 2012 um 16:58
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Dann wäre es doch aber ein Gefahrguttransport !
Das ist dann kein Gefahrenguttransport dass eine gewisse Kennzeichnung oder Ausbildung erfordert.
Beim Gefahrengut rechnet man bei den Güter mit Punkte und bis zu 1000 Punkte braucht man weder eine Beschilderung / Ausrüstung und auch keine Gefahrengut Ausbildung(ADR-Schein).
Ich bin früher LKW im Baustellenbereich gefahren und hier durften wir bis zu 1000 Liter in einem bestimmten Behälter für unsere Bagger transportieren.
Genauso durften ich in einer Firma im Dachdecker Vertrieb bis zu einer gewissen Anzahl von Gasflaschen leer und voll ohne weitere Beschilderung oder Ausstattung fahren. Wobei leere Gasflaschen in der Anzahl weniger waren als wenn sie voll waren, da leere Flaschen noch Gefährlicher sind. Mir ist jetzt aber nicht mehr bekannt wie viel Flaschen das waren, da es schon mehr als 10 Jahre her ist, das ich dort als LKW-Fahrer tätig war.
Antworten
Standspurpirat38000am 21. November 2012 um 18:04
Ein Kraftstofftank muss einen Druck von 0,3 bar aushalten können, ich glaube kaum, das ein Kanister mehr aushalten muss, obwohl er es kann.