Wie viel Steuern zahlt ein deutscher im Durchschnitt

Die Spitzensätze der Einkommensteuer sowie die Höhe der Abgaben von Arbeitnehmenden variieren weltweit stark. Vor allem in den OECD-Staaten müssen Großverdiener einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen an den Staat abgeben. Im Schnitt liegt der Spitzensteuersatz hier bei rund 42 Prozent. Wie eine Erhebung von KPMG zeigt, besteuern die skandinavischen Länder das Einkommen besonders stark.

In Finnland ist der Spitzensatz mit 56,95 Prozent weltweit am höchsten, gefolgt von Dänemark (56,5 Prozent), Japan (55,97 Prozent), Österreich (55 Prozent) und Schweden (52,85 Prozent).

Deutschland liegt weit über dem EU-Durchschnitt

Auch Deutschland zählt zu den Hochsteuerländern – hierzulande liegt der Einkommensteuersatz in der Spitze bei 45 Prozent und steht damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 37,77 Prozent.

Wie viel Steuern zahlt ein deutscher im Durchschnitt
Wie viel Steuern zahlt ein deutscher im Durchschnitt

Martin Beznoska IW-Kurzbericht Nr. 74 27. November 2018Steuerlast: Wer zahlt wie viel Einkommensteuer in Deutschland?

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Martin Beznoska

Wie viel Steuern zahlt ein deutscher im Durchschnitt
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Einkommensteuer wirkt stark progressiv - das heißt, dass der sich rechnerisch ergebende Durchschnittssteuersatz mit höherem Einkommen ansteigt und dadurch Personen am oberen Ende der Einkommensverteilung überproportional zum Steueraufkommen beitragen. Mit den aktuellen Daten des Sozio-ökonomischen Panels, die die erwachsene Bevölkerung in Deutschland repräsentativ abbilden, lässt sich die Verteilung der Einkommensteuer simulieren.

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Die Einnahmen des Fiskus aus der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Während das nominale Bruttoinlandsprodukt zwischen 2010 und 2017 um ungefähr 26,5 Prozent gewachsen ist, ist das kassenmäßige Aufkommen der Einkommensteuer um 56,7 Prozent und das des Solidaritätszuschlags um 53,3 Prozent gestiegen (BMF, 2018). Zum Aufkommen der Einkommensteuer gehören neben den Einnahmen aus der Lohnsteuer, das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer, der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag und der Abgeltungsteuer. Im Jahr 2017 erreichte das Einkommensteueraufkommen ein Volumen von über 283 Milliarden Euro, was 38,6 Prozent der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen ausmachte. Der Solidaritätszuschlag, der als Zuschlag sowohl auf die Einkommensteuerzahlung der Privatpersonen als auch auf die von den Kapitalgesellschaften gezahlte Körperschaftsteuer erhoben wird, kam auf ein Volumen von etwa 18 Milliarden Euro im Jahr 2017. Hiervon zahlten die Privatpersonen knapp 15 Milliarden Euro.

Der starke Aufkommenszuwachs der Einkommensteuer ergibt sich aus dem progressiven Tarifverlauf. Der Grenzsteuersatz auf einen zusätzlichen Euro Einkommen steigt mit höherem Einkommen, was zu einem steigenden Durchschnittssteuersatz führt. Somit führt eine Einkommenssteigerung zwangsläufig zu einem überproportionalen Anstieg der Steuerlast.

Dadurch ergibt sich selbst bei einer Steigerungsrate der Einkommen, die nur in Höhe der Inflationsrate liegt – also nur das höhere Preisniveau ausgleicht - eine reale Mehrbelastung der Steuerpflichtigen. Hierbei spricht man von der „kalten Progression“ (Beznoska, 2016a). Da die Tarifgrenzen starr sind und nicht mit der Preissteigerungsrate mitwachsen, liegt es an der Bundesregierung, den Effekt der kalten Progression aufzuheben. Seit dem Jahr 2016 wurde der Tarif jährlich an die Inflationsentwicklung nachträglich angepasst und die kalte Progression ab diesem Zeitpunkt ausgeschaltet. Auf weitere steuerliche Entlastungen bei der Einkommensteuer wurde jedoch in den letzten Jahren verzichtet, wodurch die wachsenden Realeinkommen weiterhin zu einem überproportional wachsenden Aufkommen führten. Die Steuerzahler „rutschten“ in der Verteilung der Steuerlast nach oben.

Anhand der Mikrodaten des Sozioökonomischen Panels (SOEP), die die Bevölkerung in Deutschland repräsentativ abbilden und detaillierte Einkommens- und Haushaltsinformationen enthalten, lässt sich die Verteilung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags berechnen. Mithilfe des IW-Mikrosimulationsmodells STATS werden die Einkommensinformationen der aktuellen Welle 33 des SOEP, die sich auf das Jahr 2015 beziehen, auf das Jahr 2018 fortgeschrieben (Beznoska, 2016b). Anschließend lassen sich die steuerpflichtigen Einkünfte und steuerlichen Abzüge wie zum Beispiel die Vorsorgeaufwendungen ermitteln. Auf die sich ergebenden zu versteuernden Einkommen wird der Einkommensteuertarif für das Jahr 2018 angewendet, aus dem sich die Einkommensteuerbelastung für die Alleinveranlagten und die zusammenveranlagten Ehepaare ergibt.

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In der Abbildung ist die Verteilung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags für die erwachsene Bevölkerung im Jahr 2018 berechnet. Für zusammenveranlagte Ehepaare wurde die gemeinsame Steuerlast auf beide Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt. Auf der linken Seite ist die Bevölkerung abgetragen entsprechend ihrer Abgabenlast aus Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag pro Jahr – im unteren Bereich der Verteilung in 200er-Schritten, im oberen Bereich in 1.000er-Schritten. Auf der rechten Seite der Abbildung ist der Anteil der Steuern am Aufkommen, der auf diese Personen entfällt, zu sehen. Das Aufkommen des Solidaritätszuschlags umfasst nur den auf die Einkommensteuer entfallenden Teil.

Etwas über 20 Millionen Erwachsene zahlen keine Einkommensteuer, weil ihr steuerpflichtiges Einkommen zu gering ist. In der obigen Abbildung sind diese Personen im untersten Balken, der allerdings abgeschnitten ist, weil der Anteil an der Bevölkerung 29,3 Prozent beträgt. Hiervon bilden Rentner mit über 7 Millionen Personen die größte Teilgruppe. Auszubildende und Studenten gehören genauso zu diesem Personenkreis, wie geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose und sonstige Nichterwerbstätige. Hinzu kommen Erwerbstätige, die mit ihren steuerpflichtigen Einkünften unterhalb der Freibeträge liegen.

Während etwas über 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung von der Einkommensteuer betroffen sind, setzt der Solidaritätszuschlag ein wenig später ein und betrifft ungefähr 60 Prozent. Die Verteilung des Gesamtaufkommens folgt zunächst zwei gegenläufigen Effekten: Vom unteren Ende der Verteilung aus betrachtet nimmt zwar die Anzahl Personen je Balken tendenziell ab, gleichzeitig steigt die durchschnittliche Steuerlast der Personen aber prozentual stärker. Dadurch wächst die Bedeutung der Klassen für das Aufkommen im unteren Bereich. Ab etwa 8.000 Euro Steuerlast sinkt die Personenzahl in den Klassen deutlich stärker und der Anteil am Gesamtaufkommen nimmt tendenziell wieder ab. Ab 15.000 Euro sind die Klassen in 1.000er-Schritte unterteilt, um eine ausreichend hohe Anzahl Beobachtungen in den Daten des SOEP zu haben. Die progressive Belastungswirkung der Einkommensteuer wird hierbei deutlich. Obwohl nur noch 6,4 Prozent der Bevölkerung mindestens 15.000 Euro zahlen, entfällt 41,5 Prozent des gesamten Aufkommens auf diese Personen.

Der höchste Balken in der Abbildung ab einer Steuerlast von 25.000 Euro im Jahr steht noch für etwas über 1,6 Millionen Personen (2,3 Prozent der Bevölkerung). Der Balken ist auf der rechten Seite beim Anteil am Steueraufkommen abgeschnitten, da diese Personen fast 25 Prozent des gesamten Aufkommens aus Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag tragen. Das zugehörige zu versteuernde Einkommen dieser Gruppe beginnt für Alleinveranlagte bei gut 80.000 Euro im Jahr, was bei einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person ohne Kinder einem Bruttoeinkommen von schätzungsweise 92.000 Euro entspricht. Hierbei sei anzumerken, dass das SOEP zwar den Anspruch hat, die Bevölkerung repräsentativ abzubilden, dies am oberen Rand der Bevölkerung hinsichtlich der Einkommensverteilung aber nicht vollständig leisten kann (Bach et al., 2016). Die Werte für die obere Gruppe sind daher eher unterschätzt.

Die Simulationsrechnung zeigt, dass das Aufkommen aus Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag am oberen Ende der Verteilung konzentriert ist. Dies ergibt sich aus dem progressiven Tarifverlauf, denn mit steigendem Einkommen steigt auch der durchschnittliche Steuersatz. Durch ausbleibende steuerliche Entlastungen in den vergangenen Jahren „rutschten“ die Steuerpflichtigen in der Verteilung weiter nach oben. Somit stieg das Steueraufkommen stark überproportional im Vergleich zur Einkommensentwicklung.


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Dr. Martin Beznoska

Senior Economist für Finanz- und Steuerpolitik

Tel: 030 27877-101 Mail: [email protected] @mbeznoska

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