Wo finde ich die beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung?

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten wird nach § 226 Abs. 1 SGB V der Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung Folgendes zugrunde gelegt:

  • das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
  • der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung sowie vergleichbare Renten aus dem Ausland,
  • der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge),
  • das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder neben Versorgungsbezügen erzielt wird.

Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung werden erst zur Beitragsberechnung herangezogen, wenn 2022 die Mindesteinnahmegrenze von 164,50 Euro monatlich überschritten wird. Darüber hinaus gilt nur in der Krankenversicherung und ausschließlich für Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V (sog. Betriebsrenten) zusätzlich ein Freibetrag von ebenfalls 164,50 Euro. Zudem ist der Freibetrag nur auf pflichtversicherte Versorgungsbezieher anzuwenden.

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder siehe Freiwillige Versicherung

In der sozialen Pflegeversicherung gelten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB XI dieselben Grundsätze wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ausnahme: Freibetrag für Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V).

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird nach § 162 Nr. 1 SGB VI bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zugrunde gelegt. Bei zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten beträgt die beitragspflichtige Einnahme mindestens 1 % der Bezugsgröße (2022 monatlich: 32,90 EUR alte Bundesländer bzw. 31,50 EUR neue Bundesländer).

Eine ähnliche Regelung gilt in der Arbeitslosenversicherung: Dort ist nach § 342 SGB III beitragspflichtige Einnahme bei Personen, die beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt. Bei Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind, jedoch mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe von 1 % der Bezugsgröße – also auch hier 2022: 32,90 EUR monatlich alte Bundesländer bzw. 31,50 EUR neue Bundesländer.

Zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Arbeitsentgelte der Versicherten bis zur Jahresarbeitsverdienstgrenze zu grunde gelegt (§ 153 SGB VII). Durch Satzungsregelung können Berufs­genossenschaften die Beitragsberechnung auch über z. B. Stunden oder Ähnliches vornehmen.

Die Anlage AV (Altersvorsorge) der Einkommenssteuererklärung benötigen Sie, wenn Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge beantragen möchten.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anlage AV richtig ausfüllen und gehen auf die wichtigsten Fragen rund um dieses Steuerformular ein.

  • Ausfüllhinweise zur Anlage Altersvorsorge
    • Überblick der Formularinhalte der Anlage AV
    • Seite 1 (Zeilen 1 bis 5) – Grundangaben
    • Seite 1 (Zeilen 6 bis 19) – Altersvorsorgebeiträge
    • Seite 1 (Zeilen 20 bis 23) – Angaben zu Kindern

Ausfüllhinweise zur Anlage Altersvorsorge

Überblick der Formularinhalte der Anlage AV

Seite 1 Zeilen 6 bis 11 – Altersvorsorgebeiträge

Hier geht es im Wesentlichen darum, Ihre Vorjahreseinkünfte anzugeben, damit die Finanzbehörden Ihre Ansprüche überprüfen können.

Zudem gilt es zu klären, ob Sie steuerlich gesehen eine mittelbar oder unmittelbar begünstigte Person sind.

Zeilen 20 bis 23 – Angaben zu Kindern

Hier machen Sie die notwendigen Angaben für die Kinderzulage.

Beispielsweise geht es hier um die Anzahl an Kindern, in welchem Zeitraum diese geboren wurden und welchem Ehegatten oder Lebenspartner diese steuerlich angerechnet werden.

Seite 1 (Zeilen 1 bis 5) – Grundangaben

Bei den Grundangaben tragen Sie – wie in allen anderen Anlagen Ihrer Steuererklärung auch – Ihren Namen, Vornamen sowie Ihre Steuernummer ein.

Ihre Sozialversicherungsnummer/Zulagenummer und ggf. die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse kommen in die Zeilen 4 und 5.

Seite 1 (Zeilen 6 bis 19) – Altersvorsorgebeiträge

Zeilen 6 bis 8 – Sonderausgabenabzug

Sie können über Ihren Versicherer eine sogenannte Altersvorsorgezulage beantragen – vorausgesetzt Sie haben einen anerkannten (zertifizierten) Riester-Vertrag abgeschlossen. Diese Zulage besteht aus der Grundzulage und unter Umständen auch noch einer Kinderzulage. Der Antrag kann auch von Ihrer Versicherungsgesellschaft gestellt werden, wenn Sie diese diesbezüglich bevollmächtigen.

Möchten Sie über die eingezahlten Beiträge und die Zulage hinaus einen Sonderausgabenabzug prüfen lassen, benötigen Sie die Anlage AV. Der Sonderausgabenabzug ist dabei für alle Verträge möglich und nicht etwa nur für bis zu zwei Verträge wie die besagte Zulage.

Damit die Finanzverwaltung überprüfen kann, ob ein Sonderausgabenabzug für Sie zu einem günstigeren Ergebnis führt als die Zulage alleine, ist eine elektronische Datenübermittlung nötig, die Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft gestatten müssen. Gegebenenfalls wird nach der Prüfung die zusätzliche Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug im Steuerbescheid gesondert ausgewiesen und berücksichtigt.

Die benötigten Angaben für diese Datenübermittlung kommen in die Zeilen 6 bis 8. In Zeile 6 geben Sie an, für wie viele Verträge die Daten übermittelt werden. In Zeile 7 tragen Sie außerdem die Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zu den Verträgen aus Zeile 6 ein. Sollte sich an den Vertragsdaten eines Vertrages aus Zeile 6 seit der letzten Einkommensteuererklärung etwas geändert haben, so ist dies in Zeile 8 anzugeben.

Zeilen 9 bis 18 – Unmittelbar begünstigte Personen

Bei unmittelbar begünstigten Personen handelt es sich im Allgemeinen vor allem um Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Beamte oder Personen, die Lohnersatz beziehen. Wenn Sie im Bezugsjahr unmittelbar begünstigt waren, geben Sie dies in Zeile 9 an.

Um die volle Zulage zu erhalten zu können, muss ein Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Dafür maßgebend sind jeweils Ihre Einkünfte oder Bezüge aus dem Vorjahr.

Gegebenenfalls geben Sie in Zeile 10 Ihre beitragspflichtigen Einnahmen an, in Zeile 11 die inländische Besoldung, Amtsbezüge oder Einnahmen beurlaubter Rentner.

Entgeltersatzleistungen kommen in die Zeile 12. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder auch Kurzzeitarbeitergeld. Wenn das der inländischen Rentenversicherung zugrundeliegende Entgelt größer als das tatsächlich erzielte Entgelt, dann wird das tatsächliche Entgelt, das auch bei 0 Euro liegen kann, für die Berechnung der Grundzulage berücksichtigt. Die entsprechende Eintragung erfolgt in Zeile 13.

Geben Sie außerdem – wenn relevant – in Zeile 14 die Möglichkeit Rentenbeträge wegen voller Erwerbsminderung oder –unfähigkeit an. Inländische Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit werden in Zeile 15 eingetragen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Zeile 16. Auch die Zeile 17 bezieht sich auf die Land- und Forstwirtschaft – dieses Mal auf ausgezahlte Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Land- und Forstwirte.

Wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielt haben, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, tragen Sie diese in Zeile 18 ein. Auch ausgezahlte Renten wegen Erwerbsminderung oder –unfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung sind hier einzutragen.

Zeile 19 – Mittelbar begünstigte Personen

Auch eine nicht unmittelbar begünstigte Person hat die Möglichkeit, einen begünstigten Altersvorsorgevertrag auf ihren eigenen Namen abzuschließen. Man spricht dann von einer mittelbar begünstigten Person.

Möglich ist dies bei Eheleuten oder Lebenspartnern, bei denen es sich bei einem der beiden Partner um eine unmittelbar begünstigte Person handelt. Die Partner dürfen hierzu nicht dauerhaft getrennt leben und der unmittelbar begünstigte Partner muss ebenfalls einen Vertrag abgeschlossen haben.

Die mittelbar begünstigte Person muss jährlich mindestens 60 Euro an eigenen Beiträgen in ihren Vertrag einzahlen, damit die Zulage bzw. der Sonderausgabenabzug beantragt werden kann.

Waren Sie im Bezugsjahr mittelbar begünstigt, so geben Sie dies in Zeile 19 an.

Seite 1 (Zeilen 20 bis 23) – Angaben zu Kindern

Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie zusätzlich eine Kinderzulage, die für Kinder die nach 2007 geboren wurden, noch einmal höher ist. Die erste Spalte im Steuerformular bezieht sich dabei auf Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren wurden. Die zweite Spalte auf Kinder, die ab dem Jahr 2008 zur Welt kamen.

Wenn Sie verheiratet sind, zusammenleben, zusammenveranlagt werden und beide einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, werden die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder grundsätzlich bei der Mutter berücksichtigt. Auf Antrag kann die Zulage aber auch auf den Vater übertragen werden. Die hierzu jeweils notwendigen Angaben machen Sie in den Zeilen 20 und 21.

Wenn Sie eine der obengenannten Bedingungen nicht erfüllen – also beispielsweise geschieden sind, dauerhaft getrennt voneinander leben oder nicht zusammenveranlagt werden – erhält der Elternteil die Zulage, welche im Monat Januar das Kindergeld ausgezahlt wurde. Machen Sie die entsprechenden Angaben hierzu in den Zeilen 22 und 23.

Wie Erhöhe ich die beitragspflichtigen Einnahmen zur Rentenversicherung?

Voraussetzung ist, dass für das Kalenderjahr vor der Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Die Erhöhung der beitragspflichtigen Einnahmen erfolgt nur auf Antrag für laufende und für künftige Lohn- und Gehaltsabrechnungszeiträume.

Was sind die beitragspflichtigen Einnahmen?

Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2020 können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV unter "Arbeitsentgelte" entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw.

Wie kann ich den exakten Wert in der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen?

Mai 2018, 10:19 Uhr Hallo Richard, den exakten Wert, den Sie im Feld „Beitragspflichtige Einnahmen i.S. der gesetzlichen Rentenversicherung“ (Zeile 10)eingeben, können Sie aus Ihrer Meldung zur Sozialversicherungübernehmen. Die Meldung zur Sozialversicherungerhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

Kann ich meine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführen?

Hallo Frau Ruland, wenn Sie selbständig und pflichtversichert oder aber freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherungversichert sind, führen Sie die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ja selbst ab. Von daher sollten Sie doch eigentlich in Ihren Unterlagen die entsprechenden Zahlen finden.

Was sind beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2020?

Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Erfassen Sie Ihre Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für 2020: 82.800 Euro (West) bzw. 77.400 Euro (Ost).

Wo finde ich das rentenversicherungspflichtige Einkommen?

Als Arbeitnehmer erhalten Sie einmal im Jahr eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung, aus der Sie erkennen können, wie hoch Ihr rentenversicherungspflichtiges Einkommen war. Meist wird das renten- bzw. sozialversicherungspflichtige Einkommen auch auf der letzten Gehaltsabrechnung eines Jahres ausgewiesen.

Was zählt zu den beitragspflichtigen Einnahmen?

Alle geldwerten Einnahmen der Versicherten, aus denen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, werden als "beitragspflichtige Einnahmen" bezeichnet.

Was trage ich in Anlage AV Zeile 6 ein?

In Zeile 6 geben Sie an, für wie viele Verträge die Daten übermittelt werden. In Zeile 7 tragen Sie außerdem die Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zu den Verträgen aus Zeile 6 ein.