1 Jahr in der Schweiz gearbeitet Rente

Die Höhe der AHV-Rente ist so individuell wie Ihr Lebenslauf. Ihr zukünftiger Rentenbetrag wird durch die Beitragsdauer und Ihr durchschnittliches Einkommen bestimmt. Die AHV-Rente wird für jede Person einzeln berechnet und ausbezahlt – auch bei Ehepaaren.

Beitragsdauer

In die Berechnung Ihrer AHV-Rente fliesst das Einkommen ein, das Sie zwischen 21 und dem Rentenalter erzielt haben. Grundvoraussetzung für eine maximale AHV-Rente sind 44 Beitragsjahre bei den Männern und 43 Beitragsjahre bei den Frauen. Die minimale AHV-Rente beträgt 1‘195 Franken; die maximale Rente beträgt 2‘390 Franken.

Einkommen

Neben Ihrem durchschnittlichen Jahreslohn fliessen auch sogenannte Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften in die AHV-Berechnung ein.

Erziehungsgutschriften

Sie erhalten diese Gutschriften für die Jahre, in denen Ihre Kinder jünger als 16 Jahren waren. Die Erziehungsgutschriften müssen Sie nicht anmelden. Sie werden bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt, sofern Sie für das Kind das Sorgerecht hatten. Bei Ehepaaren werden die Gutschriften hälftig aufgeteilt.

Betreuungsgutschriften

Wenn Sie eine pflegebedürftige Person, mit der Sie nahe verwandt sind, betreuen und sie Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung hat, können Sie den Anspruch auf Betreuungsgutschriften prüfen lassen. Die Betreuungsgutschriften müssen Sie jährlich anmelden.

Ehepaarrente

Die AHV-Rente wird für jede Person separat berechnet. Aus diesem Grund findet bei früheren und aktuellen Ehepartnern eine Aufteilung von Einkommen und Erziehungsgutschriften statt. Dieser Vorgang wird auch als Splitting bezeichnet.

Das AHV-Gesetz sieht vor, dass ein Ehepaar gemeinsam höchstens 3‘585 Franken erhält. Dies entspricht 150 Prozent der maximalen Einzelrente. Die beiden Renten werden in diesem Fall anteilsmässig gekürzt. Dies nennt sich Plafonierung. Die Renten werden getrennt voneinander ausbezahlt. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Rente in Ihrem Fall sein wird, empfehlen wir Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu machen.

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6. Lohnt sich ein Vorbezug der AHV-Rente?

Die AHV-Rente kann man ein oder zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter beziehen; Frauen frühestens mit 62 Jahren, Männer mit 63 Jahren. Ein Vorbezug um ein Jahr führt zu einer Rentenkürzung um 6,8 Prozent. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre wird die Rente um 13,6 Prozent gekürzt.

Es hängt in erster Linie von der Lebenserwartung ab, ob sich ein Vorbezug finanziell lohnt. Angenommen, ein alleinstehender Frühpensionär bezieht seine Rente mit 63 statt mit 65 Jahren. Seine Rente schrumpft dadurch um 13,6 Prozent. Wenn er Anrecht auf die Maximalrente hat, erhält er nur 24'780 Franken statt 28'680 Franken jährlich.

Der Vorbezug zahlt sich aus, wenn der Rentner relativ früh stirbt, zum Beispiel schon mit 70 Jahren. Bis zu seinem Tod bezieht er in diesem Fall AHV-Renten von insgesamt 173'460 Franken. Beim regulären Bezug ab 65 wären es bis zu diesem Zeitpunkt nur 143'400 Franken (siehe Tabelle).

Bei rund 78 Jahren kippt die Rechnung: Ab diesem Alter ist die Summe aller AHV-Renten höher, wenn die Rente erst ab 65 ausbezahlt wurde. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes liegt heute bei rund 85 Jahren. Der Vorbezug lohnt sich also für Rentner, die von einer deutlich tieferen Lebenserwartung ausgehen.

Regelmässig erhalten wir Anfragen zum Thema „Rente“ von Personen, die in der Schweiz gearbeitet haben und wieder zurück in ihr Heimatland gereist sind. Vielen ist dabei nicht klar

  • wie das Schweizer Vorsorgesystem funktioniert
  • ob sie sich angespartes Alterskapital bar auszahlen lassen können
  • ab wann sie Anspruch auf eine Rente aus der Schweiz haben

Wir erläutern in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zu den Themen Auswanderung und Altersvorsorge. Der Beitrag richtet sich in erster Linie an Ausländer, die für eine gewisse Zeit in der Schweiz gearbeitet haben und nun wieder in ihr Heimatland wie z.B. Deutschland zurückgereist sind.

Altersvorsorge in der Schweiz – das 3-Säulen System

Nebst der Krankenversicherung in der Schweiz ist die Altersvorsorge ein wichtiger Punkt, den es bei Auswanderung in die Eidgenossenschaft zu verstehen gilt. Das Schweizer System zur Altersvorsorge ist in drei Säulen gegliedert.

Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge, welche Altersrenten und Invalidenrenten ausschüttet. Die AHV-Rente ist auch bei voller Beitragsdauer gering und reicht nur aus, um zu Schweizer Lebenshaltungskosten die minimalen Bedürfnisse zu decken. Die Beiträge werden für Angestellte direkt vom Lohn abgezogen, wobei der Arbeitnehmer die Hälfte übernehmen muss.

Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Arbeitnehmer ab einem Minimalverdienst von 21‘060 Schweizer Franken (Stand 2014) müssen zwingend einer Pensionskasse angeschlossen sein. Zusammen mit der AHV soll die Rente aus der Pensionskasse die Weiterführung der gewohnten Lebensweise nach der Pensionierung ermöglichen. Die Beiträge werden ebenfalls vom Lohn abgezogen, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernehmen muss. Mit steigendem Alter steigen die Mindestbeträge an. Wird man ordentlich in der Schweiz pensioniert, erhält man von der Pensionskasse eine Rente oder – auf eigenen Wunsch hin – mindestens 25% des Altersguthabens in Form einer Kapitalauszahlung.

Die 3. Säule ist die private Vorsorge. So angesparte Gelder sollen es ermöglichen, zusätzliche Bedürfnisse zu decken. Die Säule 3a ist ein beliebtes Instrument, um Steuern zu sparen, weil Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Bezug von Kapital und Rente nach Auswanderung aus der Schweiz

Ausländer, die für eine gewisse Zeit in der Schweiz gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Rente (AHV) sowie auf Kapital (Pensionskasse) aus der Schweiz. Wir erläutern hier, wie das für die drei Säulen genau funktioniert.

1.  Säule – die AHV-Rente

Ehemaliger Angestellte in der Schweiz, die mindestens ein Jahr lang hier gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine AHV-Rente. Diese bemisst sich nach der Höhe der bezahlten Beiträge sowie nach der Anzahl Beitragsjahre. Das Prinzip dabei ist einfach: Wenn man zwei Jahre lang in der Schweiz gearbeitet hat und vierzig Jahre lang z.B. in Deutschland, dann wird man von den Rentenversicherungen der beiden Länder jeweils eine Rente erhalten. So ist sichergestellt, dass man keine Beitragsjahre „verliert“ und dass man in der Summe etwa gleich viel erhält, wie wenn man immer nur in einem Land gearbeitet hätte. In diesem Beispiel wird  man eine hohe Rente der Deutschen Rentenversicherung erhalten sowie eine geringe AHV-Rente aus der Schweiz.

Wie lässt man sich die Schweizer AHV-Rente auszahlen? Am besten reicht man einige Monate vor Erreichen des Pensionierungsalters einen Antrag auf Altersrente ein. In der Schweiz beträgt das gesetzliche AHV-Alter 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen. Gegen eine entsprechende Kürzung kann man bis zu zwei Jahre vorher eine AHV-Rente beziehen oder die Rente (gegen eine entsprechende Erhöhung) um bis zu fünf Jahre aufschieben. Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates müssend dabei den Antrag auf eine AHV-Rente aus der Schweiz bei der zuständigen Sozialversicherungsstelle in ihrem aktuellen Wohnort stellen. Weitere Informationen zu Sonderfällen finden Sie auf www.zas.admin.ch unter der Rubrik „Schweizerische Ausgleichskasse SAK“.

2.  Säule – die Pensionskasse

Wer vor dem Pensionierungsalter aufhört, in der Schweiz zu arbeiten, ist nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen. Ohne Mitteilung an die Pensionskasse wird diese das gesamte Alterskapital nach frühestens 6 Monaten und nach spätestens 2 Jahren auf ein Freizügigkeitskonto der „Stiftung Auffangeinrichtung BVG“ überweisen. Alternativ dazu kann man selbst ein Freizügigkeitskonto eröffnen und dies seiner Pensionskasse respektive der Auffangeinrichtung mitteilen. Weil die Zinsen der Auffangeinrichtung auf Freizügigkeitskonten im Vergleich tief sind, lohnt sich dieser Schritt in der Regel auch noch Jahre nach der Auswanderung respektive wenige Jahre vor dem Bezug.

Vorsorgegelder, die auf einem Freizügigkeitskonto deponiert sind, können nur in wenigen Fällen frühzeitig bezogen werden. Bei Auswanderung in ein EU-Land wie Deutschland kann nur der überobligatorische Teil jederzeit und ohne Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. Weitere Details erfahren Sie im Artikel Auswanderung und Pensionskasse.

Gelder auf Freizügigkeitskonten können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters ordentlich bezogen werden (d.h. für Frauen mit 59 Jahren, für Männer mit 60 Jahren). Es ist auch möglich, das Geld auf dem Freizügigkeitskonto zu belassen und es erst später (spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters) zu beziehen.

Hinweis: Es ist nicht möglich, von einem Freizügigkeitskonto eine Rente zu erhalten. Es ist nur möglich, das Kapital zu beziehen.

3.  Säule – gebundene Vorsorge 3a

Gerade für Ausländer, die nur eine bestimmte Zeit in der Schweiz arbeiten, lohnt es sich, mit der Säule 3a steuerlich begünstigt Geld fürs Alter zu sparen. Auch hier gelten restriktive Bedingungen für den frühzeitigen Bezug des Geldes in der Schweiz. Wandert man aber aus der Schweiz aus, z.B. zurück in sein Heimatland, dann kann man eine Auszahlung des Guthabens verlangen. Dies ist ohne das Erfüllen von Gründen oder das Erreichen eines bestimmten Alters möglich. Nicht mehr erwerbstätige Personen müssen die Gelder spätestens bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters beziehen.

Hinweis: Es ist nicht möglich, von einem Säule 3a-Konto eine Rente zu erhalten. Es ist nur möglich, das Kapital zu beziehen.
 

1 Jahr in der Schweiz gearbeitet Rente

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Wie lange muss man in der Schweiz gearbeitet haben um Rente zu bekommen?

Altersrente der ersten Säule Sie erhalten eine Vollrente, wenn Sie ab dem 21. Altersjahr Beitragspflicht erfüllt haben, d. h. wenn Sie gleich viele Beitragsjahre wie Ihr Jahrgang aufweisen. Männer müssen 44 Jahre, Frauen 43 Jahre einbezahlt haben.

Wann hat man in der Schweiz Anspruch auf Rente?

Den Beginn Ihrer schweize rischen Altersrente können Sie aber auch flexibel gestalten. Das ordentliche Rentenalter für Frauen liegt bei 64 Jah- ren. Männer erreichen das ordentliche Rentenalter mit 65 Jahren. Die Rente beginnt im Folgemonat.

Wie viel Rente bekomme ich aus der Schweiz?

Die AHV-Rente zum Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters Säule garantiert Ihnen ein Einkommen, das zur Deckung der Grundbedürfnisse in der Zeit nach der Pensionierung reicht. Gegenwärtig beträgt die minimale Altersrente für eine Einzelperson monatlich 1195 Franken; die Maximalrente beläuft sich auf 2390 Franken.

Wie lange muss man arbeiten um AHV zu erhalten?

Grundvoraussetzung für eine maximale AHV-Rente sind 44 Beitragsjahre bei den Männern und 43 Beitragsjahre bei den Frauen.