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Motorradführerschein – die Führerscheinklassen A, A1, A2 und AMWer den Wind unter Helm und die Freiheit auf den Straßen spüren will, fährt am besten Motorrad. Das aber geht nicht ohne den Besitz der Führerscheinklasse A. Die nämlich beinhaltet in all ihren unterschiedlichen Ausprägungen – also AM, A, A1 und A2 – die Berechtigung, ein Kraftrad mit entsprechendem Hubraum zu fahren. Wo genau die Unterschiede zwischen diesen A-Klassen liegen und was es sonst noch in Sachen Motorradführerschein zu beachten gilt, erläutern wir Ihnen hier. Führerscheinklasse A bis AM ÜbersichtDie Führerscheinklassen A bis AM umfassen prinzipiell alles, was 2 oder mitunter auch 3 und 4 (Trikes und Quads) „elektrisierte“ Räder hat. Insofern fallen Mofas und Mopeds ebenso unter diese Führerscheinklassen wie auch Maschinen mit mehr kW und größerem Hubraum. Da jedoch mit höherer Motorleistung und Geschwindigkeit auch die Anforderungen an die Fahrer sukzessive steigen, gibt es in vor allem in der „Königsklasse“ A Beschränkungen, was das Mindestalter angeht. Dieses muss im besten Fall 20 Jahre betragen, kann aber auch bei 24 Jahren liegen. Entscheidend ist, was in den jeweiligen Fahrzeugpapieren des Fahrzeuges als Leistungsmerkmal hinterlegt ist. Für Elektrofahrzeuge, wie z.B. Elektroroller, e-Bikes, e-Roller oder e-Trikes und Kombinationen (Hybride) wird rein die sogenannte Leermasse, also ohne Batterie des Fahrzeuges zur Einstufung herangezogen. Führerscheinklasse A – AM MindestalterAb einem Alter von 24 Jahren können Sie frei wählen, welchen Motorradführschein Sie machen möchten. Sind Sie jünger, gibt es Einschränkungen. Welche, erfahren Sie in der folgenden Tabelle:
Führerscheinklasse ADie Führerscheinklasse A kennt keine Begrenzung von Hubraum oder kW. Zudem darf man mit dem Besitz dieser Klasse auch einen Beiwagen am Motorrad mitführen.
Insofern hat man mit der Führerscheinklasse A auch gleichzeitig die Berechtigung, Motorräder der Klassen AM, A1 und eben auch A2 zu fahren. Bezüglich der Kosten lässt sich sagen, dass zunächst mit Gebühren von
zu rechnen ist. Hinzu kommen die Kosten für den theoretischen Unterricht. Der muss mindestens 10 Doppelstunden betragen, abhängig davon, ob Sie bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen. Des Weiteren müssen Sie auch mit mindestens 12 praktischen Pflichtstunden kalkulieren. Dazu kommen natürlich auch die Fahrschulgebühren (Anmeldung, Vorstellung zur Prüfung, etc.). Unterm Strich sind Sie beim Erwerb der Führerscheinklasse A nicht selten bei Gesamtkosten von zwischen 1.300 Euro und 2.000 Euro. Das ist natürlich abhängig davon, ob man beispielsweise bereits Fahrpraxis aufgrund eines A2- oder A1-Führerscheins hat.
fuehrerscheine-slider-background2 Zum Fahren eines S-Pedelecs müssen Sie einen Führerschein der Klasse AM besitzen. Zum Fahren eines S-Pedelecs müssen Sie einen Führerschein der Klasse AM besitzen. Zum Fahren eines S-Pedelecs müssen Sie einen Führerschein der Klasse AM besitzen. fuehrerscheine-slider-background2 - copy Eine Führerscheinprüfung in den Klassen A, A1 und A2 ist ohne Motorradschutzkleidung nicht möglich. Eine Führerscheinprüfung in den Klassen A, A1 und A2 ist ohne Motorradschutzkleidung nicht möglich. Eine Führerscheinprüfung in den Klassen A, A1 und A2 ist ohne Motorradschutzkleidung nicht möglich. fuehrerscheine-slider-background2 - copy - copy Das Institut für Zweiradsicherheit zeichnet Fahrschulen aus, deren Ausbildungsstandards über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen. Das Institut für Zweiradsicherheit zeichnet Fahrschulen aus, deren Ausbildungsstandards über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen. Das Institut für Zweiradsicherheit zeichnet Fahrschulen aus, deren Ausbildungsstandards über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen. 191004-Fulda-370x350-Slider Führerscheinklasse A1Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet:
Um diese Faherlaubnis zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein Was die Kosten angeht, berechnen TÜV/DEKRA Prüfungsgebühren in Höhe von:
Was die Ausbildung in der Fahrschule betrifft, müssen für die A1-Führerscheinklasse:
Insgesamt können sich die Kosten für einen A1-Führerschein auf über 1.000 Euro belaufen. Führerscheinklasse A2Mit der Führerscheinklasse A2 entscheidet man sich für:
Sie dient nicht selten als Einstieg für die Führerscheinklasse A. Folgerichtig beträgt das Mindestalter für den Führerscheinklasse A2 auch 18 Jahre. Was die Kostenfrage betrifft, liegen die TÜV/DEKRA Prüfungsgebühren bei:
Was die Ausbildung in der Fahrschule, deren Dauer und Kosten angeht, kommt es darauf an, ob Sie vor dem Erwerb des A2-Führerscheins mindestens zwei Jahre den Führerschein der Klasse A1 besessen haben. Dann nämlich reicht lediglich eine Praxis-Prüfung. Bei vorhandenem Führerschein der Klasse B würde sich die Theorie zumindest auf 10 Doppelstunden (statt normalerweise 12) verkürzen. Bezüglich der Pflichtstunden sind auch für die Führerscheinklasse A2 genau 12 vorgesehen – über Land, auf Autobahnen und bei Dunkelheit. Insgesamt kann man auch beim A2-Führerschein und abhängig von der Motorrad-Vorerfahrung mit Kosten von etwa 1.000 bis 1.500 Euro rechnen. Führerscheinklasse AMMit einem Führerschein der Klasse AM, die sozusagen die Einstiegsklasse für Motorräder darstellt, sind Sie berechtigt „leichte zwei-, drei und vierrädrige Kraftfahrzeuge und Kleinkrafträder“ – also Mopeds und Mofas wie auch kleinere Trikes und Quads – zu fahren:
Das Mindestalter für die Klasse beträgt 16 Jahre, wodurch sie vor allem bei Jugendlichen beliebt ist. Die Beliebtheit gründet womöglich auch auf den geringen Kosten für den AM-Führerschein. Die Kostenfrage ist relativ günstig beantwortet, denn TÜV/DEKRA erheben Prüfungsgebühren von lediglich:
Die Kosten für die Fahrschulausbildung liegen mit zwischen 100 und 200 Euro, auch im eher günstigen Bereich, da für den AM-Führerschein nur 6 Doppelstunden Theorie und eine praktische Doppelstunde benötigt werden. Alte Führerscheinklasse für neue Klasse ASollten Sie noch im Besitz der alten Klasse 1 oder 1a sein – d.h. die Fahrerlaubnis dafür wurde Ihnen noch vor dem 01.01.1989 erteilt – dürfen Sie damit die neue Klasse A fahren. Ebenso können Sie die Klasse A auch mit alten Führerscheinklassen 2 und 3 fahren. Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze
Was ist Unterschied zwischen A1 und A2?Mit der Klasse A1 dürfen Sie Motorräder bis max. 11 kW Nennleistung und einem Hubraum von höchstens 125 ccm fahren. Hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Die Führerscheinklasse A2 ist auf Motorräder beschränkt, die eine Nennleistung von höchstens 35 kW aufweisen.
Ist 125er A1 oder A2?Der „125er-Führerschein“ der Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von 125 ccm. Wer noch keine 18 Jahre alt ist und trotzdem auf einem Motorrad gen Westen fahren möchte, dem bleibt der A1-Führerschein. Die Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum bis zu 125 ccm.
Was darf ich mit A und A1 fahren?Motorräder Führerschein A1. Mit einem Führerschein der Klasse A1 darfst du folgende Bikes fahren: Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen.
Welches Motorrad darf man mit A2 fahren?Mit einem Führerschein der Klasse A2 darfst Du folgende Bikes fahren: Motorräder mit oder ohne Beiwagen und maximal 35 kW (48 PS) Leistung sowie maximal 0,2 kW/kg Eigengewicht (Deine Maschine muss also mindestens 175 Kilo wiegen).
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