Ab wann braucht man eine baugenehmigung für einen anbau

Für jeden Neubau, Anbau oder eine Modernisierung ist es notwendig, eine kostenpflichtige Baugenehmigung einzuholen. Diese Regelung gilt ebenso für jede Errichtung, Nutzungsänderung und Abrissmaßnahme eines Gebäudes. Allerdings gibt es in Deutschland keine national übergreifende Regelung und daher unterschiedliches Baurecht auf Länderebene. In einigen Ländern benötigen selbst kleine bauliche Veränderungen eine Zustimmung der Behörden, anderswo ist derselbe Bau genehmigungsfrei. Die Genehmigung für einen Anbau fällt großteils in diese Kategorie, da es große Unterschiede bei der Genehmigungspflicht gibt. Die Kosten für Genehmigungen sind jedoch bundesweit recht ähnlich mit etwa 0,5 Prozent der Baukosten.

Unterlagen für den Bauantrag

  • Unterlagen für den Bauantrag
  • Genehmigungen
    • Genehmigungsfreie Anbauten
    • Kostenpflichtige Anfrage
    • Freistellungsverfahren
  • Dauer und Kosten der Baugenehmigung

Für einen Bauantrag sind fachmännische Planungsunterlagen für jedes Bauvorhaben erforderlich, das betrifft auch die Genehmigung für einen Anbau. Daher verfassen meist ein Architekt oder Bauingenieur, manchmal auch ein Handwerksmeister die Antragsdokumente. Die Erstellung der Planungsunterlagen und Erledigung der Anträge sind ebenfalls mit Kosten verbunden, etwa zehn Prozent der gesamten Bausumme. Der Bauantrag erfolgt üblicherweise in dreifacher Ausführung zusammen mit den notwendigen Unterlagen für Neubauten, beispielsweise:

  • Bauzeichnung des Architekten
  • Angaben zur Grundstücksentwässerung und Wasserversorgung
  • Angaben zur wegemäßigen Erschließung
  • Technische Beschreibung des Gebäudes
  • Statik der Gebäudekonstruktion
  • Brandschutz, Schallschutz, Wärmedämmung
  • Lageplan des Katasteramtes
  • Bauzahlenberechnung
  • Höhenplan
  • Berechnung der versiegelten Grundstücksflächen
  • falls regional notwendig: Zustimmungserklärung angrenzender Nachbarn

Sollte es Abweichungen zu einem vorliegenden Bebauungsplan geben, prüft die Behörde ebenfalls, ob sich das geplante Gebäude nach Art der Nutzung, Größe und Lage, Fläche und Bauweise in die Umgebung einfügt und ob die Regelungen für Abstandsflächen eingehalten werden.

Genehmigungen

Ein Hausanbau bedeutet meist Wohn- und Arbeitsräume mit Fenstern und Türen, jedoch sind vor dem Gesetz auch Wintergarten, Balkon und Garage ein Hausanbau. Ganzjährig genutzte Wintergärten fallen überdies unter die Regelungen der Energieeinsparverordnung.

Nicht jedes Haus lässt sich einfach erweitern, denn zunächst sind entsprechende Genehmigungen vom Baureferat, Bauaufsichtsamt oder Bauamt.einzuholen. Die Landesbauordnungen und der Bebauungsplan bestimmen unter anderem die einzuhaltenden Mindestabstände zum Nachbargrundstück. Bei einem frei stehenden Haus muss der Abstand der Anbauten drei Meter zum nächsten Gebäude betragen. Laut Bauordnungen der Länder bedürfen alle Bauten, welche diesen Wert unterschreiten, einer Baugenehmigung. In manchen Regionen braucht es zusätzlich die Zustimmung des Nachbarn.

Genehmigungsfreie Anbauten

Die Bauvorschriften des Bundeslandes unterscheiden sich teilweise stark. Gartenhäuser in Bayern können bis zu einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 Kubikmetern grundsätzlich genehmigungsfrei bleiben. Diese Obergrenze liegt in Rheinland-Pfalz bei 50 Kubikmetern und in Nordrhein-Westfalen und Hamburg bei 30 Kubikmetern Rauminhalt. Dies entspricht einem Anbau von 5 mal 2 Meter Durchmesser und einer Höhe von 3 Metern.

Für Gartenhäuschen, Terrassenüberdachungen, Carports und Garagen, Photovoltaik, Sonnenkollektoren und Wasserbecken ist in einigen Bundesländern überhaupt keine Genehmigung erforderlich.

Kostenpflichtige Anfrage

Eine offizielle schriftliche Bauvoranfrage an die Baubehörde, etwa eine Genehmigung betreffend, ist kostenpflichtig. Es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, eine mündliche Auskunft einzuholen oder eine Anfrage schriftlich und formlos per E-Mail zu stellen. Diese formlosen Anfragen sind meist kostenlos.

Freistellungsverfahren

Auch wenn einige Baumaßnahmen in bestimmten Bundesländern genehmigungsfrei sind, gibt es dennoch die Anzeigepflicht. Das bedeutet, die notwendigen Formulare und Dokumente sind bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Die Anforderungen des öffentlichen Baurechts sind ebenfalls unbedingt einzuhalten, wie etwa Abstandsvorschriften. Jedoch prüft die Baubehörde das Bauvorhaben nur punktuell. Gibt es nach einer bestimmten Frist – beispielsweise vier bis sechs Wochen – keine ausdrückliche Ablehnung vom Bauamt, gilt die Baugenehmigung als erteilt, was man auch als Freistellungsverfahren oder Kenntnisnahmeverfahren bezeichnet.

Lehnt die Baubehörde den Bauantrag ab, muss sie auch die Gründe für diese Entscheidung konkret benennen. Anschließend ist es möglich, über Gespräche mit dem Bauamt einen Kompromiss oder eine Sondergenehmigung zu erhalten. Bedingung dafür sind entsprechend modifizierte Baupläne.

Dauer und Kosten der Baugenehmigung

Bauarbeiten dürfen erst beginnen, wenn die Genehmigung für einen Anbau von der örtlichen Baubehörde vorliegt. Das kann mehrere Wochen dauern, manchmal sogar Monate, denn es gibt keine bundesweite Regelung für die Bearbeitungszeit von Bauanträgen. Nur in Baden-Württemberg schreibt die Landesbauordnung vor, dass die Entscheidung nicht länger als zwei Monate auf sich warten lassen darf.

Die Kosten für die Genehmigung für einen Anbau sind bundesweit ähnlich und betragen etwa 0,5 Prozent der Baukosten ohne Nebenkosten.

Ist die Bausumme wesentlich geringer als 200.000 bis 300.000 Euro, verrechnen die Baubehörden meist eine pauschale Mindestgebühr von 100 bis 200 Euro. Weitere Genehmigung für einen Anbau für spezielle Arbeiten, etwa zum Fällen von Bäumen oder für Sanitäranlagen, verursachen weitere Kosten.

Was ist alles beim Anbau zu beachten?

Anbau am Haus planen - das gibt es zu beachten.
Checkliste mit Ausmaß und Art und Weise der Anbauten erstellen..
2-3 Kostenvoranschläge bei verschiedenen Anbietern..
Nachbarn informieren und sich das Einverständnis schriftlich bestätigen lassen..
Termin bei der Baubehörde ausmachen..
nötige Genehmigungen einholen..

Wie stelle ich einen Bauantrag für einen Anbau?

Der Bauantrag muss beim Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde (bundeslandabhängig) entweder postalisch oder persönlich eingereicht werden. Vor dem Gang zur Behörde müssen Sie sich überlegen, was Sie eigentlich vorhaben und was Sie dafür benötigen.

Was darf man in NRW ohne Baugenehmigung bauen?

In Nordrhein-Westfalen liegt die genehmigungsfreie Grenze laut Landesbauordnung (BauO NRW) bei 75 Kubikmeter Rauminhalt (wichtig: Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten). Trotzdem heißt dies nicht, dass nicht andere Vorschriften eingehalten werden müssten.

Wie lange dauert es ein Haus bauen zu lassen?

Wie lange dauert nun die Bauzeit konkret?.