Ab wann braucht man keine sitzerhöhung mehr

Hier können alle Kindersitz-Modelle getestet werden, auch die Größe, ab der das Kind ohne Kindersitz mitfahren kann.

Wann darf in Österreich ein Kind ohne Kindersitz im Auto mitfahren?

  1. Wenn das Kind mindestens 14 Jahre alt.
  2. Wenn das Kind über 135 cm groß ist (bis März 2019 galt: 1,50 cm).

Erklärung zur Kindersitzpflicht in Österreich:

In Österreich gilt (§106 Kraftfahrgesetz) eine Kindersitzpflicht (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für Kinder bis 14 Jahre. Erst danach darf ein Kind ohne Kindersitz transportiert werden. Bei Missachtung der Kindersicherung drohen hohe Geldstrafen.

Ab wann kann ein sehr großes Kind ohne Kindersitz mitfahren?

Wenn dein Kind also jünger als 14 Jahre alt ist, jedoch größer als 135 cm ist, reicht das Anschnallen mit dem Sicherheitsgurt. Ist dein Kind kleiner als 135 cm, muss eine der Größe und dem Gewicht entsprechende Rückhalteeinrichtung verwendet werden. In der Babypromenade beraten wir dich gerne über deine individuellen Möglichkeiten.

Beim Thema Kindersitz ist gute Beratung das "A" und "O"

In der Babypromenade findest du eine große Auswahl an sicheren Babyschalen und Kindersitzen. Eine fundierte Beratung ist uns dabei ein großes Anliegen. Von der passende Größe, bis hin zum angenehmen Wohlbefinden und Testsitzen in unserer hauseigenen Teststation - komm vorbei und überzeug dich selbst!

Ein Kindersitz oder zumindest eine Sitzerhöhung sind Pflicht, bis ihr Kind 12 Jahre alt oder 1,50 meter groß ist.

Wenn Kinder im Auto mitfahren, ist besondere Sicherung gefragt. Ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung sind nötig, um den kleinen Mitfahrern die bestmögliche Sicherheit zu gewähren. Aber wann ist welche Sicherung geeignet und was ist am sichersten? EFAHRER.com hat für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Kindersitz zusammengefasst.

Inhalt:

  • Was ist eine Sitzerhöhung?
  • Ab wann kommt die Sitzerhöhung ohne Rückenlehne zum Einsatz?
  • Wie lange muss die Sitzerhöhung verwendet werden?
  • Was ist am sichersten?
  • Ab wann darf ein Kind vorne sitzen mit einer Sitzerhöhung?

Was ist eine Sitzerhöhung?

Fahren Kinder im Auto mit, müssen diese laut Gesetzgeber besonders gesichert sein. Dazu stehen verschiedene Rückhalteeinrichtungen, wie die Sicherungen für Kinder genannt werden, zur Auswahl. Kleine Kinder müssen in einem Kindersitz sitzen. Für größere Kinder reicht eine Sitzerhöhung. Im Gegensatz zum Kindersitz sind Sitzerhöhungen nicht mit einem eigenen Gurtsystem ausgestattet. Vielmehr dienen sie dazu, den Dreipunktgurt des Fahrzeugs so über den Kinderkörper zu führen, dass er zuverlässig schützt.

Sitzerhöhungen gibt es in drei verschiedenen Varianten. Bei einer einfachen Sitzerhöhung sitzt das Kind einfach etwas höher. Diese Variante bietet keinerlei Schutz im Bereich des Beckens, der Schulter oder des Kopfes. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Kind eventuell aus dem Gurt herausrutscht, da dieser nicht gesondert geführt wird. Sie sind zwar zugelassen, bieten aber wenig Schutz.

Etwas mehr Sicherheit bietet die zweite Variante, die Sitzerhöhung mit Gurtführung. Eine solche Sitzerhöhung verfügt über zwei Führungshörner, durch die der Beckengurt gesichert wird. Die Hörner verhindern, dass das Kind nach unten aus dem Gurt herausrutscht. Zudem wird so vermieden, dass der Beckengurt eventuell hochrutscht. Oberkörper und Kopf des Kindes werden jedoch nicht zusätzlich geschützt.

Am sichersten sind Sitzerhöhungen, die zusätzlich über eine Rückenlehne verfügen. Auch hier wird der Beckengurt durch zwei Führungshörner kontrolliert und an Ort und Stelle gehalten. Durch die Rückenlehne ist gewährleistet, dass auch der Schultergurt ordnungsgemäß verläuft. Die Kopfstütze mit seitlichen Ausbuchtungen schützt das Kind vor allem bei einem seitlichen Aufprall.

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Ab wann kommt die Sitzerhöhung ohne Rückenlehne zum Einsatz?

Für Kindersitze - und dazu zählen auch Sitzerhöhungen - gelten europäische Prüfnormen. Gültig sind die Normen UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 sowie DIN-Norm UN ECE Reg. 129. Alle Kindersitze müssen einer dieser Normen entsprechen. Die Normen regeln auch, ab wann eine Sitzerhöhung ausreicht. Allerdings gelten je nach Norm unterschiedliche Kriterien.

Nach der Kindersitznorm UN ECE Reg. 44 ist das Gewicht des Kindes ausschlaggebend. Der Nachwuchs muss mindestens 15 Kilo auf die Waage bringen, damit er auf einer Kindersitzerhöhung im Auto mitfahren darf. Aktueller ist die Norm UN ECE Reg. 129. Hier spielt das Gewicht eine untergeordnete Rolle. Entscheidendes Kriterium ist die Größe des Kindes. Hier geben die Hersteller der Kindersitze an, welches Modell für welche Körpergröße geeignet ist.

Für Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne gelten seit 2017 neue Regeln für die Zulassung. Seitdem darf diese Variante nur für Kinder verwendet werden, die größer als 125 Zentimeter (1,25 Meter) sind und dabei mindestens 22 Kilo wiegen.

Ab wann braucht man keine sitzerhöhung mehr

(Bild: Pixabay/Rhonda Jenkins)Europäische Prüfnormen legen fest, ab wann ein Kindersitz gegen eine Sitzerhöhung ausgetauscht werden darf

Wie lange muss die Sitzerhöhung verwendet werden?

Die Antwort aus dieser Frage ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung von Kindersitzen. Vorgeschrieben ist die Verwendung von Kindersitzen oder bei größeren und älteren Kindern von Sitzerhöhungen, solange die Kindersitzpflicht gilt. Diese endet erst, wenn das Kind entweder das Alter von 12 Jahren erreicht hat oder mindestens 150 Zentimeter (1,50 Meter) groß ist.

Erfüllt das Kind eine dieser beiden Bedingungen, ist ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung nicht mehr vorgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine solche Rückhaltevorrichtung nicht mehr sinnvoll wäre. Vor allem kleinere Kinder sollten im Auto weiterhin zumindest mit einer Sitzerhöhung gesichert sein, auch wenn sie schon zwölf Jahre alt sind. Bei geringer Körpergröße verläuft der Dreipunktegurt des Auto nicht richtig. Im Falle eines Unfalls könnten dadurch innere Organe verletzt werden.

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Was ist am sichersten?

Die sicherste Variante der Sitzerhöhung trumpft mit einer Rückenlehne inklusive Kofpstütze sowie zwei stark ausgeprägten Führungshörnern, die den Beckengurt an der richtigen Stelle halten. Im Falle eines Unfalls verhindern die Führungshörner ein Hochrutschen des Beckengurtes und somit das Einschneiden in den Bauch des Kindes. Der Schultergurt wird bei dieser Ausführung ebenfalls an seinem Platz gehalten. Auch seitlich ist das Kind durch die ausgeprägten Schalen im Kopfbereich besser geschützt.  

Als Erwachsener kann man bestimmte Maßnahmen ergreifen, um sein Kind zu schützen. Der sicherste Sitz ist der, der sich am weitesten weg von den Airbags befindet. Tendenziell sind das alle hinteren Sitze im Auto, am besten eignet sich aus statistischer Sicht der Mittelsitz. Da dieser Sitz jedoch oft nicht gerade praktikabel ist, da er schlecht erreichbar ist oder Gurte fehlen, entscheiden sich viele Leute für den zweit-sichersten Sitz, den Rücksitz auf Beifahrerseite. Statistisch gesehen ist die Beifahrerseite weniger oft einem Aufprall ausgesetzt ist als die Fahrerseite. Babyschalen gehören also am besten nach Hinten. Sollten sie doch einmal auf dem Beifahrersitz angebracht werden, vergessen Sie auf keinen Fall den Airbag auszuschalten.

 

Für größere Kinder, die nicht mehr auf einen Kindersitz angewiesen sind, sondern auf einer Sitzerhöhung mitfahren, bietet sich auch der Beifahrersitz als Position an. Die Kopfstützen sind hier nämlich technisch besser entwickelt als im hinteren Teil des Fahrzeugs und bieten, auch in Kombination mit dem Airbag, einen besseren Schutz bei Auffahrunfällen. Damit das Kind am sichersten angeschnallt ist, sollte der Gurt quer über dem vorderen Oberkörper liegen und sich dabei über der Schulter, mit sicherem Abstand zum Hals, befinden.

Alle Sitze sollten am besten mit Fixiersystem - dem sogenannten Isofix -  angebracht werden. So bleiben die Sitze auch bei einem Aufprall an Ort und Stelle und fliegen nicht durch das Auto.

Grundsätzlich sollten Sie immer darauf achten, dass der Sitz für Größe und Gewicht Ihres Kindes passend ist. Es sollte auch regelmäßig kontrolliert werden, ob das Kind in seinem aktuellen Sitz noch gut sitzt, um die Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls zu minimieren.

Ab wann darf ein Kind vorne sitzen mit einer Sitzerhöhung?

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzliche Vorgabe, die das Mitfahren von Kindern auf dem Beifahrersitz verbietet. Auch Babys dürfen theoretisch schon vorne sitzen - allerdings nur im Kindersitz. Die Kindersitzpflicht endet, sobald das Kind 12 Jahre alt ist oder mindestens 1,50 Meter groß. Zu beachten sind also nur die Vorgaben, ab wann Sitzerhöhungen erlaubt sind. Ob diese nun auf der Rücksitzbank oder auf dem Beifahrersitz angebracht sind, spielt keine Rolle.

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Wann braucht man keine Sitzerhöhung mehr?

Vorgeschrieben ist die Verwendung von Kindersitzen oder bei größeren und älteren Kindern von Sitzerhöhungen, solange die Kindersitzpflicht gilt. Diese endet erst, wenn das Kind entweder das Alter von 12 Jahren erreicht hat oder mindestens 150 Zentimeter (1,50 Meter) groß ist.

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