Ampel wechselt von grün auf rot

„Das war doch noch gelb“, zählt zu den beliebtesten Autofahrer-Ausreden, nachdem sie noch schnell über die Ampelkreuzung gefahren sind. Doch ab wann besteht der Tatbestand einer Rotlichtfahrt und welche Konsequenzen hat das?

„Der Sinn einer Wechsellichtzeichenanlage, wie die Ampel im StVO-Deutsch genannt wird, liegt klar auf der Hand“, erläutert Unfallexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. „Sie regelt den Verkehr an Kreuzungen, Einmündungen oder an Markierungen für den Fußgängerverkehr. Wer Grün hat, für den ist der Verkehr freigegeben.“ Auch klar geregelt ist das Verhalten für Fußgänger, wenn es ums Überqueren von Ampeln geht. Denn eine Gelbe Fußgängerampel gibt es so gut wie gar nicht in Deutschland, eine Ausnahme ist da Düsseldorf.

Demnach: In § 37 der StVO heißt es: „Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen“. Die Devise bei Paragraph 37 der Straßenverkehrsordnung ist also, sich nicht allzu viel Zeit zu lassen. Dennoch muss man aber nicht einfach mittendrin umkehren, das wäre auch gefährlich.

Ein Irrglaube ist die Argumentation einiger Autofahrer, dass man bei Gelb noch fahren darf und das Fahren bei Rot erst nach einer Sekunde Rotphase geahndet wird. Bereits bei Gelblicht müssen Verkehrsteilnehmer auf das nächstfolgende Zeichen warten – und zwar vor der Kreuzung. „Selbst der Gelblichtverstoß kann bereits zu einem Bußgeld von zehn Euro führen, nämlich genau dann, wenn ein gefahrloses Anhalten noch möglich gewesen wäre“, so Leser.

Sehr viel teurer. weil extrem gefährlich, wird es beim Missachten des Rotlichts. „Hier sieht der Bußgeldkatalog sehr hohe Strafen vor und das zu Recht. Denn Rot ordnet den Halt vor der Kreuzung an“, so Leser. „Wer dagegen verstößt, riskiert schlimme Unfälle und wird völlig zu Recht hart bestraft.“

Ampel wechselt von grün auf rot

dpa

Eindeutige Rechtslage Umkehren oder weitergehen, wenn die Fußgängerampel rot wird?

16.05.2019Lesedauer: 1 Min.

Ampel wechselt von grün auf rot

Bitte weitergehen: Sind Fußgänger bereits auf dem Übergang, wenn die Ampel auf Rot umschaltet, dürfen sie weitergehen. (Quelle: Bodo Marks./dpa)
Ampel wechselt von grün auf rot

Berlin (dpa/tmn) - Fußgänger kennen das. Kaum bei Grün an der Ampel auf die Straße getreten, springt sie auf Rot um. Was tun? Zurück oder einfach weitergehen?

"Sind Fußgänger bereits bei Grün auf die Fahrbahn getreten - und sei es auch nur einen Schritt - ist die Rechtslage eindeutig", erklärt Philipp Kosok, Referent für Verkehrspolitik beim Verkehrsclub Deutschland (VCD). "Sie dürfen die Fahrbahn vollständig überqueren und müssen nicht zurückgehen."

Die sogenannte Räumzeit sorgt dafür, dass zwischen dem Rot für Fußgänger und dem Grün für die Autofahrer noch einige Sekunden vergehen. "Autofahrer müssen jedoch in jedem Fall Rücksicht nehmen und die Fußgänger ungestört queren lassen", äußert sich Kosok. Die rechtliche Situation sei klar auf der Seite der Fußgänger. Doch in der Praxis werde diese Situation von Fußgängern als unangenehm empfunden und erzeuge ein Unsicherheitsgefühl.

Die bundesweit gültigen Richtlinien ließen den Verkehrsplanungsbehörden einen großen Spielraum, welche Gehgeschwindigkeit der Fußgänger angenommen wird, um die Dauer der Grünzeit und der Räumzeit zu bestimmen, erklärt Kosok. Üblich seien an vielen Kreuzungen 1,2 m/s. "Für einen fitten Menschen ist das kein Problem." Die meisten Menschen mit Einschränkungen bewegten sich aber eher mit 0,8 bis 1,0 m/s oder noch langsamer.

Der VCD plädiert dafür, die meisten Ampelphasen zumindest für eine Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s zu planen, um diesen Fußgängern zu helfen. Auch beispielsweise Mittelinseln könnten dazu beitragen. Stellen Fußgänger problematische Situationen fest, könnten sie dies der Stadt melden. Meistens sei das Ordnungsamt, das Bezirksamt beziehungsweise das kommunale Amt für Verkehrsplanung/Stadtplanung zuständig.

Wie schaltet eine Ampel von Rot auf Grün?

1. Das rote Lichtsignal steht immer in der Mitte der Ampel. 2. Nach rot folgt immer sofort grün.

Wie lange braucht eine Ampel zum Umschalten?

Danach beträgt sie in der Regel drei Sekunden bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h, vier Sekunden bei maximal 60 km/h und fünf Sekunden, wenn die Fahrzeuge höchstens 70 km/h schnell unterwegs sein dürfen.

In welcher Reihenfolge leuchtet eine Ampel?

Nach § 37 StVO Abs. 2.3 haben Wechsellichtzeichen in Deutschland „die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün“. Nach Abs. 2.3 (3) können „Lichtzeichenanlagen auf die Farbfolge Gelb – Rot beschränkt sein“.

Wie lange dauert eine rotphase?

Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h beläuft sich die Dauer der Rotphase auf drei Sekunden, bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h auf vier Sekunden und bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h auf fünf Sekunden.