Anlage av wer ist unmittelbar begünstigt

Anlage AV

♦   Wichtig

Nur wer in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann auf Antrag für Altersvorsorgebeiträge eine Sparzulage erhalten. Das Gleiche gilt für versicherungsfrei Beschäftigte, ferner für Beamte, Beamte, Richter und Berufssoldaten (§ 79 EStG). 

  • Ehepartnerregelung

Gehört nur ein Ehepartner unmittelbar zum begünstigten Personenkreis, kann der andere Ehepartner mittelbar begünstigt sein. 

Es gibt also unmittelbar bzw. mittelbar begünstigte Personen. 

♦  Unmittelbar begünstigt sind:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte, Richter, Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen, z. B. Kranken-, Arbeitslosen- oder Übergangsgeld, Hartz IV-Bezieher
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten
  • Personen im Vorruhestand
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Personen, die eine Versorgung wegen vollständiger Dienstunfähigkeit erhalten
  • Nicht erwerbstätige Pflegepersonen mit einem Pflegeeinsatz von mindestens 14 Wochenstunden
  • Kindererziehende ohne Einkommen während der Kindererziehungszeiten für 3 Jahre
  • Landwirte, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind.

Ruheständler (Rentner und Pensionäre) sind nicht unmittelbar begünstigt. Warum auch, wo sie doch bereits über eine Altersversorgung verfügen? Es sie denn, sie haben Nebeneinkünfte aus einem aktiven Arbeitsverhältnis.

♦   Nicht begünstigt sind: 

  • Nicht begünstigt sind freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, geringfügig Beschäftigte, die bei Beschäftigung einen Antrag auf Versicherungsbefreiung gestellt haben, auch geringfügig selbstständig Tätige ohne Rentenversicherungspflicht (z. B. Studenten – auch während eines Praktikums),
  • Nicht begünstigt sind ebenfalls von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Personen, Selbstständige und Gewerbetreibende; Bezieher einer Vollrente wegen Alters.

♦   Mittelbar begünstigte Personen

Ist bei Ehepartnern nur einer unmittelbar begünstigt, kann der andere Ehepartner gleichwohl einen eigenen Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abschließen. Er ist dann (über den unmittelbar begünstigten Ehepartner) mittelbar begünstigt. Ein mittelbar begünstigter Ehepartner hat also Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, wenn der unmittelbar begünstigte Ehepartner eigene geförderte Vorsorgebeiträge geleistet hat.

Dies bedeutet:

Der Höchstbetrag von 2.100 € für den Sonderausgabenabzug verdoppelt sich nicht, er erhöht sich aber um 60 €, wenn der andere Ehepartner mittelbar begünstigt ist. 

Wer somit nicht Arbeitnehmer ist, kann als Ehepartner mittelbar begünstigt sein. Die Voraussetzungen liegen vor, wenn

  • beide Ehepartner nicht dauernd getrennt leben,
  • beide Ehepartner in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union wohnen,
  • der andere Ehepartner zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrages im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 € als Sockelbetrag gezahlt hat.

Beispiel:

Heinz ist Alleinverdiener, seine Ehefrau Heike versorgt den Haushalt. Jeder Ehegatte hat einen auf seinen Namen lautenden Sparvertrag abgeschlossen. Heinz ist unmittelbar begünstigt, wenn er Beiträge in seinen Vertrag geleistet hat. Heike als Nichtverdiener-Ehegatte ist mittelbar begünstigt, wenn sie mindestens 60 € in ihren Vertrag eingezahlt hat.

Wer mithilfe der Riester-Rente für die Altersvorsorge spart, sollte in jedem Fall die Anlage AV zur Steuererklärung kennen. Denn dieser Antrag ist nötig, um eine entsprechende Förderung durch das Finanzamt aufgrund der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zu erhalten.

Durch die Abgabe der Anlage AV sichern Sie sich die maximale Förderung:

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2021

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2020

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2019

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2018

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2017

Mit Abgabe der Anlage AV beim Finanzamt wird automatisch für alle Verträge der Sonderausgabenabzug beantragt, deren Daten vom Vertragsanbieter elektronisch an die zentrale Stelle der Finanzverwaltung übermittelt wurden.

Steuererklärung: Wer muss die Anlage AV ausfüllen?

Zusammen veranlagte Ehepartner geben eine gemeinsame Anlage AV ab. Trotzdem füllen sie die einzelnen Felder jeweils getrennt pro Ehepartner aus (linke Spalte für den Ehemann, rechte Spalte für die Ehefrau). Bei Lebenspartnern gilt die linke Spalte für Lebenspartner A, die rechte Spalte für Lebenspartner B.

Riester-Rente: Höhe und Voraussetzung der Förderung

Der Altersvorsorgevertrag muss in jedem Fall bestimmten Anforderungen entsprechen, den sog. Zertifizierungskriterien. Ohne diese gibt es keine Förderung.

Die Zertifizierungskriterien betreffen vor allem die Auszahlung des angesparten Kapitals. Ob der Altersvorsorgevertrag den Anforderungen entspricht, prüft das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Es erteilt für Altersvorsorgeverträge, die gefördert werden können, eine Zertifizierung.

Seit 2010 muss keine Anbieterbescheinigung über die Riester-Rente mehr in Papierform eingeholt werden, da diese nun vom Anbieter direkt elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird. Das erspart einige Arbeit, da die Beschaffung der Anlage nun überhaupt nicht mehr in der Zuständigkeit des Steuerzahlers liegt.

Wird Anlage AV zusammen mit der Steuererklärung abgegeben, ermittelt das Finanzamt bei der Günstigerprüfung, ob für die Zulage oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Sollte der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug günstiger sein als die Förderung durch die Zulage, erhalten Steuerzahler den Steuervorteil direkt ausbezahlt. Die Zulage wird als bereits erfolgte Steuervergütung abgezogen.

Die Günstigerprüfung führt das Finanzamt automatisch durch, wenn in der Einkommensteuererklärung den Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG geltend gemacht wird. Den Sonderausgabenabzug beantragt man einfach mit der Steuererklärung: Dazu gibt man die Anlage AV ab und trägt dort die Angaben zur Riester-Rente ein (gezahlte Beiträge, persönliche Angaben wie Ihr Einkommen usw.).

Die Altersvorsorgezulage besteht aus der Grundzulage und aus einer Kinderzulage:

  • Die Grundzulage beträgt pro Jahr 154 Euro. Zusätzlich erhalten alle, die bis zu ihrem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen, einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro.

  • Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Für jedes Kind wird pro Jahr nur eine Kinderzulage gezahlt. Das gilt auch dann, wenn beide Elternteile jeweils einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes. Sie beträgt für jedes Kind pro Jahr

  • für bis 31.12.2007 geborene Kinder: 185 Euro

  • für seit dem 1.1.2008 geborene Kinder: 300 Euro

Grundsätzlich gilt: Jeder Förderberechtigte, egal ob ledig oder verheiratet, bekommt eine Grundzulage für den eigenen Altersvorsorgevertrag.

Die Zulage muss immer beantragt werden, und zwar beim Anbieter. Das gilt auch dann, wenn man vorher weiß, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist.

Riester-Förderung: Änderungen ab 2019

Aufgrund einer Rechtsänderung von Ende 2019 ist Ihr Riester-Anbieter gesetzlich verpflichtet, alle Daten, die für den Sonderausgabenabzug erforderlich sind, an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Eine Einwilligung von Ihnen zur Datenübermittlung ist nicht mehr erforderlich.

Konsequenz der Neuregelung: Sie als Steuerpflichtiger können nicht mehr durch Ihre Einwilligung oder deren Widerruf beeinflussen, für welche Riester-Verträge die Höhe der von Ihnen geleisteten Beiträge an die Finanzämter übermittelt wird. Stattdessen beantragen Sie mit Abgabe der Anlage AV beim Finanzamt automatisch für alle Verträge den Sonderausgabenabzug, deren Daten Ihr Vertragsanbieter elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt hat.

Als Folge hat sich die Anlage AV 2019 gegenüber 2018 grundlegend gewandelt:

  • Die Abfrage der Sozialversicherungsnummer und der Zulagennummer im Formular erübrigt sich, da diese Daten künftig automatisch übermittelt werden.

  • Angaben zu einzelnen Riester-Verträgen (Anzahl, geleistete Altersvorsorgebeiträge, Änderungen bei den Vertragsdaten) sind aus dem gleichen Grund im Formular ebenfalls nicht mehr erforderlich.

  • Wenn Sie z.B. bei mehreren Verträgen für einzelne von ihnen keinen Sonderausgabenabzug möchten, um die nachgelagerte Besteuerung der späteren Auszahlungen zu vermeiden, müssen Sie dies in der Anlage AV explizit beantragen. Dazu gibt es erstmals für die Steuererklärung 2019 eine zweite Seite im Formular. Dort müssen Sie die Daten der Verträge, für die es bei der Riester-Zulage bleiben soll, eintragen. Darauf weist das Formular in einem Hinweistext unter Zeile 4 hin.

Steuererklärung: So füllen Sie die Anlage AV aus

Zeile 5: Hier tragen Sie in den Kasten eine »1« ein, wenn Sie zum geförderten Personenkreis gehören, also unmittelbar begünstigt sind.

Zeilen 6 bis 14: Für die Günstigerprüfung benötigt das Finanzamt Ihre Einnahmen des Vorjahres. In der Steuererklärung für das Jahr 2019 rechnet es mit den Einnahmen aus 2018.

Zeile 15: Bei Einzelveranlagung von Ehegatten kann der mittelbar begünstigte Ehepartner für sich selbst keinen Sonderausgabenabzug beantragen. Er kann aber festlegen, dass seine Altersvorsorgebeiträge und Zulagen in der Einkommensteuererklärung seines unmittelbar begünstigten Partners berücksichtigt werden. In diesem Fall gehört eine »2« in den entsprechenden Kasten.

Zeilen 16 bis 20: In der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt auch mit der Kinderzulage. Diese Kinderzulage gibt es aber nur für Kinder, für die Kindergeld festgesetzt worden ist.

Verheiratete Eltern müssen unbedingt Zeile 16 beachten. Erfüllen die Eltern die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung, werden die Kinderzulagen grundsätzlich der Mutter zugeordnet. Das gilt unabhängig davon, ob das Kindergeld gegenüber dem Vater oder der Mutter festgesetzt worden ist.

Hat die Mutter aber zum Beispiel keinen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, werden bei der Günstigerprüfung die Kinderzulagen nicht mit berücksichtigt. Für diesen Fall kann jedoch auf Antrag beider Eltern die Kinderzulage auf den Vater übertragen werden.

Die Abfrage zu den Kindern wurde um die Veranlagungsart erweitert, was nach Meinung der Finanzverwaltung das Ausfüllen erleichtern soll:

In Zeile 16 geben zusammenveranlagte Eltern die Anzahl der Kinder an, für die die Kinderzulage der Mutter zugeordnet wird bzw. (alternativ) für die sie von der Mutter auf den Vater übertragen wird. Die gleichen Angaben müssen sie auch im Zulagenantrag machen.

Zeile 17: Das Gleiche gilt für Lebenspartner (jeweils separat für Einzel- oder Zusammenveranlagung). Vermerken Sie, wie viele Kinder dem Lebenspartner zugeordnet werden, gegenüber dem Kindergeld festgesetzt wurde, oder (alternativ) auf Antrag beider Eltern dem anderen Partner zugeordnet werden. Zeile 17 enthält auch die Abfrage, ob bei zusammenveranlagten gleichgeschlechtlichen Eltern die Kinderzulage derjenigen Person zugeordnet wird, gegenüber der das Kindergeld festgesetzt wurde.

Neu ist Zeile 18: Hier wird gefragt, wie viele Kinderzulagen bei einzelveranlagten Ehe- oder Lebenspartnern von der Mutter auf den Vater übertragen werden.

Bei nicht verheirateten oder dauernd getrennt lebenden Eltern bekommt nur der Elternteil Kinderzulage, gegenüber dem Kindergeld festgesetzt wurde. Die Kinderzulage kann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. In Zeile 19 bzw. 20 tragen Sie deshalb die Anzahl der Kinder ein, für die einerseits gegenüber Ihnen und andererseits gegenüber Ihrem Partner Kindergeld festgesetzt wurde.

In den Zeilen 16 bis 20 unterscheiden Sie jeweils zwischen Kindern, die vor dem 1.1.2008 einerseits und nach dem 31.12.2007 andererseits geboren wurden.

Zeilen 31 bis 48: Hier tragen Sie die Daten der Riester-Verträge ein, für die kein Sonderausgabenabzug erfolgen soll. Vermerken Sie hier bitte jeweils die Anbieter-, die Zertifizierungs- und die Vertragsnummer. Diese Angaben entnehmen Sie der jährlichen Bescheinigung nach § 92 EStG Ihres Vertragsanbieters.

Vorsorgeaufwendungen können ebenfalls berücksichtigt werden

Falls Kinder, die nicht mehr kindergeld- oder kinderfreibetragsberechtigt sind, über den Steuerpflichtigen mitversichert werden, kann dieser deren Beiträge in Form von Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen lassen.

Sind die Kinder noch kindergeldberechtigt, muss die Anrechnung in der Anlage KIND erfolgen.

Steuererklärung ganz einfach: Mit der Steuersoftware

Ihre Vorteile mit der Software »SteuerSparErklärung«

  • Maximale Steuererstattung: Was bisher nur ein Steuerberater schaffte, kann unsere Software auch: Die Steuerprüfung verrät, wie Sie noch mehr rausholen – Optimierung inklusive!

  • Übersichtlicher & leichter Prozess: Die Software-Funktion »Roter Faden« leitet Sie verständlich durch die Steuererklärung und lässt keine Fragen offen – überzeugen Sie sich selbst!

  • Wertvolle Zeit sparen: Dank des automatischen Datenabrufs müssen Sie nur noch ganz wenig selbst ausfüllen – das spart Zeit!

Software erhältlich als Download und CD für MacOS und Windows-PC – jetzt im Shop informieren!

Wer ist unmittelbar begünstigt bei Riester?

Unmittelbar zulageberechtigt sind Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Gleiches gilt für Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Altersversorgung. Seit 2008 gehören auch Erwerbsminderungsrentner und Versorgungsempfänger dazu.

Woher weiß ich ob ich mittelbar oder unmittelbar begünstigt bin?

Für die staatliche Förderung macht es keinen Unterschied, ob eine mittelbare oder eine unmittelbare Begünstigung besteht. Einzige Bedingung ist, dass der mittelbar Begünstigte wenigstens 60 Euro selbst auf den Riester-Vertrag einzahlt und der unmittelbar Begünstigte seinen Mindestbeitrag erbringt.

Können beide Ehepartner unmittelbar begünstigt sein?

Erfüllen beide Eheleute die Voraussetzung und haben sie jeweils einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen, sind beide unmittelbar begünstigt.

Wer muss die Anlage AV ausfüllen?

Wenn Sie für die eingezahlten Beiträge und die gewährte Zulage (darüber hinaus) den Sonderausgabenabzug prüfen lassen wollen, müssen Sie die Anlage AV ausfüllen. Während Sie nur für bis zu zwei Verträge eine Zulage erhalten können, ist der Sonderausgabenabzug für alle Verträge möglich.