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Sozialpolitik in der EU
06. April 2022Hartz IV-Anspruch für EU-Migranten: „EU-Bürger-Ausschlussgesetz“ DossierLandessozialgericht billigt rumänischer Familie Grundsicherungsleistungen zu: „Der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW hat mit Urteil vom heutigen Tage rumänischen Staatsangehörigen, die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitsuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. „Hartz IV“-Leistungen) zuerkannt. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, wonach Ausländerinnen und Ausländern, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, keine Grundsicherungsleistungen erhalten, stehe dem nicht entgegen…“ Pressemitteilung LSG NRW vom 11.10.2013 zum mit Urteil vom 10.10.2013 ( L 19 AS 129/13). Siehe dazu Bewertungen, Gerichtsurteile und Kommentare (und zur Debatte auch das Dossier: „Studie der EU-Kommission: Armutseinwanderung nach Deutschland nicht belegt“ sowie zum angeblichen Mißbrauch das Dossier “Wer betrügt, der fliegt”):
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=46051 Wann haben EU Bürger Anspruch auf Sozialleistungen?Katharina Stamm: Das Bundessozialgericht hat nach Vorlage an den EuGH 2015 und 2016 entschieden, dass Unionsbürgerinnen und –bürgern europa- und verfassungsrechtlich Sozialleistungen zustehen, wenn sie sich in Deutschland aufhalten, spätestens nach sechs Monaten.
Haben EU Bürger Anspruch auf ALG II?Grundsätzlich haben EU-Bürger zwar Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII. Die allgemeinen Voraussetzung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit müssen dabei erfüllt sein.
Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland?Kurzbeschreibung. Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen.
Habe ich Anspruch auf Sozialleistungen?Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe? Sozialhilfe erhalten hilfebedürftige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Sie kommt grundsätzlich erst zum Tragen, wenn nichts anderes übrigbleibt. Vorrang haben andere Sozialleistungen und auch Unterhaltsansprüche.
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