Grundsätzlich werden Aufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, im Rahmen der Veranlagung zur Einkommenssteuer berücksichtigt. Bestimmte Aufwendungen können auf Antrag jedoch schon vorweg als Freibetrag im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt werden. Show
Sie haben die Möglichkeit den Freibetrag für zwei Jahre zu beantragen. Als Freibetrag können beispielsweise berücksichtigt werden:
aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigen. Werbungskosten sind beispielsweise Aufwendungen für Fachliteratur, Arbeitsmittel, beruflich veranlasste Reisekosten und auch die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernungspauschale; diese kann jeder Arbeitnehmer in Anspruch nehmen u.a. auch Mitglieder einer Fahrgemeinschaft).
soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro bei Ledigen bzw. 72 Euro bei Verheirateten übersteigen. Berücksichtigungsfähige Sonderausgaben in diesem Zusammenhang sind beispielsweise Unterhaltsleistungen an den geschiedenen bzw. dauernd getrennt lebenden Ehegatten, gezahlte Kirchensteuern oder Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung.
VoraussetzungenEin Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist nur zulässig, soweit die Werbungskosten, Sonderausgaben außergewöhnlichen Belastungen usw. insgesamt höher sind als 600 Euro. Bei der Berechnung der Antragsgrenze zählen Werbungskosten nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigen. Der Behinderten-Pauschbetrag kann unabhängig von der Höhe eingetragen werden und zählt bei der Berechnung der Antragsgrenze von 600 Euro nicht mit.' Wenn Sie höchstens denselben Steuerfreibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge beantragen wollen wie für das Vorjahr und die maßgebenden Verhältnisse sich nicht wesentlich geändert haben, genügt es im Hauptvordruck neben den Angaben zur Person den Abschnitt "Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren" (Zeile 18 bis 20) auszufüllen. Wenn erstmals ein Steuerfreibetrag beantragt wird oder ein höherer/anderer Freibetrag als bisher berücksichtigt werden soll, ist das Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten und Haushaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen" zu verwenden. Hinweis:
KalenderjahrJahr Abbrechen HilfeSuchenModalen Dialog schließen SucheSuchenModalen Dialog schließen HinweisSie werden auf die gewählte Seite weitergeleitet. Wollen Sie fortfahren? OK Chat
Daten werden geladen...Seite lädt... - Grafik drehender Stern HauptinhaltsbereichFormulare Lohnsteuer ArbeitnehmerInhalt:
Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFWFormsForWeb
Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein. Lohnsteuer-ErmäßigungsverfahrenTechnischer Hinweis zum Gebrauch der AntragsvordruckeAuf der ersten Seite können Sie die Anlagen, die Sie benötigen, auswählen. Danach können Sie über die Symbolleiste am oberen Rand die einzelnen Formulare (01, 02, 03, ...) auswählen und ausfüllen. 2022Die Antragsfrist endet am 30.11.2022.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Steuerklasse II (Alleinerziehende)Hinweis!Das Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)“ wurde aufgehoben. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Zu den Zusatzinfos am rechten Rand Wie fülle ich die Anlage Kind richtig aus?Wichtige Angaben zum Kind sind der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, der Wohnort sowie die Familienkasse, von der das Kindergeld bezogen wird. Die steuerliche Identifikationsnummer muss ebenfalls eingetragen werden.
Wie fülle ich den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung richtig aus?Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022 mit Anlagen finden Sie online im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung, sowie seit Oktober 2021 unter www.elster.de.
Wie beantrage ich den Kinderfreibetrag 2022?Wo kann man den Kinderfreibetrag beantragen? Nach Geburt des Kindes muss in der Einkommenssteuererklärung die “Anlage Kind” ausgefüllt und mit an das Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt errechnet anschließend, ob der Freibetrag infrage kommt. Den Kinderfreibetrag beantragen muss man also nicht.
Wann brauche ich Anlage Kind?Die Anlage Kind müssen Sie ausfüllen, wenn Sie die für Eltern vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen erhalten möchten (Freibeträge für Kinder, Abzug von Kinderbetreuungskosten, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende).
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