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StartZum Ausfüllen des folgenden Formulars benötigen Sie Adobe® Reader®. Bitte laden Sie das PDF-Formular herunter, füllen es im Reader aus und speichern es ggf. lokal ab. So gehen Sie vor:
Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaat Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde (z. B. Gemeinde, Landratsamt, Regierung) zur weiteren Bearbeitung. Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die fachlich und örtlich zuständige Behörde und Ihre Rechte bei der Verarbeitung können Sie dem jeweiligen Antragsformular bzw. der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der fachlich zuständigen Behörde entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie dort bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Was ist ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung?Die gesundheitliche Eignung liegt vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberinnen und Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von Ihnen keine Gefährdung für andere Personen ausgeht.
Was ist mit gesundheitlicher Eignung gemeint?1. Was bedeutet gesundheitliche Eignung? Die gesundheitliche Eignung ist eine persönliche Ernennungs- voraussetzung. Geeignet für eine Ernennung ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und persönlicher Hinsicht gewachsen ist.
Wie erfolgt die Prüfung der gesundheitlichen Eignung?Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung ist im Sinne des § 15 Abs. 10 zweiter Satz GBRG nicht bloß durch Vorlage eines ärztliches Zeugnisses erbracht, sondern nur wenn dieses keine Zweifel an der gesundheitlichen Eignung offen lässt, d.h. von einem/einer Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw.
Wie viel kostet eine gesundheitliche Eignung?Gutachten je nach Aufwand: ab 35,00 € - ca. 160,00 € Fahrtkostenbescheinigung: 5,36 € Nachteilsausgleich: 15,15 €
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