Beim Halten und Parken handelt es sich um zwei straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die den ruhenden Verkehr betreffen und mit denen Verkehrsteilnehmer täglich konfrontiert werden. Gemäß § 12 StVO wird das Halten und Parken durch angeordnete Verbote (durch Beschilderung) und gesetzliche Verbote (ohne Beschilderung) beschränkt. Show
Was bedeutet Halten?Unter Halten ist die freiwillige, bewusste Unterbrechung der Fahrt auf dem Seitenstreifen bzw. dem rechten Fahrbahnrand zu verstehen. Dabei erfolgt die Fahrtunterbrechung nicht aufgrund der Verkehrslage, einer Verkehrsregel, eines Verkehrszeichens oder z. B. der Anordnung eines Polizisten. Es handelt sich somit im verkehrsrechtlichen Sinne bei einem Anhalten z. B. aufgrund eines Verkehrsstaus, einer roten Ampelanlage oder einer geschlossenen Bahnschranke nicht um ein Halten, sondern Warten, da das Fahrzeug nicht für eine gewisse Zeit aus dem fließenden Straßenverkehr genommen wird. Was bedeutet Parken?
Welche angeordneten Halteverbote gibt es?a) Halteverbote Jedes Halten auf der Fahrbahn ist verboten. b) Eingeschränktes Halteverbot Das Halten auf der Fahrbahn ist für länger als 3 Minuten verboten. Ausnahme: Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen des Fahrzeugs. Ladevorgänge sind zügig und ohne Verzögerung durchzuführen. c) Eingeschränktes Halteverbot für Zonen Vielen Verkehrsteilnehmern ist dieses Zeichen noch nicht geläufig. Es ist vergleichbar mit den Regeln, die für eine Tempo 30-Zone gelten und bestimmt die Grenzen einer Halteverbotszone. Innerhalb der gesamten begrenzten Zone gilt das eingeschränkte Halteverbot für alle öffentlichen Flächen, jedoch ohne dass das Zeichen erneut wiederholt wird. Wann ist das Halten bzw. Parken generell verboten?a) Unzulässig ist das Halten
b) Unzulässig ist das Parken
c) Unzulässig ist das Parken von schweren Fahrzeugen über 7, 5 t sowie Anhänger über 2 t (innerorts bzw. andere geschützte Gebiete)
In der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr und an Sonn- bzw. Feiertagen ist das regelmäßige Parken nicht zulässig. Das gilt jedoch nicht auf Parkplätzen, die entsprechend gekennzeichnet sind, sowie für Linienbusse, die an Endhaltestellen geparkt werden. Fahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen außerhalb entsprechend gekennzeichneter Parkplätze maximal zwei Wochen geparkt werden. d) Sonstige unzulässige Halte- bzw. Parkverbote
Grundsätze für das Parken und HaltenDer rechte Seitenstreifen und Parkstreifen entlang der Fahrbahn, sofern sie ausreichend befestigt sind, sind für das Parken zu benutzen. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge, die nur halten wollen. Sofern es die Verkehrslage zulässt, dürfen Taxis ihre Fahrgäste neben anderen, auf dem Seitenstreifen bzw. rechten Fahrbahnrand haltenden bzw. parkenden Fahrzeugen ein- bzw. aussteigen lassen. Befinden sich auf der rechten Fahrbahnseite Schienen oder handelt es sich um eine Einbahnstraße, darf links gehalten bzw. geparkt werden, wenn Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert werden. Sofern das Parken auf dem Gehweg zulässig ist, darf auf dem rechten Gehweg, bei Einbahnstraßen dem rechten bzw. linken Gehweg geparkt bzw. gehalten werden. Es ist platzsparend zu halten bzw. zu parken. Welche Konsequenzen hat das falsche Parken bzw. Halten?
Wo darf man Be und Entladen?Ladezonen
Ladezonen dürfen für private wie für gewerbliche Zwecke gleichermaßen zum Be- und Entladen genutzt werden – ausschließlich für Gegenstände und Waren, die eher unhandlich und nicht einfach so zu Fuß transportiert werden können.
Was fällt unter Be und Entladen?Das Be- oder Entladen bezieht sich auf den Transport von Gütern (sog. Lieferverkehr). In der Regel werden darunter Güter verstanden, deren Größe oder Gewicht es unzumutbar macht, sie über eine längere Wegstrecke mit der Hand zu tragen.
Wie lange darf ich eine Straße blockieren?"Ein Halten unter drei Minuten ist unzulässig in engen und unübersichtlichen Straßenteilen", erklärt Jörg Garbe von der Kanzlei Rassek, Ehinger & Partner in Offenburg. Fünf Meter vor und hinter einer Kreuzung oder Einmündung sei das Parken unzulässig.
Was ist beim Be und Entladen am rechten Fahrbahnrand zu beachten?§ 12 Abs 4 Satz 1 und 2 StVO gebietet jedem Verkehrsteilnehmer, der parken oder auch nur halten will, den rechten Seitenstreifen zu benutzen, wenn dieser dazu ausreichend befestigt ist, sonst an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
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