Darf eine Wohnung ohne Heizung vermietet werden

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Erstellt: 21.06.2016Aktualisiert: 21.06.2016, 09:44 Uhr

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Darf eine Wohnung ohne Heizung vermietet werden

Wenn’s kalt wird, muss Christine Ubl (71) Holz schleppen. © Westermann

München - Wenn es kalt wird, plagen Christine Ubl (71) aus Oberhaching Kreuzschmerzen. Der Grund: Sie muss Holz schleppen. Denn das Haus, in dem sie wohnt, hat keine Heizung …

Fünf Kisten Holz vom Hinterhof ins Haus sind das. Ubl sagt: „Ich hatte schon zwei Bandscheibenvorfälle, ich schaffe das alleine nicht mehr.“ Im vergangenen Jahr ist ihr Mann Anton gestorben.

Weil das Haus seit den 60ern – seitdem ihr verstorbener Mann als Mieter drin lebte –, nie modernisiert wurde, ist die Miete konkurrenzlos günstig: 120 Euro zahlt Ubl monatlich – für 120 Quadratmeter Wohnfläche! So viel Platz braucht sie aber gar nicht. „Ohne Anton ist es leer und einsam hier“, sagt sie.

Wer Christine Ubls Haus betritt, ist in einer anderen Welt – keine Heizung, kein Warmwasser, keine Isolierverglasung. Lediglich Toaster, Wasserkocher und Fernseher zeugen von der Moderne. „Es ist schön, so zu leben, aber für mein Alter ist es zu beschwerlich“, sagt Ubl.

Dabei ist sie noch ziemlich fit, hat nie aufgehört, zu arbeiten. Seit drei Jahren fährt sie als Busfahrerin jeden Tag Behinderte aus Grünwald, Deisenhofen, Oberhaching, Taufkirchen und Neubiberg zu einer Behindertenwerkstadt in Putzbrunn und holt sie am Nachmittag dort wieder ab. „Ich will raus und arbeiten, ich bin gerne mit Menschen zusammen und kann mit den Behinderten sehr gut umgehen“, sagt die aktive Seniorin. Dank des Busfahrerjobs kommt sie auf 19.000 Euro Jahreseinkommen.

„Genau da liegt das Problem“, sagt Ubl. Denn wenn sie nicht mehr arbeiten würde, käme sie viel leichter und schneller an eine geförderte Wohnung – da ihr Einkommen dann unter 14.000 Euro liegen würde. „Aber das ist doch Quatsch! So lange ich fit bin, arbeiten kann und dadurch sogar anderen Menschen helfe, mache ich weiter. Einkommensgrenzen hin oder her!“, betont die tz-Leserin.

Deshalb lehnte sie auch ab, als ihr kürzlich eine Bleibe im betreuten Wohnen angeboten wurde: „Ich kann noch selbst anderen helfen, Betreuung brauche ich vorerst keine, vielleicht in zehn Jahren.“

Christine Ubl hofft, dass ihr ein Vermieter in München oder dem Umland eine Chance gibt: „Mein Traum wäre eine gemütliche Zwei-Zimmer-Wohnung, sie muss nicht auf dem modernsten Stand sein, aber eine Zentralheizung und Warmwasser wären schön“, sagt die Seniorin.

Anspruch auf eine Heizung?

Grundsätzlich gilt, dass ein Mieter nicht im Nachhinein Modernisierungsmaßnahmen wie eine Heizung verlangen kann, wenn er bei Unterzeichnung des Mietvertrags den Zustand der Wohnung kannte, so Mietrechtsexpertin Anja Franz von Mieterverein München. Im Fall von Christine Ubl besteht der Mietvertrag schon 60 Jahre lang, und die Miete ist mit einem Euro pro Quadratmeter konkurrenzlos günstig. „Die Miete drückt aus, dass, dass Mieter und Vermieter um den Zustand des Hauses wissen. Der Vermieter muss hier nicht nachträglich modernisieren“, sagt Franz.

Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen können Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangen, dass der Vermieter das Miet­objekt modernisiert. Die Bundes­richter entschieden, dass dem Mieter ein „absoluter Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen“ zusteht. So muss selbst in einem unsanierten Altbau das Stromnetz ausreichen, damit der Mieter gleichzeitig die Waschmaschine und einen Staubsauger einschalten kann (Aktenzeichen VIII ZR 343/08; VIII ZR 281/03). Dies gilt aber dann nicht, wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung unter dem absoluten Mindeststandard liegt.

Wenn der Vermieter modernisiert, dann kann er die Miete erhöhen. Das Gesetz erlaubt es ihm, bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufzuschlagen.

Für die Kosten einer Instandsetzung der „gewöhnlichen Gebrauchsspuren“ kann der Vermieter den Mieter aber nicht hinzuziehen. Dies gilt aber nicht, wenn der Mieter seine Obhutspflicht verletzt, also zum Beispiel Brand­löcher im Teppich hinterlässt.

Wer eine Wohnung mit sichtbaren Mängeln mietet, kann nicht im Nachhinein deren Beseitigung verlangen. Es gilt der Grundsatz „gemietet wie gesehen“.

Susanne Sasse

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Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.

Wie kalt darf es in einer Wohnung ohne Heizung sein?

Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in dieser Zeit nicht erreicht, liegt ein Mangel der Wohnung vor. „Allerdings muss der Vermieter nicht rund um die Uhr diese Mindesttemperaturen garantieren“, informiert der Deutsche Mieterbund.

Ist der Vermieter verpflichtet zu heizen?

Eine Heizpflicht gibt es in Deutschland weder für den Mieter noch für den Vermieter. Ein Mieter muss demnach nicht heizen. Dennoch hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass keine Schäden an der Mietsache entstehen, zum Beispiel durch eine zu hohe Feuchtigkeit oder gar Schimmelbildung.

Hat ein Mieter Recht auf Heizung?

Heizperiode: Von wann bis wann dauert sie? Während der kalten Jahreszeit besteht laut Mietrecht ein Anspruch auf funktionierende Heizungen und warme Räume in der Wohnung. Wann genau die Heizperiode beginnt und welche Innentemperaturen mindestens herrschen sollen, ist gesetzlich nicht festgelegt.