Darf man in der probezeit geblitzt werden

Lehrjahre sind keine Herren­jahre! Wer sich in der Probezeit einen Verkehrs­verstoß leistet, muss mit deutlich empfind­li­cheren Strafen rechnen als ein geübter Fahrer. Wie der Begriff schon selbst verrät, fährt man auf Probe und steht daher unter beson­derer Beobachtung. Was man als Fahran­fänger beachten muss und welche Strafen der Bußgeld­ka­talog vorsieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Kurz und knapp

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Probezeit: Zwei Jahre am Steuer auf Bewährung

Wer in Deutschland erfolg­reich die Führer­schein­prüfung bestanden hat, muss zunächst eine Probezeit von zwei Jahren durch­laufen – ausge­nommen sind niedrigere Führer­schein­klassen, wie etwa die Fahrerlaubnis für Mofas oder forst- und landwirt­schaft­liche Zugma­schinen. Wer aber als Fahran­fänger mit einem Pkw, Motorrad oder Lastkraft­wagen unterwegs ist, unter­liegt bei Verkehrs­ver­stößen einem geson­derten Maßnahmenkatalog.

Fahran­fänger können sich sogenannte A- und B-Verstöße zuschulden kommen lassen, die je nach Stufe des Bußgeld­ka­ta­loges zur Verlän­gerung der Probezeit und in letzter Konse­quenz zum Führer­schein­entzug führen.

A- und B-Verstöße in der Probezeit

Wer in der Probezeit geblitzt wird oder bei einer Verkehrs­kon­trolle der Polizei ins Netz geht, muss je nach Vergehen einen Eintrag wegen eines A- oder B-Verstoßes befürchten. Es sei denn, Sie haben eine Ordnungs­wid­rigkeit begangen, die lediglich mit einem Verwar­nungsgeld von bis zu 60 Euro sanktio­niert wird. Im Folgenden eine Auflistung von Verkehrs­ver­gehen, die für A-Verstöße relevant sind:

  • Überschreiten der zuläs­sigen inner­ört­lichen Höchst­ge­schwin­digkeit sowie des Tempo­limits außerorts um mehr als 20 km/h
  • Rotlicht­ver­stöße
  • Abstands­ver­gehen
  • Handy­ver­stöße
  • Verstöße gegen das Überholverbot
  • Fahren unter Alkohol­ein­fluss – bei Fahran­fängern gilt die 0,0 Promillegrenze
  • Vorfahrts­ver­stöße mit Gefährdung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Unter­lassene Hilfeleistung
  • Fahren entgegen der Fahrt­richtung, Wenden und Rückwärts­fahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Missbrauch des Seiten­streifens zum Zweck des schnel­leren Vorankommens

Und hier eine Liste mit Verkehrs­de­likten, die unter B-Verstößen einzu­ordnen sind. Diese sind weniger schwer­wiegend, aber in der Summe ebenfalls nicht ohne Folgen für den Fahranfänger:

  • Fahren ohne Betriebserlaubnis
  • Parkver­stöße auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Gefährdung oder Behin­derung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behin­derung von Personen in Halte­stellen öffent­licher Verkehrsmittel
  • Gefährdung oder Behin­derung von Schul­kindern an einem haltenden Schulbus
  • Kennzei­chen­miss­brauch
  • Fahrzeug­mängel wie Reifen ohne ausrei­chende Profiltiefe
  • Keine Winter­reifen bei entspre­chender Witterung
  • Fahren ohne Licht bei erheb­licher Sehbeeinträchtigung
  • Nicht­ein­haltung von TÜV-Terminen

Geblitzt in der Probezeit – diese Strafen kommen auf Sie zu!

Darf man in der probezeit geblitzt werden

Hat man sich nun einen oder mehrere der oben aufge­führten Verstöße zuschulden kommen lassen, ergibt sich neben möglichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg folgendes Prozedere:

  • In Stufe Eins wird dem Fahran­fänger die Teilnahme an einem mehrtä­gigen Aufbau­se­minar mit Gruppen­ge­sprächen und Fahrprobe auferlegt. Die eigent­liche Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre (Ein A-Delikt oder zwei B-Delikte).
  • In der zweiten Stufe wird eine Verwarnung mit der Empfehlung ausge­sprochen, an einer verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Beratung mit einem Einzel­ge­spräch und gegebe­nen­falls einer Fahrprobe teilzu­nehmen. (Ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte).
  • Begeht der Verkehrs­teil­nehmer trotz aller bishe­rigen Maßnahmen erneut ein oder mehrere Delikte, wird ihm in der dritten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen (Ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte).

Tempo­verstoß in der Probezeit? Bußgeld­vor­würfe anfechten mit Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlicht­ver­stößen sowie Abstands-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Handy­ver­gehen können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de online einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Wie viel darf man in der Probezeit zu schnell fahren?

Sind Sie maximal 20 km/h zu schnell in der Probezeit gefahren, bleibt es bei einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld ohne Punkte. Weitere Folgen für den Führerschein gibt es nicht. Wurden Sie allerdings mit einer höheren Geschwindigkeit geblitzt, gilt dies in der Probezeit als A-Verstoß.

Was passiert wenn man geblitzt wird in der Probezeit Schweiz?

Wurden Sie bei Rot geblitzt in der Probezeit in der Schweiz, hat das keine Administrativmaßnahmen, also auch keinen Entzug des Führerausweises, zur Folge. Wie lange der Führerschein entzogen wird, ist im Übrigen von Art und Schwere des Verstoßes abhängig und ob Sie Erst– oder Wiederholungstäter sind.