Lehrjahre sind keine Herrenjahre! Wer sich in der Probezeit einen Verkehrsverstoß leistet, muss mit deutlich empfindlicheren Strafen rechnen als ein geübter Fahrer.
Wie der Begriff schon selbst verrät, fährt man auf Probe und steht daher unter besonderer Beobachtung. Was man als Fahranfänger beachten muss und welche Strafen der Bußgeldkatalog vorsieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Dieses Video ist im erweiterten Datenschutzmodus von Youtube eingebunden, der das Setzen von Youtube-Cookies solange blockiert, bis ein aktiver Klick auf die Wiedergabe erfolgt. Mit Klick auf den Wiedergabe-Button erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass Youtube auf dem von Ihnen verwendeten Endgerät Cookies setzt, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen können. Näheres zur Cookie-Verwendung durch
Youtube finden Sie in der Cookie-Policy von Google unter "Technologien". Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Probezeit: Zwei Jahre am Steuer auf BewährungWer in Deutschland erfolgreich die Führerscheinprüfung bestanden hat, muss zunächst eine Probezeit von zwei Jahren durchlaufen – ausgenommen sind niedrigere Führerscheinklassen, wie etwa die Fahrerlaubnis für Mofas oder forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen. Wer aber als Fahranfänger mit einem Pkw, Motorrad oder Lastkraftwagen unterwegs ist, unterliegt bei Verkehrsverstößen einem gesonderten Maßnahmenkatalog. Fahranfänger können sich sogenannte A- und B-Verstöße zuschulden kommen lassen, die je nach Stufe des Bußgeldkataloges zur Verlängerung der Probezeit und in letzter Konsequenz zum Führerscheinentzug führen. A- und B-Verstöße in der ProbezeitWer in der Probezeit geblitzt wird oder bei einer Verkehrskontrolle der Polizei ins Netz geht, muss je nach Vergehen einen Eintrag wegen eines A- oder B-Verstoßes befürchten. Es sei denn, Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, die lediglich mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 60 Euro sanktioniert wird. Im Folgenden eine Auflistung von Verkehrsvergehen, die für A-Verstöße relevant sind:
Und hier eine Liste mit Verkehrsdelikten, die unter B-Verstößen einzuordnen sind. Diese sind weniger schwerwiegend, aber in der Summe ebenfalls nicht ohne Folgen für den Fahranfänger:
Geblitzt in der Probezeit – diese Strafen kommen auf Sie zu!Hat man sich nun einen oder mehrere der oben aufgeführten Verstöße zuschulden kommen lassen, ergibt sich neben möglichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg folgendes Prozedere:
Tempoverstoß in der Probezeit? Bußgeldvorwürfe anfechten mit Geblitzt.deBei Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlichtverstößen sowie Abstands-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Handyvergehen können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de online einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten. Wie viel darf man in der Probezeit zu schnell fahren?Sind Sie maximal 20 km/h zu schnell in der Probezeit gefahren, bleibt es bei einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld ohne Punkte. Weitere Folgen für den Führerschein gibt es nicht. Wurden Sie allerdings mit einer höheren Geschwindigkeit geblitzt, gilt dies in der Probezeit als A-Verstoß.
Was passiert wenn man geblitzt wird in der Probezeit Schweiz?Wurden Sie bei Rot geblitzt in der Probezeit in der Schweiz, hat das keine Administrativmaßnahmen, also auch keinen Entzug des Führerausweises, zur Folge. Wie lange der Führerschein entzogen wird, ist im Übrigen von Art und Schwere des Verstoßes abhängig und ob Sie Erst– oder Wiederholungstäter sind.
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