Dmp wer ist berechtigt

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen. Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Krankheiten können sich bei ihrer Krankenkasse in ein solches Behandlungsprogramm einschreiben lassen. Damit werden sie über Einrichtungsgrenzen hinweg auf dem aktuellen medizinischen Forschungsstand behandelt. Ein koordiniertes Vorgehen soll dazu beitragen, unnötigen Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vorzubeugen.

Der G-BA hat die Aufgabe, chronische Erkrankungen auszuwählen, die sich für ein DMP eignen, und die inhaltlichen Anforderungen an solche Programme genauer zu bestimmen. Dabei stützt er sich auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, der jeweils nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin aus den vorhandenen klinischen Behandlungsleitlinien ermittelt wird. In regelmäßigen Abständen aktualisiert und evaluiert der G-BA bestehende DMP nach dem aktuellen Stand der Leitlinien.

Träger der DMP sind die gesetzlichen Krankenkassen, die sie für ihre chronisch kranken Versicherten anbieten: Sie schließen regionale Verträge mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern. Vor der Zulassung der einzelnen Programme prüft das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), ob darin die in der Richtlinie des G-BA festgelegten Anforderungen an ein DMP eingehalten werden. Bis Ende Dezember 2021 waren laut BAS rund 7,8 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben und 8.953 Programme zugelassen.

Vorgaben für Disease-Management-Programme

Zu folgenden chronischen Erkrankungen hat der G-BA bisher Vorgaben für Disease-Management-Programme festgelegt:

  • Asthma bronchiale
  • Brustkrebs
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronischer Rückenschmerz
  • COPD
  • Depressionen
  • Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit
  • Osteoporose
  • Rheumatoide Arthritis

Die inhaltlichen Anforderungen an die DMP und Dokumentationsvorgaben sind in der DMP-Anforderungen-Richtlinie geregelt. Hierbei geht es insbesondere um die medizinische Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, aber auch um Qualitätssicherungsmaßnahmen, Anforderungen an die Einschreibung der Versicherten in ein Programm, Schulungen der Ärztinnen und Ärzte und der Patientinnen und Patienten. Zudem sind Vorgaben für die Dokumentation und die Evaluation festgelegt.

Anforderungen an die Ausgestaltung von DMP und die für ihre Durchführung zu schließenden Verträge sind zudem in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) geregelt. Hintergrund ist der Umstand, dass bis zum Jahr 2011 das Bundesministerium für Gesundheit die DMP-Anforderungen in der RSAV festgelegt hat.

So entsteht ein neues DMP-Angebot

Dmp wer ist berechtigt

Im August 2021 nahm der G-BA die Beratungen für die Entwicklung eines neuen DMP Adipositas auf. Sie sind bis zum 31. Juli 2023 abzuschließen.

Stellungnahmemöglichkeiten beim G-BA

Gelegenheit zur Stellungnahme zu Richtlinien des G-BA ist den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und der Selbsthilfe sowie den für die sonstigen Leistungserbringer auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen, soweit ihre Belange berührt sind, sowie dem Bundesamt für Soziale Sicherung und den jeweils einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu geben.

Zur Feststellung, welches die maßgeblichen Spitzenorganisationen zur Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und der Selbsthilfe sowie den für die sonstigen Leistungserbringer auf Bundesebene sind, wurden diese vom G-BA über öffentliche Bekanntmachungen im Internet sowie im Bundesanzeiger ermittelt. Organisationen, die sich auf die Bekanntmachungen meldeten, wurden vom G-BA daraufhin überprüft, ob sie anhand der Kriterien der Verfahrensordnung des G-BA als maßgebliche Spitzenorganisationen anzusehen sind. Die aufgrund der gesetzlichen Grundlagen sowie der konkretisierenden G-BA-Beschlüsse resultierenden stellungnahmeberechtigten Organisationen sind in der folgenden Tabelle abgebildet:

Allgemeine Informationen zum Stellungnahmeverfahren finden sich im Kapitel Stellungnahmeverfahren.

Stellungnahmen zu DMP unabhängig vom gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahren

Unaufgeforderte Stellungnahmen zu DMP können auch unabhängig vom gesetzlich vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren und jederzeit an den G-BA übermittelt werden:

Für den Erfolg der Behandlung ist es wichtig, dass die verschiedenen Fachleute optimal zusammenarbeiten. Bisher ist es jedoch häufig so, dass Hausärzte, Fachärzte, Physiotherapeuten und andere Berufsgruppen nebeneinander her arbeiten.

Die Folge: Untersuchungen und Termine werden nicht abgestimmt, Informationen nicht ausgetauscht.

BKK MedPlus organisiert eine strukturierte Behandlung von Menschen mit chronischen Erkrankungen.

Doch nicht nur die passende medizinische Behandlung allein verbessert Ihre Befindlichkeit. Auch Sie selbst können den Verlauf der Erkrankung beeinflussen. BKK MedPlus fördert dies und will Sie in die Lage versetzen, selbstbestimmt mit Ihrer Erkrankung umzugehen und sich aktiv an der Behandlung zu beteiligen. Natürlich entsprechend den individuellen Möglichkeiten und in enger Abstimmung mit dem Arzt. Teilnehmer von BKK MedPlus setzen auf eine neue Partnerschaft zwischen allen, die an der Behandlung mitwirken.

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen, dann sprechen Sie Ihren Arzt bitte auf BKK MedPlus an. Lassen Sie von ihm bestätigen, dass Sie zur Teilnahme an einem BKK MedPlus-Programm berechtigt sind. Das notwendige Teilnahmeformular erhalten Sie von Ihrem Arzt. Unterschreiben Sie es gemeinsam mit Ihrem Arzt.

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular bestätigen Sie, dass Sie an BKK MedPlus teilnehmen wollen. Außerdem geben Sie Ihr Einverständnis, dass bestimmte Daten genutzt werden dürfen, um so die Qualität Ihrer Behandlung zu sichern. Dies geschieht selbstverständlich unter strenger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Ihr Arzt wird außerdem eine Dokumentation ausfüllen. Sie enthält unter anderem wichtige Angaben für die bevorstehende Behandlung. Ihr Arzt informiert Sie schriftlich über die Dokumentation. Beide Dokumente sind für die Einschreibung erforderlich. Das unterschriebene Original des Teilnahmeformulars sendet der Arzt an Ihre BKK. Behalten Sie eine Durchschrift für Ihre Unterlagen (ein weiteres Exemplar behält Ihr Arzt). Wir bestätigen Ihnen dann die Teilnahme.

Die Teilnahme an BKK MedPlus ist freiwillig und kostenfrei.

Die BKK Herkules sorgt für den Aufbau des medizinischen Netzwerkes, in dem Ihre individuelle Behandlung erfolgreich ablaufen kann. 

Welche Voraussetzungen muss ein Arzt erfüllen um an der Versorgung DMP teilnehmen zu können?

Zu den Voraussetzungen einer DMP-Teilnahme gehören neben einer gesicherten Diagnose durch den behandelnden Arzt auch die Bereitschaft des Versicherten, aktiv am DMP teilzunehmen, sowie seine Einwilligung in die damit verbundene Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (insbesondere auch der Behandlungsdaten).

Was gehört zu DMP?

Aktuell gibt es für folgende Erkrankungen Disease-Management-Programme:.
Diabetes mellitus Typ 2 (seit Juli 2002).
Brustkrebs (seit Juli 2002).
Koronare Herzkrankheit (KHK) (seit Mai 2003).
Diabetes mellitus Typ1 (seit März 2004).
Asthma bronchiale (seit Januar 2005).

Welche DMP gibt es in Deutschland?

Derzeit gibt es in Deutschland DMP für Menschen mit den folgenden chronischen Erkrankungen: Asthma. Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Brustkrebs.

Welche DMP gibt es in Österreich?

Bisher nehmen Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien am Disease Management Programm „Therapie Aktiv“ teil. Im Burgenland und in Kärnten ist „Therapie Aktiv“ bisher nicht umgesetzt worden.