In welche Richtung schaut der Bundesadler?

In welche Richtung schaut der Bundesadler?

Ständiger Beobachter: der Bundesadler im Reichstagsgebäude. © DBT/Achim Melde

Es ist nicht zu übersehen: Riesengroß und mit ausgebreiteten Schwingen ziert ein gewaltiges Federvieh die Wand hinter dem Rednerpult im Plenarsaal des Bundestages. Das ist, na klar, der Bundesadler.

Der Vogel im Bundestag geht auf einen Entwurf des Künstlers Ludwig Gies zurück. Schon 1953 zierte der Gies-Vogel den Bundestag, damals in Bonn, was seinerzeit Hauptstadt war. Weil er etwas füllig geraten war, hatte der König der Lüfte schon bald einen wenig majestätischen Spitznamen: Fette Henne.

Wo er herkommt, lässt sich gar nicht so genau sagen. Auf jeden Fall marschierten schon die Legionen der alten Römer unter dem Zeichen des Adlers. Die deutschen Kaiser im späten Mittelalter übernahmen dann den Adler, schließlich hieß ihr Staatsgebilde "Heiliges Römisches Reich deutscher Nation". Ab dem 15. Jahrhundert hatte der Adler des Kaisers zwei Köpfe.

Als Deutschland ab 1871 dann erstmals ein Staat war, wurde der Adler einen Kopf kürzer gemacht: Der offizielle Reichsvogel orientierte sich stark am preußischen Adler, der unserem heutigen Bundesadler schon ähnlich sah.

Auch in der Weimarer Republik war der einköpfige Adler unumstrittenes Staatssymbol. Reichspräsident Friedrich Ebert gab am 11. November 1919 bekannt, dass "auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung [...] das Reichswappen auf goldgelbem Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel und Zunge und Fänge von roter Farbe. [...] Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten."

Der heutige Bundesadler orientiert sich ebenfalls an diesen Vorschriften. Wie schon zur Weimarer Zeit ist die Gestaltung des Adlers also nicht besonders streng geregelt. Nach wie vor muss er auf jeden Fall nach rechts schauen, darf nur einen Kopf haben und keine Krone tragen. Deshalb sieht der Adler im Bundestag auch etwas anders aus, als der Vogel auf dem deutschen Reisepass – der ist deutlich schlanker.

Bestimmt kennst du den Adler auf dem Foto. Er ist zum Beispiel auf Euro-Münzen zu sehen. Und auch auf den Fußballtrikots unserer Nationalmannschaft. Der Adler steht für Deutschland. Man sagt dazu: Er ist unser Saatssymbol. Auch andere Dinge stehen für Deutschland. Zum Beispiel das Lied, das so beginnt: „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland!“ Das ist die deutsche Nationalhymne. 

Auch die schwarz-rot-goldene Fahne steht für Deutschland, sie ist unsere Staatsflagge. Und unsere Hauptstadt Berlin sowie der Tag der Deutschen Einheit. Das alles sind Symbole für unser Land. Und deshalb ist der Adler auch riesengroß im deutschen Parlament zu sehen, und zwar im Plenarsaal unter der Kuppel. 

Jedes Land hat solche Symbole. Oft sind das zum Beispiel Kronen, Löwen oder eben Adler. Denn der Adler steht für Mut und Stärke. Der deutsche Bundesadler ist ganz besonders, er ist nämlich eines der ältesten Staatssymbole der Welt. Sein Aussehen hat sich über die Jahre immer ein bisschen geändert. Man findet auch heute viele verschiedene Adler.

So führen zum Beispiel der Bundespräsident, der Bundesrat (das ist die Vertretung der Bundesländer), das Bundesverfassungsgericht (das höchste Gericht Deutschlands) und Deutscher Bundestag unterschiedliche Adler. Wie es im Plenarsaal im Deutschen Bundestag aussieht, dort wo der große Adler hängt, das kannst du dir hier auf Kuppelkucker anschauen. 

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Verfassung

Zu den wichtigsten Staatssymbolen der Bundesrepublik Deutschland gehören die Bundesflagge, das Bundeswappen und die Nationalhymne.

Unsere Staatssymbole stehen für die freiheitliche demokratische Tradition der Bundesrepublik Deutschland. Sie dienen der Identifikation der Bürger mit ihrem Staat.

Die Bundesregierung und der Bundespräsident haben kurz nach Gründung des neuen deutschen Staates nach dem 2. Weltkrieg großen Wert auf die Kontinuität der Bundesrepublik Deutschland mit, der Weimarer Republik, gelegt. Denn sie gilt als das erste demokratische Staatswesen auf deutschem Boden.

Aus diesem Grunde wurden die Bestimmungen und Darstellungen der Weimarer Zeit über die Staatssymbole nahezu vollständig und wörtlich übernommen. Wie in der Weimarer Zeit sind die Darstellung des Bundeswappens, des Bundesadlers und der Bundesflagge gesetzlich nicht geregelt. Sie werden durch den Bundespräsidenten bekanntgemacht oder angeordnet. Artikel 22 des Grundgesetzes stellt eine Ausnahme dar. Dort sind die Farben der Bundesflagge festgelegt.

Unsere Bundesflagge

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 22 Absatz 2: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." Diese Farbgebung knüpft an eine lange Tradition an. Sie ist Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie.

Schwarz und Gold tauchten bereits im Mittelalter als Wappenfarben auf, später kam vereinzelt auch Rot hinzu. Schwarze Adler auf goldenem Grund – mit schwarzen, goldenen oder roten Fängen bewehrt – fanden sich schon auf den Wappen der deutschen Kaiser und Könige. Als Fahnenfarben des Reiches kannte man im Mittelalter Rot und Weiß. Diese Farben sind noch heute in den Stadtwappen der früheren Hansestädte zu sehen.

Für die Anhänger eines freien und einheitlichen deutschen Nationalstaates wurde die schwarz-rot-goldene Flagge das Erkennungszeichen und Symbol für die politische Einheit. Beim so genannten "Hambacher Fest" versammelten sich 1832 circa 25.000 demokratisch und national Gesinnte – auch zahlreiche Studenten – unter diesen Farben.

Am 9. März 1848 erklärte die deutsche Reichsversammlung in Frankfurt am Main: "Ebenso werden die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu entnehmen sein, wo das Reichspanier schwarz, rot und golden war."

Allerdings verschwanden die Farben in den folgenden Jahren mehr und mehr aus der Öffentlichkeit. Erst die Weimarer Nationalversammlung griff die Farben des deutschen Vormärz in Artikel 3 der Verfassung des deutschen Reichs vom 11. August 1919 wieder auf: „Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold.“ Seit 1933 war Artikel 3 der Weimarer Reichsverfassung jedoch de facto außer Kraft.

Die Bundesrepublik setzt das traditionelle Symbol von Einheit, Freiheit und Demokratie fort.

Wappen

Das Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund einen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder. Schnabel, Zunge und Fänge sind in roter Farbe gehalten.

Wappen­tier in der deutschen Geschichte: Der Adler

Der Adler ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Er wurde bereits als Herrschaftszeichen der römischen Kaiser verwendet. Die fränkischen Herrscher übernahmen mit der Kaiserwürde auch den Adler als Symbol ihrer Macht.

In der deutschen Reichsgeschichte waren die deutschen Könige zumeist auch gleichzeitig römische Kaiser. Wegen dieser Doppelstellung trug der Adler im kaiserlichen Wappen zwei nach rechts und links blickende Köpfe.

Auch die Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49 entschied sich für den doppel-köpfigen Adler als Staatssymbol, da sie aus den deutschen Königreichen und Fürstentümern ein Kaiserreich schaffen wollte. Das neu gegründete Deutsche Reich wählte 1871 den nach rechts blickenden einköpfigen Adler als Reichsadler.

Weimarer Republik und Bundes­republik Deutsch­land

Anders als bei der Flaggenfrage kam es in der Weimarer Republik bei der Wappengestaltung zu keiner Kontroverse. Am 11. November 1919 wurde bestimmt, dass das Reichswappen "auf goldgelbem Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. Wird der Adler ohne Umrahmung gezeigt, sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet."

Bundespräsident Theodor Heuss hat in einer Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 diese Formulierung übernommen und damit das Wappen der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

National­hymne

Die Nationalhymne ist eines der bekanntesten Staatssymbole. Sie wird bei besonders feierlichen Anlässen, aber auch etwa bei großen sportlichen Veranstaltungen, gesungen.

Herkunft von Text und Melodie

Im Unterschied zu den Hymnen vieler anderer Völker sind Text und Melodie der deutschen Nationalhymne getrennt voneinander entstanden. Den Text verfasste August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 – 1874). Die Melodie komponierte Joseph Haydn (1732 – 1809) bereits im Januar 1797.

National­hymne und Grund­gesetz

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verzichtete 1949 auf eine Regelung zur Nationalhymne. Das Bedürfnis nach ihr war aber ungebrochen. So entsprach am 2. Mai 1952 Bundespräsident Heuss in einem Schriftwechsel mit Bundeskanzler Adenauer der Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydnsche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Heuss verzichtete darin aber ausdrücklich auf eine feierliche Proklamation.

Allerdings ist nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als staatliches Symbol geschützt, da bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen wird.

Die National­hymne nach der Wieder­ver­einigung

Im Zuge der deutschen Einheit wurde die Frage nach einer neuen Hymne erneut diskutiert. Bundespräsident von Weizsäcker entschied jedoch, dass die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn die Nationalhymne für das deutsche Volk ist.

Text und Melodie der Nationalhymne

Text und Melodie der Nationalhymne können auf www.bundesregierung.de heruntergeladen werden. Dort findet sich auch eine ausführliche Darstellung zur Geschichte und Entstehung des Deutschlandliedes.

In welche Richtung guckt der Bundesadler?

Dort wurde erstmals festgelegt, dass der Kopf des Reichsadlers nach rechts – heraldisch gesehen aus der Blickrichtung des Wappentieres betrachtet – gewendet ist, der Parteiadler jedoch nach links zu blicken hatte.

Warum sieht der Bundesadler nach rechts?

Der vom Betrachter aus gesehen nach links blickende Adler war der Reichsadler (Staatsadler) bzw. das Staatswappen. Der vom Betrachter aus gesehen nach rechts blickende Adler war der Parteiadler bzw. das Parteiabzeichen.

Wie sieht der Bundesadler?

Das Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund einen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder. Schnabel, Zunge und Fänge sind in roter Farbe gehalten.

Ist der deutsche Adler verboten?

Nach § 124 Abs. 1 OWiG ist es verboten, das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes zu benutzen.