Kann ich auch in einem anderen bundesland geimpft werden

Sehen Sie im Video: Warum ich vor meiner Frau geimpft werde – obwohl sie zur Prio-Gruppe gehört.

„Hi, ich bin Florian Saul, Videoredakteur beim stern. Ich befinde mich gerade vor einer Arztpraxis in Schleswig, um meine erste Corona-Impfung zu erhalten. Warum ich dafür das Bundesland wechseln musste und den begehrten Piks vor meiner Frau erhalte – die zum Zeitpunkt der Buchung im Gegensatz zu mir auf der Prio-Liste stand – erzähle ich in diesem Video.“

Wie viele andere Bundesbürger sehnen meine Frau und ich uns 2021 nach einer Impfung gegen Covid-19. In den ersten Monaten des Jahres ist aufgrund der Priorisierung nicht daran zu denken. Doch nach und nach werden in Hamburg immer mehr Personengruppen zur Impfung aufgerufen. Meine Frau gehört der Prio-Gruppe 3 an. Mitte Mai erhält sie eine Bescheinigung, mit der sie sich einen Impftermin besorgen kann. Da sie unsere Tochter stillt kommt für sie laut Aussage unserer Hausärztin nur ein mRNA-Impstoff, also BioNTech/Pfizer und Moderna, infrage. Doch einen Termin zu bekommen ist trotz der vorhandenen Bescheinigung nicht so einfach wie gedacht. Trotz täglicher Bemühungen lässt sich in Hamburg zu diesem Zeitpunkt kein Termin für sie buchen.

„Doch warum werde ich trotz ihrer Berechtigung heute vor meiner Frau geimpft?“

Zwei Wochen später schickt mir mein Schwiegervater einen Link mit dem vielversprechenden Titel ‚AstraZeneca für alle‘. Dabei handelt es sich um ein Registrierungsformular für eine Impfung bei einem Hausarzt in Schleswig. Auch wenn meine Familie in Hamburg lebt, den Versuch ist es wert. Ein paar Mausklicks und Formularfelder später habe ich mich erfolgreich registriert und soll zeitnah einen Impftermin erhalten. Doch darf ich das überhaupt? Die Webseite des Landes-Schleswig-Holstein sorgt für Klarheit: Die Priorisierung für AstraZeneca wurde aufgehoben und der verfügbare Impfstoff soll rasch an Impfwillige verimpft werden. Möglich ist das auch, weil Dänemark Impfungen mit AstraZeneca aussetzt und dem nördlichsten Bundesland mehr als 100.000 Impfdosen zur Verfügung stellt.
Keine 48 Stunden später erhalte ich eine Mail mit einem Impftermin am 7. Juni. Zwischen mir und der ersten Impfung stehen nur noch ein paar Tage Wartezeit und eine rund 80-minütige Autofahrt.
Am gleichen Tag an dem ich meinen Termin bekomme, gelingt es auch meiner Frau per Telefon, einen Termin zu ergattern – allerdings muss sie sich für die Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer über einen Monat länger gedulden als ich.
Einen Arbeitstag vor meinem Termin erhalte ich von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung zur Impfpriorisierung. Als Journalist gehöre ich jetzt auch zur Prio-Gruppe 3.
Ich entscheide mich gegen sogenanntes „Impflisten-hopping“, also dagegen, meinen Termin in Schleswig abzusagen, um mir einen Termin in Hamburg zu besorgen, weil die Terminvergaben und Absagen für Praxen einen zusätzlichen Aufwand darstellen. Außerdem geht es so sicher schneller und ich möchte bei AstraZeneca bleiben, um Menschen, die auf die Verfügbarkeit von mRNA-Impstoffen angewiesen sind, bei meiner Erstimpfung keine Dosis wegzunehmen.
Am Vormittag des Impftages breche ich von Hamburg nach Schleswig auf. Rund 80 Minuten später bin ich an meinem Ziel angekommen.

„Und jetzt bin ich hier in Schleswig, um mich impfen zu lassen. Auf geht’s!“

Aufklärung und Impfung gehen recht schnell vonstatten. Am Folgetag habe ich mit den Nebenwirkungen zu kämpfen.

Mein Fazit: Ich hätte nicht erwartet, dass ich für eine Impfung gegen das Coronavirus in ein anderes Bundesland fahren würde. Auch dass ich einen Termin vor meiner Frau – und somit sicher vor anderen Personen der Prio-Gruppe 3 – erhalten würde, erschien mir im Vorfeld als unwahrscheinlich. Ebenfalls überraschend war es, wie schwer es trotz einer entsprechenden Bescheinigung war, einen Termin für sie zu buchen. Wer geimpft werden möchte, braucht offenbar Durchhaltevermögen oder Glück – in unserem Fall brauchte es letztlich beides.

Corona-Schutzimpfung: Hier können Sie Ihr Impfangebot wahrnehmen

Bundesweit können sich alle Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert gegen COVID-19 impfen lassen. Wo Sie die Corona-Schutzimpfung erhalten können, wie die Impfungen ablaufen und was Sie zum Impftermin mitbringen müssen, lesen Sie hier.

Mit der Impfung schützen Sie sich und andere

Bild: Shutterstock / Rido

Wo kann ich mich impfen lassen?

Erste Anlaufstelle für die Schutzimpfung gegen COVID-19 sind in der Regel die Arztpraxen, aber auch bei Betriebsärztinnen und -ärzten und in Apotheken wird geimpft. Nach Aktualisierung der Coronavirus-Impfverordnung vom 25.05.2022 haben nun auch Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit, die Corona-Schutzimpfung durchzuführen. Ob in Ihrer Zahnarztpraxis ebenfalls Impfungen gegen COVID-19 durchgeführt werden, erfahren Sie vor Ort.

Ergänzend dazu bringen mobile Impfteams und zahlreiche lokale Impfaktionen die Corona-Schutzimpfung direkt zu den Menschen. Wer möchte kann sich dabei zum Beispiel spontan auf einem Stadtfest oder im Einkaufszentrum impfen lassen. Auch einige Schulen und weitere Bildungseinrichtungen bieten mithilfe mobiler Impfteams Impfaktionen an, vereinzelt stehen zudem nach wie vor Impfzentren zur Verfügung. Impfen ist also fast überall schnell und unkompliziert möglich. Am besten informieren Sie sich direkt auf der Website Ihres Bundeslandes über Impftermine in Ihrer Nähe. In unserer Deutschlandkarte haben wir nützliche Links für Sie zusammengestellt:

Wie komme ich an einen Impftermin?

Die Termine bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werden direkt von den Praxen vergeben. Am besten informieren Sie sich vorab telefonisch, ob Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schützenden Impfungen gegen COVID-19 durchführt und wie das Impfen dort abläuft. Einige Praxen bieten womöglich eine extra Impfsprechstunde an, andere schauen, wann ein Termin frei ist. Weitere Fragen rund ums Thema Impfen in Arztpraxen beantworten wir in unseren FAQs.

Die Termine bei Betriebsärztinnen und -ärzten werden von den Unternehmen organisiert. Auch hier informieren Sie sich idealerweise direkt in Ihrem Betrieb und bei der zuständigen Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt, wie genau das Impfen der Beschäftigten organisiert ist. Weitere Infos zur Impfung in Betrieben finden Sie hier.

Über die Informationsseiten der Bundesländer können Sie meist direkt online einen Termin für die Schutzimpfung buchen (siehe Links in der Deutschlandkarte). In einigen Impfzentren und bei lokalen Impfaktionen ist Impfen darüber hinaus spontan und ohne Terminvereinbarung möglich.

Was muss ich vor der Corona-Schutzimpfung beachten?

Vor der Impfung selbst gibt es nicht viel zu beachten, denn Impfen ist mittlerweile ganz einfach: Kurzentschlossene benötigen zum Beispiel weder Impfausweis noch Versichertenkarte, wenn sie sich bei einer lokalen Impfaktion spontan impfen lassen möchten. Es reicht, dass Sie in Deutschland wohnen und dies mit Ihrem Ausweis nachweisen können. Wer die Impfung plant, sollte seinen gelben Impfpass mitnehmen, damit die Impfärztin oder der Impfarzt die Corona-Schutzimpfung dort entsprechend eintragen kann. Gut zu wissen: Wer seinen gelben Impfpass verloren hat, kann sich ein neues Exemplar in der Arztpraxis oder beim Gesundheitsamt holen. Wenn Sie keinen Impfpass mitbringen, wird die Impfung mit einer Ersatzbescheinigung (siehe unten) bestätigt.

Ersatzbescheinigung zur Corona-Schutzimpfung

Wo kann ich mich vorab über die Corona-Schutzimpfung informieren? 

Mit dem sogenannten Aufklärungsmerkblatt zur Impfung können Sie sich schon vor der ersten Impfung über die Schutzimpfung und die Impfstoffe informieren. Es enthält wichtige Informationen zur Wirksamkeit und Verträglichkeit der COVID-19-Schutzimpfung und klärt über das Krankheitsbild COVID-19 und die Wirkweise der Impfstoffe auf. Auch den sogenannten Anamnesebogen, mit dem Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand geklärt werden, und den Einwilligungsbogen können Sie hier schon vorab einsehen:

Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung (mRNA-Impfstoff)

Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung (Vektor-Impfstoff)

Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung (proteinbasierter Impfstoff)

Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung (mRNA-Impfstoff)

Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung (Vektor-Impfstoff)

Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung (proteinbasierter Impfstoff)

Gut zu wissen

Angebote wie der Impf-Guide und der sogenannte Impf-O-Mat unterstützen Sie bei Ihrer persönlichen Entscheidung zur Corona-Impfung. Dabei erfahren Sie unter anderem, welchen COVID-19-Impfstoff die Ständige Impfkommission (STIKO) Personen Ihrer Altersgruppe empfiehlt und wann der richtige Zeitpunkt für eine zweite und dritte Impfung ist. Weitere wichtige Informationen – zum Beispiel zu den Corona-Impfstoffen – finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Wie läuft das Impfen ab?

Die Abläufe der Corona-Schutzimpfung sind überall ähnlich organisiert. In der Regel werden Sie in fünf Schritten durch den Impfprozess geleitet:

  • Registrierung: Halten Sie Ihren Personalausweis zur Identitätsprüfung und Ihren Impfpass zur Dokumentation der Corona-Schutzimpfung bereit. Falls Sie keinen Impfpass haben, erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung (siehe oben).
  • Information: Sie erhalten Informationsmaterialien, die Sie idealerweise bereits zum Termin mitbringen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnese- und Einwilligungsbogen; siehe Download-Links oben).
  • Aufklärungsgespräch: Sollten Sie Fragen – insbesondere zu Risiken oder möglichen Nebenwirkungen der Impfung – haben, können Sie diese im ärztlichen Aufklärungsgespräch stellen. Im Anschluss an das Gespräch sind das Aufklärungsmerkblatt und der Einwilligungsbogen zu unterzeichnen.
  • Impfung: Das Gesundheitspersonal führt die Impfung durch und vermerkt diese im Impfpass oder auf der Ersatzbescheinigung.
  • Nachbeobachtung: Nach der Impfung sollten Sie sich noch 15 bis 30 Minuten in einem Wartebereich unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal aufhalten. 

In der Regel erhalten Sie nach der Impfung auch das sogenannte Impfzertifikat, auf dem sich ein QR-Code befindet. Alternativ kann man sich das digitale Zertifikat auch nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen. Bürgerinnen und Bürger können dann in den bekannten App-Stores die CovPass-App herunterladen, um dieses Impfzertifikat (QR-Code) einzuscannen und so auch den Digitalen Impfnachweis zu besitzen. Ein Impfnachweis lässt sich auch in der Corona-Warn-App hinterlegen. Mehr zum digitalen Impfnachweis lesen Sie in diesem Artikel und hier.

In der Checkliste für Ihren Impftermin finden Sie alles Wichtige noch einmal im Überblick:

Checkliste für Ihren Impftermin

Wichtige Folgetermine einplanen

Vergessen Sie nicht nach der ersten Impfung, einen Termin für die zweite Impfung zu vereinbaren – auch Menschen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, empfiehlt die STIKO eine zusätzliche Impfung für eine schützende Grundimmunisierung (mehr dazu lesen hier und in diesem Artikel). Da der Impfschutz der Grundimmunisierung nach einigen Monaten nachlassen kann, empfiehlt die STIKO außerdem allen Personen ab 12 Jahren, sowie Personen mit Immunschwäche ab 5 Jahren, deren zweite Impfung mindestens drei, bei Jugendlichen drei bis sechs, Monate zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung. Diese Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster für das Immunsystem und kann den Impfschutz gegen das Coronavirus wieder deutlich erhöhen.Mehr über die wichtigen Booster-Impfungen erfahren Sie hier und in diesem Artikel.

Nutzen Sie zur Erinnerung an Ihre Impftermine gern unser Terminkärtchen:

Terminkärtchen Corona-Schutzimpfung

Sie möchten wissen, wie viele Personen bereits geimpft sind oder wie viele Impfstoffdosen bisher an Impfanbieter in Deutschland ausgeliefert wurden? Auf dem Impfdashboard können Sie alle wichtigen Daten jederzeit einsehen und erhalten weitere Informationen.