Kann ich mein Kind bei Sturm zuhause lassen?

Unwetter

Wenn bei extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen.

Kann ich mein Kind bei Sturm zuhause lassen?
© Hannover.de

Schulfrei bei Unwetter oder Hitze

Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:
- Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (auf "Schulausfälle Niedersachsen" klicken)
- Die Landeshauptstadt, die Region und die Feuerwehr Hannover nutzen auch die Katwarn-App, um über Schulausfälle zu informieren.

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

(Quelle: Niedersächsische Landesschulbehörde)

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Erstellt: 21.02.2022, 07:07 Uhr

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Wieder hat ein Sturm in NRW gewütet. Es wurde ungemütlich und gefährlich draußen. Was müssen Arbeitnehmer und Eltern wissen? Rechte und Pflichten.

NRW - Über NRW fegten in dieser Woche bereits drei Stürme, zuletzt Tief Antonia mit Orkanböen. Schon bei vergangenen Unwetterlagen hat sich oft genug gezeigt: Das bringt Probleme mit sich - neben Sturmschäden auch Schwierigkeiten, rechtzeitig und vor allem heile bei der Arbeit anzukommen. Und wie steht es um Schulkinder? Muss ich mein Schulkind bei Wind und Wetter in die Schule schicken? Arbeitnehmer und Eltern sollten auch im Sturmtief ihre Pflichten kennen.

Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW)
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)
Bevölkerung 17,9 Millionen (2021)

Sturm und Orkan in NRW: Pflichten von Arbeitnehmern und Eltern

Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen stellt klar, dass Arbeitnehmer auch bei Sturm und Verkehrsstörungen pünktlich im Büro oder im Betrieb erscheinen müssen. Auch im Falle eines Unwetters liege das arbeitsvertragliche Wegerisiko beim Mitarbeiter. „Sie müssen - insbesondere bei vorhersehbaren Störungen - zusätzliche Anfahrzeit, alternative Transportmöglichkeiten einkalkulieren oder die Fehlzeiten - einvernehmlich - mit Urlaub/Überstunden verrechnen“, so der Rechtsanwalt.

Tief Ylenia kam in der Nacht zu Donnerstag, am Freitag und in der Nacht zu Samstag hat Orkan Zeynep in NRW gewütet und in der Nacht zu Montag Tief Antonia - da ist es natürlich nicht ausgeschlossen, dass man doch zu spät am Arbeitsplatz eintrifft. In diesem Fall hat man für die ausfallende Arbeitszeit keinen Lohnanspruch, wie Kempgens betont. Unterm Strich müsse man die Arbeitszeit nacharbeiten, Abzüge hinnehmen oder die Zeiten mit Überstunden oder Urlaub abdecken.

Sturm rollt über NRW: Das müssen Arbeitnehmer beachten

Das gelte übrigens auch dann, wenn die Verspätung vollkommen überraschend war, da dies verschuldensunabhängig gilt. Es gehe nämlich beim Lohn- und Gehaltsanspruch nur um die Frage, ob der Arbeitnehmer die eigene Arbeitskraft zur vertraglichen Zeit am vertraglichen Arbeitsort angeboten hat oder nicht.

Bei einer Verspätung ist den Rechtsanwalt zufolge eine Abmahnung - und bei Wiederholung eine Kündigung - möglich. Das geht aus ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hervor. In diesem Fall kommt es aber wohl darauf an, ob der Arbeitnehmer die Verspätung verschuldet hat oder nicht. Beim Verschulden wiederum komme es auf die Vorhersehbarkeit der Verkehrsstörung an. Nur wenn Ausmaß und Umfang deutlich größer sind als erwartet und vorhersehbar, könne dem Arbeitnehmer kein Verstoß vorgehalten werden.

Sturm in NRW: Eltern fragen sich, ob Kinder in die Schule müssen

Die Menschen müssen sich auf die Unwetter einstellen. Viele Eltern machen sich aber auch an anderen stürmischen Tagen Sorgen, und fragen sich, ob sie ihr Kind in die Schule schicken müssen - und ob womöglich ein Verstoß gegen die Schulflicht besteht, wenn sie es nicht tun. Die Angst vor einem solchem Verstoß ist verständlich, denn je nach Bundesland können dem Rechtsanwalt zufolge Bußgelder von im Schnitt 100 bis 200 Euro pro Kind und Tag drohen.

Kann ich mein Kind bei Sturm zuhause lassen?

Dürfen bei einem Sturm Kinder aus der Schule bleiben? © Jens Büttner

In dieser Sachen gibt Arndt Kempgens ein Stück weit Entwarnung: „Schulrechtlich dürfen die Eltern selbst entscheiden, ob bei Unwetterlagen der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint.“

Sturm in NRW: Muss mein Kind in die Schule?

Der Rechtsanwalt rät dazu, dass wenn Kinder aus Sicht der Eltern zu Hause bleiben müssen, die Eltern „unverzüglich“ die Schule darüber informieren sollten. Bußgelder drohen dem Rechtsexperten zufolge nur dann, „wenn die Einschätzung der Eltern bezogen auf den Entscheidungszeitpunkt grob falsch und nicht vertretbar war“.

Viele Eltern und Kinder haben es in der Vergangenheit auch schon mal erlebt: Schulen und Schulträger vor Ort können auch in eigener Verantwortung den Schulbetrieb aussetzen. Mit Blick auf den bevorstehenden Sturm hat das Schulministerium NRW ihnen diese Entscheidung schon mal abgenommen.

Sturm-Warnung: Nicht in den Wald gehen - so schützen Sie sich und Ihr Hab und Gut

Und auch im privaten Bereich gibt es einiges zu beachten. So warnt Wald und Holz NRW laut come-on.de* mit einem eindringlichen Appell davor, bei und nach einem Sturm die Wälder zu betreten. Denn ein Notfall im Wald ist ein Horrorszenario. Entscheidend ist für sehr viele Menschen auch die Frage, wie sie Haus, Garten, Auto und sich selbst schützen können.

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Haben wir morgen in NRW Schule?

Ministerin Gebauer erklärte dazu: „Das nahende Unwetterereignis ist eine ernste Gefahr insbesondere für den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler. Daher wird in den nordrhein-westfälischen Schulen morgen kein Unterricht stattfinden, die Schulen sind grundsätzlich geschlossen.