Kann ich Pflegegeld auf mein Konto überweisen lassen?

Pflegegeld kann man sich von der Pflegekasse auszahlen lassen, wenn man keine Sachleistungen in Anspruch nimmt. Viele Leute wissen aber nicht, dass man auch einen Teil des Pflegegelds bekommen kann, wenn man nur einen Teil der möglichen Sachleistungen in Anspruch nimmt. Damit kann man die Pflege durch einen Pflegedienst zum Beispiel sehr gut mit der Pflege durch Angehörige kombinieren.

Was ist Pflegegeld und wofür kann man es nutzen?

Man kann sich als Patient dafür entscheiden, statt der Sachleistungen – also zum Beispiel der Betreuung durch einen Pflegedienst – Pflegegeld ausgezahlt zu bekommen. Der Betrag ist niedriger als die Bezahlung für einen angestellten Pfleger, aber dafür kann der Patient frei darüber verfügen.

Die Idee ist, dass man mit diesem Geld zum Beispiel pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Helfer entlohnen kann. Abgesehen von der Anerkennung für die Zeit, die sie investieren, kann das Pflegegeld so auch faktische Ausgaben decken, zum Beispiel Fahrtkosten.

Voraussetzung ist, dass die Pflege in angemessenem Maße erfolgt. Dafür ist vorgeschrieben, dass regelmäßig eine pflegefachliche Beratung stattfindet. Dabei berät ein Experte dann die Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden zur besten Pflege für den Patienten.

Hier kann man Fragen stellen und sich dabei helfen lassen, den Aufwand für die Pflege richtig einzuschätzen. Es wird aber auch überprüft, ob es dem Patienten gut geht und er tatsächlich die Pflege bekommt, die er benötigt. Somit soll verhindert werden, dass ein Pflegebedürftiger verwahrlost oder ausgenutzt wird.

Wie wird die Höhe des Pflegegelds festgelegt?

Kann ich Pflegegeld auf mein Konto überweisen lassen?

Haben Sie Fragen zum Thema Pflegegeld? Rufen Sie uns an unter 089/ 958972 90.

Wenn jemand pflegebedürftig ist, wird der Schweregrad seiner Pflegebedürftigkeit in Pflegegraden von 1 bis 5 eingeordnet.

Welcher Pflegegrad jemand zugeordnet wird, hängt davon ab, wie viele Tätigkeiten er noch ohne Unterstützung erledigen kann und welche Art von Pflege er genau benötigt.  Je mehr Hilfe jemand braucht, desto höher sein Pflegegrad.

Nach dem Pflegegrad richtet sich auch, wie viel Geld jemand für Sachleistungen von der Pflegekasse bekommt, um zum Beispiel einen Pflegedienst zu bezahlen. Die Pflege durch den Pflegedienst – egal ob ambulant oder stationär – zählt als „Sachleistung“.

Je nach Pflegegrad bekommt man unterschiedlich viel Geld für diese Sachleistungen. Diese Beträge sind teilweise höher, wenn der Pflegebedürftige zusätzlich dement ist.

Kann man Pflegegeld auch mit Sachleistungen kombinieren?

Es ist auch möglich, das Pflegegeld mit Sachleistungen zu kombinieren. Das bedeutet, dass man zum Beispiel einen Pflegedienst mit bestimmten Leistungen beauftragt, aber andere Aufgaben von Angehörige übernommen werden.

Dadurch kann ein Pflegebedürftiger zu Hause bleiben und von seiner Familie gepflegt werden, auch wenn seine Angehörigen sich nicht jede Pflegeleistung zutrauen. In vielen Familien übernehmen Angehörige bestimmte Pflegeleistungen sowieso und haben nie daran gedacht, dass es dafür auch Pflegegeld geben kann.

Bei dieser Kombination werden Pflegegeld und Sachleistungen aufgeteilt. Als erstes wird bestimmt, wie viel jemand für die Sachleistungen, also zum Beispiel den Pflegedienst ausgeben möchte.

Davon wendet er z.B. 70% des möglichen Betrags für einen Pflegedienst auf. Dann kann er noch 30% vom Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeben. Auch wenn man sich im familiären Umfeld nicht gegenseitig „bezahlen“ möchte, kann das zusätzliche Geld eine Entlastung für alle sein.

Wenn Sie überlegen, die häusliche Pflege Ihres Angehörigen mit der Hilfe durch einen Pflegedienst zu kombinieren, beraten wir Sie gern. Wir erklären Ihnen, welche Pflegeleistungen wir durchführen können und helfen Ihnen dabei zu entscheiden, welche Kombination In Ihrem Fall am besten geeignet ist.

Rufen Sie uns an unter 089/ 958972 90 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an .

Das Wichtigste zur Pfändung von Pflegegeld

Ist Pflegegeld pfändbar?

Gewisse Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden. Auch Pflegegeld unterliegt normalerweise nicht der Pfändung und ist nach überwiegender Auffassung unpfändbar.

Was muss ich bei einer Kontopfändung in Bezug auf das Pflegegeld beachten?

Das Pflegegeld ist nicht automatisch vor der Kontopfändung geschützt. Um zu verhindern, dass das Pflegegeld gepfändet wird, muss der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen.

Der Grundfreibetrag meines P-Kontos reicht nicht, um das Pflegegeld zu schützen. Was kann ich tun?

Sie können den Freibetrag mithilfe einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen lassen. Ist dies nicht möglich, lässt sich eine Erhöhung per Beschluss des Vollstreckungsgerichts erreichen.

Inhalt

  • Unterliegen Sozialleistungen wie Pflegegeld dem Pfändungsschutz?
    • Pfändbarkeit: Darf Pflegegeld gepfändet werden?
    • Pflegegeld vor der Pfändung schützen mittels P-Konto

Unterliegen Sozialleistungen wie Pflegegeld dem Pfändungsschutz?

Kann ich Pflegegeld auf mein Konto überweisen lassen?
Pfändung von Sozialleistungen: Kann Pflegegeld gepfändet werden?

Wer Schulden hat, muss damit rechnen, dass Gläubiger früher oder später versuchen, ihre offenen Forderungen einzutreiben, wenn der Betroffene nicht freiwillig zahlt. Die Gläubiger haben hierbei die Möglichkeit, den fehlenden Betrag zu pfänden. Infrage kommt beispielsweise eine Kontopfändung.

Doch kann der Gläubiger das gesamte Konto pfänden? Ein gewisser Betrag kann vor der Pfändung geschützt werden. Dazu muss der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) einrichten lassen. Ein bestimmter Grundfreibetrag bleibt dem Schuldner dann für den Selbstbehalt. Mit diesem ist er auch weiterhin in der Lage, wichtige Lebenshaltungskosten zu decken. Auf diese Weise soll das Existenzminimum gesichert werden.

Die Höhe des Grundfreibetrags richtet sich nach der geltenden Pfändungsfreigrenze. Dieser kann allerdings erhöht werden, indem unpfändbare Bezüge ebenfalls vor der Pfändung geschützt werden und zum Grundfreibetrag hinzugerechnet werden. Einige Sozialleistungen können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen nicht gepfändet werden. Aber ist Pflegegeld pfändbar?

Pfändbarkeit: Darf Pflegegeld gepfändet werden?

Pflegegeld erhalten Betroffene von der Pflegekasse und zählt nicht als Einkommen. Es wird demnach nicht versteuert und es müssen keinen Sozialabgaben geleistet werden. Es wird außerdem zusätzlich zur Rente oder zum Arbeitslosengeld II gezahlt und dementsprechend nicht auf diese Bezüge angerechnet.

Laut § 54 des Ersten Sozialgesetzbuchs (SGB I) gehört das Pflegegeld zu den

Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.

Ist Pflegegeld also nicht pfändbar? Sozialleistungen wie das Pflegegeld unterliegen nicht mehr automatisch dem Pfändungsschutz. Aber: Sie können das Pflegegeld vor einer Pfändung schützen, wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen. Wird das Geld von der Pflegekasse auf ein normales Girokonto eingezahlt, kann es durchaus dazu kommen, dass dieses gepfändet wird. Steht eine Pfändung bevor, sollten Sie also schnell handeln.

Ist eine Pflegegeld-Nachzahlung pfändbar? Auch Pflegegeld, das später gezahlt wird, kann vor der Pfändung geschützt werden, wenn ein P-Konto eingerichtet wurde.

Pflegegeld vor der Pfändung schützen mittels P-Konto

Kann ich Pflegegeld auf mein Konto überweisen lassen?
Pfändung: Ist das Pflegegeld für Angehörige pfändbar?

Pflegegeld ist nicht pfändbar, wenn ein P-Konto vorhanden ist, auf welches die Zahlung der Pflegekasse erfolgt. Grundsätzlich kann auch ein Pfändungsschutzkonto gepfändet werden, jedoch wird ein Freibetrag vor der Pfändung geschützt. Sie können entweder Ihr derzeitiges Konto in ein P-Konto umwandeln lassen oder ein neues Konto einrichten lassen.

Der Grundfreibetrag kann erhöht werden, sodass ein höherer Betrag auf dem P-Konto von der Pfändung verschont bleibt. Um diese Pfändungsfreigrenze durch Pflegegeld zu erhöhen, können Sie sich von einem Sozialleistungsträger oder auch von einer Schuldnerberatung eine Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung ausstellen lassen. Diese muss bei der Bank vorgelegt werden. Auf der Bescheinigung steht dann der Grundfreibetrag sowie alle Zusatzleistungen.

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Kann man für sich selbst Pflegegeld auszahlen lassen?

Pflegegeld kann man sich von der Pflegekasse auszahlen lassen, wenn man keine Sachleistungen in Anspruch nimmt. Viele Leute wissen aber nicht, dass man auch einen Teil des Pflegegelds bekommen kann, wenn man nur einen Teil der möglichen Sachleistungen in Anspruch nimmt.

Wie bekomme ich das Pflegegeld ausgezahlt?

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, nicht an die Person, die die Pflege des Pflegebedürftigen übernimmt. Der Pflegebedürftige darf frei über das Pflegegeld verfügen, allerdings ist es vom Gesetzgeber als finanzielle Anerkennung für die pflegende Person vorgesehen.

Was passiert mit nicht verbrauchtem Pflegegeld?

In den Fällen, in denen der Pflegedienst die zur Verfügung stehenden Beträge für die Sachleistung bei ambulanter Pflege nicht vollständig ausschöpft, zahlt die Pflegekasse den Restbetrag des Pflegegeldes anteilig aus (Kombinationsleistung). Die Kombinationsleistung berechnet sich proportional.

Was kann ich vom Pflegegeld bezahlen?

Das Pflegegeld dient zur finanziellen Unterstützung für Pflegeleistungen im Bereich der Haushaltsführung, körperlichen Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung. Über das Pflegegeld kann frei verfügt werden, für welche Leistungen es verwendet wird, obliegt dem Pflegegeldbezieher.