Kann man sich gesund schreiben lassen?

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Manche Arbeitnehmer möchten gerne zu ihrer Arbeitsstelle fahren, obwohl sie noch krankgeschrieben sind. Wie hier die rechtliche Situation ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wie lange Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind, kann vom Arzt nicht immer zum Zeitpunkt der Krankschreibung zuverlässig eingeschätzt werden. Wenn beispielsweise die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für zwei Wochen ausgestellt wird, kann es vorkommen, dass er infolge guter Genesung wieder nach einer Woche sich fit fühlt und gut konzentrieren kann. Nicht jeder Arbeitnehmer möchte dann die zwei Wochen zu Hause relaxen, bis er wieder zur Arbeit erscheinen muss.

Doch wie muss ein vorzeitig regenerierter Arbeitnehmer sich in dieser Situation verhalten? Muss er sich erst einmal in einer Arztpraxis ins Wartezimmer setzen und sich von seinem Arzt gesundschreiben lassen? Oder darf er trotz Krankschreibung einfach an seinem Arbeitsplatz erscheinen?

Gesundschreibung wegen Krankschreibung erforderlich?

In dieser Situation muss ein Arbeitnehmer sich nicht durch den Arzt wieder gesundschreiben lassen. Denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt kein Arbeitsverbot dar. Dies kommt daher, weil die Dauer der Krankschreibung auf einer Prognose beruht. Hier gibt es normalerweise kein Beschäftigungsverbot, wie bei einer Schwangeren.

Arbeiten trotz Krankschreibung und Fürsorgepflicht

Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber jedoch aufgrund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten sein, den Arbeitnehmer ohne nähere Abklärung des Gesundheitszustandes wieder nach Hause zu schicken. Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn der Mitarbeiter offensichtlich arbeitsunfähig ist. Oder der Mitarbeiter leidet unter einer ansteckenden Krankheit. Dies ist insbesondere dann unverantwortlich, wenn jemand mit kranken Menschen zu tun hat (wie in der Krankenpflege/Altenpflege) oder mit Lebensmitteln.

Dürfen Arbeitgeber trotz Krankschreibung Erscheinen anordnen?

Keinesfalls dürfen Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu anhalten, dass er trotz Krankschreibung wieder zur Arbeit kommt. Erst recht darf er ihm im Falle einer Weigerung einfach kündigen. Anders ist dies, wenn die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist. In dieser Situation sollte er den Arbeitnehmer dazu auffordern, sich durch den medizinischen Dienst begutachten zu lassen.

Personalgespräch trotz Krankschreibung?

Der Arbeitgeber darf von einem krankgeschriebenen Mitarbeiter verlangen, dass er an einem Personalgespräch am Arbeitsplatz teilnimmt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg vom 01.09.2015 - 7 Sa 592/14. Die Richter begründeten dies damit, dass er aufgrund seiner Krankheit keine Arbeitsleistung erbringen muss. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Gegen sie ist ein Revisionsverfahren beim Bundesarbeitsgericht anhängig. Dieses wird unter dem Aktenzeichen 2 AZR 855/15 geführt.

Was müssen Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung beachten?

Zunächst einmal muss ein kranker Arbeitnehmer beachten, dass er sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden muss. Das bedeutet: Er muss möglichst sofort handeln und den Arbeitgeber am besten noch vor Dienstbeginn informieren. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist normalerweise nur erforderlich, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage nicht arbeiten kann. Allerdings kann der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vorsehen. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber auch ohne eine spezielle Regelung von Arbeitnehmer verlangen, dass er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits bei einem Fehltag vorlegt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11. Der Arbeitgeber braucht hierbei nicht anzugeben, dass er den Verdacht hat, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht.

Was passiert bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit?

Hier muss der Arbeitnehmer mit seiner fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen. Denn er begeht durch das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit einen erheblichen Vertrauensbruch. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer auch mit einer Strafanzeige rechnen. Denn hierin könnte ein Entgeltbetrug gem. § 263 StGB zu sehen sein. Der Arbeitnehmer muss neben Geldstrafe auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Wenn krankgeschriebene Arbeitnehmer sich wieder gesund fühlen, dürfen sie zur Arbeit gehen – ohne weiteren Besuch beim Arzt. (Foto: © dolgachov/123RF.com)

Arbeitnehmer müssen sich nicht gesundschreiben lassen

Betriebsführung

März 2014

Wenn krankgeschriebene Arbeitnehmer sich wieder gesund fühlen, dürfen sie zur Arbeit gehen – ohne weiteren Besuch beim Arzt. Dadurch entstehen auch keine Nachteile beim Versicherungsschutz.

Auch wenn in Gesprächen unter Kollegen oder in Internetforen häufig etwas anderes behauptet wird: Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen sich nicht gesundschreiben lassen, wenn sie frühzeitig wieder arbeitsfähig sind. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Kann ich eine Krankschreibung vorzeitig beenden?

Wie kann man eine Krankschreibung rückgängig machen? Da es eine Gesundschreibung nicht gibt, muss und kann man eine Krankschreibung nicht rückgängig machen. Da man trotz Krankmeldung arbeiten gehen kann, ist dies nicht notwendig.

Kann man trotz Krankschreibung wieder arbeiten gehen?

Arbeiten trotz Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankmeldung verbietet. Denn, was viele nicht wissen: "Die Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar", sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Kieferle.

Kann ich mich beim Arzt gesund schreiben lassen?

Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Im Einzelfall kann eine erneute Untersuchung vor Arbeitsantritt aber natürlich sinnvoll sein, um den Gesundheitszustand richtig beurteilen zu lassen.

Wo kann man sich gesund schreiben lassen?

Grundsätzlich ist der Arzt auch für Ihre Gesundmeldung zuständig. Mit diesem Service ist es möglich, Ihre Wiederaufnahme (während oder nach ärztlicher Behandlung) der Beschäftigung zu melden.