Kindergeld wenn kind in ausbildung

Voraussetzungen für Kindergeld ab 18

Kindergeld wird für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in folgenden Fällen gezahlt:

Kindergeld bei Ausbildung oder Studium

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehenWie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.

Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld während einer Übergangszeit

Befindet sich Ihr Kind in einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, können Sie weiter Kindergeld beziehen. Das gilt nur, wenn die Übergangzeit einen Zeitraum von 4 Monate nicht überschreitet.

Sie können ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn Ihr Kind …

  • ein Praktikum macht, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.
  • einen Freiwilligendienst leistet, zum Beispiel einen Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

Wer bekommt das Kindergeld wenn das Kind in der Ausbildung ist?

Kinder, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und keinen Arbeitsplatz erhalten, bekommen bis zum 21. Geburtstag das volle Kindergeld. Sind die Kinder ab 18 noch in der Ausbildung oder im Studium, bekommen sie das Geld bis zu ihrem 25. Lebensjahr.

Wie viel Kindergeld bekomme ich in der Ausbildung?

219 Euro Euro für das erste Kind monatlich. 219 Euro Euro für das zweite Kind im Monat. 225 Euro Euro ab dem dritten Kind monatlich. 250 Euro Euro ab dem vierten Kind im Monat.