Mit e-roller auf bürgersteig fahren strafe

Ein E-Scooter bringt euch schnell und bequem von „A“ nach „B“. Aber wo darf man damit eigentlich fahren? Radweg, Gehweg oder doch gemeinsam mit den Autos auf der Straße?

Wo man mit einem E-Scooter fahren darf, ist klar geregelt. Ihr solltet von den Regelungen auch nicht abweichen, da bei Verstößen Bußgelder drohen.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1.Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
  2. 2.Mit dem E-Scooter auf der Autobahn?

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

E-Scooter werden elektronisch betrieben. Daher fallen die Fahrzeuge unter die „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“.

  • Für E-Roller ist vorgeschrieben, dass man damit auf Radwegen, einem Radfahrstreifen sowie auf Fahrradstraßen fahren darf.
  • Fehlt der Weg für Fahrräder, darf man auf die Fahrbahn, also auf die normale Straße mit Autos ausweichen.
  • Ein Fahren auf dem Gehweg ist hingegen verboten. Das gilt auch für Fußgängerzonen.
  • In Einbahnstraßen darf man sich nur in die erlaubte Fahrtrichtung bewegen.
  • Um sich auf öffentlichen Straßen zu bewegen, muss der E-Scooter zugelassen und versichert sein. Lediglich auf einem Privatgelände, zum Beispiel auf eurer Terrasse, dürft ihr ohne Zulassung fahren.

Beim Fahren auf dem Gehweg müsst ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder etwas beschädigt, steigt das Bußgeld auf 70 bis 100 Euro.

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Ausnahmen können mit einem Verkehrszeichen geregelt werden. Hierauf sind ein E-Roller mit Kabel und die Unterschrift „frei“ zu sehen.

Mit e-roller auf bürgersteig fahren strafe
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Bildquelle: gemeinfrei

Auch wenn ihr auf einer breiten Straße unterwegs seid, dürfen mehrere E-Scooter nicht nebeneinander fahren. Genau wie beim Fahrradfahren gilt auch auf dem E-Scooter, dass ihr per Handzeichen mitteilt, wenn ihr nach links oder rechts abbiegt. Alternativ gibt es auch E-Scooter mit Blinker. Biegt ihr ab, ohne das anzuzeigen, kann das 10 Euro kosten.

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Mit dem E-Scooter auf der Autobahn?

Das Fahren auf dem Gehweg ist auch Kindern nicht erlaubt. Ganz gleich, ob man auf dem Gehweg, der Fahrradstraße oder der „richtigen“ Straße unterwegs ist, die Maximalgeschwindigkeit für E-Scooter liegt bei 20 km/h. Laut „Straßenverkehrsordnung“ dürfen Autobahnen nur von Fahrzeugen befahren werden, die schneller als 60 km/h fahren können.

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Entsprechend dürft ihr mit dem E-Scooter natürlich nicht auf die Autobahn, um den Verkehr und vor allem euer Leben nicht zu gefährden. Genauso wie beim Autofahren gilt, dass ihr das Smartphone nicht benutzen dürft, wenn ihr mit dem Scooter auf der Straße unterwegs seid.

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Seit Juni 2019 gehören sie ganz legal zum Straßenbild: E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen auch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Seitdem gab es auch bereits die ersten – teilweise schweren – Unfälle mit Elektrorollern. Scheinbar werden diese Fahrzeuge bzw. die damit einhergehenden Gefahren unterschätzt.

Weiterführende Informationen zum Thema E-Scooter

  • Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr
  • E-Scooter-Führerschein

Alles Wichtige zum E-Scooter – im Video

Mit e-roller auf bürgersteig fahren strafe
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Im Video: Alles Wichtige zum E-Scooter

Was zeichnet Elektro-Tretroller aus?

Mit e-roller auf bürgersteig fahren strafe
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Die E-Scooter, die bauartbedingt 25 km/h schaffen, sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Ein Elektromotor, zwei kleine Räder, dazwischen die Trittfläche, die mit einer Lenkstange und Lenker verbunden ist – fertig ist der Tretroller. E-Scooter bekommen eine Zulassung bzw. Betriebserlaubnis nur dann, wenn sie:

  • bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können
  • vorn und hinten mit Beleuchtung und seitlich mit Reflektoren ausgestattet sind
  • zwei funktionierende Bremsen und eine Klingel besitzen.

Und tatsächlich erfreuen sich diese motorisierten Gefährte großer Beliebtheit, denn sie sind klein, wendig und leicht zu haben: In fast allen deutschen Großstädten können Passanten einen E-Scooter mieten und sofort losrollen. Was einfach und bequem ist, birgt jedoch auch große Gefahren, zumal viele Fahrer diese Roller eher als Spaßgeräte betrachten.

Gefahren und Unfallrisiken bei Elektro-Tretrollern

Wer glaubt, Rollerfahren sei harmlos und kinderleicht, der unterschätzt schnell die Gefahren, die im Straßenverkehr mit E-Scootern einhergehen. Denn:

  • Aufgrund der kleinen Räder und dem recht geringen Abstand zwischen ihnen ist das Fahrgefühl nicht mit dem Fahrradfahren vergleichbar, sondern sogar noch viel wackeliger. Dazu trägt auch der recht hohe Lenker bei.
  • Die kleinen Räder bringen eine erhöhte Sturzgefahr mit sich: Sie bieten auf nassen, verschmutzten oder unebenen Untergründen nur wenig Halt
  • Der E-Scooter lässt sich nur dann vollständig beherrschen, wenn der Fahrer beide Hände am Lenker hat. Das macht es allerdings schwierig, beim Abbiegen entsprechend Handzeichen zu geben. Und dennoch ist es gesetzlich vorgeschrieben.
  • Hinzu kommt der recht lange Bremsweg von mehreren Metern. Bei einer Vollbremsung kann der Fahrer über die Lenkerstange stürzen, wenn er sein Gewicht nicht ausreichend nach hinten verlagert.
  • Außerdem sind E-Scooter bei Dämmerung oder im Dunkeln nur schwer zu sehen, weil das Rücklicht nur knapp über der Fahrbahn liegt.

Obwohl Sie den E-Scooter auch ohne Führerschein fahren dürfen, sollten Sie sich nicht sofort ins Verkehrsgetümmel stürzen. Es ist sicherer, sich erst einmal gründlich mit den Fahreigenschaften eines E-Scooters zu befassen.

E-Scooter im Straßenverkehr: Diese Regeln gelten für Rollerfahrer

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E-Scooter bekommen in Deutschland nur eine Zulassung, wenn sie bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können.

Die Voraussetzungen, um mit einem Elektro-Tretroller im Straßenverkehr fahren zu dürfen, sind relativ einfach. Für den E-Scooter muss eine Versicherung abgeschlossen werden und er benötigt eine Betriebserlaubnis. Als Nachweis für die Versicherung ist eine entsprechende Plakette am Roller anzubringen.

Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht. Auch eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Dennoch gilt auch für E-Scooter-Fahrer die StVO (Straßenverkehrsordnung). Das bedeutet insbesondere Folgendes:

  • Rollerfahrer müssen vorhandene Radwege benutzen und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, auch dann nicht, wenn keine Radwege existieren. In diesem Fall dürfen sie auf die Straße ausweichen.
  • E-Scooter-Fahren ist in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung untersagt, es sei denn ein Zusatzschild „E-Scooter frei“ erlaubt dies.
  • Wer Roller fährt, muss dieselbe Promillegrenze einhalten wie PKW-Fahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird (ohne Ausfallerscheinungen), begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt gemäß Bußgeldkatalog gewöhnlich 500 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt sowie ein Fahrverbot.
  • Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahre dürfen gar keinen Alkohol trinken.

FAQ: E-Scooter

Darf ich mit einem E-Scooter auch 45 km/ h fahren?

Nein. Es werden nur solche Tretroller zum Straßenverkehr zugelassen, die bauartbedingt maximal 20 km/h fahren dürfen. Näheres zur Zulassung lesen Sie hier.

Ist für E-Scooter laut Gesetz das Tragen eines Helms vorgeschrieben?

Nein, es besteht keine Helmpflicht. Damit drohen ohne Helm auf dem E-Scooter auch keine Sanktionen nach dem Tatbestandskatalog. Dennoch ist es ratsam, aufgrund des hohen Unfallrisikos einen Helm zu tragen.

Für welche Verstöße mit dem E-Scooter droht eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch (StGB)?

Wer eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille aufweist und außerdem alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, der begeht eine Straftat. Für die Trunkenheit im Verkehr droht eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr. Der Führerschein ist dann auch weg. Wer keine Ausfallerscheinungen zeigt, landet spätestens mit 1,1 Promille vor dem Strafgericht.

Kann man mit einem E

Wo darf ich fahren? E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, dürfen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Hierbei ist möglichst weit rechts zu fahren.

Wo darf ein E

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren? E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Welche Strafe E

Bußgeldkatalog: E-Scooter.

Was tun gegen falsch abgestellte E

Wo kann ich falsch abgestellte E-Scooter melden? Um eine direkte Meldung von falsch abgestellten E -Scootern zu ermöglichen, sind auf allen E -Scootern sowohl eine E-Mail-Adresse als auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit der Verleihfirmen angebracht.