Prostitution ab wann wieder erlaubt bayern

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Prostitution ab wann wieder erlaubt bayern

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Pressemitteilungen

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. September 2021

Corona-Pandemie / Verlängerung der Regelungen bis zum 29. Oktober 2021 / Maskenpflicht im Unterricht entfällt / Clubs und Diskotheken können mit „3G plus“ wieder öffnen / Verbot von Volksfesten wird aufgehoben

Der Bayerische Ministerrat hat in einem Umlaufverfahren am 30.09.2021 beschlossen:

  1. Die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert.
  2. Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab dem 4. Oktober (Montag) die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung, und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird.
  3. Wie vom Ministerrat bereits am 31. August beschlossen, werden ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen.
  4. Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden.
  5. Die Staatsregierung bekräftigt, dass in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind. Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen.
  6. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen und den zugehörigen Bußgeldkatalog anpassen. Die jeweils zuständigen Staatsministerien werden zeitnah die Rahmenhygienepläne veröffentlichen.

Christkindlmärkte, Clubs & Co.

19.11.2021 | Stand 19.11.2021, 19:43 Uhr

Prostitution ab wann wieder erlaubt bayern
Clubs in Diskotheken in Bayern müssen ab Mittwoch wieder schließen. −Foto: dpa

Es ist noch kein flächendeckender Corona-Lockdown, den Ministerpräsident Markus Söder am Freitag für Bayern verkündet hat. In Hotspots kommt das öffentliche Leben aber großteils zum Erliegen. Was abseits der Hotspots sonst noch schließen muss - und was offen bleibt.

Welche Regeln in Hotspot-Regionen gelten sollen lesen Sie hier.

Einzelne Städte hatten schon die Reißleine gezogen - nun sollen Weihnachtsmärkte bayernweit komplett abgesagt werden. Von nächsten Mittwoch (24. November) an müssen auch alle Clubs, Diskotheken und Bars für die nächsten drei Wochen schließen, Bordelle ebenso. In der Gastronomie wird wieder eine Sperrstunde ab 22 Uhr gelten.

Kultur und Sportveranstaltungen

Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen nur noch in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden: mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern. Zudem gilt dort die 2Gplus-Regel - Zugang also auch für Geimpfte und Genesene nur noch mit Test. Auch in Freizeiteinrichtungen und bei Messen wird 2G-plus eingeführt.

Schulen und Kitas

In ganz Bayern bleiben Schulen und Kitas geöffnet, Schulen im normalen Präsenzunterricht. Allerdings muss nun auch im Sportunterricht wieder eine Maske getragen werden. In Kitas soll es nun flächendeckend PCR-Pooltests geben, und auch an Mittelschulen (insbesondere in der 5. und 6. Klasse) sollen sie angeboten werden. Ansonsten bleibt es beim bisherigen System mit den Schnelltests. Hochschulen müssen auf digitale Lehre umstellen.

Obergrenzen in Geschäften

Der Handel wird ebenfalls offen bleiben - aber mit einer Obergrenze: eine Person auf zehn Quadratmeter Fläche. In Hotspots bleiben Geschäfte ebenfalls offen, aber hier gilt die Beschränkung: eine Person auf 20 Quadratmeter.

Keine Ausgangsbeschränkungen

Zudem soll es in ganz Bayern keine Ausgangsbeschränkungen geben. Menschen aus Hochrisikogebieten können auch in andere Landkreise fahren, um dort zum Beispiel die Gastronomie zu besuchen.

Söder, Kultusminister Michael Piazolo für die Freien Wähler und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bezeichneten die Gegenmaßnahmen angesichts der explodierenden Corona-Zahlen als alternativlos. "Wenn das so weiterläuft, dann ist unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps, definitiv", sagte Holetschek.

Maßnahmenpaket muss noch offiziell beschlossen werden

Endgültig soll das neue Paket allerdings erst am Dienstag im Kabinett beschlossen und anschließend im Landtag beraten werden - dies sei bei derartigen Einschnitten nötig, sagte Söder. Alle Maßnahmen sollen dann in der Nacht auf Mittwoch in Kraft treten. − dpa/cav

Ist aktuell Prostitution in Bayern erlaubt?

Die Prostitutionsstätten, d.h. alle Bordell-, Massage- und Table-Dance-Betriebe sind bis auf Weiteres geschlossen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Verstöße werden sanktioniert (§ 5 Nr.

Wann ist die Prostitution in Deutschland wieder erlaubt?

Unter der derzeit gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind Prostitutionsangebote wieder auflagenfrei zugelassen. Das Tragen von medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) – auch während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung – wird weiterhin empfohlen.

Was für Regeln gelten jetzt in Bayern?

Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske gilt darüber hinaus in Gebäuden und geschlossenen Räumen außerhalb privater Räumlichkeiten von Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen ...

Wann fängt Prostitution an?

In Deutschland ist Prostitution seit 1927 erlaubt. Lange galt sie aber als sittenwidrige Tätigkeit und alles, was über die reine Zimmervermietung hinausging, war strafbar. 2002 trat das Prostitutionsgesetz (ProstG) in Kraft.