Übungsleiterpauschale und geringfügige beschäftigung beim gleichen arbeitgeber

Übungsleiterpauschale und geringfügige beschäftigung beim gleichen arbeitgeber

Der Übungsleiterfreibetrag 2021 steigt auf 3.000 Euro jährlich. Davon profitiere zahlreiche Trainer, Betreuer und sonstige Übungsleiter. Denn vielfach arbeiten die Übungsleiter in einem Minijob inklusive des Übungsleiterfreibetrags.

Übungsleiterfreibetrag 2021 – Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Abrechnung mit dem Übungsleiterfreibetrag haben sich auch 2021 nicht geändert. S gilt weiterhin, dass die Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten, steuerfrei gestellt sind. Darüber hinaus sind diese Einnahmen auch kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Damit bleiben sie bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts außen vor.

Steuerfrei sind Einnahmen

  • als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten,
  • aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder
  • aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen

bis zu einem Betrag von bis 3.000 Euro im Jahr 2021, also 250 Euro monatlich. Bislang betrug der Übungsleiterfreibetrag jährlich „nur“ 2.400 Euro. Doch mit dem Jahressteuergesetz 2020 ist diese Übungsleiterpauschale um 600 Euro jährlich angehoben worden.

Als nebenberufliche Tätigkeit gilt, wenn der Arbeitnehmer pro Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Zeit im Vergleich zu einem Hauptberuf aufwendet. Das sind im Schnitt 14 Stunden wöchentlich.

Daneben muss sich die nebenberufliche Tätigkeit auch vom Hauptberuf unterscheiden. Aus steuerlicher Sicht – und die ist für die spätere versicherungsrechtliche Beurteilung relevant, kann eine nebenberufliche Tätigkeit auch als Student, Arbeitsloser, Rentner oder Hausfrau oder Hausmann ausgeübt werden.

Die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags gilt ab 1.1.2021 – Jahressteuergesetz 2020

Übungsleiterfreibetrag 2021 – wer ist begünstigt

Den Übungsleiterfreibetrag kann nicht jede Person in jeder Tätigkeit nutzen. Vielmehr kann den Übungsleiterfreibetrag nur ein fester Personenkreis nutzen. Dies sind Übungsleiter, Trainer, Erzieher oder Betreuer. Es geht hierbei um Tätigkeiten mit einer pädagogischen Ausrichtung, Ebenfalls ist auch die Pflege kranker, alter oder behinderter Menschen. Nicht begünstig sind hingegen Tätigkeiten als Gerätewart oder Platzwart im Sportverein.

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Übungsleiterfreibetrag 2021 – öffentlich-rechtlich

Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Übungsleiterfreibetrags 2021 ist, dass die Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder einer gemeinnützigen Körperschaft erfolgt. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft gelten unter anderem Universitäten, Fachhochschulen, Schulen und Volkshochschulen. Als gemeinnützige Körperschaften gelten beispielsweise Sportvereine, der Sportbund oder ein Sportverband. Nicht begünstigt ist hingegen die Tätigkeit für einen Arbeitgeberverband.

Übungsleiterfreibetrag 2021 und Minijob

Beliebt ist die Kombination zwischen Minijob und der Übungsleiterpauschale. Denn richtig angewendet, kann die Kombination ein ordentliches Entgeltextra für den Minijobber sein.

Hierbei kann der Übungsleiterfreibetrag entweder als Ganzes (en bloc) eingesetzt werden. Hierbei wird der Gesamtbetrag am Stück aufgebraucht. Die andere Variante ist, den Übungsleiterfreibetrag monatlich aufzuteilen (pro rata).

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Minijobbers hat die Variantenwahl entscheidenden Einfluss. Denn der Übungsleiterfreibetrag ist kein Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.

Das bedeutet, dass – abhängig von der gewählten Variante – ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen kann oder auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.


Beispiel en bloc Übungsleiterfreibetrag

Ein Übungsleiter erhält eine monatliche Vergütung von 600 Euro. Für die versicherungsrechtliche Beurteilung das regelmäßige Entgelt zu ermitteln. Der Übungsleiter erhält im Jahr 12 x 600 Euro = 7.200 Euro. Davon ist der Übungsleiterfreibetrag 2021 in Höhe von 3.000 Euro abzuziehen, so dass 5.200 Euro verbleiben (< 5.400 Euro). Es liegt somit ein Minijob vor.

Der Übungsleiterfreibetrag wird zum Beginn des Jahres 2021 (am Stück) eingesetzt.

Monat Vergütung eingesetzter Freibetrag Arbeitsentgelt
Januar 2021 600 Euro 600 Euro
Februar 2021 600 Euro 1.200 Euro
März 2021 600 Euro 1.800 Euro
April 2021 600 Euro 2.400 Euro
Mai 2021 600 Euro 3.000 Euro
Juni 2021 600 Euro 600 Euro

Anmeldung zur Minijob-Zentrale ab 1.6.2020.


Beispiel pro rata Übungsleiterfreibetrag

Ein Übungsleiter erhält eine monatliche Vergütung von 600 Euro. Für die versicherungsrechtliche Beurteilung das regelmäßige Entgelt zu ermitteln. Der Übungsleiter erhält im Jahr 12 x 600 Euro = 7.200 Euro. Davon ist der Übungsleiterfreibetrag 2021 in Höhe von 3.000 Euro abzuziehen, so dass 5.200 Euro verbleiben (< 5.400 Euro). Es liegt somit ein Minijob vor.

Der Übungsleiterfreibetrag 2021 wird monatlich (pro rata) eingesetzt.

Bei einem monatlichen Verdienst von 600 Euro sind 250 Euro (= 3.000 : 12 Monate) in Abzug zu bringen. Es sind hier somit monatlich 350 Euro Arbeitsentgelt zu berücksichtigen (= 600 Euro – 250 Euro).

Anmeldung zur Minijob-Zentrale ab 1.1.2021.

Wer fällt unter die übungsleiterpauschale?

Begünstigte Tätigkeit - Den Übungsleiterfreibetrag beanspruchen kannst Du, wenn Du nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer arbeitest oder wenn Du im künstlerischen Bereich tätig bist. Gemeinsames Merkmal dieser Beschäftigungen ist eine pädagogische Ausrichtung.

Wie viele Stunden darf man als geringfügig arbeiten?

In der Vergangenheit war eine geringfügige Beschäftigung auf eine Arbeits‌zeit von maximal 15 Stunden in der Woche begrenzt; diese Vorschrift gibt es jedoch bereits seit 2003 nicht mehr. Solange Sie die Grenze von 520 Euro monatlich nicht überschreiten, dürfen Sie also beliebig viele Stunden wöchentlich arbeiten.

Wer bekommt Energiepauschale Minijob?

Ihre geringfügig beschäftigte Rentner/Pensionäre sind berechtigt, die Energiepreispauschale (EPP) durch Sie als Arbeitgeber zu erhalten, wenn sie Ihnen gegenüber schriftlich erklären, dass es sich bei der Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis handelt.

Wie bekommen minijobber die Energiepauschale?

Energiepauschale: Auszahlung für Minijobber September einem Minijob nachgeht, bekommt die 300 Euro vom Arbeitgeber ausgezahlt. Das Geld ist steuerpflichtig aber nicht sozialversicherungspflichtig. In manchen Fällen wird die Energiepauschale erst im Oktober ausbezahlt.