Mit dem Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20.4.2007 wurden von vielen Menschen unbemerkt auch die Grenzen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen angehoben. Was sich wie geändert hat und was Betroffene beachten sollten, haben wir kurz für sie zusammen gestellt. Show
Für die Betroffenen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit dem 65. Lebensjahr, vorzeitig (d.h. mit Abschlägen) mit dem 62. Lebensjahr bezogen werden. Sie haben aber erst dann Anspruch, wenn sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Diese Regelung blieb unverändert. Für Versicherte, die vor dem 31.12.1963 geboren sind, gibt es verschiedene Fallkonstellationen, die nachfolgend aufgeführt sind: Bei Versicherten der Jahrgänge 1945 bis 1951 werden die Altersgrenzen nicht angehoben. Nach wie vor kann dieser Personenkreis bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen mit Vollendung des 63. Lebensjahres (ohne Abzug) bzw. des 60. Lebensjahres (mit Abzug) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei können diejenigen in die genannte Altersrente gehen, wenn sie vor dem Bei Versicherten, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, werden die Altersgrenzen (für eine Rente mit und ohne Abschläge) wie folgt angehoben: Auch der Rentenbeginn für schwerbhinderte Menschen steigt in den kommenden Jahren. Keine Anhebung der Altersgrenzen gibt es für Versicherte, die am Alle Informationen dieser Seite können sie sich auch hier als Merkblatt herunter laden:
. Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen Betroffenen die Mitarbeiter der VdK-Beratungsstellen in Sachsen zur Verfügung. Wer eine Schwerbehinderung hat, kann eine besondere Form der Altersrente beantragen. Und dies nach dem Willen des Gesetzgebers sogar schon früher als Versicherte ohne Behinderung. Was hinter der Altersrente für schwerbehinderte Menschen steht, klären wir für Sie in unserem Renten-ABC auf.Kurz im ÜberblickDie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist im § 37, 236 Sozialgesetzbuch Nr. 6 geregelt. Dort steht: Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie:
Alles Wissenswerte zum Thema Schwerbehinderung können Sie hier nachlesen. Die Vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Wichtige Details in Kürze!Schwerbehinderte Versicherte können eine Altersrente eher beantragen, als Menschen ohne Versicherung. Mit dieser generellen Aussage soll der Behinderung des betroffenen Versicherten und den sich daraus ergebenden Nachteilen Rechnung getragen werden. Wer vor dem 65. Lebensjahr in diese Altersrente gehen will, bekommt unter Umständen Abschläge in der Rente. Diese können maximal 10,8 % betragen. Die Altersgrenzen für diese Rentenart werden seit 2012 schrittweise angehoben. Dies betrifft den generellen Renteneintritt und den vorzeitigen Rentenbeginn.
Details und Wissenswertes zu diesem Thema können Sie hier nachlesen! Sorglos-Pakete für die Rente Meine Rente? Mein Rentenberater!- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente mehr erfahren Rentenanspruch und BehinderungGrundsätzlich ist der Rentenanspruch bei Beginn der Rente an der Schwerbehinderteneigenschaft geknüpft. Schwerbehindert ist der Versicherte, wenn er einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Eine Gleichstellung reicht nicht aus. Wir machen den Sommer zur Rente: Sommeraktion 2022 startet bald!Wichtig zu wissen!Die Schwerbehinderteneigenschaft muss zu Beginn der Rente feststehen. Es reicht als Nachweis der Bescheid der Schwerbehindertenbehörde oder der Ausweis. Keine Sorge!Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird dem Rentner nicht entzogen, wenn zwischenzeitlich die Schwerbehinderung weggefallen ist. Die Wartezeit von 35 JahrenAnspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat der Versicherte, wenn er 35 Jahre Wartezeit ( Mindestversicherungszeit) nachweisen kann. Die Wartezeit von 35 Jahren = 420 Kalendermonate für diese Rente, ist die gleiche Wartezeit wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Was alles zur Wartezeit bei der Altersrente dazugehört, können Sie hier im Detail nachlesen. Vertrauensschutzregelung des § 236 a SGB Nr.6Wie schon unter aller Kürze dargestellt, wird die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen angehoben. Für bestimmte Sachverhalte gilt aber nach dem Gesetz ein besonderer Vertrauensschutz. Das heisst, bestimmte Personengruppen von Versicherten können auch immer noch mit dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in die Altersrente gehen. Für diese Versicherte werden die Altersgrenzen nicht angehoben:
Weiterhin genießen den Vertrauensschutz diejenigen Versicherten die vor dem 01.01.1951 geboren sind, wenn die bei Beginn der Altersrente berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem bis zum Jahr 2000 geltenden Recht sind. Beratung "Früher in Rente gehen" So gelingt der frühere Rentenbeginn!- Beratung zum genauen Renteneintrittstermin mehr erfahren
Der vorzeitige Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte MenschenNach § 236 a kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden. Beispiel:Wer 1956 geboren ist und eine Schwerbehinderung von mindestens GdB 50 hat und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat, kann mit Erreichen des 60. Lebensjahres und 10 Kalendermonaten vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei erreicht er die Rente mit der Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 Kalendermonaten. Rente und Hinzuverdienst!Anspruch auf die Rente hat, wer die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreitet. 450 € monatlicher Hinzuverdienst ist generell anrechnungsfrei. Bis 30.06.2017 gilt die Regel, dass díeser Hinzuverdienst 2 mal im Jahr bis auf das Doppelte ( 900€) überschritten werden darf. Ab 01. Juli 2017 gelten neue Regelungen. Der Hinzuverdienst beträgt ab dann 6300€ im Jahr anrechnungsfrei. Danach gibt es eine Einkommensanrechnung mit 40 % des über der freien Grenze liegenden Einkommens. Wissenswertes hierzu in diesem Beitrag. Wann stellte ich den Rentenantrag?Antrag auf Rente stellen Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!- Rentenansprüche sichern mehr erfahren Immer wieder ist zu lesen, dass man den Rentenantrag 3 Monate vor Wunschtermin stellen sollte. Aus Praxissicht ist dies normalerweise ausreichend. Besser ist es aber, man beantragt die Rente früher. Sie haben Zeit die Rente bis 3 Monate, für den Monat rückwirkend zustellen, in dem erstmalig für diese Rente die Voraussetzungen vorlagen, zu stellen. Stellen Sie Ihren Rentenantrag später, so beginnt die Rente erst mit Antragsbeginn. Dann wird der Abschlag auch niedriger ausfallen. Altersrente versus Erwerbsminderungsrente!Nicht immer ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die höhere Rente. Es kann auch sein, dass ein Erwerbsminderungsrente finanziell besser ist, als diese Altersrente. Daher besser vor einem Antrag prüfen und rechnen lassen. Eine Probeberechnung können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder bei den versierten Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.deRente berechnen Rente korrekt und zuverlässig berechnen!- Berechnen der aktuellen Rente mehr erfahren Was ist besser Altersrente für schwerbehinderte oder Erwerbsminderungsrente?Für ältere Menschen mit Handicaps fällt die Erwerbsminderungsrente höher aus als etwa die vorzeitige Schwerbehindertenrente. Das liegt an der Verlängerung der Zurechnungszeit bei der EM-Rente. Zurechnungszeit: Erwerbsminderungen treten im Schnitt mit 51 Jahren ein.
Wird eine Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt?Ab 1.10.2021 wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Regelaltersrente umgewandelt. Die Regelaltersrente beträgt in den Jahren 2021 und 2022 monatlich 1.000 EUR (im Jahr 2021 somit 3.000 EUR und im Jahr 2022 12.000 EUR).
Wie wird Erwerbsminderungsrente in Altersrente umgewandelt?Sie bezieht eine unbefristete Erwerbsminderungsrente, ihre persönliche Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und vier Monaten (siehe Grafik). Zu diesem Zeitpunkt wird ihre Erwerbsminderungsrente auslaufen. Aus diesem Grund sollte sie rund fünf Monate vorher einen Antrag auf Altersrente stellen.
Kann die Altersrente nach der Erwerbsunfähigkeitsrente geringer ausfallen?Kann es passieren, dass meine Altersrente geringer ausfällt als meine Erwerbsminderungsrente? Nein, nicht wenn beide Renten nahtlos ineinander übergeben. In diesem Fall gilt ein Bestandsschutz. Dieser bewirkt, dass Ihre Altersrente nicht geringer sein kann als Ihre zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.
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