Wann darf ich mein Auto ohne gültige Haftpflichtversicherung nutzen?

Wann darf ich mein Auto ohne gültige Haftpflichtversicherung nutzen?

Wer vorsätzlich ohne Versicherungsschutz fährt, riskiert eine Freiheitsstrafe

Sie haben beispielsweise die Kfz-Versicherungs­prämie trotz mehrfacher Mahnung und Androhung einer Kündigung Ihrer Versicherung nicht gezahlt und fahren dennoch Auto? Dann drohen Ihnen empfindliche Strafen. Ihr Versicherer erstattet in der Regel nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der zuständigen Zulassungsbehörde Anzeige über den nicht vorhandenen Versicherungsschutz. Die Zulassungsstelle informiert Sie als Fahrzeughalter über den Eingang der Anzeige.

Daraufhin sind Sie nach dem dritten Absatz § 25 FZV verpflichtet, das Kfz unverzüglich außer Betrieb zu setzen oder eine neue Versicherung nachzuweisen. Andernfalls drohen Sanktionen, weil die Voraussetzungen für eine Zulassung für den Straßenverkehr sind nicht mehr gegeben sind. Kommen Sie der Außerbetriebsetzung nicht nach, meldet Sie die Verkehrsbehörde der Polizei. Damit einhergehend schreiben die Gesetzeshüter Ihr Fahrzeug zur Fahndung aus.

Erwischt die Polizei Sie beim vorsätzlichen Fahren ohne Versicherungsschutz, kann das Gericht bis zu ein Jahr Freiheitsentzug und ein zeitlich begrenztes Fahrverbot verhängen oder Ihnen dauerhaft den Führerschein entziehen (§ 69 StGB).

Darüber hinaus ist auch eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen laut Bußgeldkatalog möglich. Fahren ohne Kfz-Versicherung kostet nicht nur richtig Geld: Ab 90 Tagessätzen gelten Sie als vorbestraft und erhalten einen Eintrag ins Führungszeugnis. Manchmal ist der Vorwurf der Vorsätzlichkeit nicht fraglich Dann kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Auch Fahrlässigkeit wird bestraft

Wer fahrlässig ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Unabhängig davon, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt: Zusätzlich zu den Hauptstrafen nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) drohen ein Vermerk im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamts und bis zu sechs Punkte in Flensburg.

Sind junge Autofahrer ohne Versicherung unterwegs, verlängert sich die Probezeit

Fährt ein Fahranfänger in der Probezeit ohne Versicherungsschutz, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Das ist ein Verkehrsverstoß, der schon beim ersten Mal Auswirkungen auf die Probezeit hat. Neben einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg oder gar einer Freiheitsstrafe verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Außerdem muss der Fahranfänger ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren.

Was passiert wenn ich mein Auto nicht versichert?

Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, begeht gemäß Paragraf § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat: Er gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Rechtliche Konsequenz ist beispielsweise eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, Entzug des Führerscheins oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen.

Kann man ohne Versicherung Auto fahren?

Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Wie lange ohne Kfz

Die SF-Klasse verfällt bei vielen Kfz-Versicherungen automatisch nach 7 Jahren oder 10 Jahren, wenn kein Auto angemeldet ist. Bei manchen verfällt sie nie. Die gültige Frist für den Verfall legen die Kfz-Versicherungen jeweils in ihren Versicherungsbedingungen fest.

Ist eine Haftpflichtversicherung für das Auto Pflicht?

Das Wichtigste in Kürze: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Mit der Kaskoversicherung können Sie Ihr Fahrzeug umfassender versichern.