Wann darf man in eine Umweltzone fahren?

Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgegebene Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid wurde lange Zeit in einer Vielzahl von Städten auf Grund der zu hohen Stickstoffoxidemissionen im realen Betrieb von Diesel-Fahrzeugen teils deutlich überschritten. In einzelnen Städten wurden daher über die geltende Umweltzonenregelung hinaus streckenbezogen Verkehrsverbote für Diesel-Pkw bis einschließlich Abgasstufe Euro-5/V erlassen. Stuttgart hat zudem ein zonales Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge der Abgasstufen Euro-4/IV und in einer sogenannten kleinen Umweltzone ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter eingeführt. Neue Plaketten zur Überwachung dieser Verkehrsverbote wurden nicht geschaffen.

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Sofern weitergehende Verkehrsverbote zur kurzfristigen Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung erforderlich sind, können diese auf Grundlage von Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes, die im April 2019 in Kraft traten, von den zuständigen Behörden vor Ort durch stichprobenartige mobile Kennzeichenerfassung überwacht werden. Da die Stickstoffdioxidbelastung seit 2019 weiter deutlich abgenommen hat, ist jedoch davon auszugehen, dass weitere, über die Umweltzonenregelung hinausgehende, Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 4/IV und Euro 5/V in der Regel nicht mehr erlassen werden müssen.

Fahrzeuge die von den Ausnahmeregelungen betroffen sind, ist das Befahren von Umweltzonen ohne entsprechende Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette gestattet.

Ausgenommen vom Fahrverbot in den Umweltzonen sind folgende Fahrzeuge. Diese Ausnahmen gelten für alle eingerichteten Umweltzonen:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen und Arztwagen im Einsatz – mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
  • Kraftfahrzeuge, die von Personen gefahren werden oder mit denen Personen befördert werden, die gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch ihren Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen) „aG“, „H“ oder „Bl“ belegen können
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten – Polizei, Zoll, Feuerwehr etc.
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen, die sich aufgrund der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland befinden (nur für Fahrten, die aus dringenden militärischen Gründen durchgeführt werden)
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen sowie ausländische Fahrzeuge, die den notwendigen Anforderungen entsprechen
  • Zivilfahrzeuge im Dienste der Bundeswehr, die für Fahrten gebraucht werden, die unvermeidbar sind und der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr unterliegen
  • Diplomatenfahrzeuge

Weitere Ausnahmen

  • Fahrzeuge die keine Möglichkeit der Nachrüstung haben, können eine Ausnahme vom Fahrverbot beantragen, d.h. das Befahren ohne Umweltplakette einer Umweltzone. Dies ist jedoch abhängig von der Regelung der Stadt-Umweltzone (in Berlin, Köln, München)
  • in Bremen und Hannover gelten Ausnahmebedingungen bei dem Nachweis, dass die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann
  • in Leipzig gibt es Ausnahmeregelungen für zugezogene Bewohner

 

Häufig gestellte Fragen:

Darf man mit Kfz-Fahrzeugen, die mit roten Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten oder Kurzzeitkennzeichen fahren Umweltzonen befahren?

Wie bereits erwähnt, haben die Umweltzonen jeweils eigene Ausnahmeregelungen. Dennoch gilt auch hier, dass Fahrzeuge in der Regel ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren dürfen, für die gesetzliche Ausnahmen gelten. Dabei handelt es sich vor allem um Motorräder, Kranken- und Arztwagen im Einsatz, Polizei, Feuerwehr, Fahrten mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ etc. Ebenso dürfen Fahrzeuge für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen die Umweltzonen befahren.

Mein Auto entspricht der Euro 4 Norm. Aber da ich aus Paderborn komme und dort keine Plakette benötigt wird, habe ich auch keine. Jetzt war ich in Köln zu Besuch und habe direkt einen Strafzettel kassiert. Welche Rechte habe ich in diesem Fall?Benötige ich unbedingt eine Umweltplakette?Wo sind überall Umweltzonen?Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug?Benötige ich eine neue Umweltplakette, wenn ich umziehe oder mein Auto ummelde?Benötigen ausländische Fahrzeuge, die innerhalb Deutschlands fahren, ebenfalls eine Umweltplakette?Wie muss ich die Plakette anbringen?Wie hoch sind die Strafen für das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone?Wo bekomme ich die Umweltplakette und wie viel kostet sie?Brauchen auch Elektoautos eine Umweltplakette?Mein Arbeitgeber schickt in unregelmäßigen Abständen unseren Lehrling mit einem Alten Reisebus ohne Umweltplakette in eine Grüne Umweltzone von München. Oft am Abend. Inwieweit macht sich der Lehrling Strafbar?Vergibt der TÜV keinen Stempel mehr, wenn die Umweltplakette fehlt?Muss jedes Fahrzeug jetzt eine für das Fahrzeug gültige Plakette an der Windschutzscheibe haben, auch wenn ich in keine Umweltzone fahre?Was ist mit Fahrzeugen, die gar keine Umweltplaketten mehr bekommen?In welchen Städten in NRW gelten verschärfte Einfahrbestimmungen ab 2014?Kann ich beim Parken ohne Plakette abgeschleppt werden?Haftet der Fahrzeughalter für ein Fahrzeug, dass ohne gültige Feinstaubplakette in einer Umweltzone parkt?Warum gibt es ab Juli 2014 so viele neue Umweltzonen in Deutschland?Braucht ein geparktes Auto eine Umweltplakette?Worauf muss ich achten, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe?Wenn man in eine Umweltzone fährt und eine grüne Plakette besitzt, auf der das Nummernschild bereits eingetragen ist und diese im Auto mitführt bzw. beim Parken sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, kann in diesem Fall eine Strafe erfolgen? Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?Darf mit dem Traktor eine Umweltzone befahren werden?Kann ich mit einem Auto mit einer gelben Plakette in die Stadt fahren, wenn dieses nicht nachrüstbar ist?Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie man eine Umweltplakette ans Auto anbringen muss?Bin ich dafür verantwortlich, wenn die Schrift auf der Umweltplakette verblasst ist?Darf man mit Kfz-Fahrzeugen, die mit roten Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten oder Kurzzeitkennzeichen fahren Umweltzonen befahren?Kann ich mit falscher Plakette wegen Urkundenfälschung belangt werden?Darf ich mit meinem Wohnmobil in eine Umweltzone einfahren?Wie komme ich als Halter eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges an eine Plakette?Ich musste meine Frontscheibe bzw. Windschutzscheibe erneuern. Wird die Umweltplakette in dem Fall ersetzt?Gibt es eine Aufbewahrungspflicht oder Aufbewahrunsgsfrist für die Umweltplakette?Mache ich mich strafbar, wenn ich wissentlich eine gefälschte oder unzulässige Umweltplakette anbringe?Ich habe mein Auto ohne Umweltplakette in einer Umweltzone geparkt und 2 Tage nicht bewegt. Kann ich Widerspruch einlegen, wenn ich zwei Bußgeldbescheide erhalten habe?Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Umweltplakette:Mein Auto entspricht der Euro 4 Norm. Aber da ich aus Paderborn komme und dort keine Plakette benötigt wird, habe ich auch keine. Jetzt war ich in Köln zu Besuch und habe direkt einen Strafzettel kassiert. Welche Rechte habe ich in diesem Fall?

Das Befahren einer Umweltzone ist ohne gültige Umweltplakette nicht erlaubt, d.h. Sie müssen dafür sorgen, dass ihr Auto eine Umweltplakette hat, wenn Sie in eine Umweltzone fahren. Ich würde mich aber an Ihrer Stelle an die zuständige Behörde wenden und einfach mal nachfragen. Vielleicht hat jemand Verständnis für Ihr Anliegen. Unsere Empfehlung: Wenn Sie öfter Städte mit einer Umweltzone besuchen, investieren Sie in die Umweltplakette.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Umweltplakette? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht und wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Benötige ich unbedingt eine Umweltplakette?

Ob Sie eine Umweltplakette benötigen, ist abhängig von der Region bzw. den Städten, die Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug befahren. Wollen Sie Städte befahren, die als Umweltzone gekennzeichnet sind, müssen Sie eine Plakette führen. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen bei einer Kontrolle ein Bußgeld auferlegt werden.

Wo sind überall Umweltzonen?

Die ersten Umweltzonen wurden im Jahr 2008 in Berlin und Köln eingerichtet. In den darauffolgenden Jahren kamen immer mehr Städte dazu, vornehmlich die bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands. Derzeit bestehen in Deutschland über 50 Umweltzonen.

Die Bedingungen haben sich zunehmend verschärft, so dass bis ins Jahr 2015 fast alle Umweltzonen nur noch mit grüner Umweltplakette befahren werden dürfen. Eine Tabelle der Umweltzonen Deutschlands stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung.

Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug?

Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält, hängt von der Schadstoffgruppe ab, in die das Fahrzeug eingeordnet wird.
Für die Ermittlung benötigt man die Angaben zur Fahrzeugart, Antriebsart und Emissionsschlüsselnummer, welche im Fahrzeugschein beschrieben sind. Die Schlüsselnummer finden Sie in den ab 1.10.2005 ausgefertigten Zulassungsbescheinigungen Teil I im Feld 14.1. Wurde Ihr Fahrzeug vor dem 1.10.2005 zugelassen, befindet sich die Schlüsselnummer am oberen Rand des Fahrzeugscheins im Feld „zu 1“. Mit Hilfe des Plakettenrechners der Dekra, kann eine Plakettenprüfung vorgenommen werden. Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 besteht die Möglichkeit der Nachrüstung. Diese muss im Fahrzeugschein nachgetragen werden.

Benötige ich eine neue Umweltplakette, wenn ich umziehe oder mein Auto ummelde?

In die Umweltplakette wird das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs eingetragen. Sobald sich also Ihr Kennzeichen ändert, benötigen Sie auch eine neue Feinstaubplakette. Seit 1. Januar 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme. Seitdem können Sie bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr Kennzeichen behalten und somit auch Ihre Umweltplakette.

Benötigen ausländische Fahrzeuge, die innerhalb Deutschlands fahren, ebenfalls eine Umweltplakette?

Auch ausländische Fahrzeuge, die Umweltzonen in Deutschland befahren, brauchen eine Umweltplakette. Anhand der Fahrzeugpapiere ist erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, wodurch die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen kann. Ist keine Abgasnorm eingetragen, so erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.

Wie muss ich die Plakette anbringen?

Die Umweltplakette ist vorne rechts an der Windschutzscheibe gut lesbar anzubringen. Auch eine falsche Anbringung kann zu einem Bußgeld führen.

Wie hoch sind die Strafen für das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone?

Ein Verstoß der Plakettenverordnung wir mit 100 € Bußgeld geahndet. Seit dem 1. Mai 2014 gibt es immerhin keinen Punkt mehr in Flensburg für Plakettenverstöße.

Wo bekomme ich die Umweltplakette und wie viel kostet sie?

Umweltplaketten können beim TÜV, der Dekra, den Kfz-Zulassungsstellen, Bürgerämtern sowie online erworben werden. Die Plakette über eine Online-Bestellung kostet 19,90 Euro mit Versand. Der Aufpreis kommt zustande, da die Plakette nicht handbeschriftet ist, sondern in einem hochwertigen Verfahren bedruckt wird und nicht ausbleicht.

Brauchen auch Elektoaoutos eine Umweltplakette?

Ja, auch Elektroautos bzw. Elektrofahrzeuge benötigen eine grüne Umweltplakette.

Mein Arbeitgeber schickt in unregelmäßigen Abständen unseren Lehrling mit einem alten Reisebus ohne Umweltplakette in die Umweltzone von München; oft am Abend. Inwieweit macht sich der Lehrling strafbar?

Wenn der Arbeitgeber auch der Fahrzeughalter ist, muss er das Bußgeld von 80 Euro zahlen. Ist der Fahrzeughalter Ihr Lehrling, hat er sich darum zu kümmern, dass sein Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet ist – auch wenn es sich um eine dienstliche Fahrt handelt.

Falls der Lehrling noch in der Probezeit ist: Bei erstmalig einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, welche mit einem Bußgeld ab 80,-€ bewertet sind, kommt ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung auf Ihn zu.

Vergibt der TÜV keinen Stempel mehr, wenn die Umweltplakette fehlt?

Nein, eine Überprüfung findet nur statt, wenn eine Plakette an der Windschutzscheibe angebracht ist.

Das Anbringen einer Plakette ist weiterhin freiwillig und nur für die Einfahrt in die Umweltzonen erforderlich. Seit Ende November 2013 wird bei der Hauptuntersuchung nur dann die Feinstaubplakette überprüft, FALLS am Fahrzeug eine angebracht ist. Damit soll der Missbrauch von Feinstaubplaketten verhindert werden. Der TÜV wird nicht erteilt, wenn ein Betrugsversuch vorliegt, also wenn eine falsche Plakette am Fahrzeug angebracht wird (Bsp.: grüne Plakette am Fahrzeug, obwohl eine gelbe Plakette korrekt wäre).

Muss jedes Fahrzeug jetzt eine für das Fahrzeug gültige Plakette an der Windschutzscheibe haben, auch wenn ich in keine Umweltzone fahre?

Nein, die Plakette ist nur für Fahrten in den Umweltzonen nötig.

Was ist mit Fahrzeugen, die gar keine Umweltplaketten mehr bekommen?

Diese Fahrzeuge dürfen ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht in die Umweltzonen fahren.

In welchen Städten in NRW gelten verschärfte Einfahrbestimmungen ab 2014?

Die Städte Bonn, Hagen, Köln, Langenfeld, Neuss, Remscheid sowie das komplette Ruhrgebiet mit Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mühlheim, Oberhausen und Recklinghausen verschärfen ab dem 14. Juli 2014 die Einfahrbestimmungen. Eine Ausnahme bildet Mönchengladbach; dort darf bereits ab dem 1. Januar 2014 die Umweltzone nicht mehr mit gelber oder roter Plakette befahren werden.

Kann ich beim Parken ohne Plakette abgeschleppt werden?

Nein, auch wenn Sie ohne Plakette in einer Umweltzone Ihr Fahrzeug parken, können Sie bisher dafür noch nicht abgeschleppt werden. Sie erhalten jedoch einen Bußgeldbescheid über 80 Euro, falls Sie kontrolliert werden.

Haftet der Fahrzeughalter für ein Fahrzeug, das ohne gültige Feinstaubplakette in einer Umweltzone parkt?

In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Ansichten, ob das Parken ohne Feinstaubplakette in einer Umweltzone bereits ein Verstoß gegen selbige ist. Ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm im Herbst 2013 sieht den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit mit einem entsprechenden Bußgeld auch durch ein parkendes Fahrzeug erfüllt. (Eine genauere Erläuterung des Urteils finden Sie hier.)

Nach § 25a StVG gilt: Wenn der Fahrer eines falsch parkenden Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann, erhält der Fahrzeughalter einen Kostenbescheid.

Da bei einem parkenden Fahrzeug der Fahrer in der Regel nicht ermittelt werden kann, haftet auch in diesem Fall der Halter des Fahrzeugs. (Zwar gibt es auch hier teilweise andere Entscheidungen zur Halterhaftung, jedoch empfehlen wir dem Fahrzeughalter nicht deswegen Beschwerde einzulegen).

Am besten investieren Sie den Betrag für eine Umweltplakette. Dann müssen Sie sich über derartige Eventualitäten keine Gedanken machen.

Warum gibt es ab Juli 2014 so viele neue Umweltzonen in Deutschland?

Die EU hat beschlossen, dass bis 2015 die geforderten Grenzwerte in Deutschland eingehalten werden müssen. Deshalb erfolgt die Einführung in vielen deutschen Städten ab dem 1. Juli 2014.

Hinweis: Ab dem 01. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette, d.h. der Schadstoffgruppe 4, in die Umweltzonen Deutschlands fahren. Lediglich Fahrzeuge mit einer gelben Plakette, die vor dem 01. Januar 2008 zugelassen wurden und nicht nachgerüstet werden können, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Braucht ein geparktes Auto eine Umweltplakette?

Auch ein geparktes Auto benötigt eine gültige Umweltplakette. Das Abstellen eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Feinstaubplakette stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. In dem Falle muss der Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer mit einem Bußgeld rechnen. Immer wieder kommt es aufgrund dieser Tatsache zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, da Fahrzeughalter davon ausgehen, dass ein geparktes Auto nicht aktiv am Verkehr teilnimmt und die Forderungen somit nichtig sind. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe?

Worauf beim Kauf sowie Verkauf eines Gebrauchtwagens geachtet werden sollte, finden Sie in unserem Artikel “Tipps für den Gebrauchtwagenkauf“.

Wenn man in eine Umweltzone fährt und eine grüne Plakette besitzt, auf der das Nummernschild bereits eingetragen ist und diese im Auto mitführt bzw. beim Parken sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, kann in diesem Fall eine Strafe erfolgen? Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?

Die Vorschrift für die Anbringung der Umweltplakette lautet folgendermaßen:

Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört (Quelle: 35.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

Das Mitführen und die nicht ordnungsgemäße Anbringung der Umweltplakette kann ein Bußgeld zur Folge haben.

Darf mit dem Traktor eine Umweltzone befahren werden?

Seit dem 1. März 2007 besteht für Städte und Kommunen in Deutschland die Möglichkeit Fahrverbote in Umweltzonen zu erlassen (Quelle: www.rlv.de, 03/2014).

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ausgenommen:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Wesentlich ist jedoch, wie das Fahrzeug zugelassen ist. So unterliegen Quads und Trikes, die eine Pkw-Zulassung haben der Plakettenpflicht. Lediglich diejenigen die als Motorrad zugelassen sind, unterliegen keiner Plakettenpflicht.

Kann ich mit einem Auto mit einer gelben Plakette in die Stadt fahren, wenn dieses nicht nachrüstbar ist?

Bei der Regelung gibt es Ausnahmegenehmigungen. Drei Voraussetzungen müssen hier erfüllt sein: Das Fahrzeug muss vor dem 01. Januar 2008 auf den Halter zugelassen worden sein, eine technische Umrüstung ist nicht möglich oder die Euro 3 Norm muss erfüllt sein. Es ist wichtig, sich an die jeweilige Stadt zu wenden, um die indivduellen Interessen abzuwägen. Die Regelung der Ausnahmegenehmigungen ist länderspezifisch und muss daher bei der zuständigen Behörde angefragt werden.

Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie man eine Umweltplakette ans Auto anbringen muss?

Ja, es gibt eine gesetzliche Regelung bzw. Richtlinien was die Anbringung von Kennzeichen und der Umweltplakette betrifft. Sowohl in der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV im §3) als auch in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung §10 sind dazu Informationen zu finden.

Bin ich dafür verantwortlich, wenn die Schrift auf der Umweltplakette verblasst ist?

Eine Umweltplakette mit verblasster Schrift wird quasi ungültig, sobald diese nicht mehr lesbar ist. Der Fahrzeugführer ist für die Gültigkeit der Plakette verantwortlich.

“Nur eine lesbare Plakette ist eine gültige Plakette.”

Darf man mit Kfz, die mit roten Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten oder Kurzzeitkennzeichen fahren Umweltzonen befahren?

Die verschiedenen Städte/Gemeinden haben bestimmte Übergangs- sowie Ausnahmeregelungen, die für die betroffenen Umweltzonen gelten. Zumeist gilt, dass diese Fahrzeuge ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren dürfen. Dazu zählen Fahrzeuge für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen. Um sicher zu gehen, sollten Sie dieses mit der zuständigen Behörde in Ihrer Umweltzone abklären. Weitere Informationen zu Ausnahmeregelungen findest du hier.

Kann ich mit falscher Plakette wegen Urkundenfälschung belangt werden?

Sofern Sie wissentlich Ihre Umweltplakette fälschen und Ihnen dies nachgewiesen werden kann, können sie wegen Urkundenfälschung verantwortet werden. In dem Fall können Sie eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren erhalten. Dieser Fall ist schon vorgekommen und wir raten eindringlich davon ab, Plaketten zu fälschen.

Darf ich mit meinem Wohnmobil in eine Umweltzone einfahren?

Hat das Wohnmobil die richtige Umweltplakette ist das kein Problem. Schwierig wird es allerdings bei älteren Modellen, die keine oder nur eine rote bzw. gelbe Umweltplakette besitzen. Hier muss eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die vom Wohnort zur nächsten Autobahnauffahrt gilt. Die Genehmigung wird aber nur an vor dem 01. Januar 2008 auf die Fahrzeughalter zugelassene Wohnmobile vergeben. Außerdem muss ein Nachrüsten des Wohnmobils technisch nicht möglich sein oder mehr als 4.500 Euro kosten.

Wie komme ich als Halter eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges an eine Plakette?

Wir empfehlen Haltern eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs, die Umweltplakette bei den Zulassungsstellen, den Ingenieurgesellschaften, wie TÜV oder Dekra und allen zur AU (Abgas-Untersuchung) zugelassenen Werkstätten Deutschlands zu erwerben. Die Kosten des Erwerbs ins Ausland – egal ob offline oder online – sind um ein vielfaches höher. Beispielsweise ist die Umweltplakette in der Schweiz für rund 50 Schweizer Franken, was rund 47 € sind, erhältlich. Wir raten Ihnen daher, sofern Sie Deutschlands Umweltzonen befahren wollen, zuerst einen Stopp bei den oben genannten Stellen zu machen und die Umweltplakette dort zu erwerben.

Ich musste meine Frontscheibe bzw. Windschutzscheibe erneuern. Wird die Umweltplakette in dem Fall ersetzt?

Wenn Ihre Windschutzscheibe erneuert werden muss (ob Steinschlag, gebrochen oder aus anderen Gründen) müssen Sie sich eine neue Umweltplakette besorgen. Das mehrmalige Verwenden der Plakette ist aufgrund der Versiegelung nicht möglich – Das Ablösen zerstört die Plakette. Sollten Sie Ihre Plakette jedoch über den Service der Kennzeichenbox.de erworben haben, kontaktieren Sie uns und wir sehen, ob wir Ihnen entgegenkommen können. Am Besten schicken Sie uns im Anhang die Bestellbestätigung, sodass wir den Nachweis Ihrer Bestellung haben.

Gibt es eine Aufbewahrungspflicht oder Aufbewahrunsgsfrist für die Umweltplakette?

Nein, es gibt keine Aufbewahrungspflicht für die Umweltplakette. Sofern Sie ein neues Fahrzeug besitzen, müssen Sie sich für das neue Kfz eine neue Umweltplakette zulegen. Bei der Entfernung der Umweltplakette zerstört sich diese quasi selbst, um zu verhindern, dass damit Missbrauch betrieben wird.

Mache ich mich strafbar, wenn ich wissentlich eine gefälschte oder unzulässige Umweltplakette anbringe?

Ja, die Anbringung einer gefälschten oder unzulässigen Umweltplakette ist eine Straftat.
Der Fahrer bzw. Fahrzeughalter haftet für die gefälschte Plakette und auch derjenige, der die Plakette besorgt, leistet Beihilfe zur Urkundenfälschung. Es droht eine Geldstrafe und Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren.

Ich habe mein Auto ohne Umweltplakette in einer Umweltzone geparkt und 2 Tage nicht bewegt. Kann ich Widerspruch einlegen, wenn ich zwei Bußgeldbescheide erhalten habe?

Sie können gegen den zweiten Bußgeldbescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Ob dem Widerspruch statt gegeben wird oder nicht, ist von der zuständigen Behörde abhängig. Wenden Sie sich daher am Besten direkt an die Bußgeldstelle der jeweiligen Stadt.

Wer darf in der Umweltzone fahren?

Seit 2010 ist die Umweltzone nur noch von KFZ mit einer grünen Plakette (Diesel ab Euro 4, Benziner mit geregeltem Katalysator, KFZ ohne Verbrennungsmotor wie z. B. Elektroautos) befahrbar.

Wann dürfen sie in eine Umweltzone fahren?

Du darfst nur in eine Umweltzone einfahren, wenn an deinem Auto eine der auf dem Zusatzschild angegebenen Plaketten angebracht ist oder dein Pkw Sonderrechte hat (z. B. bei Einsatzfahrzeugen).

Welche Fahrzeuge dürfen nicht in die Umweltzone fahren?

Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette: Motorräder (auch dreirädrig), mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen.

Für welche Fahrzeuge gilt die Umweltzone?

Hat ein Fahrzeug eine Feinstaubplakette der entsprechenden Farbe, dann darf es in diese Zone fahren. Somit darf ein PKW mit roter Feinstaub-Plakette in die Umweltzone einfahren. Nur vierrädrige Fahrzeuge müssen eine Umweltplakette haben.