Wann ist urlaub in deutschland wieder möglich

Vor einer Auslandsreise

Was muss ich beachten, wenn ich aus einem Virusvarianten-Gebiet einreise? Öffnen Minimieren

Für Einreisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebieten aufgehalten haben, gilt:

  • Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldungregistrieren.
  • Zudem bedarf es bei der Einreise immer eines aktuell negativen PCR-Testergebnisses. Ein Impf- oder ein Genesenennachweis reicht nicht aus. Die Pflicht gilt für alle ab zwölf Jahren. Der PCR-Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, wenn man eigenständig einreist. Bei Einreise mit Flugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn, darf der Test nicht älter als 48 Stunden ab Beginn der Beförderung sein. 
  • Alle – auch Genesene oder Geimpfte – müssen eine strikte 14-tägige Quarantäne einhalten; eine „Freitestungsmöglichkeit“ besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht. 
    • Ausnahme: Wenn das Robert Koch-Institut festgestellt (und auf seiner Internetseite bekanntgemacht) hat, dass ein Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat und man genau mit diesem Impfstoff vollständig geimpft ist, kann die Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises beendet werden.
    • Weitere Ausnahme: Die Kennzeichnung des Reisegebietes als Virusvariantengebiet wird noch während der Quarantänezeit in Deutschland aufgehoben.

Derzeit ist kein Gebiet als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, Bundesgesundheitsministerium und Bundesinnenministerium finden Sie hier beim  RKI.

Montag, 13. Juni 2022

Berlin. 

  • Die Corona-Zahlen sinken deutlich in Deutschland, viele Bundesländer lockern die Corona-Auflagen
  • Das gilt auch für touristische Reisen – Urlaub im eigenen Land wird wieder einfacher
  • Alle Corona-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie hier

In Deutschland entspannt sich die Corona-Lage langsam, immer mehr Bundesländer lockern nach und nach die Auflagen. Das bedeutet auch, dass der Tourismus im eigenen Land wieder einfacher wird. Kurz bevor in vielen Bundesländern die Sommerferien beginnen, werden die strengen Regeln für Reisen vielerorts runtergefahren.

Da für viele Urlaubsziele innerhalb und außerhalb Europas noch immer Corona-bedingte Reisewarnung gelten, ist Urlaub in Deutschland für viele eine gute Alternative. In den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich die Regeln, die noch immer von der Bundes-Notbremse gedeckelt sind, oft stark voneinander.

Morgenpost von Christine Richter

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Reisen in Deutschland: Welche Regeln gelten in den Bundesländern?

Fast überall sind Hotels, Ferienwohnungen, Camps und andere Quartiere geöffnet, Gäste müssen in den meisten Fällen aber negative Tests verweisen – oder, dass sie geimpft oder genesen sind. Auch die Kapazitäten der Unterkünfte können, geknüpft an die Notbremse, variieren.

Doch welche Regeln gelten in welchem Bundesland und auf was muss ich mich als Tourist vorbereiten? Ein Überblick über die Vorgaben und Auflagen für Ihren Urlaub in Deutschland.

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Bayern: Tourismus bei stabiler Inzidenz unter 100 möglich

In Bayern dürfen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer fünf Tage stabilen Inzidenz unter 100 Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen öffnen, das gilt unter anderem auch für Seilbahnen und die Fluss- und Seenschifffahrt.

Touristen müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen und während ihres Aufenthalts regelmäßige weitere Tests machen. Biergärten und die Außengastronomie sind bereits länger bei Inzidenzen unter 100 offen, für die Innengastronomie gilt das aber noch nicht. Lesen Sie auch: Corona-Urlaub: Welche Dokumente jetzt besonders wichtig sind

Baden-Württemberg: Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen

In Baden-Württemberg dürfen zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie mit Sperrstunde, Hygieneauflagen und Testkonzepten öffnen, wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt. Auch touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind unter diesen Voraussetzungen möglich.

Gäste brauchen einen Impf- oder Genesungsnachweis oder einen negativen Test, der alle drei Tage erneuert werden muss. Auch Seilbahnen, Reisebusse oder Ausflugsschiffe können begrenzt wieder starten.

Berlin: Außengastronomie auch ohne Testpflicht

In der Hauptstadt sind ab dem 11. Juni wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich, Gäste müssen allerdings alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen. Ab dem 4. Juni öffnen auch die Innenräume von Kneipen und Restaurants wieder, auch hier ist ein negativer Test nötig.

Die Außengastronomie ist bereits geöffnet, hier entfällt ab Freitag die Testpflicht. Dann öffnen auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser wieder. Erste Museen und Gedenkstätten haben bereits geöffnet. Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge gibt es wieder.

Brandenburg: Private Übernachtungen ab 11. Juni

Touristische Übernachtungen sind in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen bereits wieder erlaubt, ab 3. Juni dürfen auch wieder sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen öffnen. Neben Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen sind auch wieder Fahrten mit Reisebussen erlaubt.

Wie in Berlin sind vom 11. Juni an private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich, auch hier müssen Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.

Bremen: Hotelübernachtungen für touristische Zwecke erlaubt

Gastronomiebetriebe dürfen in Bremen auch in Innenräumen wieder bis 23.00 Uhr öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Bis einschließlich 13. Juni gilt zudem eine Testpflicht, danach gilt diese nur bei einer Inzidenz von über 35. Auch Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind mit Hygienekonzept und einem aktuellem Negativ-Test erlaubt. Genesene oder Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorlegen.

Hamburg: Hotels und Co. mit Kapazität von 60 Prozent

Die Hansestadt erlaubt seit dem 1. Juni wieder Übernachtungen privat reisender Gäste in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen. Wie in den meisten Bundesländern sind auch hier strenge Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests Voraussetzung für die Öffnungen. Vorerst dürfen die Betriebe zudem nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen.

Weiterhin verboten bleibt hingegen die Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken. Außengastronomie ist erlaubt, ab dem Wochenende können Gäste auch drinnen speisen. Unter den üblichen Hygieneauflagen werden auch Hafen- und Stadtrundfahrten erlaubt.

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Hessen: Unterschiedliche Regelungen innerhalb des Bundeslandes

In Hessen ist die Situation regional unterschiedlich. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, gilt Stufe 1 der Lockerungen – dann dürfen beispielsweise Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks öffnen, Besucher müssen einen Termin vereinbaren. Auch die Außengastronomie darf unter Auflagen öffnen, Gäste benötigen einen tagesaktuellen Test.

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können ebenfalls unter Auflagen öffnen, die Gäste müssen bei der Anreise und zweimal pro Woche Tests vorlegen, die Auslastung ist auf 60 Prozent begrenzt. Falls eine Kommune 14 Tage lang eine Inzidenz unter 100 oder fünf Tage unter von 50 hat, greift Stufe 2 mit weiteren Lockerungen. Dann dürfen auch die Innenräume von Restaurants mit tagesaktuellem Test wieder besucht werden. Die maximale Auslastung in den Beherbergungsbetrieben beträgt dann 75 Prozent.

Mecklenburg-Vorpommern: Urlaub an der Ostsee wieder möglich

Im Nordosten können Gastwirte ihre Gäste schon länger wieder im Außen- und Innenbereich bedienen. Wer drinnen Platz nehmen will, benötigt einen negativen Corona-Test. Einheimische dürfen schon seit Ende Mai wieder im eigenen Land Urlaub machen, Gäste aus dem übrigen Bundesgebiet können ab 4. Juni wieder an die Ostsee fahren. Bei Anreise muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

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Niedersachsen: Urlaub an der Nordsee für alle Deutschen möglich

In Niedersachsen sind touristische Übernachtungen in Kreisen und kreisfreien Städten mit Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 möglich. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen Hotels und andere Quartiere bis zu 80 Prozent ihrer Kapazität nutzen, unter einer Inzidenz von 35 entfällt diese Begrenzung komplett.

Kommen dürfen Gäste aus ganz Deutschland – mit negativem Test oder dem Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung. So sind etwa Urlaube an der Nordsee, in der Heide oder im niedersächsischen Teil des Harzes möglich.

NRW: Corona-Lage ist langsam unter Kontrolle

In Nordrhein-Westfalen dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen mit Frühstück – aber ohne weitere Innengastronomie – öffnen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 und nicht höher als 100 ist. Auch hier müssen Gäste einen Negativtest vorzeigen, der alle drei Tage erneuert werden muss, geimpft oder genesen sein.

Mit Test und Platzzuweisung dürfen auch Ferienwohnungen, Campingplätze und die Außengastronomie öffnen. Bei einer Inzidenz über 35, aber nicht über 50 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. Die Innengastronomie darf mit Negativtestnachweis und Platzzuweisung öffnen. Mindestabstände bleiben Rückverfolgbarkeit erforderlich.

Rheinland-Pfalz: Weitere Öffnungen im Juni und Juli

Seit 27. Mai darf die Gastronomie in Rheinland-Pfalz bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 Innenbereiche öffnen, ein Corona-Test ist für Gäste Pflicht. Die Testpflicht in der Außengastronomie ist dagegen entfallen. Freizeiteinrichtungen wie Minigolfplätze und Freizeitparks dürfen im Freien öffnen. Auch Saunen dürfen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung betrieben werden.

In den Hotels dürfen Gäste innen und außen bewirtet werden, Frühstück ist auch als Buffet zulässig. Wellnessangebote sind nur für Hotelgäste möglich – unter Auflagen. Kultureinrichtungen wie Theater und Kino sind innen und im Freien für 100 Zuschauer geöffnet, bei Inzidenz unter 50 im Freien für 250. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat zudem weitere Öffnungsschritte Mitte Juni und Anfang Juli in Aussicht gestellt.

Sachsen: Hotels und Pensionen könnten ab 14. Juni öffnen

Campingplätze und Ferienwohnungen in Sachsen dürfen wieder Gäste beherbergen. Hotels und Pensionen müssen sich hingegen noch bis zum 14. Juni gedulden. Dann dürfen sie bei stabilen Inzidenzen unter 100 unter Auflagen öffnen. Auch touristische Busreisen sollen dann wieder möglich sein.

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Sachsen-Anhalt macht Tourismusangebote wieder möglich

In Sachsen-Anhalt sind Übernachtungen auf Campingplätzen oder in Ferienwohnungen - also dort, wo sich die Gäste selbstständig verpflegen können – erlaubt. Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 dürfen Jugendherbergen und Ferienlager seit dem 2. Juni öffnen.

Busreisen und Stadtrundfahrten sind mit Maske wieder erlaubt, Besuche der Außengastronomie sind ohne Test erlaubt. Drinnen gilt die Testpflicht weiter – außer für Geimpfte und Genesene. Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt.

Saarland: Gastronomie, Übernachtungen und Freizeitaktivitäten möglich

Im kleinen Saarland dürfen Restaurants und Cafés seit dem 31. Mai Gäste auch wieder im Innenbereich empfangen. An einem Tisch dürfen maximal zehn Personen sitzen, die entweder negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Auch Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätzen sind mit Hygienekonzept und unter Auflagen wieder möglich, ebenso wie Reisebus- und Schiffsreisen.

Reisende müssen einen negativen Test vorlegen, der bei mehrtägigen Aufenthalten alle 48 Stunden wiederholt werden muss. Bereits seit dem 24. Mai dürfen Strand- und Freibäder wieder öffnen, auch Freizeitaktivitäten wie der Besuch in Kletterparks sind für bis zu zehn Menschen erlaubt.

Schleswig-Holstein lockert ebenfalls Coronabeschränkungen

Das nördliche Bundesland Schleswig-Holstein steht wieder Touristen aus ganz Deutschland offen. Gäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen, der alle drei Tage erneuert werden muss.

Die Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile kann auch die Innengastronomie wieder betrieben werden. Gäste müssen einen negativen Test vorlegen. Ausgenommen sind Restaurantgäste in Hotel-Restaurants, die im jeweiligen Hotel wohnen.

Thüringen: Neue Verordnung verspricht Lockerungen für Tourismusbranche

Seit dem 2. Juni gilt in Thüringen, dass Campingplätze und Ferienwohnungen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden können. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen. Hotels und Pensionen dürfen Gäste dann ebenfalls beherbergen – mit nur 60 Prozent Auslastung und Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste. Auch interessant: Urlaub im Sommer: Diese Reiseziele gelten als coronafrei

Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, Geimpfte oder Genesene müssen dies nachweisen können, zudem muss eine Kontaktnachverfolgung möglich sein. Mit sinkender Inzidenz entfallen etwa in der Gastronomie gestaffelt Auflagen.

(dpa/fmg)