Wann kann ein beamter ohne abschläge in pension gehen?

Ihr Ruhegehalt mindert sich um einen Versorgungsabschlag, wenn Sie vor Erreichen der für Sie geltenden Altersgrenze auf Antrag (mit oder ohne Schwerbehinderung) oder wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall oder auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht, in den Ruhestand versetzt werden.

Der Versorgungsabschlag beträgt für jedes volle Jahr, das Sie früher in den Ruhestand treten, 3,6 % des Ruhegehalts.

Für die Ermittlung des Versorgungsabschlags wird auf den Grund der Zurruhesetzung abgestellt. Für die Berechnung maßgebend ist damit der Zeitraum vom Beginn des Ruhestands bis zum Erreichen der für Sie geltenden Altersgrenze. Er gilt für die gesamte Dauer der Versorgungslaufzeit und wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenversorgung aus.

Bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder auf Antrag wegen Schwerbehinderung darf die Minderung 10,8 % nicht übersteigen. In den Fällen der Versetzung in den Ruhestand auf Antrag ohne Schwerbehinderung beträgt die Minderung maximal 14,4 %. Im Rahmen der Reform der Altersgrenzen im Beamtenrecht gibt es Übergangsregelungen.

Hinweis zur Soldatenversorgung: Versorgungsabschlag

Sind Sie als Berufssoldatin oder Berufssoldat vor Erreichen der jeweils für Sie geltenden besonderen oder allgemeinen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf eine Wehrdienstbeschädigung beruht, in den Ruhestand versetzt worden, beträgt die Minderung ebenfalls 3,6 % für jedes Jahr, um das Sie vor dem Tag der Vollendung der besonderen oder allgemeinen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurden.

Die Minderung beträgt maximal 10,8 %.

Abschlagsfreier Ruhestand

Ein Versorgungsabschlag wird nicht erhoben, wenn Sie bei Versetzung in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre an berücksichtigungsfähigen Zeiten zurückgelegt haben. Entsprechendes gilt, wenn Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einer Dienstbeschädigung beruht, in den Ruhestand versetzt werden und mindestens 40 Jahre mit berücksichtigungsfähigen Zeiten zurückgelegt haben.

Bund und etliche Bundesländer stehen einer Übertragung der Rentenreform auf die Beamten kritisch gegenüber, hat eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergeben. Jetzt müssten Verbesserungen wie die abschlagsfreie Rente mit 63 auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, fordert der DGB.

Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland hatten sich auf Anfrage von dpa skeptisch zur Übertragung der Rentenreform auf ihre Beamten geäußert. Lediglich in Bayern sei ein Gesetzentwurf in Vorbereitung. Die Bundesregierung teilte mit, eine Frühverrentung mit 63 nach 45 Arbeitsjahren sei für die Bundesbeamten nicht geplant. Bei den Verbesserungen für Mütter - ebenfalls Teil des seit Juli geltenden Rentenpakets der Koalition - werde noch geprüft.

Ein Gebot der Gerechtigkeit

Die Verbesserungen im Rentenrecht müssen inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund. „Für uns ist es ein Gebot der Gerechtigkeit und selbstverständlich, dass die Rente mit 63 auch auf die Beamtinnen und Beamte übertragen wird. Insofern überrascht uns, dass das Bundesinnenministerium und einzelne Landesregierungen bereits jetzt ankündigen, eine Übertragung sei nicht geplant“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

Von einer Pension mit 63 profitieren könnten der einfache und mittlere Dienst. Hier sind die Belastungen im Berufsalltag besonders sehr hoch. Einschnitte in die gesetzliche Rentenversicherung wurden seit den 1990er Jahren immer auf die Beamtenversorgung übertragen. Von Verbesserungen in der Alterssicherung blieben die Beamten jedoch ausgeschlossen.

Altersgrenze gesenkt, Erziehungszeiten verdoppelt

Seit 1. Juli gilt das geänderte Rentenrecht: Versicherte mit 45 Beitragsjahren können jetzt bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Altersgrenze wird schrittweise auf 65 angehoben. Außerdem wurden die anrechenbaren Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auf 24 Monate erhöht. Eine weitere Änderung betrifft die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Zukünftig werden Betroffene so gestellt, als hätten sie bis zum vollendeten 62. Lebensjahr – und damit zwei Jahre länger als bisher – gearbeitet.

Die Altersversorgung für Beamte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). Dieses ist in der Gültigkeit des Bundes und des jeweiligen Landes ausgerichtet. Demnach besitzt jedes Bundesland eine eigene Pensionsvorschrift, also ein eigenes Versorgungsgesetz. Eine Pension wird nicht gezahlt bei Entlassung, Verlust der Beamtenrechte und bei der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem jeweiligen Disziplinargesetz.

Wie hoch ist die Pension?

Die Höhe der Pension beträgt für jede jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Bezüge gemäß § 5 BeamtVG. Der Höchstsatz beträgt dabei 71,75 vom Hundert.
Generell wird der Ruhegehaltssatz auf bis zu zwei Stellen nach dem Komma ausgerechnet. Dabei wird die zweite Dezimalstelle um einen Punkt aufgerundet, sofern es sich bei der dritten Stelle nach dem Komma um einen Wert von 5 bis 9 handelt.
Dienstjahre werden grundsätzlich als Jahre mit 365 Tagen berechnet. Daraus ergibt sich dann die Anzahl der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstjahre.

Pensionsrechner 2022: Wie hoch wird die Altersversorgung für Beamte ausfallen?

Pensionsrechner

Pensionsrechner 2022

Wie wird das Ruhegehalt berechnet?

Die Altersversorgung für Beamte und Richter wird nur dann gezahlt, wenn diese mindestens fünf Jahre im Dienst aktiv tätig waren. Ebenso wird ein Ruhegehalt für Beamte und Richter gezahlt, die durch eine nicht verschuldete Dienstunfähigkeit, beispielsweise durch eine Krankheit, nicht mehr tätig sein konnten.
Eine Dienstzeit wird nur dann für die Pension angerechnet, wenn sie ruhegehaltfähig ist. Die Dienstzeit beginnt ab dem ersten Tag der Berufung zum Beamten.
Ein Anspruch auf die Zahlung der Pension beginnt mit dem Eintreten in den Ruhestand. Der Berechnung des Ruhegehalts zugrunde gelegt werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten zwei Jahre und die ruhegehaltfähige Dienstzeit.

Besteuerung der Pension

Die Besteuerung der Pensionen erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG. Es wird jedoch ein Versorgungsfreibetrag gewährt. Ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag entfällt bei einem Versorgungsbezug nach Steuerklasse VI.

Was gehört zu den Versorgungsbezügen?

  • das Ruhegehalt
  • der Unterhaltsbeitrag
  • die Hinterbliebenenversorgung
  • Bezüge bei Verschollenheit
  • die Unfallfürsorge
  • das Übergangsgeld
  • ein Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
  • der Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 BeamtVG
  • der Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3 BeamtVG
  • Leistungen nach den §§ 50a bis 50e BeamtVG
  • der Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3 BeamtVG
  • der Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5 BeamtVG
  • die Einmalzahlung nach Abschnitt XI des BeamtVG
  • die jährliche Sonderzahlung nach § 50 Abs. 4 und 5 BeamtVG

Kann die Beamtenpension gekürzt werden?

Eine Kürzung des Ruhegehalts um 3,6 vom Hundert tritt ein, wenn der Beamte gemäß § 14 BeamtVG vor Beendigung des Kalendermonats, in dem der Beamte das 65. Lebensjahr vollendet, in Pension versetzt wird.
Eine Minderung der Pension um 3,6 vom Hundert tritt ebenso ein, wenn der Beamte gemäß § 14 BeamtVG vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in die Pension versetzt wird.
Zudem wird das Ruhegehalt um 3,6 vom Hundert gemindert, wenn der Beamte dienstunfähig wird, wobei die Dienstunfähigkeit nicht auf einen Dienstunfall beruht.
Eine Minderung darf den Satz von 10,8 vom Hundert bzw. den Satz von 14,4 vom Hundert nicht übersteigen.

Ausschlusskriterien für eine Kürzung der Pension

Eine Kürzung der Pension darf auch nicht durchgeführt werden, wenn der Beamte mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeiten vorweisen kann und er bei Eintreten in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zudem darf keine Kürzung erfolgen, wenn der Beamte bei Eintreten in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet hat, er mindestens 40 Jahre im Dienst aktiv tätig war und er bereits eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung nachweisen kann und das Eintreten in den Ruhestand nicht aufgrund einer Arbeitslosigkeit beruht.

Wann ist ein Eintritt in die Pension möglich?

Für Beamte und Richter wurde die Regelaltersgrenze im Jahr 2012 auf 67 Jahren schrittweise angehoben. Ein Pensionseintritt vor dem regulären Pensionseintritt mit 67 Jahren erfolgt zumeist mit einer Kürzung des Ruhegehalts. Feuerwehrmänner, Polizeibeamte und Justizvollzugsbeamte sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie können bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Beamte mit einer Behinderung können mit dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Ein abschlagsfreier Eintritt in die Pension für behinderte Personen mit dem 60. Lebensjahr muss individuell geprüft werden.

Wann ein Eintritt in die Pension möglich wäre: Fälle für Pensionseintritt

 BeamtengruppeBeendigungWartezeit erforderlichWartezeit erfülltRechtsfolgeVersorgungsanspruch Beamte auf Widerruf Dienstunfähigkeit neinnein Entlassung, Nachversicherung Unterhalt bei Dienstunfähigkeit wegen Dienstunfall Beamte auf Probe Dienstunfähigkeit neinneinEntlassung, NachversicherungÜbergangsgeld, UnterhaltAltersgrenze erreichtneinneinEntlassung, NachversicherungÜbergangsgeld, UnterhaltDienstunfähigkeit wegen DienstunfallneinneinRuhestandRuhegehalt Beamte auf Lebenszeit Altersgrenze erreicht jajaRuhestandRuhegehaltAltersgrenze erreichtjaneinEntlassung, NachversicherungÜbergangsgeld, UnterhaltDienstunfähigkeitjajaRuhestandRuhegehaltDienstunfähigkeitjaneinEntlassung, NachversicherungÜbergangsgeld, UnterhaltDienstunfähigkeit wegen DienstunfallneinneinRuhestandRuhegehalt

Weitere Beispiele auf lsf.sachsen.de

Beispiele für die Berechnung der Altersversorgung für Beamte

Die nachfolgenden Tabellen geben Auskunft über die Höhe der Versorgungsbezüge bis 2016 und die Ausgaben, die durch die Versorgungsbezüge entstehen. Hier noch zwei Beispiele, die die Höhe der Pensionsansprüche verdeutlichen sollen.

Beispiel 1: Lehrer aus Nordrhein-Westfalen, eingruppiert in die Besoldungs­gruppe A13, verheiratet, zwei Kinder, Besoldung im aktiven Dienst 4.918,49 Euro, der Pensionsanspruch würde bei rund 3.300 Euro liegen.

Beispiel 2: Stabsunteroffizier bei der Bundeswehr, eingruppiert in die Besoldungsgruppe A7, ledig, Besoldung liegt im aktiven Dienst bei 2.065,29 Euro, der Pensionsanspruch würde bei rund 1.400 Euro liegen.

Wann gehen behinderte oder erkrankte Beamte in Pension?

Wer als Beamter schwer krank oder behindert ist, muss ebenfalls länger auf die abschlagsfreie Pension warten oder höhere Abschläge in Kauf nehmen. Denn auch für sie galt wie bisher eine eigene, normale Altersgrenze. Diese Grenze verschiebt sich Stück für Stück nach hinten.

Auf Antrag später in Pension

Mit erheblich höheren Abschlägen bei der Altersversorgung muss rechnen, wer vorzeitig in den Ruhestand wechseln möchte. Zwar ist nach wie vor der vorzeitige Ruhestand ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings nur noch gegen höhere Abschläge. Das heißt: Bisher konnte man mit 63 Jahren auf Antrag in den Ruhestand wechseln und erhielt dafür eine um 7,2 Prozent gekürzte Pension. Künftig steigt die maximale Kürzung bis auf 14,4 Prozent.

Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag

GeburtAbschlags-freie Pension mit*Jahr/Mon.

Abschlag**

194865637,2 %1/194965+1637,5 %2/194965+2637,8 %3-12/194965+3638,1 %195065+4638,4 %195165+5638,7 %195265+6639 %195365+7639,3 %195465+8639,6 %195565+9639,9 %195665+106310,2 %195765+116310,5 %1958666310,8 %195966+26311,4 %196066+46312 %196166+66312,6 %196266+86313,2 %196366+106313,8 %1964676314,4 %

*Jahr und Monat, **in Prozent | Quelle: Deutscher Beamtenbund 


Statistik: Durchschnittliche Versorgungsbezüge von 1994 bis 2016 

Die Werte sind in Euro angegeben und entsprechen jeweils den Stand 01. Januar des Jahres. Ab dem Jahr 2004 wurde die Jahressonderzahlung von einigen Bundesländern selbst festgelegt. Einige Bundesländer haben die Sonderzahlung in die Monatsbezüge integriert. Zudem wurden einige Werte gerundet, sodass sich Abweichungen ergeben können.

Wann können Beamte in Österreich in Pension gehen?

Das Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst ist im Jahr 2021 um 0,1 Jahre gesunken und liegt aktuell bei 62,8 Jahren.

Wie lange muss man verbeamtet sein um Pension zu bekommen?

Ab 45 Dienstjahren ist eine Pensionierung mit 65 Jahren ohne Abschlag möglich. Vorzeitige Pensionierung: Grundsätzlich wird das Ruhegehalt um 3,6 % für jedes Jahr gemindert, das der Beamte vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Je nach Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Regelaltersgrenzen.

Können Beamte mit 62 in Pension gehen Hessen?

Beamtinnen oder Beamte können auf Antrag mit Vollendung des 62. Lebensjahres, anstatt wie bisher mit Vollendung des 63. Lebensjahres, in den Ruhestand versetzt werden (§ 51 Abs 4 Nr. 2 HBG).

Kann man als Beamter mit 63 in Pension gehen NRW?

Grundsätzlich können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Das Ruhegehalt wird für jeden Monat um 0,3 % gemindert, der vor der vollendeten Regelaltersgrenze liegt. Maximal 14,40 % können bis zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze berechnet werden.